Zählen freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung als Beitragsjahre für die Grundrente

In diesem Beitrag schauen wir uns im Detail an, wie Sie Ihre 33 Grundrentenjahre zusammenbekommen. Von besonderer Bedeutung sind die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit auf die spätere Grundrente.

Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Grundrente?

Wie bei allen Formen der gesetzlichen Rente erfordert auch die Grundrente, dass bestimmte „versicherungsrechtliche“ Voraussetzungen erfüllt sind. Das kennen wir zum Beispiel von der Erwerbsminderungsrente, bei der Sie insgesamt fünf Versicherungsjahre vorweisen müssen. Auch bei vorgezogenen Formen der Altersrente müssen Antragsteller mindestens 35 Jahre komplett haben.

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Kompromiss zur Grundrente nun darauf verständigt, dass insgesamt 33 Jahre vorliegen müssen. Ab dieser Wasserscheide können betroffene Rentnerinnen und Rentner zumindest eine geringe Aufstockung erhalten. Erst mit 35 Grundrentenjahren ist die vollständige Hochrechnung möglich. Was genau als Grundrentenzeit gilt, schauen wir uns gleich an.

Neben der Erfüllung von wenigstens 33 Grundrentenjahren muss das Einkommen der Betroffenen in einem Korridor zwischen 30 und 80 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes liegen. Das ergibt sich aus der Verbindung vom Durchschnittsverdienst zum Entgeltpunkt: Der durchschnittliche Verdienst im Jahr 2019 betrug 38.901 Euro. Haben Sie genauso viel in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis verdient, entsteht hieraus exakt ein Entgeltpunkt für die spätere Rente. Wenn Sie weniger als 30 Prozent davon (11.679, 30 Euro) oder mehr als 80 Prozent (31.120,80 Euro) an Einkommen erzielt haben, schließt Sie das von der Grundrente aus. Natürlich nur, wenn diese Rechnung für Ihre komplette Erwerbsbiographie gilt – nicht nur für ein Jahr. Die Rentenversicherung schaut sich alle Einkünfte an, die Sie im Laufe Ihres Lebens erarbeitet haben.

Zu guter Letzt schaut man sich noch Ihre gesamte finanzielle Situation an. Was ist mit Betriebsrenten oder Einkünften aus Kapitalanlagen? Erzielen Sie regelmäßig Mieteinkünfte? Nur wenn Ihr komplettes Einkommen im Monat unter 1250 Euro liegt, wird die Grundrente in vollem Umfang greifen. Bei Ehepaaren liegt diese Grenze bei 1950 Euro. Wenn Sie höhere Einnahmen erzielen, werden diese an die Grundrente angerechnet.

Übrigens, einen Antrag müssen Sie für die Grundrente nicht stellen.

Was zählt alles zu den Grundrentenjahren?

Wie bei anderen Rentenarten ist die sogenannte Grundrentenzeit klar definiert. Dazu zählen:

  • Pflichtbeitragsjahre
  • Kindererziehungszeiten
  • Kinderberücksichtigungszeiten
  • nicht erwerbsmäßige Pflege
  • Krankengeld
  • Übergangsgeld

Pflichtbeitragsjahre sind Zeiten, in denen Sie auf Ihr Arbeitseinkommen Rentenbeiträge abgeführt haben – entweder als Angestellter oder selbstständig. Wer sich in der Familie um die Kinder gekümmert hat, kann sich für die Zeit bis zur Vollendung des 10.Geburtstages der Kinder auf Kinderberücksichtungszeiten freuen. Ein Punkt, der dafür spricht, dass insbesondere Frauen von der Grundrente profitieren sollten.

Als Grundrentenzeit zählen auch Monate, in denen Sie einen Angehörigen zu Hause gepflegt haben. Außerdem Zeiten des Krankengeld-Bezugs und Phasen, in denen Sie von Übergangsgeld gelebt haben. Diese Leistung erhalten Sie im Rahmen einer Reha.

