Ich habe die gleiche Aufgabe zweimal gemacht. Einmal richtig und einmal falsch die falsche wurde bewertet. Ist das rechtlich ok? Kann man etwas tun? ...komplette Frage anzeigen4 AntwortenDeluxeK 14.03.2019, 13:34 Ja. Das Problem in der Bewertung ist folgendes, du könntest zum Beispiel auch eine frage z.b. welche Farbe hat die Banane mit 10 Farben beantworten. Die Wahrscheinlichkeit das die richtige dabei ist ist größer. Ich weiß das Beispiel ist sehr banal. Aber das ist der Grundsatz , falsche Antworten musst du entwerten bzw durchstreichen. GingerAle7 14.03.2019, 15:23 Da kannst du nichts machen, wie viele andere schon gesagt haben, könnte man so bei allen Aufgaben einfach alle möglichen Lösungen aufschreiben und hätte damit immer mindestens eine Lösung die richtig wäre und kann ja nicht Sinn einer Arbeit sein. Grüße UlrichNagel Community-Experte Schule 14.03.2019, 13:32 Nein, da kannst du nichts tun, das ist rechtlich! Das ist das Gleiche, wenn du in einer "programmierten" Aufgabe sowohl ja als auch nein ankreuzt! 2 Kommentare 2 Traoumerin Fragesteller 14.03.2019, 13:33Trotz Hinweis ? 0 1 UlrichNagel 14.03.2019, 13:34 Was für ein Hinweis? Du hättest einfach die falsche durchkreuzen müssen! 0 Mthrlovermerg 14.03.2019, 13:40 Alles klar, bei ja/ nein Fragen schreib ich auch einfach beides hin, easy 1+ mit Sternchen. Glaubst doch wohl nicht selbst, dass die Lehrer dir dann noch was gutes tun. Du musst die falsche Antwort durchstreichen oder irgendwie kenntlich machen, dass diese nicht gewertet werden soll. Machst du das nicht sucht sich die Lehrerin eben eins aus. Der Artikel 3 sagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Eine Frau mit westlicher Kleidung und eine Frau mit Kopftuch und langem Rock stehen auf einer Waage. Die Waage steht für die Gleichberechtigung verschiedener Religionen. (© bpb) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Alle Menschen sind unterschiedlich.
Eine Sache haben sie aber alle gemeinsam: Zeichnung: Zwei Personen mit und ohne Rollstuhl auf einer Waage. Die Waage steht dafür, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. (© bpb) Zeichnung: Zwei Personen mit und ohne Rollstuhl auf einer Waage. Die Waage steht dafür, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. (© bpb) Zeichnung: Zwei Personen mit und ohne Rollstuhl auf einer Waage. Die Waage steht dafür, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. (© bpb) Das bedeutet:
Eine Frau mit westlicher Kleidung und eine Frau mit Kopftuch und langem Rock stehen auf einer Waage. Die Waage steht für die Gleichberechtigung verschiedener Religionen. (© bpb) Eine Frau mit westlicher Kleidung und eine Frau mit Kopftuch und langem Rock stehen auf einer Waage. Die Waage steht für die Gleichberechtigung verschiedener Religionen. (© bpb) Eine Frau mit westlicher Kleidung und eine Frau mit Kopftuch und langem Rock stehen auf einer Waage. Die Waage steht für die Gleichberechtigung verschiedener Religionen. (© bpb) Gesetze müssen gleich für alle Menschen gelten. Das heißt aber nicht, dass in den Gesetzen stehen muss,
Zum Beispiel
Manchmal kommt es trotzdem vor, dass einige Menschen schlechter und andere Menschen besser behandelt werden. Das Grundgesetz soll Menschen vor Benachteiligung schützen.
Es gibt noch andere Rechte im Grundgesetz, die dafür sorgen, dass alle Menschen gleich behandelt werden.
Zeichnung: Eine weiße und eine schwarze Frau stehen auf einer Waage, die dafür steht, dass alle Menschen gleich behandelt werden müssen - egal welche Hautfarbe sie haben. (© bpb) Männer und Frauen sind gleichberechtigtArtikel 3 sagt ausdrücklich: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Frauen können sich heute jeden Beruf aussuchen. Zum Beispiel: Pilotin, Polizistin, Feuerwehrfrau oder Bürgermeisterin. Zeichnung: Eine Frau und ein Mann stehen auf einer Waage. Die Waage steht für die Gleichberechtigung der beiden. (© bpb) |