2 mannschaften eines vereins in der gleichen spielklasse

Wie gewohnt dürfen Sie auch bei diesem Regeleckenfall gerne für die Lösung abstimmen, die Ihrer Meinung nach richtig ist. Natürlich können Sie auch einen Kommentar zum Thema schreiben. Den passenden Paragraphen jedoch sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch alle anderen Leser ihr Wissen noch testen können. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an [email protected]. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.

Die Frage kommt immer wieder auf - spätestens, wenn es in der Saison auf die Zielgerade geht: Welche Auswirkungen hat es auf eine zweite Mannschaft in der 3. Liga, wenn das Profiteam desselben Klubs aus der Bundesliga absteigt? Konkretes Beispiel in der laufenden Spielzeit: Was passiert, wenn Werder Bremen absteigt? Oder wenn der Hamburger SV in die 2. Bundesliga muss und die zweite Mannschaft des HSV gleichzeitig sportlich den Aufstieg in die 3. Liga schafft. Worauf ist bei der Klassenzugehörigkeit von zweiten Mannschaften grundsätzlich zu achten? DFB.de liefert alle wichtigen Antworten.

Fall 1: Die zweite Mannschaft eines Bundesligisten spielt in der 3. Liga. Der Bundesligist steigt ab.

Dieses Szenario hat keine Auswirkungen auf die Klassenzugehörigkeit der zweiten Mannschaft. Sie bleibt in der 3. Liga - vorausgesetzt, sie belegt sportlich einen Nichtabstiegsplatz und erhält die offizielle Zulassung nach der Prüfung der wirtschaftlichen und technisch-organisatorischen Leistungsfähigkeit durch den DFB. Bedeutet: Auch wenn Werder Bremen absteigt, würde Werder II in der 3. Liga bleiben - sofern die zweite Mannschaft der Bremer am Saisonende mindestens Platz 17 belegt. Aktuell liegt Werder II als 19. jedoch auf einem sportlichen Abstiegsplatz. Grundsätzlich gilt: Zweite Mannschaften von Lizenzvereinen dürfen in der 3. Liga spielen. Bei den Lizenzvereinen handelt es sich um alle Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga.

Fall 2: Die zweite Mannschaft eines Zweitligisten spielt in der 3. Liga. Der Zweitligist steigt ab.

In diesem Fall muss sich die zweite Mannschaft aus der 3. Liga verabschieden, da zwei Teams eines Klubs in derselben Spielklasse nicht erlaubt sind. Die zweite Mannschaft müsste dann sogar bis in die Oberliga (5. Liga) absteigen. Denn: Die Statuten sehen vor, dass zweite Mannschaften von Drittligisten nicht in der Regionalliga (4. Liga) spielen dürfen. Ein Beispiel: Würde die SpVgg Greuther Fürth aus der 2. Bundesliga absteigen, müsste die zweite Mannschaft der Fürther unabhängig von ihrer Platzierung automatisch die Regionalliga Bayern verlassen und in der Bayernliga an den Start gehen.

Fall 3: Ein Bundesligist erhält keine Lizenz für die neue Saison, aber eine Zulassung für die 3. Liga. Was passiert mit seiner zweiten Mannschaft in der 3. Liga?

Siehe Fall 2. Die zweite Mannschaft muss den Gang in die Oberliga antreten.

Was ist bei zweiten Mannschaften von Drittligisten grundsätzlich zu beachten?

Siehe Anmerkungen in Fall 2. Die zweiten Mannschaften von Drittligisten dürfen maximal in der Oberliga (5. Liga) antreten. Für die Regionalliga sind die zweiten Mannschaften von Drittligisten nicht zugelassen. Ein Aufstieg in die Regionalliga (und dann auch in die 3. Liga) ist erst möglich, wenn das Profiteam des betreffenden Klubs den Sprung in die 2. Bundesliga schafft.

Was gilt für zweite Mannschaften von Amateurklubs?