Zählt Arbeitslosengeld I oder II als Grundrentenzeit?

Nein, und das ist ein Bruch zu anderen Formen der Altersrente. Selbst bei der Altersrente für langjährig Versicherte werden zumindest Phasen berücksichtigt, in denen Betroffene Arbeitslosengeld beziehen mussten. Beim Arbeitslosengeld II beziehungsweise der früheren Arbeitslosenhilfe kommt es auf die Art der vorgezogenen Altersrente an. Doch bei der neuen Grundrente hat man hier erstmals eine harte Grenze gezogen: Weder Arbeitslosengeld I noch Leistungen des Jobcenters zählen als Grundrentenzeit.

Gibt es eine Möglichkeit, eine Phase der Arbeitslosigkeit für die Grundrente zu nutzen?

Ja, das ist möglich – allerdings nicht rückwirkend. Wenn Sie jedoch aktuell arbeitslos sind und darauf hoffen, in ein paar Jahren von der Grundrente zu profitieren, können Sie jetzt tätig werden. Falls Sie neben dem Arbeitslosengeld einen Minijob ausüben, auf den Sie selbst Rentenversicherungsbeiträge abführen, zählen die entsprechenden Zeiten wieder mit. Auch wenn Sie in früheren Zeiten als Minijobber gearbeitet haben, besteht die Chance, dass diese Monate als Grundrentenzeit anerkannt werden. Jedoch nur, wenn Sie selbst Versicherungsbeiträge eingezahlt haben.

Fast 57 Millionen Versicherte, gut 21 Millionen Rentne­rinnen und Rentner: Die gesetzliche Renten­versicherung ist unangefochtenes Rück­grat der Alters­sicherung in Deutsch­land. Vor allem soll sie den Ruhe­stand von Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern absichern.

Aber auch Selbst­ständige, Freiberufler, Hausfrauen oder -männer und sogar Beamte können über sie vorsorgen. Bisher machen viele von ihnen eher einen großen Bogen um das gesetzliche Stan­dard­programm. Das mag unter anderem an der starken Lobby der privaten Versicherungs­wirt­schaft liegen, die viel dafür tut, sie in ihre eigenen Produkte zu locken. Dass die nicht immer der Königsweg sind, zeigt die Riester-Rente.

2022 gibt es mehr Renten­ansprüche fürs Geld

Wir wollten wissen, was Einzahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung bringen und wie sinn­voll das Vorsorgesparen über sie für Menschen in unterschiedlichen Erwerbs­situationen ist.

Das wichtigste Ergebnis: 2022 ist ein gutes Jahr für Einzahlungen. Es gibt mehr Renten­ansprüche fürs Geld. Die Renten­expertinnen und -experten der Stiftung Warentest haben die Möglich­keit, über die Rentenkasse vorzusorgen, für fünf Erwerbs­situationen beispielhaft durch­gerechnet. Wir zeigen, wie sich mit freiwil­ligen Beiträgen die Rente erhöhen und die Steuerlast senken lässt.

Das bietet unser Special Freiwil­lige Rentenbeiträge:

  • Basiswissen. Im kostenfreien Teil erfahren Sie Grund­legendes zu freiwil­ligen Beiträgen zur gesetzliche Renten­versicherung und können anhand unseres „Pro und Kontra“ abwägen, ob diese Art der Vorsorge etwas für Sie ist.
  • Beispiel­rechnungen. Wenn Sie den Artikel frei­schalten, sehen Sie an fünf Beispielen für unterschiedliche Erwerbs­situationen, wie freiwil­lige Einzahlungen die Rente erhöhen können und wie viel Steuerersparnis dafür drin ist. Spezielle Informationen und Tipps für Selbst­ständige, Freiberufler, Beamte, Frührentner und Hausfrauen und -männer helfen bei der Entscheidung.
  • Beitrags­rechner. Mit unserem Rechner für freiwillige Rentenbeiträge im kosten­pflichtigen Teil des Artikels können Sie sich schnell einen Über­blick verschaffen, wie Ihre individuelle Einzahlung derzeit Ihre Rente erhöht.
  • Check­liste. Unsere Checkliste zeigt, wie Sie konkret vorgehen müssen, wenn Sie freiwil­lig in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen möchten.
  • Print­artikel. Zudem erhalten Sie den aktuellen Print­artikel aus Finanztest 3/2022 als PDF mit weiteren Beispiel­rechnungen zu freiwil­ligen Nach­zahlungen für Schul­zeiten und Ausgleichs­zahlungen für einen vorzeitigen Renten­beginn.

