Wie viel Netto vom Brutto bei Rente?

Durch eine grundlegende Reform, dem Alterseinkünftegesetz, wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2005 die nachgelagerte Besteuerung der Rente eingeführt. Dieses Verfahren sieht eine Steuerbefreiung von Beiträgen zur Altersvorsorge, sowie im Gegenzug eine Besteuerung der Rente vor.

Die Umstellung der Rentenversteuerung erfolgt schrittweise bis zum Jahre 2040, bis die volle Besteuerung der Altersbezüge erreicht ist. Dabei bildete die Besteuerung der Renten in Höhe von 50 Prozent im Jahre 2015 den Ausgangspunkt. Dementsprechend sinkt der Anteil der Rente, der steuerfrei bleibt, kontinuierlich ab.

Wer zum Beispiel im Jahre 2018 erstmals Rente bezieht, kommt in den Genuss eines Freibetrags in Höhe von 24 Prozent, 2019 verringert dieser sich auf 22 Prozent und 2020 auf 20 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Rentenfreibetrag, der allein vom Jahr des Renteneintritts abhängt, für alle Rentenzahlungen, die der Begünstigte bis zu einem Lebensende bezieht, bestehen bleibt.

Der übrige Betrag ist mit dem individuellen Einkommensteuersatz zu versteuern, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und eventuell anfallende Kirchensteuer. Doch dies gilt erst, wenn die Summe der jährlichen Gesamteinnahmen eines Rentners, die er aus allen Einkunftsquellen erzielt, den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser liegt für das Jahr 2018 bei 9.000 Euro für Alleinstehende und 18.000 Euro für Verheiratete.

Abzüge für die Sozialversicherung

Wie viel Netto vom Brutto bei Rente?
Rentenabzüge gibt über überdies in Form der Beiträge, die Rentner zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Für gesetzlich krankenversicherte Rentner gilt dabei der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Davon übernimmt der Rentenversicherungsträger die eine Hälfte, sodass der Rentner einen Abzug von 7,3 Prozent hinzunehmen hat. Dazu kommen gegebenenfalls noch Zusatzbeiträge, die von der Krankenkasse erhoben werden können. Dagegen muss der Rentner die Beiträge zur Pflegeversicherung alleine übernehmen. Der Beitragssatz liegt bei 2,55 Prozent. Wer nach 1939 geboren und kinderlos ist, muss zusätzlich 0,25 Prozent zahlen, sodass er insgesamt auf 2,8 Prozent kommt.

Eine Beispielrechnung

Wer im Jahre 2018 in Rente geht und eine Bruttorente in Höhe von 1.500 Euro bezieht, muss mit den folgenden Abzügen rechnen:

  • Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag: 31,75 Euro
  • Krankenversicherung: 109,50 Euro
  • Pflegeversicherung: 38,25 Euro

Daraus ergibt sich für das Beispiel eine verbleibende Nettorente in Höhe von 1.320,50 Euro.

Die Rentenabzüge sorgen bei vielen Rentnern für Unverständnis. Teilen Sie Ihre Sicht auf die Dinge gerne in unseren Kommentaren!

Wir haben es alle schon oft gehört: Die gesetzliche Rente reicht bei weitem nicht aus, um unser gewohntes Leben als Rentner:in einfach weiterzuführen. Doch was genau bedeutet das eigentlich? Wie viel Rente bekommen wir im Alter? Und wie viel von der Bruttorente bleibt netto übrig? Wie groß ist die sogenannte Rentenlücke und wie viel solltest du monatlich zur Seite legen, um sie zu schließen?

Mit dem Rentenrechner auf dieser Seite kannst du in nur wenigen Schritten deine spätere Rente und deine Rentenlücke errechnen. Du erfährst, was du in Erwägung ziehen musst, um herauszukriegen, was netto davon übrig bleibt, und was du tun kannst, um deine Rentenlücke zu schließen.

  1. Deine Rente wird später nur etwa halb so hoch wie dein Einkommen sein.
  2. Trotzdem musst du davon sogar noch Steuern und Sozialabgaben bezahlen.
  3. Mit einer privaten Alters­vorsorge schließt du die Lücke, die die gesetzliche Rente lässt.
  • Deine spätere Rente wird im Alter nicht einmal halb so hoch sein wie dein derzeitiges Einkommen.
  • Mach jetzt deinen Renten-Check mit unserem Rentenrechner und finde heraus, wie groß deine individuelle Rentenlücke ist!

Aus dem Bauch heraus wissen wir es alle längst: Die gesetzliche Rente allein wird nicht reichen, damit wir unser gewohntes Leben als Rentner oder Rentnerin so fortführen können wie bisher. Und doch geben sich zu viele noch immer dem Irrglauben hin, so schlimm würde es schon nicht werden. Dabei könnte die Renteninformation, die wir einmal im Jahr von der Deutschen Renten­versicherung zugeschickt bekommen, Aufschluss darüber geben, wie kritisch die Situation ist. Denn im Schnitt wird deine spätere Rente nicht einmal mehr halb so hoch sein wie dein derzeitiges Einkommen!

Warum ist meine Rente so niedrig?

Die gesetzliche Renten­versicherung funktioniert nicht wie ein Sparplan oder eine private Renten­versicherung: Beiträge, die du einzahlst, werden nicht für dich angelegt, sondern sie werden stattdessen direkt weiterverteilt und an heutige Rentner:innen ausgezahlt. Dieses Umlageverfahren nennt man auch Generationenvertrag: Als Erwerbstätige:r finanzierst du die heutige Rentengeneration und erwirbst damit gleichzeitig Ansprüche auf deine eigene zukünftige Altersrente.

