AktuellesVorübergehende Kontrollen an der Grenze zur Slowakischen RepublikDie österreichische Regierung hat am 29. September 2022 beschlossen, vorübergehend Kontrollen an der Staatsgrenze zur Slowakischen Republik durchzuführen. Mit Verzögerungen bei Einreise nach Österreich muss insbesondere an den Grenzübergängen Berg (Bezirk Bruck/Leitha) und Kittsee (Bezirk Neusiedl/See, im Burgenland) gerechnet werden. Show
COVID-19Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. EinreiseBestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Ausreise und TransitDie Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Beschränkungen im LandDie FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
Weitere detaillierte Informationen zu aktuellen Maßnahmen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Empfehlungen
SicherheitTerrorismusIn der Wiener Innenstadt wurde Anfang November 2020 ein terroristischer Angriff verübt.
KriminalitätKleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten vor. Gewaltkriminalität ist selten.
Natur und KlimaEs herrscht gemäßigtes Alpin-Klima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten.
ReiseinfosGrenzkontrollenSeit September 2015 führt Österreich wieder Grenzkontrollen sowohl an der österreichisch-ungarischen als auch an der österreichisch-slowenischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Infrastruktur/VerkehrDie Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang u. a. zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles. Es gibt es sehr gut ausgebautes und dichtes Eisenbahn- und Busverkehrsnetz. Auf österreichischen Autobahnen und
Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für PKW, Motorräder und leichte Wohnmobile. Die Vignette kann neben der bisherigen Form als Klebevignette auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop oder über die ASFiNAG-App zum identischen Preis erworben werden. Die digitale Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum und wird mit dem Kennzeichen im System erfasst. Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, mit direktem Kontakt geklebt werden, bei Motorrädern sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades. Nicht
geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig. Kontrollen werden durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane meist automatisiert durchgeführt, wobei Fahrzeuge aus Deutschland durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert werden. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst. Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille. Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Verstöße sind bußgeldbewehrt. FührerscheinDer deutsche Führerschein ist ausreichend. LGBTIQ
Rechtliche BesonderheitenEs ist an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen (Ausnahmen: COVID-19-Maskenpflicht oder Kälte). Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150 EUR nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres. Geld/KreditkartenLandeswährung ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Einreise und ZollEinreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen
Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. ReisedokumenteDie Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: MinderjährigeEs sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
EinfuhrbestimmungenDie Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. HeimtiereFür Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland,
Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. GesundheitAktuellesCOVID-19Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
ImpfschutzImpfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
West-Nil-FieberBeim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Österreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)In großen Teilen des Landeskommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
Medizinische VersorgungDas Versorgungsniveau in Österreich ist gut.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Länderinfos zu Ihrem ReiselandHier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre ReiseDie weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert
fort. Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen. Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen
werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden. Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen. Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden. Deutschen
Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum
angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne
dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden. Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit
Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz
besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren. Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar
vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird. Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich
rechtzeitig! Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs
hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten
Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu. Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ Welche Corona Regeln gelten aktuell in Österreich?Kein 3-G bei der Einreise, Maskenpflicht ausgesetzt
Bis auf Weiteres gilt im öffentlichen Leben (öffentliche Verkehrsmittel, Seilbahnen, Handel usw.) keine Maskenpflicht. Ausnahme Wien: Hier gilt die FFP2-Maskenpflicht weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Apotheken.
Welche Corona Stufe hat Österreich?Am 22.12.2022 werden Österreich und die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Salzburg und Steiermark mit mittlerem Risiko bewertet. Tirol und Vorarlberg werden mit geringem Risiko eingestuft. Kärnten und Oberösterreich werden mit sehr geringem Risiko bewertet. Wien wird mit hohem Risiko eingestuft.
Was sind die neuen Coronaregeln?Ab Oktober gelten neue Corona-Regeln. Die Bundesländer können neben den bundesweit geltenden Maßnahmen weitergehende beschließen – wie etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Was gilt in Ihrem Bundesland? Die Corona-Webseiten der Länder im Überblick.
Was muss ich tun um nach Österreich zu fahren?Aktuell ist bei der Einreise nach Österreich keine Einreiseregistrierung nötig. Die Einreise ist aus allen Ländern ohne Einschränkung möglich.
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