Noch bis 31. März für 2021 Rentenbeiträge nach­zahlen

Um freiwil­lig Beiträge in die Rentenkasse einzahlen zu können, müssen Interes­sierte zuerst einen Antrag auf freiwil­lige Versicherung stellen (siehe Checkliste). Die Höhe der monatlichen Beiträge legen sie dann zwischen dem Mindest- und Höchst­beitrag selbst fest. Monatlich können sie zwischen 83,70 Euro und 1 311,30 Euro über­weisen. Ausnahme: Neuversicherte können noch bis Ende März 2022 für das komplette Jahr 2021 nach­zahlen. Wer den jähr­lichen Höchst­beitrag von 15 735,60 Euro nicht ausschöpft, fährt aufgrund der güns­tigeren Bedingungen besser, wenn er möglichst viel für 2022 einzahlt.

Unsere Tabelle zeigt, mit welchem Rentenplus Einzahlende je nach Beitrag für die Jahre 2022 und 2021 rechnen können. Mit unserem Rechner können sie die Renten­erhöhung auch individuell ausrechnen.

Teils hohe Steuer­vorteile

Ein bedeutender Teil der Vorsorge über die gesetzliche Rente sind die Steuer­vorteile. An unseren fünf Fällen haben wir daher nicht nur untersucht, wie unterschiedliche Einzahlungen die Rente erhöhen, sondern auch, wie sehr einzelne Gruppen steuerlich profitieren. Beispielhaft gerechnet haben wir für:

  • Selbst­ständige,
  • Beamtinnen und Beamte,
  • Freiberuf­lerinnen und Freiberufler,
  • Frührentne­rinnen und -rentner,
  • Hausfrauen und -männer.

Auch pflicht­versicherte Arbeitnehmer ab 50 können oft zusätzliche Einzahlungen leisten, so ihre Rente erhöhen und dabei Steuern sparen. Das gleiche gilt für unter 45-Jährige, wenn sie für Zeiten von Schul­besuch, Studium oder Ausbildung Beiträge nachzahlen.

