Wie viel unterhalt muss ich zahlen wenn ich arbeitslos bin

Eine Scheidung ist in den meisten Fällen ein alles andere als leichter Trennungsprozess und das vor allem dann, wenn es sich um ein Ehepaar handelt, das gemeinsame Kinder hat. Die Klärung der Unterhaltspflicht stellt dabei häufig einen besonders wichtigen Punkt bei den Scheidungsmodalitäten dar und konnte dieser zur Zufriedenheit aller beteiligten Personen geklärt werden, fällt diesen meist ein großer Stein vom Herzen. Was passiert jedoch, wenn die unterhaltspflichtige Person plötzlich arbeitslos wird?

Sollten auch Sie sich aktuell in dieser Situation befinden oder sich einfach bereits im Vorhinein darüber informieren wollen was passiert, wenn Sie arbeitslos (§ 16 SGB III) werden, Sie jedoch Unterhalt für ein oder auch mehrere Kinder bezahlen müssen, erhalten Sie in diesem Ratgeber alle benötigten Informationen.

Besteht weiterhin Unterhaltspflicht trotz Jobverlust und wie sieht diese aus?

Generell kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass ein Jobverlust keinesfalls als ausreichender Grund dafür verwendet werden kann, rechtlich geregelte Unterhaltszahlungen einfach auszusetzen oder auch nur zu kürzen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um den Unterhalt für ein minderjähriges Kind handelt. Sollten Sie also als unterhaltspflichtige Person einen Jobverlust hinnehmen müssen, so liegt es in Ihrer an Verantwortung trotzdem weiterhin für den Unterhalt des Kindes bzw. der Kinder aufkommen zu können.
In vielen Fällen ist es jedoch möglich, aufgrund der Jobsituation eine Verringerung des Unterhalts zu beantragen, zu diesem Zweck müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt werden, die folgendermaßen aussehen:

  • es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung und die unterhaltspflichtige Person hatte keinen Einfluss darauf, dass es zum Jobverlust gekommen ist
  • die Aussicht innerhalb kürzester Zeit eine ähnlich gut bezahlte Stelle zu erhalten ist aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktbedingungen sehr gering
  • die unterhaltspflichtige Person ist aufgrund einer Krankheit nicht imstande, diese oder eine ähnliche Arbeit auszuführen und muss aus diesem Grund Gehaltseinbußen in Kauf nehmen

Sollte keiner dieser Grunde zutreffen und Sie sind vielleicht selbst an der Arbeitslosigkeit schuld, da Sie sich einfach nicht mehr wohl in Ihrem Job gefühlt haben und sich nun auf der Suche nach einer neuen Arbeit befinden, die Ihnen einfach mehr Freude bereitet, so müssen Sie damit rechnen, dass bei der Berechnung Ihrer Unterhaltszahlungen weiterhin Ihr letztes Gehalt als Berechnungsbasis herangezogen wird.

Welche Verpflichtungen habe ich, wenn ich Unterhalt zahle und arbeitslos bin?

Sollten Sie Kinder haben, die noch minderjährig sind und für sie Unterhalts bezahlen, so liegt eine sogenannte verschärfte Unterhaltspflicht vor. Das bedeutet, Sie haben nur 2 bis 3 Monate nach der Kündigung Zeit, einen Job zu suchen und somit Ihrer Unterhaltspflicht wieder im geregelten Maße nachkommen zu können. Sollten Sie es nicht schaffen, in dieser Zeit eine neue Anstellung zu finden, gelten für Sie von nun an die gleichen strengen Kriterien bei der Jobsuche, die auch Hartz IV-Empfänger zu erfüllen haben.

Wichtig ist hierbei zu bedenken, dass Kinder in diesem Fall bis zum 21. Lebensjahr als minderjährig gelten, wenn diese noch bei einem der beiden Elternteile wohnhaft und schulpflichtig sind bzw. ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben.
Sind Sie unterhaltspflichtig und finden Sie seit mehreren Monaten keine neue Arbeit, müssen Sie sich von nun an besonders intensiv um einen neuen Arbeitsplatz bemühen und dabei reicht es nicht aus, sich einfach nur als arbeitssuchend zu melden.

Vielmehr wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich täglich nach neuen Stellenangeboten umschauen, sämtliche Bewerbungen sowie Bewerbungsgespräche, zu denen Sie eingeladen werden genauestens dokumentieren und jedem Monat mindestens zwischen 20 und 30 Bewerbungen vorlegen können.

