Egal ob wegen eines neuen Jobs oder Ärger am alten Arbeitsplatz: Manchmal bleibt als letzter Ausweg nur die Eigenkündigung. Doch wie kündigen Sie am besten? Show
20.11.2020 • 5 min Lesezeit
Integration von Social PluginsDamit Sie spannende Inhalte schnell und einfach mit anderen teilen können, binden wir auf unseren Seiten zeitweise Social Plugins von Facebook und Twitter ein. In der Regel führt der Aufruf einer Seite mit einem solchen Plugin in Ihrem Browser zum Aufbauen einer direkten, kurzen Verbindung mit dessen Servern. Dies dient in erster Linie dazu, den Inhalt des Plugins darzustellen. In diesem Fall erfährt der Anbieter des Sozialen Netzwerks Ihre IP-Adresse. In der Praxis ist Ihnen diese IP-Adresse namentlich nicht ohne weiteres zuzuordnen. Sind Sie aber gleichzeitig bei einem der Anbieter angemeldet, kann dieser ein Surfprofil von Ihnen erstellen. Unter bestimmten Umständen kann der Plattformanbieter hierbei ein Cookie auf Ihrem Rechner speichern. Ob Sie diese Cookies zulassen wollen, entscheiden Sie über die Einstellungen Ihres Internetbrowsers. Zwei Clicks für mehr DatenschutzDaher schützen wir Ihre Privatsphäre durch ein zweistufiges Verfahren, das eine Übermittlung persönlicher Daten nur durch Ihre explizite Zustimmung zulässt. Somit werden beim normalen Seitenaufruf keine Daten an Facebook und Co. übermittelt. Und so funktioniert esErst durch Aktivierung des ausgewählten Buttons wird eine Verbindung mit den Betreibern der entsprechenden Sozialen Netzwerke hergestellt. Eine Empfehlung kann dann durch den zweiten Click an Facebook oder Twitter übermittelt werden. Dies geschieht bei Facebook direkt, bei Twitter dagegen kann die Empfehlung in einem Popup-Fenster noch bearbeitet werden. Die Zustimmung gilt immer nur für die aktuell aufgerufene Seite. Auf den Punkt
ARAG Arbeitsrechtsschutz Die Eigenkündigung Eigenkündigung: Wenn der Job nicht mehr glücklich machtSie möchten endlich zeigen, was in Ihnen steckt, Ihre Einkommenssituation verbessern oder Ihre Karriere aufgrund eines Umzugs woanders fortsetzen? Anlässe für eine ordentliche Kündigung gibt es viele – und natürlich haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, jederzeit selbst zu kündigen. Da das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nur bei arbeitgeberseitiger Kündigung angewendet wird, gibt es bei der fristgemäßen Kündigung durch den Arbeitnehmer keine speziellen Voraussetzungen. Solange es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, müssen Sie nicht einmal einen Kündigungsgrund angeben. Wie kündige ich richtig? Wie kündige ich meinen Job richtig?„Reisende soll man nicht aufhalten“, heißt es in einem beliebten Sprichwort. Einfach Ihren Hut nehmen und das Weite suchen können Sie als Arbeitnehmer jedoch trotzdem nicht. Im Gegenteil: Genauso wie sich Ihr Arbeitgeber bei der Aussprache einer Kündigung an gewisse Regeln zu halten hat, so müssen Sie sich auch bei einer Eigenkündigung an formelle Regeln halten.
Wem gebe ich die Kündigung?Eine klar vorgeschriebene Art und Weise, wie und bei wem eine Kündigung einzureichen ist, gibt es nicht. Als Arbeitnehmer ist es jedoch sicher hilfreich, das Kündigungsschreiben direkt persönlich an Ihren Vorgesetzten zu übergeben. Ist dies – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich, dann sollten Sie sicherstellen, dass das Schreiben anderweitig in den sogenannten Machtbereich des Empfängers gelangt, damit er die Kündigung zur Kenntnis nehmen kann. Von Vorteil, wenn auch nicht verpflichtend, ist es zudem, sich den Eingang des Kündigungsschreibens schriftlich bestätigen zu lassen, damit Sie einen Beleg in der Hand haben, sollte es später zu Ungereimtheiten kommen.
