(1) 1Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis und im Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung jeweils mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. 2Sie ist nicht bestanden, wenn in der Prüfung nach § 18 mehr als zwei Prüfungsleistungen mit „mangelhaft“ oder eine Prüfungsleistung mit „ungenügend“ oder in der Prüfung nach § 19 die schriftliche oder die praktische Prüfung schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde. Show (2) 1Auf Antrag des Prüflings sind die schriftlichen Prüfungen nach den §§ 18 und 19, die mit „mangelhaft“ bewertet sind, durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. 2Die mündliche Ergänzungsprüfung soll in der Prüfung nach § 18 je Prüfungsfach 10 Minuten und in der Prüfung nach § 19 15 Minuten dauern. 3Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird zweifach, das der mündlichen Ergänzungsprüfung einfach gewichtet. Es stimmt aber. Wenn Du zwei Bereiche nicht bestanden hast, dann kannst Du Dir aussuchen, in welchem Du geprüft werden möchtest. Link zu diesem KommentarAuf anderen Seiten teilenMehr Optionen zum Teilen... gajUliGeschrieben 9. Juni 2001 gajUli
Geschrieben 9. Juni 2001 Fuer alle, die es genau wissen wollen:
Uli [ 09. Juni 2001: Beitrag editiert von: EisenUli ] Link zu diesem KommentarAuf anderen Seiten teilenMehr Optionen zum Teilen... gajUliGeschrieben 9. Juni 2001 gajUli
Geschrieben 9. Juni 2001
Was ist hier los? Man kann die Pruefung sogar mit zwei Fuenfen bestehen. Eben weil ein Ausgleich moeglich ist. @cc-net Ich schaetze es nicht besonders, wenn im Forum negative Stimmungen mit Falschinformationen geschuert werden. Uli Link zu diesem KommentarAuf anderen Seiten teilenMehr Optionen zum Teilen... gajUliGeschrieben 9. Juni 2001 gajUli
Geschrieben 9. Juni 2001
Hi Jochen, bisher hab ich alle mails, die zu dem Thema kamen, beantwortet. Zu dem Notenrechner kann ich nur sagen, dass ich ihn so programmiert habe, wie die Pruefungsordnung und das Rundungsprocedere bei unserer IHK vorschreiben. Vor einem Jahr etwa hatte noch jemand einen winzigen Fehler in der Notentabelle gefunden (gut bei 81 statt 82 Punkte); seitdem haben ihn so an die 10000 Leute ausprobiert und jedesmal hat er ihre Pruefungsergebnisse bestaetigt. Also ich moechte mal behaupten, wenn das Ding sagt, dass Du bestanden hast, dann hast Du auch bestanden! Uebrigens kannst Du Dir das auch sehr einfach ausrechnen. GA1 und GA2 sind bei Dir im Durchschnitt 50 und Wiso ist ueber 50. Also kein Problem. Uli Link zu diesem KommentarAuf anderen Seiten teilenMehr Optionen zum Teilen... Uli @EisenUli: aber in dem beispiel war ein prüfungsteil unter 50%. und weiter oben zitierst du aus irgenwas offiziellem, das ein mündliche nachprüfung durchzuführen ist, wenn ein teil mit 5 bewertet wird ... ja was denn nun? automatischer ausgleich oder nachprüfung? meine IHK (Hamburg) hat mir gesagt: wenn alle 3 teile der schriftlichen über 30 punkte liegen, wird das gesamtergebnis der schriftlichen so errechnet: 1 x Wiso + 2 x GH1 + 2 x GH2 wenn dabei 250 oder mehr punkte rauskommen, ist bestanden ... oder ist das ganze so zu verstehen: 1. es wird gegeneinander aufgerechnet. 2. wenn dabei keine 250 punkte rauskommen, ist die mündliche nachprüfung durchzuführen. ??? [ 10. Juni 2001: Beitrag editiert von: Han Shan ] [ 10. Juni 2001: Beitrag editiert von: Han Shan ] Link zu diesem KommentarAuf anderen Seiten teilenMehr Optionen zum Teilen... gajUliGeschrieben 10. Juni 2001 gajUli
