Aufteilung nach evs-abteilungen des regelbedarfs 2022

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist die größte freiwillige Haushalts­er­hebung der amtlichen Statistik. Sie wird alle fünf Jahre durchgeführt. Durch die EVS erfährt man, wie viel Geld den Haus­halten in Deutsch­land zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben.

Lassen Sie sich die EVS in einem Video erklären

Aufteilung nach evs-abteilungen des regelbedarfs 2022

Das Video gibt es hier auch in einer Version mit Untertiteln.

2023 findet die nächste EVS statt. Weitere Informationen sowie das Teilnahmeformular sind verfügbar unter

Was beschreibt die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?

Die Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe (EVS) ist eine wichtige amtliche Statistik über die Lebens­verhältnisse privater Haushalte in Deutschland. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchs­gütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schulden­situation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden dabei die Haushalte aller sozialen Gruppierungen, so dass die EVS ein repräsentatives Bild der Lebens­situation nahezu der Gesamt­bevölkerung in Deutschland zeichnet.

Die Ergebnisse der EVS bilden eine wichtige Daten­grundlage insbe­sondere für die Armuts- und Reichtums­berichterstattung der Bundes­regierung sowie für die Bemessung des regelsatz­relevanten Verbrauches im Rahmen der Grundsicherung. Im System der amtlichen Statistik werden die Ergebnisse der EVS über die Konsumausgaben der privaten Haushalte für die Neufestsetzung des Wägungs­schemas der Verbraucher­preisstatistik verwendet und dienen als Datenbasis für die Verwendungs­rechnung der Volkswirtschaft­lichen Gesamt­rechnungen.

Wie wird die Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe erhoben?

Die Durchführung der EVS erfolgt in enger Abstimmung und Zusammen­arbeit zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern. Die organisatorische und technische Vorbereitung liegt beim Statistischen Bundesamt, während die Anwerbung der Haushalte und deren Befragung den Landes­ämtern obliegt. Die Erhebungs­aufbereitung und zentrale Ergebnis­ermittlung wiederum erfolgt durch das Statistische Bundesamt.

Rechtsgrund­lage ist das (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundes­statistik­gesetz (BStatG)1.

Die EVS wird alle fünf Jahre durchgeführt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht, das heißt, alle Haushalte nehmen auf freiwilliger Basis an der EVS teil. Es werden rund 80 000 private Haushalte in Deutschland im Rahmen der EVS befragt. Die EVS ist damit die größte Erhebung dieser Art innerhalb der Europäischen Union. Im früheren Bundesgebiet findet die EVS seit 1962/63 statt, in den neuen Ländern und Berlin seit 1993.

Die EVS ist eine Quoten­stichprobe, das heißt, alle Haushalte werden nach einem vorgegebenen Quotenplan ausgewählt und befragt. Die Grund­gesamtheit der Haushalte wird dabei anhand bestimmter Quotierungs­merkmale in Gruppen gegliedert. Für jede Gruppe wird die Quote als die Zahl der jeweils zu befragenden Haushalte vorgegeben. In Anlehnung an den Mikrozensus erfolgt zunächst die Aufteilung der Grund­gesamtheit der Haushalte auf die Bundesländer. Im zweiten Schritt wird dann je Bundesland die Haushalts­gesamtheit nach den Quotierungs­merkmalen Haushaltstyp, soziale Stellung der Haupteinkommens­person und Haushalts­nettoeinkommen gruppiert. Für jede der so gewonnenen Quotierungs­zellen wird die jeweils zu befragende Zahl der Haushalte ermittelt.

Bei der EVS machen die Teil­nehmen­den Angaben zum Beispiel zu ihrer Haushalts­zusam­men­setzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchs­gütern sowie ihrer Einkommens- und Vermögens­situation. Kernstück der EVS sind Informa­tionen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die Teilneh­menden drei Monate lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Ein zufällig ausgewähltes Fünftel der Haushalte erfasst darüber hinaus für einen begrenzten Zeit­raum detailliert die ge­kauf­ten Mengen und Ausgaben von Nahrungs­mitteln, Getränken und Tabak­waren. Dies ist wichtig, um den Anteil unter­schiedlicher Nahrungs­mittel wie Obst und Gemüse, Milch­produkte, Fleisch­waren und Getränke bestimmen zu können. So können bei Preis­veränderungen die Auswirkungen auf die Konsum­ausgaben der Bevölkerung genau bestimmt werden.

Wie genau ist die Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe?

Auf Grund der großen Zahl der befragten Haushalte und der Vielzahl der bei der Aufbereitung durchgeführten Plausibilitäts­kontrollen weisen die aus der EVS gewonnenen Ergebnisse ein hohes Maß an Genauigkeit und Verlässlichkeit auf. Durch die per Quotenplan vorgegebene Berück­sichtigung aller sozialen Gruppierungen und die Hochrechnung der ermittelten Ergebnisse am jeweils aktuellen Mikrozensus ist sicher­gestellt, dass repräsentative Ergebnisse für nahezu alle Haushalte gewonnen werden. Lediglich für Personen in Gemeinschafts­unterkünften und Anstalten können aus der EVS keine Angaben gewonnen werden, da sie gemäß dem verwendeten Haushaltsbegriff nicht berücksichtigt werden. Ferner liefert die EVS keine Angaben für Haushalte mit einem regelmäßigem monatlichen Haushaltsnetto­einkommen von 18 000 Euro und mehr, da diese in der Regel nicht in so ausreichender Zahl an der Erhebung teilnehmen, dass gesicherte Aussagen über ihre Lebens­verhältnisse getroffen werden können.