In der Regel dürfen bei den Männern sowie bei den Frauen zwei Teams eines Klubs nicht in derselben Spielklasse vertreten sein. Bedeutet: Die zweite Mannschaft eines Regionalligisten kann maximal in der Oberliga spielen, die zweite Mannschaft eines Oberligisten (5. Liga) maximal in der 6. Liga. Eine Ausnahme bildet die niedrigste Liga des jeweiligen Fußballkreises: Hier dürfen mehrere Teams eines Klubs antreten.

Jeder Verein kann nur mit seiner 1. Mannschaft in der höchsten von ihm erreichten Liga spielen. Untere Mannschaften, die in Konkurrenz spielen, müssen im Falle des Abstiegs ihrer 1. Mannschaft nicht zwangsläufig ausscheiden, sofern sie mindestens eine Klasse unter der 1. Mannschaft bleiben. Untere Mannschaften können höhere Mannschaften durch einen Aufstieg nicht „überholen“, d.h. untere Mannschaften können nicht in einer höheren Spielklasse spielen als die höheren Mannschaften des Vereins.

Falls der Meister auf sein Aufstiegsrecht verzichtet oder verzichten muss, weil eine Mannschaft seines Vereins bereits in der nächsthöheren Liga spielt, kann das Aufstiegsrecht nur bis zum vierten Tabellenplatz wahrgenommen werden.
Verzichten alle aufstiegsberechtigten Mannschaften auf ihr Aufstiegsrecht gelten folgende Bestimmungen (nach § 55 Nr. 5 Spielordnung):

    In Gruppen oder Klassen mit Richtzahlen wird die im Spielgeschehen veröffentlichte Anzahl der maximalen Absteiger um die Anzahl der Aufsteiger aus dieser Klasse reduziert.

    Aus dieser Gruppe oder Klasse kann keine Mannschaft an Relegations- oder Aufstiegsspielen teilnehmen.

Die Bestrafungen für die Nichterfüllung des Schiedsrichter-Pflichtsolls nach § 26 Spielordnung für die Saison 2021/22 entfallen auf Grund der Neuordnung und Umstellung der Systematik ab 01.07.2022. Dementsprechend erfolgt in der Saison 2022/23 keine Bestrafung für Verstöße aus der zurückliegenden Saison.

Für die Saison 2022/23 wurde die Aussetzung der Bestrafung wegen Nichterfüllung des Unterbaus (§ 27 Spielordnung) auf Grundlage der Saison 2021/22 beschlossen.

Die Bildung einer Spielgemeinschaft hat keinen Einfluss auf die Auf- und Abstiegsregelung. Die betroffenen Ligen spielen dann mit den noch verbleibenden Mannschaften. Diese Regelung gilt nicht bei Klassen mit Richtzahlen.

Teilen Vereine für Spielklassen auf Verbandsebene dem Verbandsfußballwart bzw. für Vereine für Spielklassen auf Kreisebene dem Kreisfußballwart über das elektronische Postfach bis zum 15. Mai des aktuellen Spieljahres verbindlich mit, dass Mannschaften, die im laufenden Spieljahr am Spielbetrieb teilgenommen haben, in der kommenden Saison nicht mehr gemeldet werden, gelten die Bestimmungen des § 32 Nr.2 Spielordnung.

Geht der Antrag auf freiwilligen Abstieg dem Verbandsfußballwart über das elektronische Postfach bis zum 15. Mai des aktuellen Spieljahres zu, werden die Mannschaften am Saisonende an das Tabellenende gesetzt und sind erster Absteiger. Sie werden auf die definierten Absteiger in dieser Klasse angerechnet (§ 69 Nr. 3 Spielordnung).

In allen Spielklassen ist grundsätzlich nur der letzte Spieltag zur gleichen Zeit durchzuführen. Spiele ohne Bedeutung für Auf- und Abstieg oder Relegation können kurzfristig verlegt werden. Diese Regelung gilt auch für den letzten Spieltag der jeweiligen Runden der alternativen Spielmodelle.

