Abwertung des arbeitsplatzes bei gleicher bezahlung

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Vor dem Tagungsort der Kultusministerkonferenz (KMK) in Waren an der Müritz forderten am Freitag mehrere Hundert Mitglieder von GEW und dbb Tarifunion, die Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer bundesweit einheitlicher zu gestalten.

16.10.2009

Fotos: Michaela Skott

„Wir sind heute nicht zum Protestieren da, sondern zum Anfeuern. Wir wollen die Kultusminister in ihrem Anliegen unterstützen, die Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer bundesweit einheitlicher zu gestalten, um zu verhindern, dass man sich die jungen Lehrer gegenseitig abwirbt.“ Mit diesen Worten begann die Rede der Landesvorsitzenden der GEW Mecklenburg-Vorpommern, Annett Lindner, während der Gewerkschaftszusammenkunft vor den Toren der Kultusministerkonferenz in Waren an der Müritz.

Die Unterstützung für die Minister scheint dringend notwendig zu sein. Denn trotz mehrfacher Lippenbekenntnisse, so zum Beispiel auf der Kultusministerkonferenz im März in Stralsund, hat sich an der Wettbewerbssituation um die Nachwuchslehrkräfte zwischen den Bundesländern nichts geändert. Auch das vom Kabinett des Landes jüngst vorgelegte so genannte „Junglehrerprogramm“ kann nicht darüber hinweg täuschen, dass andere Bundesländer mit besserem Gehalt und teilweise sogar Verbeamtung aufwarten.

Hier setzt die Gewerkschaftsforderung der seit Mitte September laufenden Tarifrunde nach der Eingruppierung in die Entgeltstufe 14 (TdL) für alle akademisch qualifizierten Lehrkräfte an. „Nicht Gleichmacherei liegt diesem Ansinnen zu Grunde, sondern die Gerechtigkeit der Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit!“, betonte Annett Lindner in ihrer Rede. Es könne nicht weiterhin das Motto „Kleine Kinder, kleines Geld – Große Kinder, großes Geld" gelten. Dies komme einer Abwertung des Lehrauftrages für unsere Jüngsten gleich und wäre bei gleicher Ausbildung auch schlichtweg ungerecht.

„Da entscheidet der Zufall der Zuteilung zu einer bestimmten Schulart über das gesamte Einkommen der Kolleginnen und Kollegen“, erklärte Lindner, um gleich darauf hervorzuheben: „Eine bundesweit einheitliche Bezahlung gewährleistet auch, dass der Wettbewerb um den Lehrernachwuchs nicht derart groteske Züge wie jüngst die Werbekampagne aus Baden-Württemberg annimmt. Da das Entgelt immer auch eine bestimmte Wertschätzung ausdrückt, wäre der Lehrerberuf demnach überall gleich hoch anerkannt.“

Rund 300 Lehrerinnen und Lehrer aus Mecklenburg-Vorpommern waren zu der gemeinsamen Aktion von GEW und DBB Tarifunion gekommen, um der Forderung nach einer besseren Eingruppierung Nachdruck zu verleihen. Außerdem haben bereits weit über 3.000 Pädagogen mit ihrer Unterschrift zu dieser Forderung Stellung bezogen.

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Arbeit und Rente: Machen wir's gerecht!

Abwertung des arbeitsplatzes bei gleicher bezahlung

Ist meine Arbeit als Ostdeutsche*r weniger wert?

Das Problem:

Ostdeutsche arbeiten im Jahr immer noch durchschnittlich anderthalb Wochen länger als Westdeutsche. Dafür bekommen sie im Jahresschnitt noch fast 5.000 Euro brutto weniger.

Die besondere Ost-West-Spaltung, die quer durch Deutschland und Europa geht, bedeutet für viele Menschen eine Erfahrung von Abwertung. Selbst dort, wo Hochkonjunktur auf dem Arbeitsmarkt herrscht, bleibt Ostdeutschland ein Niedriglohnland mit schlechten Arbeitsbedingungen.

Die durchschnittlichen Stundenlöhne liegen 3 bis 6 Euro unter denen der meisten westdeutschen Bundesländer. Unsichere und schlecht entlohnte Beschäftigungsverhältnisse haben in 10 Jahren um 10 Prozent zugenommen – mehr als jede*r dritte Beschäftigte ist betroffen.

Die Lösung:

Wir wollen einheitliche Tarifgebiete in Ost und West. Dass eine Lohnangleichung möglich ist, hat die IG BAU bewiesen. Die Ost-West-Lohnmauer lässt sich dort überwinden, wo Gewerkschaften besonders einflussreich sind.