Wie sage ich meinem Chef, dass ich kündige?Sie wollen kündigen, aber finden gegenüber Ihrem Boss nicht die richtigen Worte? Sie wollen Ihre Meinung sagen, aber sich auch nicht die Chancen auf ein gutes Arbeitszeugnis verbauen? Wir haben in einem extra Artikel einige Tipps für einen souveränen Abgang aus Ihrem Job für Sie zusammengestellt, die Ihnen dabei die Eigenkündigung an Ihren Chef zu vermitteln.
Arbeitsvertrag kündigen:Schnell, einfach, rechtlich sicherIn nur wenigen Schritten erstellen Sie mit uns ganz einfach ein rechtssicheres Kündigungsschreiben für Ihren Arbeitsvertrag.
Jetzt Kündigungsschreiben erstellen Sonderfälle: Urlaub, Probezeit und Krankheit Kann ich als Arbeitnehmer im Urlaub kündigen?Ja, sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis während des Urlaubs zu kündigen. Wichtig ist allerdings, dass Sie sich auch in diesem Fall an die geltenden Kündigungsfristen halten und sicherstellen, dass Ihr Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Empfänger ankommt.
Neuer Job, falsche Entscheidung: Wie schnell kann ich in der Probezeit selber kündigen?Merken Sie schon in den ersten Wochen an Ihrem neuen Arbeitsplatz, dass der Job nichts für Sie ist, ist das kein Grund, um in Panik zu verfallen. Denn befinden Sie sich noch in der Probezeit, dann sind die Kündigungsfristen für Sie kürzer als in einem festen Arbeitsverhältnis. Laut § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann das Arbeitsverhältnis während einer Probezeit (mit einer maximalen Dauer von sechs Monaten) „mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden“, insofern es keine abweichenden tarifvertraglichen Regelungen gibt. Ein Kündigungsgrund müssen Sie nicht angeben.
Selbst kündigen wegen Krankheit?Bei der Arbeit durch eine Krankheit auszufallen oder wegen körperlicher Beschwerden nicht die gewohnte Leistung erbringen zu können kann an den Nerven zehren. Trotzdem sollten Sie sich vor einer Eigenkündigung am besten genau über die Konsequenzen informieren. Unser Tipp: Suchen Sie den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, wenn Sie mit dem Gedanken spielen aus Krankheitsgründen zu kündigen.
In Kurzarbeit selbst kündigen: geht das?Auch in Kurzarbeit steht es Ihnen offen, selbst zu kündigen. Sie müssen dabei, wie üblich, eine Frist von 28 Tagen einhalten, insofern im Arbeitsvertrag keine anderen Kündigungsfristen festgelegt sind. Als Stichtag für die Kündigung während Kurzarbeit gilt – genau wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis – entweder das Monatsende oder der 15. des entsprechenden Monats.
Selbst kündigen in ElternzeitIn der Elternzeit können Sie Ihr Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer wie üblich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen, insofern Ihr Arbeitspapier keine abweichenden Regelungen enthält. Eine Ausnahme ergibt sich jedoch, wenn Sie wollen, dass Ihre Kündigung erst zum Ende der Elternzeit wirksam werden soll. In diesem Fall gilt nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eine dreimonatige Kündigungsfrist.
ARAG ArbeitsrechtsschutzDas gibt Sicherheit: Mit unserem Arbeitsrechtsschutz unterstützen wir Sie bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Ihr Arbeitsverhältnis. Mehr zum Arbeitsrechtsschutz Nach der Kündigung Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich kündige?Ob Sie nach einer Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, hängt maßgeblich davon ab, ob sie selbst gekündigt haben oder von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurden – und ob es sich um eine ordentliche oder um eine verhaltensbedingte Kündigung handelt. Haben Sie selbst gekündigt oder wurden wegen grober Verfehlungen verhaltensbedingt gekündigt, dann kann von der Bundesagentur für Arbeit in der Regel eine sogenannte Sperrfrist verhängt werden, die insgesamt bis zu zwölf Wochen dauern kann. Erst nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie finanzielle Unterstützung.