Spielen mehrere erste und untere Mannschaften in den untersten Spielklassen des Kreises nehmen diese offiziell an den Meisterschaftsspielen teil. Ein Aufstiegsrecht kann aber nur die höchste Mannschaft wahrnehmen.

in allen Klassen mit Richtzahlen gilt:

    Richtzahlen sichern die Mannschaftsstärke einer Spielklasse in der Folgesaison ab. Die im Spielgeschehen veröffentlichte Zahl der Absteiger ist der maximale Wert.

    Die Zahl der tatsächlichen Absteiger wird nach folgender Rechnung in der angegebenen Reihenfolge ermittelt:

    Zahl der Mannschaften zu BeginnminusAufsteiger in höhere KlasseplusAbsteiger aus höherer KlasseplusAufsteiger aus unteren KlassenergibtZahl neuer Mannschaftenminusangegebene RichtzahlergibtAnzahl der tatsächlichen Absteiger

    Ist die Anzahl der tatsächlichen Absteiger „NULL“, steigt der Tabellenletzte ab (Pflichtabsteiger)

    Wird vor Beginn der Relegations- oder Aufstiegsspiele mit nur zwei Vereinen durch Auf- und Abstieg inklusive des Pflichtabsteigers aus Buchstabe c) die Richtzahl unterschritten, entfallen die Spiele und beide Vereine spielen in der kommenden Saison in der höheren Klasse.

    Wenn eine sportlich qualifizierte Mannschaft nach dem 15.Mai bis zum 30. Juni vom § 69 der Spielordnung (freiwilliger Abstieg) Gebrauch macht, oder den Spielbetrieb einstellt, ist besonders § 58 Nr. 10 der Spielordnung in Anwendung zu bringen.
    Dies gilt auch sinngemäß für alle Relegationsrunden, in denen nach Abschluss die jeweils festgelegte Richtzahl unterschritten wird. Auch hier ist bis zum Erreichen der beschlossenen Richtzahl aufzufüllen.
    Die Berechnung der Tabelle erfolgt nach § 58 Nr. 7 der Spielordnung.
    Macht eine sportlich qualifizierte Mannschaft nach dem 15. Juni vom § 69 der Spielordnung Gebrauch oder stellt den Spielbetrieb ein, werden Klassen mit Richtzahlen bei Unterschreiten der Richtzahlen nicht mehr aufgefüllt.

    Finden in Klassen mit Richtzahlen keine Relegationsspiele statt, werden die freiwilligen Absteiger nach § 69 Spielordnung auf die Anzahl der Absteiger angerechnet. In diesen Klassen kann auch nicht auf die vorgegebene Richtzahl aufgefüllt werden.

Relegations- und Aufstiegsspiele

    In den Spielklassen, in denen Relegations- oder Aufstiegsspiele stattfinden,ist dies besonders vermerkt.
    Die Relegationsspiele werden nach den Bestimmungen des § 58 Spielordnung ausgetragen. Es wird grundsätzlich um einen freien Platz gespielt Wird um mehr Plätze gespielt, ist dies besonders vermerkt.
    Die Relegations- und Aufstiegsspiele werden grundsätzlich im Einrundensystem ausgetragen.
    Wird im Pokalmodus gespielt, ist dies in den einzelnen Spielklassenn vermerkt. Sollte bei diesen Spielklassen ein dritter Aufsteiger ermittelt werden, geschieht dies in einem Entscheidungsspiel zwischen den Verlierern der Qualifikationsspiele.

    Die Relegations- und Aufstiegsspiele können erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Wertung des zuletzt ausgetragenen Meisterschaftsspiels einer jeweiligen Spielklasse angesetzt werden (nach § 25 Rechts- und Verfahrensordnung 3 Tage).