Was im ersten Moment fair klingen mag, bringt jedoch eine ausschlaggebende Folge mit sich: Menschen in Deutschland werden immer älter, gleichzeitig werden weniger Kinder geboren – Erwerbstätigen steht daher eine stets wachsende Zahl an Rentner:innen gegenüber. Heute kommen auf eine Person im Ruhestand noch drei Berufstätige. Durch den demographischen Wandel wird sich dieses Verhältnis allerdings von Jahr zu Jahr verschieben. In naher Zukunft zahlt ein:e Erwerbstätige:r womöglich bereits für zwei Menschen im Rentenalter – und somit sinkt das Rentenniveau.

Warum eine Private Alters­vorsorge so wichtig ist

Wie viel Netto vom Brutto bei Rente?

Wie viel Netto vom Brutto bei Rente?

Was ist das Rentenniveau?

Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis zwischen dem Durchschnittsverdienst und dem durchschnittlichen Renteneinkommen. Lag es zwischen 1970 und 2010 noch zwischen 50 und 60 Prozent des Durchschnittsverdiensts, liegt es heute nur noch bei 48,1 Prozent. Das bedeutet grob gesagt: Im Durchschnitt ist die Rente nicht einmal mehr halb so hoch wie die üblichen Löhne. Und Expert:innen berechnen, dass bis 2030 ein Rentenniveau von nur noch 43 Prozent erreicht sein wird.

Das Rentenniveau zu verändern, ist eine von drei großen staatlichen Stellschrauben, mit denen der Finanzierungsbedarf der älteren Generation gedeckt werden kann. Andere Möglichkeiten bestehen in der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters oder in einem Anheben der Rentenbeiträge, also jener Sozialabgabe, die direkt von unserem Lohn einbehalten wird. Bei der letzten großen Rentenreform 2001 wurden alle drei Faktoren angepasst.

Steuern und Sozialabgaben bedenken

Zu allem Überfluss musst du von der niedrigen Altersrente noch Steuern und Sozialabgaben abziehen. Zwar fallen für Rentner:innen keine Beiträge mehr zur Arbeitslosen- und zur Renten­versicherung an, Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung musst du aber weiterhin entrichten.

Wie viel Steuern du auf die ausgezahlte Rente entrichten musst, hängt von deinem späteren individuellen Steuersatz ab. Dieser wird unter anderem von deiner Steuerklasse beeinflusst, von der Höhe deines späteren Einkommens und den dann gültigen Steuerfreibeträgen.

Gutverdienende haben eine besonders große Rentenlücke

Wenn du mehr als 84.600 Euro pro Jahr (Westdeutschland) beziehungsweise mehr als 81.000 Euro (Ostdeutschland) verdienst, könnte dir die im Rechner ausgewiesene Rente besonders niedrig vorgekommen sein.

Das liegt daran, dass du von deinem Gehalt nicht unbegrenzt Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung zahlst. Deine Beiträge sind gedeckelt, und zwar ungefähr beim Doppelten des in Deutschland üblichen Durchschnittsverdiensts. Das klingt vielleicht erst einmal gut, denn dafür behältst du ja mehr Netto vom Brutto. Aber dafür erwirbst du auch nur bis zu dieser Grenze einen Rentenanspruch. Der Rest bleibt unberücksichtigt.

Wenn du beispielsweise in Leipzig arbeitest und in deinem Job 100.000 Euro im Jahr verdienst, dann zahlst du nur auf 81 Prozent deines Einkommens Beiträge zur Renten­versicherung und erwirbst auch nur auf diesen Teil einen Rentenanspruch. Eine private Alters­vorsorge wird dadurch umso wichtiger.

Wie viel Netto vom Brutto bei Rente?

Was du jetzt tun kannst

Eins sollte durch die Verwendung des Rentenrechners klar geworden sein: Auf die gesetzliche Rente allein solltest du dich auf keinen Fall verlassen. Eine private Altersvorsorge ist unerlässlich! Und je früher du mit der privaten Vorsorge beginnst, umso größer ist das Zusatzeinkommen, auf das du dich als Rentner:in freuen kannst. Denn dein Geld wird zu einem fest vereinbarten Zinssatz verzinst oder direkt am Kapitalmarkt für dich angelegt. Mit den jährlichen Zinsen und Renditen aus dieser Anlage wächst dein Geld über die Jahre zu einem beachtlichen Betrag an.

Private Alters­vorsorge lässt sich mit verschiedenen Vorsorgemodellen betreiben. In vielen Fällen kannst du von einer attraktiven staatlichen Förderung profitieren. Doch eine gute Alters­vorsorge sollte individuell auf deine Bedürfnisse zugeschnitten sein. Darum lass dich von unseren CLARK-Expert:innen beraten. Sie helfen dir kostenlos und unverbindlich, die Alters­vorsorge für dich zu finden, die am besten zu dir passt.

Zusammenfassung

  • Die gesetzliche Rente allein reicht nicht aus, damit wir unseren gewohnten Lebensstandard auch im Alter halten können.
  • Ursächlich dafür ist der demographische Wandel.
  • Schon heute entspricht die durchschnittliche Rente nur noch 48 Prozent des derzeitigen Durchschnittsverdiensts.
  • Dieses Verhältnis wird sich weiter verschlechtern.
  • Eine private Alters­vorsorge ist notwendig, um die Rentenlücke zu schließen.