Zudem sollten Sie in diesem Fall jeden Tag zumindest 8 Stunden dafür aufwenden, um sich eine neue Arbeit zu suchen, um auf diese Weise Ihre Chancen stark zu erhöhen, schnellstmöglich wieder ein Arbeitsverhältnis antreten zu können. Auch eigenständige Stellengesuche sowie das Informieren über mögliche Umschulungsangebote werden gerne vom Jobcenter gesehen.

Ist eine unterhaltspflichtige Person nicht dazu bereit, diesen Verpflichtungen nachzukommen, so muss ein Gerichtsverfahren darüber entscheiden, ob wirklich eine Nichtvermittelbarkeit vorliegt oder die unterhaltspflichtige Person einfach nur unwillig ist. Ist das der Fall, wird der Unterhalt auf Basis eines fiktiven Einkommens berechnet und in den meisten Fällen stark erhöht.

Selbstständig und unterhaltspflichtig – was ist, wenn mein Einkommen nicht ausreicht?

Sollten Sie selbstständig tätig sein und aus diesem Grund über ein stark schwankendes Einkommen verfügen, ist es zunächst möglich die Höhe der Unterhaltspflicht aufgrund der durchschnittlichen Verdiensthöhe pro Monat zu berechnen. Sollten die Einkünfte aus der jeweiligen selbstständigen Tätigkeit nicht ausreichen, um Unterhalt zu bezahlen, kann die unterhaltspflichtige Person sogar gesetzlich dazu verpflichtet werden, die selbstständige Tätigkeit aufzugeben und sich stattdessen ein anderes Einkommen, meist in Form eines abhängigen Arbeitsverhältnisses zu suchen.

Vor allem, wenn noch nicht abzusehen ist, ab wann sich die Einkommenssituation der unterhaltspflichtigen Person bzw. der Firma verbessert, kann es sich hierbei um die einzige Lösung handeln, dafür zu sorgen, dass das unterhaltsberechtigte Kind bzw. die Kinder das Geld erhalten, das ihnen zusteht.

Besteht hingegen der Wunsch, von nun an selbstständig tätig zu sein und aus einem abhängigen Arbeitsverhältnis herauszutreten, müssen zu diesem Zweck Kapitalrücklagen gebildet werden, denn der Wechsel in die Selbstständigkeit ist keinesfalls eine Rechtfertigung dafür, weniger Kindesunterhalt zu bezahlen bzw. diesen vielleicht sogar eigenmächtig zu reduzieren.

Was passiert, wenn ich unterhaltspflichtig bin, jedoch aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeiten gehen kann?

Sollte der Unterhaltsschuldner aufgrund einer Krankheit nicht mehr dazu in der Lage sein, einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen, ist er zunächst dazu verpflichtet alles in seiner Macht stehende zu tun, um möglichst schnell wieder die volle Erwerbsfähigkeit zu erreichen. Hierzu zählen sämtliche Therapien bzw. Behandlungen, die bei der Heilung der Krankheit bzw. der Behebung der Einschränkung helfen können. Zudem muss die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest bestätigt werden und eine Abklärung erfolgen, inwieweit die Erkrankung bzw. die Einschränkung die Arbeitsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Person einschränkt. Wurde bestätigt, dass der Unterhaltszahler aktuell nicht dazu in der Lage ist, die bisherige oder eine andere Arbeit auszuführen, kommt es zu einer Neuberechnung der Unterhaltszahlung und diese wird geringer ausfallen.

Wer zahlt Unterhalt Wenn der Vater arbeitslos ist?

Brandenburg (dpa/tmn) - Wer arbeitslos ist, kann seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Dabei muss der arbeitslose Elternteil aber nachweisen, dass er sich ausreichend um Arbeit bemüht hat. Tut er das nicht, kann der Unterhalt auf Basis eines fiktiven Einkommens berechnet werden.

Wie viel Selbstbehalt bei Arbeitslosigkeit?

Wie hoch ist der Selbstbehalt?.

Was ist wenn der Vater zu wenig verdient um Unterhalt zu zahlen?

Wer zahlt Kindesunterhalt, wenn der Vater nicht zahlen kann? Dann gibt´s Unterhalt vom Staat: der Staat springt mit einem Vorschuss ein. Die Regelung gilt für Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr.

Wann wird man von der Unterhaltspflicht befreit?

Der Unterhaltsanspruch bei minderjährigen Kindern entfällt dann, wenn entweder das Kind ausreichend eigene Einkünfte hat, um sich selbst zu versorgen oder wenn der den Unterhalt zahlende Elternteil nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, weil er selbst nicht genügend zum Leben hat.