Die europäische DrohnenverordnungIn allen EU-Ländern gelten einheitliche Regeln für den Einsatz von Drohnen (Unmanned Aerial Systems, UAS). Diese sind in der europäischen Drohnenverordnung definiert. Sie unterscheidet – je
nach Gewicht und Leistung – in drei Kategorien, drei Unterkategorien und vier Risikoklassen. Detaillierte Informationen zur EU-Drohnenverordnung sowie einen Überblick zu den aktuellen Regelungen in Deutschland stellt das Luftfahrtbundesamt zur Verfügung. Show
Luftfahrtbundesamt
Die DrohnenkategorienUAS sind in drei Anwendungsszenarien kategorisiert: „Offen“, „Speziell“ und „Zulassungspflichtig“. Die Szenarien „Speziell" und „Zulassungspflichtig" betreffen Spezialanwendungen von UAS. In die Kategorie „Offen“ fallen die meisten Hobby-Drohnen sowie kommerzielle Flugsysteme − und damit die Mehrzahl aller Drohnen, die hierzulande in Umlauf sind. In der „offenen“ Kategorie gelten folgende Bestimmungen:
Weitere Bestimmungen ergeben sich aus den Unterkategorien. Die UnterkategorienUAS der Kategorie „Offen“ sind den Unterkategorien A1 bis A3 zugeordnet. Die Unterkategorien richten sich
nach dem zulässigen Einsatzspektrum.
Registrierung und KennzeichnungDrohnenbesitzer haben die Pflicht, Drohnen mit einem Startgewicht von mehr als 250 Gramm beim Luftfahrtbundesamt zu registrieren. Gleiches gilt für Drohnen, die mit Kameras oder anderen Aufzeichnungssensoren ausgestattet sind. Dazu erhält der Drohnenbetreiber eine persönliche elektronische Identifizierungsnummer (eID). Drohnen, die in die Risiko-Klassen C0 bis C3 eingestuft werden, sollen zum Teil auch über ein System verfügen, dass die eID selbstständig aussendet. Die Registrierungsnummer muss an der Drohne sichtbar sein. Luftfahrtbundesamt Die RisikoklassenZusätzlich werden UAS in vier verschiedene Risikoklassen eingeordnet. Die Zuteilung richtet sich dabei in erster Linie nach der zulässigen Startmasse der Drohne.
Der Weg zum DrohnenführerscheinWer eine Drohne fliegen will,
muss entsprechende Kenntnisse nachweisen. In der EU-Drohnenverordnung sind zwei Drohnenführerscheine definiert: Der EU-Kompetenznachweis und die EU-Fernpiloten-Lizenz.
Die beiden EU-Drohnenführerscheine können beim Luftfahrtbundesamt erworben werden. Luftfahrtbundesamt Was brauche ich um eine Drohne zu registrieren?Für die Registrierung als Betreiber der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt sollten natürliche Personen die folgenden Angaben und Unterlagen griffbereit haben: vollständiger Name und Geburtsdatum (zusätzlich Registernummer bei juristischen Personen) Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Wo bekomme ich die E ID für meine Drohne?Nahezu jeder Drohnen-Pilot bzw. Besitzer eines so genannten UAS (unmanned aircraft system = unbemanntes Luftfahrzeug) muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online registrieren und erhält dort eine Registrierungsnummer: die elektronische UAS-Betreiber-Nummer (e-ID).
Was kostet es eine Drohne zu registrieren?Für die Registrierung als natürliche Person werden Gebühren in Höhe von 20,00€ erhoben. Für die Registrierung als juristische Person werden Gebühren in Höhe von 50,00€ erhoben.
Was passiert wenn ich meine Drohne nicht registriere?Fliegen Sie ohne Drohnenführerschein, besteht die Strafe schlimmstenfalls aus einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
|