Was hinter der Rentenformel steckt – Bruttorente berechnen

Sowohl unser Rechner als auch die deutsche Renten­versicherung verwenden zum Berechnen deines späteren Rentenanspruchs die sogenannte Rentenformel. Im Folgenden zeigen wir dir, wie du die Berechnung der deutschen Renten­versicherung nachvollziehen und deine spätere Rente (brutto) manuell ausrechnen kannst, ehe wir dir im nächsten Kapitel erklären, was netto übrig bleibt.

Die Renteninformation

Dank der Renteninformation, die die Deutsche Renten­versicherung seit 2002 jährlich verschickt, hast du als Versicherter stets einen Überblick über deine Rentenansprüche. Sie bietet dir unter anderem eine Darstellung deiner bisher gezahlten Beiträge und der bisher erworbenen Entgeltpunkte (Seite 2) und gibt Auskunft darüber, wie viel Rente dir später monatlich einmal zusteht, solltest du bis zum Renteneintritt zum gleichen Gehalt beschäftigt bleiben (Seite 1). Auch eine Angabe zur Höhe deiner Rente bei voller Erwerbsminderung findet sich dort. Die Renteninformation ist somit eine der wichtigsten Grundlagen für die Planung deiner Altersvorsorge. Die Deutsche Renten­versicherung berechnet die Höhe deiner Altersrente brutto anhand folgender Formel:

Summe aller Entgeltpunkte (EP) x Zugangsfaktor (ZF) x Rentenart-Faktor (RAF) x aktueller Rentenwert (aRW)

Wie viel Netto vom Brutto bei Rente?

Das steckt hinter der Formel

Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte sind leicht zu berechnen: einfach das zu versteuernde Einkommen durch das Durchschnittsentgelt (Durchschnittseinkommen aller Sozialversicherten) teilen. Dieses wird von der Sozial­versicherung jährlich als offizielle Rechengröße bekanntgegeben. 2022 beträgt es 38.901 Euro. Dein zu versteuerndes Einkommen darf maximal 84.600 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 81.000 Euro (neue Bundesländer) betragen, denn dort liegt die Beitragsbemessungsgrenze. Auf Gehaltsbestandteile, die über dieser Grenze liegen, erwirbst du keinen Rentenanspruch. Daher ist es gerade für Besserverdienende so wichtig, dass sie privat fürs Alter vorsorgen. 2022 lassen sich also maximal 2,17 Entgeltpunkte (84.600/38.901) erzielen.

In jedem Jahr, in dem du Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung zahlst, sammelst du Entgeltpunkte. Diese werden miteinander addiert. Bleibt dein Gehalt bis zum Renteneintritt also gleich, sammelst du auch jedes Jahr ungefähr die gleiche Anzahl Entgeltpunkte. Ungefähr, weil die Beitragsbemessungsgrenze sich jedes Jahr ändert, ebenso wie der Durchschnittsverdienst.

Zur Summe aller Entgeltpunkte musst du jetzt nur noch die Entgeltpunkte hinzuaddieren, die du in der Vergangenheit erworben hast. Die findest du auf Seite 2 der Renteninformation ausgewiesen.

Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor bezeichnet die Einhaltung der Regelaltersgrenze. Startest du genau in dem Alter in die Rente, das gesetzlich für dich vorgesehen ist, so beträgt der Zugangsfaktor gleich eins. Startest du früher, so liegt er unter eins, gehst du später in Rente, ist er darüber.

Rentenart-Faktor

Der Rentenart-Faktor ist davon abhängig, ob eine Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Waisenrente bezogen wird. Bei der Altersrente ist der Rentenart-Faktor wieder eins.

Aktueller Rentenwert

Als letztes benötigst du zur Berechnung noch den aktuellen Rentenwert. Der aRW wird im Juli eines Jahres berechnet und unterscheidet sich für West- und Ostdeutschland. Seit Juli 2022 beträgt er im Westen 36,02 Euro und im Osten 35,52 Euro.

Zusammenfassung

  • Die Deutsche Renten­versicherung verschickt seit 2002 die jährliche Renteninformation.
  • Die Renteninformation bietet dir unter anderem eine Darstellung deiner bisher gezahlten Beiträge sowie die Angabe der Höhe der bislang erworbenen Rentenanwartschaften, sowohl für eine Rente wegen Alters als auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
  • Sie ist somit eine der wichtigsten Grundlagen für die Planung deiner Altersvorsorge.
  • Die Formel zur Berechnung der Bruttorente lautet: Entgeltpunkte (EP) x Zugangsfaktor (ZF) x Rentenart-Faktor (RAF) x aktueller Rentenwert (aRW).

Netto-Rente: Was am Ende netto übrig bleibt

Deine Rente nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben zu berechnen, gestaltet sich im Gegensatz zum Bruttobetrag um einiges schwieriger. Eine exakte Bestimmung im Voraus kann lediglich kurz vor Rentenbeginn gemacht werden. Denn was am Ende netto übrig bleibt, hängt ab

  • von deiner Einkommensentwicklung bis Rentenbeginn
  • vom Jahr des Erstrentenbezugs
  • von der Summe deiner Alterseinkünfte und deinem individuellen Steuersatz
  • von deinem Rentenfreibetrag und deinem Altersentlastungsbetrag
  • von der Entwicklung von Sozial­versicherungsbeiträgen wie Beiträgen zur Kranken- und Pflege­versicherung

Rechne damit, dass dir von dem, was dir deine Renteninformation verspricht, noch einmal 20 bis 25 Prozent für Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.