Geschrieben 10. Juni 2001
Hi han shan, in dem Text steht: Zit: "...wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann." jetzt klar? Uli Link zu diesem KommentarAuf anderen Seiten teilenMehr Optionen zum Teilen... gajUliGeschrieben 11. Juni 2001 gajUli
Geschrieben 11. Juni 2001
Beinahe. Wegen der kaufmaennischen Rundung kann man auch mit weniger als 250 Gesamtpunkten bestehen. Ab 49.5 Punkten wird auf 50 gerundet, jedenfalls bei unserer IHK. Heisst also, man hat mit 248 Punkten bestanden und ist mit 247 durchgefallen, weil 49.5*5=247.5 ist. Aeh ja... Uli Link zu diesem KommentarAuf anderen Seiten teilenMehr Optionen zum Teilen... gajUliGeschrieben 11. Juni 2001 gajUli
Geschrieben 11. Juni 2001
Uli Link zu diesem KommentarAuf anderen Seiten teilenMehr Optionen zum Teilen... gajUliGeschrieben 12. Juni 2001 gajUli
Geschrieben 12. Juni 2001
Oops, tja, danke fuer den Hinweis, es war zu vermuten, dass die einzelnen IHKs in diesem Fall nicht einheitlich verfahren. Die Notenrechnerseite weist deswegen extra darauf hin, dass sie kaufmaennisch rundet. Dein Satz mit der Reihenfolge der Pruefungen erstaunt mich etwas, denn darueber gibt es ja keine Vorschriften. Wir hatten mal einen Fall mit Ergaenzungspruefung, die dann direkt vor der Praesentation stattfand. Uli Link zu diesem KommentarAuf anderen Seiten teilenMehr Optionen zum Teilen... gajUliGeschrieben 13. Juni 2001 gajUli
Geschrieben 13. Juni 2001
Ich musste ihn mehr als zweimal lesen, (und Du hast nach einmaligem Lesen Behauptungen aufgestellt, wie der Text auszulegen sein muesste). Da musst Du jetzt doch nicht daherkommen und Dich beschweren, man haette Dich als dumm hingestellt. Gerade weil das ein Rechtsverordnungstext ist, beschreibt er glasklar, wie vorzugehen ist und laesst Null Interpretationsspielraum. Dafuer spricht ja auch, dass noch kein Fall bekannt wurde, im dem anders verfahren worden waere, mal abgesehen von der Rundungsarithmetik und das bei 82 IHKs. Wie viele Punkte braucht man für die Gesellenprüfung?im Gesamtergebnis der bewerteten Punkte der gesamten Prüfung muss mindestens der Notenschnitt 4 (150 von 300 Punkten) erreicht werden.
Wie viele Punkte um Ausbildung zu bestehen?Um eine Prüfung zu bestehen, musst du mindestens 50 Punkte haben. Dabei werden bestimmte Prüfungen miteinander verrechnet, wie genau steht in deiner Ausbildungsordnung.
Hat man mit einer 5 in der Abschlussprüfung bestanden?Die Bestehensregeln in den einzelnen IHK-Ausbildungsberufen sind leider immer noch nicht einheitlich geregelt. Während man in der Prüfung des einen Ausbildungsberufes mit einer “fünf” durchfällt, kann man in anderen Ausbildungsberufen durchaus mit einer “sechs” in einem Bereich bestehen.
Wie besteht man die Gesellenprüfung?Traditionell besteht die Prüfung zum Gesellen im Handwerk aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil umfasst eine schriftliche Prüfung der Fachkenntnisse und der Kenntnisse im Bereich der Wirtschafts- und Sozialkunde.
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