Freiwil­lig in die Rente einzahlen – die wichtigsten Tipps

Freiwil­lig versichern. Sind Sie nicht in der gesetzlichen Renten­versicherung pflicht­versichert, können Sie durch freiwil­lige Beiträge Ihre Rente erhöhen. Möglich ist das für Selbst­ständige und Freiberufler, Frührentner, Beamte und Hausfrauen und -männer. Wenn Sie das Special frei­schalten, zeigen Ihnen Beispiel­rechnungen, wie viel Rente und Steuerersparnis drin sind und wie Sie vorgehen, wenn Sie Beiträge nach­zahlen wollen.Angestellte. Auch Pflicht­versicherte, insbesondere Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer, können freiwil­lig mehr einzahlen. Sind sie unter 45 Jahre, kommen Nachzahlungen für Schul-, Studiums- und Ausbildungszeiten infrage. Über 50-Jährige können Ausgleichszahlungen für einen früheren Renten­beginn leisten.Vorsorge klären. Freiwil­lige Beiträge können Sie nutzen, um sich lang­fristig eine Basis­vorsorge aufzubauen, um im Alter damit die laufenden Kosten zu decken. Sie können mit ihnen aber auch Ihre Rente noch kurz vor dem Ruhe­stand aufpeppen, etwa wenn Sie fest­stellen, dass Ihre Rürup-Rente nied­riger ausfällt als gedacht.Sorgfältig abwägen. Renten passen nicht für jeden als Vorsorgeform. Das gilt auch für die gesetzliche Renten­versicherung. Unser „Pro und Kontra“ am Ende des Artikels hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.Rat einholen. Bevor Sie freiwil­lig einzahlen, holen Sie sich kostenfreien Rat bei der Deutschen Rentenversicherung. Wollen Sie viel Geld investieren, kann zusätzlicher Rat von Lohn­steuer­hilfe­ver­einen, Steuerberatern oder unabhängigen Rentenberatern sinn­voll sein. Erkundigen Sie sich im Vorfeld immer nach den Kosten.Sozial­verbände. Bei Streitig­keiten mit der Renten­versicherung können Sie die Sozial­verbände VdK und SoVD unterstützen. Der Mitglieds­beitrag liegt bei 8 Euro und 6,90 Euro.

Steuerboni besonders für Selbst­ständige attraktiv

Gerade für Selbst­ständige sind die Steuerboni teils sehr attraktiv. Unsere Rechnungen zeigen, dass sie über 40 Prozent der Einzahlung ausmachen können. Auch bei anderen sind Steuererspar­nisse von über 30 Prozent der Einzahlung drin. Aber nicht für alle sind die freiwil­ligen Einzahlungen gleich gut. Frührentner können meist weniger stark von den Steuer­vorteilen profitieren als während des Berufs­lebens.

Viele Faktoren spielen eine Rolle

Bedenken müssen Vorsorgesparende, dass im Ruhe­stand auf ihre Rente Steuern anfallen, wenn auch meist deutlich weniger als im Berufs­leben. Dazu kommen bei gesetzlich kranken­versicherten Rentnern Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung von rund 11 Prozent.

Vor einer Investition in die gesetzliche Renten­versicherung heißt es also genau rechnen. Einen allgemeingültigen Rat für oder gegen freiwil­lige Einzahlungen können wir nicht geben, dazu hängt sie von zu vielen persönlichen Faktoren ab. Unsere Beispiel­rechnungen zeigen aber, was Interes­sierte in ihre Über­legungen einbeziehen müssen.

Auf die Rechnerei verzichten können alle, die schon im Vorfeld zu dem Schluss kommen, dass Vorsorgen über die gesetzliche Rente nichts für sie ist. Dabei hilft unser Über­blick über die Vor- und Nachteile.

Was zählt als Beitragsjahre für die Grundrente?

Grundrentenzeiten für langjährig Versicherte Mindestens 33 Pflichtbeitragsjahre für eine versicherte Beschäftigung, Kindererziehung und nicht erwerbsmäßige Pflege sind als Grundrentenzeiten erforderlich, um eine der beiden wesentlichen Bedingungen für den Anspruch auf die Grundrente zu erfüllen.

Wie lange kann ich freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?

Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen hat, können in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge für 2021 noch bis 31. März 2022 rückwirkend gezahlt werden. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit.

Wird der Versorgungsausgleich bei der Grundrente berücksichtigt?

Grundrente und der Versorgungsausgleich: Versorgungsausgleich sichert Anteil an der Grundrente. Wenn der Zuschlag an Entgeltpunkte für die Grundrente auch die Zeit der gemeinsamen Ehe erfasst, dann wird durch den Versorgungsausgleich- wenn es zu einer Scheidung kommen sollte, auch die Grundrente erfasst.

Werden freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung angerechnet?

Wenn Sie für 18 Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenver sicherung gezahlt haben, werden freiwillige Beiträge auch bei der Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet. Diese Altersrente wird ohne Abschläge schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.