Diese Faktoren beeinflussen deine Nettorente

Einkommensentwicklung

Je weiter du vom Renteneintritt entfernt bist, desto mehr gleicht die Schätzung deiner späteren Nettorente einem Blick in die Glaskugel. Denn alle Prognosen gehen immer davon aus, dass deine Einkommenssituation bis zum Renteneintritt immer dieselbe bleibt, du also immer gleich viele Entgeltpunkte sammelst. Das ist aber bei den wenigsten von uns der Fall: Wir wechseln unsere Jobs oder machen in unserem Unternehmen Karriere, wodurch unser Einkommen steigt. Wir nehmen Auszeiten, sei es ein Sabbatical, Elternzeit oder zur Pflege eines nahen Angehörigen, wir müssen Zeiten der Arbeitslosigkeit überbrücken, werden möglicherweise zwischendurch berufsunfähig oder drücken sogar noch einmal die Schulbank. Und nicht jeder bleibt sein ganzes Leben lang angestellt. Wer sich selbstständig macht, zahlt in der Regel keine Beiträge zur Renten­versicherung mehr und muss selbst umso mehr vorsorgen.

Kurz: Je weiter der Renteneintritt entfernt ist, desto mehr kann sich in unserem Leben ändern und desto ungenauer sind Prognosen. Aber umso mehr haben wir es auch in der eigenen Hand, für unseren Lebensabend vorzusorgen.

Jahr des Rentenerstbezugs

Das Jahr, in welchem du in Rente gehst, kann entscheidend dafür sein, wie viel Steuern du auf deine Rente zahlst. Mit der Rentenreform von 2001 wurde der Grundsatz der nachgelagerten Besteuerung beschlossen. Renten sollten künftig erst bei Auszahlung, nicht mehr wie bisher bei der Einzahlung besteuert werden. Weil das eine sehr große Veränderung darstellte, wurde der Zeitraum der Umstellung ab 2005 über 35 Jahre gestreckt. Wer 2005 in Rente ging, musste 50 Prozent seiner Rente versteuern, wer 2006 verrentet wurde, 52 Prozent, und 2007 54 Prozent. Seit 2020 (80 Prozent) steigt der Anteil nur noch um 1 Prozent pro Jahr. Ab 2040 musst du deine komplette Rente versteuern.

Wie viel Netto vom Brutto bei Rente?

Diese Regelung gilt für Renten aus der gesetzlichen Rente, aber auch für Auszahlung aus einer Rürup-Rente.

Summe der Alterseinkünfte und individueller Steuersatz

Dein individueller Steuersatz ergibt sich aus deinem Familienstand und deiner Steuerklasse, aber auch aus der Höhe deiner monatlichen Einkünfte. Grundsätzlich lässt sich davon ausgehen, dass der Steuersatz wegen eines niedrigeren Gesamteinkommens im Alter geringer ist als während des Erwerbslebens. Deshalb ist eine nachgelagerte Besteuerung in der Regel vorteilhafter für dich. Doch die Summe macht’s und hast du neben der gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte, beispielsweise aus einer Riester-Rente oder aus der Vermietung einer Immobilie, kann sich durch die Progression auch hier dein Steuersatz erhöhen.

Aber es wäre nicht das deutsche Steuersystem, würde es alle Einkunftsarten pauschal mit demselben Steuersatz belegen. Nein, natürlich gibt es hier eine ganze Reihe gravierender Unterschiede.

  • Die Rürup-Rente bzw. Basisrente wird analog zur gesetzlichen Rente besteuert. Entscheidend ist das Jahr des erstmaligen Rentenbezugs. Ab 2040 fallen Steuern auf die vollen 100 Prozent der Rente an. Gehst du früher in Rente, kommt es auf das Jahr an. Gehst du 2022 in Rente, fallen Steuern auf 82 Prozent an. 2023 müsstest du 83 Prozent versteuern, usw. Wie viel von diesen 83 Prozent am Ende abgezogen wird, hängt von deinem Steuersatz ab.
  • Einkünfte aus einer Riester-Rente oder einer Betriebsrente müssen voll versteuert werden.
  • Bei Einkünften aus einer Privaten Renten­versicherung kommt es wieder auf das Jahr des Erstbezugs an, denn hier wird nur der Ertragsanteil besteuert und der ist altersabhängig. Je später du deine Rentenauszahlung erstmalig abrufst, desto niedriger ist der Anteil, den du versteuern musst. Lässt du dir die Private Renten­versicherung mit 67 Jahren auszahlen, musst du beispielsweise nur auf 17 Prozent deiner Einkünfte Steuern zahlen. Bei einer monatlichen Rente von 200 Euro fallen also nur auf 34 Euro Steuern an.
  • Einnahmen aus Vermietung müssen zu 100 Prozent versteuert werden.
  • Kapitalerträge wie beispielsweise aus einem Fondssparplan oder aus der Verzinsung eines Festgeldkontos müssen nur zu 25 Prozent versteuert werden, wenn sie einen jährlichen Freibetrag von 801 Euro (1602 Euro bei Eheleuten) überschreiten.

Und um es noch komplexer zu machen, gibt es noch den Rentenfreibetrag sowie den Altersentlastungsbetrag.

Rentenfreibeträge und Altersentlastungsbetrag

Wenn du erst nach 2040 in Rente gehst, kannst du diesen Absatz überspringen, denn Rentenfreibetrag und Altersentlastungsbetrag sind Konditionen, die aus der Rentenreform von 2005 resultieren und die bis 2040 abgeschlossen sein werden.