Selbst kündigen oder Aufhebungsvertrag – was ist besser?Neben der rechtmäßigen Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer gibt es noch einen weiteren Weg, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden: den sogenannten Aufhebungsvertrag. Dieser kann für Sie den Vorteil haben, dass Sie sich im Rahmen der Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber auf die Zahlung einer Abfindung einigen können – und potenziell auch weitere Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber vermeiden.
Gibt es eine Abfindung trotz Selbstkündigung?Als Arbeitnehmer haben Sie in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Zudem kommt die Zahlung einer Abfindung zumeist nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zustande. Dieser bietet bei einer betriebsbedingten Kündigung in Sonderfällen an, eine finanzielle Gegenleistung zu erbringen, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.
Wie kann man eine Eigenkündigung umgehen?Wollen Sie eine Sperrfrist durch die Arbeitsagentur umgehen oder einfach eine Eigenkündigung vermeiden, dann können Sie natürlich auch versuchen, eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber herbeizuführen. Eine Kündigung schlichtweg zu provozieren ist jedoch in keinem Fall zu empfehlen. Suchen Sie stattdessen gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber frühzeitig nach Alternativen. Haben Sie Probleme mit Kollegen, dann könnte etwa eine Versetzung in Frage kommen – und sind Sie von Ihren Aufgaben über- oder unterfordert, dann lassen sich gegebenenfalls neue Arbeitsfelder finden. So kann womöglich eine adäquate Lösung für beide Seiten gefunden werden und Ihr Arbeitgeber und Sie müssen nicht im Streit auseinandergehen. Könnte Sie auch interessieren Souveräner Abgang – Arbeitsplatz mit Stil verlassenBleiben Sie nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen in bester Erinnerung. Das steigert die Aussicht auf ein gutes Arbeitszeugnis und Ihre Karrierechancen. Tipps für die Trennung. Mehr zum souveränen Abgang Setzen Sie auf ein qualifiziertes ArbeitszeugnisTurbo oder Bremsstein für Ihre Karriere: Als Eignungsnachweis in der Bewerbung beeinflusst das Arbeitszeugnis Ihre berufliche Entwicklung. Mehr zum Arbeitszeugnis Kündigungsfrist – die befristete Fortführung des ArbeitsverhältnissesWie sich Kündigungsfristen bei ordentlichen Kündigungen ergeben und was von Arbeitnehmern und Chefs unbedingt eingehalten werden muss. Was passiert wenn ich selbst kündige?Mit einer Sperrzeit bestraft Dich die Agentur für Arbeit, wenn Du Deinen Job kündigst oder einem Aufhebungsvertrag zustimmst. Denn in diesen Fällen bist Du selbst für Deine Arbeitslosigkeit verantwortlich. Bis zu zwölf Wochen kann Dein Arbeitslosengeld gesperrt werden – das bedeutet ein Viertel weniger Geld für Dich.
Wie bekomme ich Arbeitslosengeld wenn ich selber kündige?Haben Sie selbst gekündigt oder wurden wegen grober Verfehlungen verhaltensbedingt gekündigt, dann kann von der Bundesagentur für Arbeit in der Regel eine sogenannte Sperrfrist verhängt werden, die insgesamt bis zu zwölf Wochen dauern kann. Erst nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie finanzielle Unterstützung.
Was passiert wenn ich kündige und keinen neuen Job habe?Selbst kündigen ohne neuen Job bedeutet leider im Normalfall eine Arbeitslosengeld Sperre von 3 Monaten. In der Regel wird bei einer Kündigung seitens des Arbeitnehmers zudem auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um ein Viertel gekürzt. Finanzielle Engpässe sind da schon fast vorprogrammiert.
|