    Neben den Bestimmungen des § 58 Spielordnung zur Teilnahmeberechtigung ist zu beachten, dass aus der höheren Liga keine Mannschaft an den Relegationsspielen teilnimmt, wenn der Relegationsplatz und alle darunter liegenden Plätze der Tabelle von einer Mannschaft belegt wird, die nach den Bestimmungen des § 66 Spielordnung ausgeschieden und Absteiger ist.

    Sollte keine Mannschaft das Teilnahmerecht in Anspruch nehmen, reduziert sich die Anzahl der Absteiger in dieser Spielklasse nicht. Dies gilt auch für Spielklassen mit Richtzahlen bis zur maximalen Zahl der Absteiger.
    Vor Beginn der Relegationsspiele müssen sich die Vereine schriftlich erklären, ihr Auf-stiegsrecht auch wahrzunehmen.

    In allen Spielklassen, in denen Relegations- oder Aufstiegsspiele stattfinden, ist besonders der § 58 der Spielordnung zu beachten. Abgebrochene oder ausgefallene Spiele werden vom Klassenleiter kurzfristig neu angesetzt. Alle Teilnehmer müssen daher bereits im Voraus mit einer Verlängerung des geplanten Terminplans rechnen.

    Sollten die Meisterschaftsspiele der Saison 2022/23 abgebrochen werden, haben die für die Relegationsspiele qualifizierten Vereine keinen Anspruch auf die Austragung der Relegationsspiele. Die qualifizierten Mannschaften werden in der Saison 2023/24 der Spielklasse zugeordnet, in der sie auch in der Spielzeit 2022/23 an den Meisterschaftsrunden teilgenommen haben.

Insolvenzverfahren

    Bei einem Verein, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Er-öffnung mangels Masse abgelehnt wird, gilt die klassenhöchste Mannschaft des Vereins gemäß § 24 der Spielordnung als erster Absteiger. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen absteigenden Mannschaften vermindert sich entsprechend.

    Wenn die Eröffnung oder Abweisung der Insolvenz nach dem letzten Spieltag aber vor Ende des Spieljahres (30.06.) getroffen wird, steigt der Verein ungeachtet des Tabellenplatzes ab. Tore und Punkte werden nicht gestrichen.

Alle in diesen Durchführungsbestimmungen nicht bzw. nicht eindeutig geregelten Fälle werden durch den Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung entschieden.

Warum dürfen 2 Mannschaften nicht aufsteigen?

Bayern II: Aufsteigen verboten Bundesliga entfällt für den Verein, der bereits mit einer Mannschaft am Spielbetrieb der Lizenzligen des kommenden Spieljahres teilnimmt." Heißt: Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, dürfen die Zweitvertretungen von Bundes- und Zweitligisten nicht höher als in der 3. Liga spielen.

Was ist die 2 Mannschaft?

Die zweite Mannschaft eines Vereins wird oft einfach nur 2. Herren (oder entsprechend 2. Damen) genannt. Auch der Begriff Zweitmannschaft, Reservemannschaft sowie seltener Amateurmannschaft sind gebräuchlich; letzteres jedoch nur, wenn die erste Mannschaft den Status einer Profimannschaft besitzt.

Wie weit kann eine zweite Mannschaft aufsteigen?

Bedeutet: Die zweite Mannschaft eines Regionalligisten kann maximal in der Oberliga spielen, die zweite Mannschaft eines Oberligisten (5. Liga) maximal in der 6. Liga. Eine Ausnahme bildet die niedrigste Liga des jeweiligen Fußballkreises: Hier dürfen mehrere Teams eines Klubs antreten.

Was passiert wenn BVB 2 aufsteigt?

Fatal könnte es lediglich werden, wenn ein Zweitligist absteigt und die II. Mannschaft zuvor in der dritten Liga aktiv war. Das würde den Zwangsabstieg der zweiten Mannschaft bedeuten, denn eine erste und eine zweite Mannschaft dürfen logischerweise nicht in der gleichen Spielklasse antreten.