Der Rentenfreibetrag ist eine Größe, die sich im zweiten Jahr des Rentenbezugs (in der Regel das erste Jahr mit vollem Rentenbezug) ermittelt. Der Freibetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen Renteneinkommen und Besteuerungsanteil. Gehst du beispielsweise 2022 in Rente, ist dein Besteuerungsanteil, wie für alle, die 2022 in Rente gehen, 82 Prozent. 2023 wird dann dein Rentenfreibetrag ermittelt. Angenommen, deine monatliche Rente beträgt 1.600 Euro, dann sind das aufs Jahr 2023 gerechnet 19.200 Euro. 82 Prozent davon sind 15.744 Euro. Die Differenz aus beidem ist 3.456 Euro. Das ist dein Rentenfreibetrag, der ab 2024 lebenslang festgeschrieben ist und den du dann von deinen jährlichen Renteneinkünften abziehen kannst, bevor du sie (zu 82 Prozent) versteuerst.

Der Altersentlastungsbetrag ist an das Geburtsjahr des Rentners oder der Rentnerin geknüpft – beziehungsweise an das Jahr, nachdem er oder sie das 64. Lebensjahr vollendet hat – und bezieht sich auf Nebeneinkünfte, die sich beispielsweise aus der Vermietung einer Wohnung oder aus einer Riester-Rente ergeben. Ein bestimmter Prozentsatz dieser Einkünfte muss bis zu einem bestimmten Höchstbetrag nicht versteuert werden. Die Höhe dieses Prozentsatzes nimmt von Jahrgang zu Jahrgang ab. Wer zum Beispiel 2021 64 Jahre alt wurde, der kann ab dem Jahr 2022 einen Altersentlastungsbetrag von 14,4 Prozent in Anspruch nehmen, höchstens jedoch 684 Euro. Wer erst 2022 64 wird, der hat Anspruch auf einen Entlastungbetrag von 13,6 Prozent, beziehungsweise von 646 Euro.

Sozial­versicherungsbeiträge

Neben den Steuern sind Sozial­versicherungsbeiträge der andere große Posten, den jeder von uns monatlich vom Gehalt abgezogen bekommt. Zu den Sozial­versicherungsbeiträgen zählen Zahlungen zur Arbeitslosen- und zur Renten­versicherung sowie Beiträge zur Pflege- und Kranken­versicherung.

Renten­versicherungsbeiträge fallen ebenso wie Beiträge zur Arbeitslosen­versicherung nicht mehr an, wenn du in Rente gehst, Kranken- und Pflege­versicherungsbeitrage aber sehr wohl. Aktuell beträgt der aktuelle Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken­versicherung 14,6 Prozent deiner Einkünfte. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell erhebt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt in diesem Jahr 1,3 Prozent, macht zusammen 15,9 Prozent deiner Einkünfte. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegepflicht­versicherung, der für kinderlose 3,4 Prozent beträgt und für Personen mit mindestens einem Kind 3,05 Prozent.

Insgesamt kommen so durchschnittlich bis zu 19,3 Prozent zusammen, die du dir im Rentenalter jedoch ähnlich wie während des Erwerbslebens teilst, nur nicht mit dem Arbeitgeber, sondern mit dem Träger der Renten­versicherung. Effektiv zahlst du also nur die Hälfte, nämlich 9,65 Prozent.
Das gilt auch für Privatversicherte, die in der gesetzlichen Renten­versicherung versichert sind. Hier zahlt die Renten­versicherung den halben Beitrag bis zur dann gültigen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken­versicherung.
Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert sind, müssen hingegen die vollen Beiträge zahlen.

Völlig unklar ist, wie sich die Beiträge zur Pflege- und Kranken­versicherung bis zu deinem Renteneintritt entwickeln werden. Fakt ist: Wir werden immer älter, wodurch die Zahl der Behandlungen im Gesundheitssystem steigt, ebenso wie der Pflegebedarf. Es ist daher anzunehmen, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung, seien sie gesetzlich oder privat, steigen werden, oder dass zur besseren Finanzierbarkeit Leistungen gestrichen werden. Schon heute reicht die gesetzliche Pflege­versicherung beispielsweise nicht aus, um eine Heimunterbringung zu finanzieren. Wer vorsorgen will, sollte deshalb rechtzeitig an eine Pflegezusatz­versicherung denken.

Auch Beamte haben eine Versorgungslücke

Auch wer verbeamtet ist, ist vor Abstrichen im Alter nicht gefeit. Zwar erscheint das Niveau der deutschen Beamtenpensionen mit knapp 72 Prozent als sichere Bank gegenüber dem Rentenniveau von nur 48 Prozent. Allerdings wird das nur bei einer Dienstzeit von mindestens 40 Jahren erreicht. Wer erst später in das Beamtenverhältnis eintritt, beispielsweise weil Studium und Referendariat mehr Zeit in Anspruch genommen haben oder weil man zuvor einen anderen Beruf ausgeübt hat, der bekommt zeitlebens eine geringere Pension. Wer 35 Jahre im Beamtenverhältnis gestanden hat, dessen Pension beträgt nur knapp 63 Prozent der letzten Bezüge, bei 30 Jahren sind es sogar nur noch 54 Prozent. Die Pension muss bereits heute voll versteuert werden.

Wie viel Netto vom Brutto bei Rente?

Zusammenfassung

  • Die Höhe der gesetzlichen Nettorente ist von vielen Faktoren abhängig; meist kann man die genaue Höhe erst kurz vor Rentenbeginn berechnen.
  • Die Faktoren sind: Einkommensentwicklung, Jahr des Rentenerstbezugs, die Summe der Alterseinkünfte und der individuelle Steuersatz sowie die Entwicklung von Steuern und Sozial­versicherungsbeiträgen in der Zukunft. 
  • Die gesetzliche Nettorente wird im Schnitt etwa 20 bis 25 Prozent niedriger ausfallen als die Leistung, die in der Renteninformation angegeben ist.
  • Auch Beamte haben eine Versorgungslücke, besonders dann, wenn sie weniger als 40 Jahre lang verbeamtet waren.

