Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht pdf

Sie können zu den unten auswählbaren Dienstleistungen einen Termin buchen. Markieren Sie diese Dienstleistungen in der vorgesehenen Auswahlbox und buchen Sie die Auswahl am Ende der Auflistung:

A nach oben

Abmeldung einer Wohnung

Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw. in dem Fahrzeugschein

Änderung/Wechsel der Hauptwohnung

Anmeldung einer Wohnung

Aufenthaltsdokument-GB auf einen neuen Pass übertragen

Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen

Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder - Erteilung

B nach oben

    Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II

Beglaubigung von Kopien

Beglaubigung von Unterschriften

    berlinpass beantragen

    berlinpass verlängern

Bescheinigung über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht

Blaue Karte EU auf einen neuen Pass übertragen

E nach oben

eID-Karte beantragen (EU/EWR-Bürger/innen)

F nach oben

Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17

Fahrerlaubnis - Ersterteilung beantragen

Fahrerlaubnis - Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D und DE

Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen

Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern

Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen

Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11)

Bitte beachten Sie, dass aufgrund eines defekten Aufzuges das Bürgeramt 3 derzeit nicht barrierefrei erreichbar ist. Sollten Sie einen Termin vereinbart haben und auf den Aufzug angewiesen sein, melden Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse [email protected], damit wir Ihren gebuchten Termin verlegen können. Wir bitten, diese Umstände zu entschuldigen!

Öffnungszeiten

Montag

07:30-15:30 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag

10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch

07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)

Donnerstag

10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag

07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Bürgeramt befindet sich im Tierparkcenter in der 1. Etage.

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

Angebotene Dienstleistungen

Sie können zu den unten auswählbaren Dienstleistungen einen Termin buchen. Markieren Sie diese Dienstleistungen in der vorgesehenen Auswahlbox und buchen Sie die Auswahl am Ende der Auflistung:

A nach oben

Abmeldung einer Wohnung

Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw. in dem Fahrzeugschein

Änderung/Wechsel der Hauptwohnung

Anmeldung einer Wohnung

Aufenthaltsdokument-GB auf einen neuen Pass übertragen

Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen

Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder - Erteilung

B nach oben

Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II

Beglaubigung von Kopien

Beglaubigung von Unterschriften

    berlinpass beantragen

    berlinpass verlängern

Bescheinigung über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht

Blaue Karte EU auf einen neuen Pass übertragen

D nach oben

    Datenübermittlung an öffentliche Stellen (Behördenauskünfte)

E nach oben

eID-Karte beantragen (EU/EWR-Bürger/innen)

F nach oben

Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17

Fahrerlaubnis - Ersterteilung beantragen

Fahrerlaubnis - Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D und DE

Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen

Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen

Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11)

Wie kann man jemanden von der Ausweispflicht befreien?

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.

Warum Befreiung von der Ausweispflicht?

Die Handlungsunfähigkeit oder Einwilligungsunfähigkeit ist nur dann ein Grund für die Befreiung von der Ausweispflicht, wenn die ausweispflichtige Person von jemandem vertreten wird, für den eine „öffentlich beglaubigte Vollmacht“ besteht. Gemeint ist damit eine Vorsorgevollmacht.