Wo beantrage ich ein erweitertes führungszeugnis

Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister.

Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.

Dazu zählen beispielsweise folgende Tätigkeiten:

  • Erzieher oder Erzieherin
  • Lehrer oder Lehrerin
  • Schulbusfahrer oder Schulbusfahrerin
  • Bademeister oder Bademeisterin
  • Sporttrainer oder Sporttrainerin

Hinweis: Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.

Online-Service

Sie können Ihr Führungszeugnis direkt im Online-Portal für Justiz beantragen.

Hinweis für Ihre Online-Antragstellung

Voraussetzungen

Vorgehen

Benötigte Unterlagen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

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Rechtsgrundlage

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Ein erweitertes Führungszeugnis wird z.B. benötigt für Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung, beruflich oder ehrenamtlicher Beschäftigung in den...

Ein erweitertes Führungszeugnis wird z.B. benötigt für Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung, beruflich oder ehrenamtlicher Beschäftigung in den Bereichen: Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger sowie in Bereichen mit Kontakt zu Minderjährigen.

Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, dann teilt Ihnen dies die Beschäftigungsstelle, die Institution oder die Behörde mit.

Führungszeugnisse können sowohl bei der Meldebehörde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden.

Falls der Antragsteller nicht in Deutschland lebt: Beantragung direkt beim Bundeszentralregister in Bonn (Tel.: +49 228 99410-40) oder über die Deutsche Botschaft im Ausland möglich.

Alternativ können Sie jetzt Ihr Führungszeugnis auch online beantragen. Diese Dienstleistung zur Online-Beantragung wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz angeboten.
Die bezirklichen Kundenzentren können daher keine Auskünfte und Hinweise zur Online-Beantragung geben - weder telefonisch noch persönlich.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Wohnhaft in Hamburg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz.

Benötigte Unterlagen

  • Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung gemäß § 30 a Abs. 2  Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Fehlt diese Bescheinigung darf kein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt werden.

Zu Beachten

  • Beschäftigungsstellen, Institutionen oder Behörden, die das erweiterte Führungszeugnis für eine angestrebte Beschäftigung verlangen, stellen dem Antragsteller eine Bescheinigung aus, welche bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen. Fehlt diese Erklärung, darf kein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden.
  • Zudem muss darin bescheinigt sein, dass die Tätigkeit in einem von § 30 a BZRG umfassten Bereich ausgeübt wird.
  • Das Zeugnis wird immer an die Meldeanschrift des Wohnsitzes geschickt, für die es beantragt wurde.
  • Bei Verwendung zur Vorlage bei einer Behörde wird es direkt an die Behörde gesandt.
  • Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich an das Kundenzentrum Hamburg-Mitte.

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren. 
Der Sachbearbeiter leitet den Antrag an das Bundeszentralregister in Bonn weiter.
Von dort aus erhält der Kunde das Führungszeugnis.

Sie können auch den Online-Dienst des Bundesamtes für Justiz (s. Links) nutzen.

Dauer

Bearbeitungsdauer 2-6 Wochen.

Gebühren

13 EUR

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

Wählen Sie eine von 24 Einrichtungen ...

Kundenzentrum Bergedorf

Kundenzentrum Altona

Kundenzentrum Barmbek-Uhlenhorst

Kundenzentrum Billstedt

Suchwörter: Führungszeugnis, erweitert Arbeit mit Minderjährigen, Führungszeugnis Auszug aus dem Bundeszentralregister

Letzte Aktualisierung: 08.10.2022

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    Was braucht man um ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen?

    Dafür benötigen Sie:.
    Ihren elektronischen Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion..
    Ihre 6-stellige PIN..
    ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen..

    Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis in NRW?

    Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis? Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten.

    Was brauche ich um online ein Führungszeugnis zu beantragen?

    Ihr Führungszeugnis können Sie schnell, einfach und sicher mit Ihrem Online-Ausweis beantragen. Neben Ihrem aktivierten Online-Ausweis benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone als Kartenlesegerät sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp2 des Bundes.

    Wo Führungszeugnis beantragen Rosenheim?

    Stadt Rosenheim - 331 - Melde- und Passwesen.
    Telefon. +49 8031 365-1370..
    Telefax. +49 8031 365-2061..
    Sicheres Kontaktformular..
    Webseite. http://www.rosenheim.de..