So schließt du die Rentenlücke

  • Schließ eine private Alters­vorsorge ab.
  • Du hast die Wahl zwischen ganz unterschiedlichen Vorsorgemodellen: Rürup-Rente, Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge oder Private Renten­versicherung.
  • Für welches Vorsorgemodell du dich entscheidest, sollte von deiner individuellen Lebenssituation abhängen.
  • Wichtig aber ist, dass du privat vorsorgst und damit am besten so früh wie möglich anfängst. Dann profitierst du vom Zinseszinseffekt.
  • Schon kleine Beträge können über viele Jahre Laufzeit zu beträchtlichen Summen werden.

Wer sich seine Renteninformation ansieht und von der in Aussicht gestellten Summe noch einmal 20 bis 25 Prozent Steuern und Sozialabgaben abzieht, der muss zur Erkenntnis gelangen: Mit der gesetzlichen Rente allein wird es ganz schön eng im Alter. Umso wichtiger ist es deshalb, dass du bei der Planung deines Lebensabends selbst aktiv wirst, am besten so früh wie möglich.

Das beginnt bei der Organisation des monatlichen Cash-Flows und der Frage, wie du die ersten hart verdienten Euros am besten anlegst, und setzt sich mit dem Abschluss einer privaten Altersvorsorge fort. Je früher du beginnst, desto geringer ist der finanzielle Aufwand, den du dafür betreiben musst. Denn jeder zur Seite gelegte Euro wird verzinst oder erfährt bei der Anlage am Kapitalmarkt eine Wertentwicklung. Das nennt sich Zinseszinseffekt und der ist ein Booster für jede langfristige Geldanlage.

Privat vorsorgen mit staatlicher Förderung

Auch der Staat ist sich des Problems drohender Altersarmut bewusst und fördert deshalb Eigeninitiative und private Vorsorge, solange sie dem Zweck der Alters­vorsorge dient, sei es durch staatliche Zuschüsse oder durch erhebliche Steuervorteile. Dadurch unterscheidet sich die private Alters­vorsorge von allen anderen Formen der privaten Vermögensbildung. Heißt: Wenn du noch überlegst, ob du lieber mit einer Altersvorsorge­versicherung oder mit einem ETF-Sparplan fürs Alter vorsorgen sollst, solltest du lieber die private Alters­vorsorge wählen, da du hier immer bessergestellt bist, als wenn du selbst Geld zur Seite legst.

„Wenn du ohnehin aktienaffin bist, dann denk mal über eine Rürup-Rente oder eine Private Renten­versicherung nach. Die funktionieren wie ein ETF-Sparplan, nur dass dich der Versicherungsmantel davor schützt, Kapitalertragssteuer zahlen zu müssen, wenn du in der Ansparphase umschichten willst. Und lässt du dir das Ersparte aus der Privaten Renten­versicherung am Ende als Einmalsumme auszahlen, musst du nur halb so viel versteuern wie beim ETF-Sparplan."

Wie viel Netto vom Brutto bei Rente?

Laura

CLARK Versicherungsexpertin

Alters­vorsorge ist nicht gleich Altersvorsorge

Das 3-Schichten-Modell

Eine optimale Alters­vorsorge ist in drei Schichten organisiert. Manche sagen auch: Sie steht auf drei Säulen. Im Idealfall bist du in jeder dieser Schichten abgesichert. Sie unterscheiden sich im Grad der staatlichen Förderung einerseits und ihrer Flexibilität andererseits. Je enger sie auf den Bedarf der späteren Altersabsicherung ausgerichtet sind, desto mehr werden sie gefördert, desto unflexibler sind sie aber auch. Und andersherum: Je mehr Flexibilität sie bieten, desto weniger Förderung erfahren sie auch. Sie alle sind jedoch der privaten Geldanlage gegenüber bessergestellt. Die drei Schichten der Vorsorge-Pyramide sind:

  1. Basisversorgung
  2. Geförderte Altersvorsorge
  3. Private Vorsorge ohne Förderung
Wie viel Netto vom Brutto bei Rente?

Basisversorgung

Die erste Schicht der Pyramide umfasst alle Vorsorgemaßnahmen, die den künftigen Rentner mit einer Basisversorgung ausstatten. Hierzu zählen: die gesetzliche Renten­versicherung, berufsständische Versorgungswerke, Beamtenpensionen und landwirtschaftliche Rentenkassen. Die Rürup-Rente ist ebenso Teil der ersten Säule, denn sie war ursprünglich als Pendant der gesetzlichen Renten­versicherung gedacht, in der Selbstständige in der Regel nicht versichert sind. Beiträge zur Basisversorgung können in hohem Maß steuerlich geltend gemacht werden. Dafür können sie nur als lebenslange Rentenzahlung ausgezahlt werden und das nicht vor dem 62. Lebensjahr. Eine Kündigung ist nicht möglich.

