Sie können zu den unten auswählbaren Dienstleistungen einen Termin buchen. Markieren Sie diese Dienstleistungen in der vorgesehenen Auswahlbox und buchen Sie die Auswahl am Ende der Auflistung: Show
A nach obenAbmeldung einer Wohnung Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw. in dem Fahrzeugschein Änderung/Wechsel der Hauptwohnung Anmeldung einer Wohnung Aufenthaltsdokument-GB auf einen neuen Pass übertragen Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder - Erteilung B nach obenBankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II Beglaubigung von Kopien Beglaubigung von Unterschriften berlinpass beantragen berlinpass verlängern Bescheinigung über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht Blaue Karte EU auf einen neuen Pass übertragen E nach obeneID-Karte beantragen (EU/EWR-Bürger/innen) F nach obenFahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17 Fahrerlaubnis - Ersterteilung beantragen Fahrerlaubnis - Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D und DE Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11) Bitte beachten Sie, dass aufgrund eines defekten Aufzuges das Bürgeramt 3 derzeit nicht barrierefrei erreichbar ist. Sollten Sie einen Termin vereinbart haben und auf den Aufzug angewiesen sein, melden Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse [email protected], damit wir Ihren gebuchten Termin verlegen können. Wir bitten, diese Umstände zu entschuldigen! ÖffnungszeitenMontag 07:30-15:30 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch 07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin) Donnerstag 10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweise zur Anschrift des StandortsDas Bürgeramt befindet sich im Tierparkcenter in der 1. Etage. Hinweis für TerminkundenWir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage. ZahlungsmöglichkeitenAm Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung) Sonstige Hinweise zum StandortNachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Angebotene DienstleistungenSie können zu den unten auswählbaren Dienstleistungen einen Termin buchen. Markieren Sie diese Dienstleistungen in der vorgesehenen Auswahlbox und buchen Sie die Auswahl am Ende der Auflistung: A nach obenAbmeldung einer Wohnung Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw. in dem Fahrzeugschein Änderung/Wechsel der Hauptwohnung Anmeldung einer Wohnung Aufenthaltsdokument-GB auf einen neuen Pass übertragen Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder - Erteilung B nach obenBankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II Beglaubigung von Kopien Beglaubigung von Unterschriften berlinpass beantragen berlinpass verlängern Bescheinigung über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht Blaue Karte EU auf einen neuen Pass übertragen D nach obenDatenübermittlung an öffentliche Stellen (Behördenauskünfte) E nach obeneID-Karte beantragen (EU/EWR-Bürger/innen) F nach obenFahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17 Fahrerlaubnis - Ersterteilung beantragen Fahrerlaubnis - Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D und DE Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11) Wie kann man jemanden von der Ausweispflicht befreien?Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Warum Befreiung von der Ausweispflicht?Die Handlungsunfähigkeit oder Einwilligungsunfähigkeit ist nur dann ein Grund für die Befreiung von der Ausweispflicht, wenn die ausweispflichtige Person von jemandem vertreten wird, für den eine „öffentlich beglaubigte Vollmacht“ besteht. Gemeint ist damit eine Vorsorgevollmacht.
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