In vergleichbaren Branchen müssen bundesweit gleiche Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen gelten. Wir wollen einen Vergabemindestlohn, der sich an der Höhe der niedrigsten Gehaltsklasse des TV-L orientiert, verbindlich für die Vergabe machen.

Nach 40 Jahren von der Rente nicht leben können?

Das Problem:

Unternehmen zahlen deutlich weniger in die Rentenkasse ein als die Beschäftigten. Gerade Bezieher*innen großer Einkommen leisten, wenn überhaupt, nur für einen Teil ihrer Einkünfte Beiträge. Die gesetzliche Rente befindet sich im Sinkflug. Von einst 53 Prozent im Jahr 2000 wird das Niveau auf 41,7 Prozent im Jahr 2045 fallen.

Durch die Rente ab 67 können wir erst später eine Rente ohne Abschläge beziehen. Die meisten aber werden früher in Rente gehen: Damit wird ihre Rente nochmal drastisch gekürzt! Millionen Menschen mit normalen und niedrigen Einkommen können aber nicht privat vorsorgen. Jahr für Jahr sind deshalb immer mehr Rentner*innen von Altersarmut und sozialem Abstieg betroffen. Schon heute leben 2,7 Millionen Menschen nach ihrem 65. Geburtstag in Armut oder sind von Armut bedroht.

Die Lösung:

Wir fordern eine gesetzliche Rentenversicherung, in die alle einzahlen, für alle Einkommensarten und in voller Höhe. Auch Selbstständige, Freiberufler*innen und Abgeordnete gehören dazu. Die solidarische Mindestrente muss vor Armut schützen, keine Rente darf niedriger sein als 1.200 Euro. Vorstöße für ein höheres Renteneintrittsalter weisen wir zurück. Das Rentenalter muss sinken, denn schon mit 67 kann man in vielen Berufen nicht mehr arbeiten. Niemand soll im Alter arm sein!

Muss ich mich denn zwischen Arbeit und Familie entscheiden?

Das Problem:

Der Ausbau von Ganztagsschulen kommt nur langsam voran. Familienfreundliche Arbeitszeiten sind in vielen Unternehmen ein Fremdwort. Arbeitsbedingungen orientieren sich noch immer mehr an den Profitinteressen der Unternehmen als an den Bedürfnissen der Menschen. Unsichere Arbeitsverhältnisse und finanzielle Unsicherheit führen zudem bei vielen Menschen dazu, dass sie ihren Kinderwunsch nicht realisieren.

Noch immer sind es dabei vor allem Frauen, die sich um Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen kümmern müssen. Sie haben dadurch schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und ein erhöhtes Armutsrisiko im Alter. Während der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass Kinderbetreuung und Vollzeit-Homeoffice nicht miteinander vereinbar sind.

Die Lösung:

Ein stärkerer Einsatz von Arbeitgeber*innen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss gesetzlich verankert werden. Wir wollen die Höchstarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden senken und einen Rechtsanspruch auf vorübergehende Teilzeit schaffen. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehören wohnortnahe Kitaplätze und flächendeckende Pflegeangebote. Nur so können Eltern am Erwerbsleben teilhaben, ihren Lebensunterhalt verdienen und für das Alter vorsorgen.

Weniger Lohn, nur weil ich eine Frau bin?

Das Problem:

Deutschland gehört mit seiner Lohnlücke zu den Schlusslichtern Europas. Die Forderung nach fairer Bezahlung ist so alt wie die nach dem Frauenwahlrecht. Während Letzteres seit 100 Jahren durchgesetzt ist, besteht das Recht auf gleichen Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weiter nur auf dem Papier. 2021 bekamen Frauen statistisch gesehen erst ab dem 10. März für ihre Arbeit Geld, nachdem sie seit Anfang des Jahres quasi für nichts gearbeitet hatten.

Frauen wählen nicht die "falschen" Berufe, sondern sie werden für ihre Tätigkeiten schlechter entlohnt, in niedrigere Gehaltsgruppen eingeordnet und bei Beförderungen benachteiligt. Zudem leisten sie den Löwenanteil der gesellschaftlich notwendigen, aber unbezahlten Pflege-, Erziehungsund Betreuungsarbeit. Das führt dazu, dass Frauen oft niedrigere Renten erreichen und im Alter arm sind.

Die Lösung:

Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit! Nötig ist ein Gleichstellungsgesetz, um die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen, sowie ein Entgeltgleichheitsgesetz, das eingreift, wenn Frauen am gleichen Arbeitsplatz in eine niedrigere Gehaltsgruppe eingestuft werden. Familie und Job müssen besser vereinbar und soziale Berufe besser entlohnt werden. Für die Rente müssen Niedriglohnzeiten aufgewertet und Zeiten der Pflege und Kindererziehung stärker berücksichtigt werden.

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