Geförderte Altersvorsorge

Die zweite Ebene umfasst die privaten Altersvorsorgen, die vom Staat gefördert werden: Dazu gehören unter anderem die betriebliche Altersvorsorge, auch Betriebsrente genannt, oder die Riester-Rente. In die betriebliche Alters­vorsorge können Arbeitnehmer:innen in bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei aus ihrem Bruttoentgelt einzahlen und erhalten dafür oftmals sogar noch einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
In der Riester-Rente erhalten Sparer:innen jährlich Zuschüsse, die umso höher ausfallen, wenn Kinder im Haushalt leben.
Auch hier ist eine Auszahlung vor Renteneintritt nicht möglich. Sparer:innen können sich aber mindestens einen Teil des Ersparten statt als lebenslange Rente auch als einmalige Kapitalzahlung auszahlen lassen.

Private Vorsorge ohne Förderung

In der dritten Schicht befinden sich alle Formen der Private Renten­versicherung. Sie wird bei der Einzahlung tatsächlich staatlich nicht gefördert, dafür aber bei der Auszahlung. Denn Auszahlungen aus einer Privaten Renten­versicherung werden nur mit dem deutlich niedrigeren Ertragsanteil besteuert. Erfolgt die Anlage der Beiträge zudem in Aktien und ETFs, fallen im Gegensatz zur privaten Geldanlage keine Kapitalertragssteuern für das Umschichten im Portfolio an.
Eine Private Renten­versicherung kann schon nach 12 Jahren Anlagezeitraum ausgezahlt und jederzeit auch wieder gekündigt werden.

Diese Formen der privaten Alters­vorsorge gibt es

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, zeichnet sich durch enorme steuerliche Absetzbarkeit in der Ansparphase aus. Sparer:innen können im Jahr 2022 94 Prozent ihrer Beiträge steuerlich geltend machen und das bis zu einem Maximalbetrag von 25.639 Euro, bei Verheirateten sogar bis zu 51.278 Euro.
Ausgezahlt wird die Rürup-Rente als lebenslange Rente. Der Zeitpunkt der Auszahlung ist frei bestimmbar, kann jedoch frühestens ab dem 62. Lebensjahr erfolgen.
Wie die Beiträge angelegt werden, ob beispielsweise in Aktien, ETFs oder in einer klassischen Versicherung, ob mit Beitragsgarantie oder ganz ohne, kannst du frei bestimmen.
Sie eignet sich vor allem dann, wenn du viele Steuern bezahlst, denn dann sind die Einsparmöglichkeiten auch besonders groß. Sie kann deshalb auch gut mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung zu einer Berufsunfähigkeitszusatz­versicherung kombiniert werden.

Private Renten­versicherung

Die private Renten­versicherung zeichnet sich durch besonders hohe Flexibilität aus. Es gibt keine Mindestbeiträge, die du einzahlen müsstest, und du kannst frei entscheiden, wie diese Beiträge angelegt werden sollen. Entscheidest du dich zwischenzeitlich für eine andere Form der Anlage, willst du beispielsweise von chancenorientierten Anlagen in sicherere Anlagen wechseln, fallen keine Kapitalertragssteuern an, wie das der Fall bei einem privaten Sparplan wäre.
Neben der klassischen aufgeschobenen Renten­versicherung gibt es im Modell der Privaten Renten­versicherung auch das Modell der Sofortrente: Bist du kurz vor Rentenbeginn zu Geld gekommen, beispielsweise durch den Verkauf einer Immobilie oder durch einen Erbfall, kannst du dieses Geld auf einmal einzahlen und dir direkt als lebenslange Rente wieder auszahlen lassen.
Eine Förderung gibt es während der Ansparphase hier nicht. Dafür kannst du die Private Renten­versicherung auch jederzeit wieder kündigen oder sie dir jederzeit auszahlen lassen, sobald der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat. Was in der Ansparphase nicht gefördert wurde, wird bei der Auszahlung nachgeholt: Im Gegensatz zu allen anderen Altersvorsorgen fallen auf die Private Renten­versicherung nur sehr geringe Steuern an. Sie wird mit dem Ertragsanteil besteuert, der sich nach deinem Alter bei Erstbezug der Auszahlung richtet. Wer die Private Renten­versicherung mit 67 Jahren in Anspruch nimmt, der muss nur 17 Prozent seiner Auszahlung versteuern.

Riester-Rente

Bei der Riester-Rente erhältst du eine staatliche Förderung in Form von Zulagen, wenn du einen jährlichen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 Prozent deines letztjährigen Bruttojahresgehalts einzahlst, maximal jedoch 2.100 Euro. Pauschal erhältst du pro Jahr 175 Euro als Grundzulage. Wenn du darüber hinaus kindergeldberechtigte Kinder hast, erhältst du für jedes vor 2008 geborene Kind 185 Euro Zulage pro Jahr und für jedes nach 2008 geborene Kind sogar 300 Euro Kinderzulage pro Jahr. Personen unter 25 Jahren erhalten zudem eine einmalige Zulage von 200 Euro.
Riestern kann jede Person, die in der gesetzlichen Renten­versicherung versichert ist, sowie Beamte. Eine Riester-Rente eignet sich vor allem für kinderreiche Personen. Aber auch für Geringverdiener ist die Riester-Rente geeignet, da man die volle Förderung schon ab einem Jahresbeitrag von 60 Euro erhält. Außerdem zählt die Riester-Rente zum Schonvermögen und ist deswegen Hartz-IV-sicher. Im Alter gibt es einen Schonbetrag auf die Grundsicherung.
Die Auszahlung erfolgt frühestens ab 67 Jahren und in der Regel als lebenslange Rente. Man kann sich aber auch 30 Prozent bei Rentenbeginn als Einmalzahlung auszahlen lassen. Verluste bei der Geldanlage sind nicht möglich, denn die Riester-Rente besitzt immer eine Beitragsgarantie. Heißt: Die Summe aller eingezahlten Beiträge zuzüglich aller Förderungen sind dir sicher.

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge, auch bAV abgekürzt oder Betriebsrente genannt, steht allen Arbeitnehmer:innen offen. Hier kannst du Beiträge aus deinem unversteuerten Bruttoentgelt einzahlen und erhältst dabei oftmals sogar noch einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber dazu. Der große Vorteil: Du sparst monatlich eine Menge Geld an, musst wegen des Steuer- und Sozialabgabenvorteils am Ende des Monats netto jedoch nur auf etwa die Hälfte der Beiträge verzichten. Wer 100 Euro einzahlt, bezahlt effektiv nur etwa 50 Euro (je nach individuellem Steuersatz) und bekommt häufig sogar noch 15 Euro vom Arbeitgeber dazu: 115 Euro pro Monat ansparen, aber nur 50 Euro aufwenden, das lohnt sich.
Ähnlich wie bei der Riester-Rente sind Beiträge zur Betriebsrente in der Regel garantiert, heißt: du erhältst zu Rentenbeginn immer mindestens die Summe aller Beiträge zzgl. etwaiger Garantiezinsen. Die Auszahlung erfolgt je nach Vertrag als lebenslange Rente, Einmalkapital oder auch in Ratenzahlung. Verlässt du den Arbeitgeber, wird die bAV beitragsfrei gestellt und zu Rentenbeginn an dich ausgezahlt. Handelt es sich bei deinem Vertrag um eine Direkt­versicherung, kannst du deine bAV eventuell sogar zu deinem nächsten Arbeitgeber mitnehmen und den Vertrag dort weiter besparen.

Zusammenfassung

  • Um die Rentenlücke zu schließen, solltest du unbedingt privat vorsorgen. 
  • Der Staat unterstützt dich dabei, indem er die private Alters­vorsorge je nach Vorsorgemodell auf unterschiedlichste Weise fördert.
  • Rürup-Sparer:innen können jährlich sehr hohe Einzahlungen in ihre Vorsorge von der Steuer absetzen.
  • Die Private Renten­versicherung wird als einzige nicht in der Ansparphase gefördert, ist dafür aber bei der Auszahlung steuerlich stark begünstigt.
  • In der Riester-Rente gibt es für einen gewissen Mindesteigenbeitrag staatliche Zulagen.
  • Mit einer betrieblichen Alters­vorsorge bzw. Betriebsrente können Arbeitnehmer:innen Beiträge aus ihrem Bruttoentgelt steuer- und sozialabgabenfrei in eine Versicherung einzahlen und sparen dadurch bei der Einzahlung richtig Geld.

Eine private Alters­vorsorge abschließen

Eine private Alters­vorsorge abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Absicherung und Unabhängigkeit im Alter. Du kannst ihn nicht früh genug gehen. Dafür brauchst du nicht einmal viel Geld: Einen Riester-Vertrag kannst du schon ab fünf Euro im Monat abschließen.

Dennoch solltest du deine Entscheidung nicht leichtfertig treffen. Zwar kannst du nahezu jede Alters­vorsorge zumindest beitragsfrei stellen, wenn du sie nicht mehr fortführen möchtest oder kannst. Aber es wäre schade, über Jahre Geld in eine Vorsorge zu stecken, von der du nicht überzeugt bist.

Lass dich deshalb unbedingt beraten. Die CLARK-Experten helfen dir kostenlos und unverbindlich dabei, dich im Vorsorge-Dschungel zurechtzufinden: Sie gehen mit dir deine finanzielle Situation durch, ermitteln deinen Bedarf und finden für dich das Angebot, das am besten zu dir und deiner Lebenssituation passt.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

Wie viel Netto vom Brutto bei Rente?

Erhalte jetzt dein Angebot!

Hey! Ich bin Nicolai. Du bist neugierig auf deinen Tarif? Wir beraten dich gerne und vollkommen unverbindlich!

Verschlüsselte Verbindung

CLARK Nutzer berichten

Bereits über 300.000 zufriedene Kunden managen ihre Versicherungen mit CLARK. Erfahre, was die Community über CLARK denkt.

Was bleibt mir von 2000 Euro Rente übrig?

Nehmen wir weiter an, dass Sie ebenjene 2.000 Euro Rente im Monat beziehen, also 24.000 Euro im Jahr. Dann bleiben davon 4.800 Euro steuerfrei (20 Prozent von 24.000 Euro). Da es im Jahr 2021 im Westen keine Rentenerhöhung gab, bleibt das Ihr endgültiger Steuerfreibetrag.

Was bleibt von 2400 Euro Rente übrig?

Macht bei Richarda = 17.760 € (74% von 24.000 €). Der steuerfreie Anteil an der Rente beträgt Brutto = 6.240€ . Netto bleiben Richarda hiervon 5.553,60 € (Abzug des KV und Pflegebeitrags pauschal 11%).

Wie berechnet sich meine nettorente?

Die Nettorente, also der Auszahlbetrag, den der Rentner erhält, setzt sich zusammen aus der Bruttorente abzüglich der Kosten der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Rententräger zur Hälfte übernommen.

Wie viel Rente bei 2500 € Brutto?

Ausgehend vom oben genannten Durchschnittsverdienst 2022 müssen Sie also folgendes Bruttogehalt beziehen, um bei 2.500 Euro Rente pro Monat herauszukommen: Männer im Westen: 5.610,44 Euro (3.290 Euro x 1,7053 Rentenpunkte) Frauen im Westen: 7.984,17 Euro (3.290 Euro x 2,4268 Rentenpunkte)