Wer Drogen nimmt und sich dann ans Steuer setzt, gefährdet sich und andere. Diese Strafen drohen Autofahrenden zum Beispiel beim Nachweis von Cannabis, Kokain, Heroin oder LSD im Blut. Show
Die Einnahme von illegalen Drogen kann zahlreiche körperliche und psychische Auswirkungen haben, wie die Einschränkung des Reaktions- oder Konzentrationsvermögens. Im Straßenverkehr kann das fatale Folgen haben. Auch Fehleinschätzungen kritischer Situationen oder die Überschätzung des eigenen Fahrvermögens sind möglich. Besonders problematisch ist es, wenn verschiedene illegale Drogen gleichzeitig eingenommen werden oder zusätzlich Alkohol konsumiert wird. Drogen können außerdem bereits in geringen Mengen die Fahrtüchtigkeit herabsetzen. Mit Drogen erwischt: Diese Strafen drohenWenn Drogen im Blut oder Urin nachgewiesenwerden, erhärtet das den Verdacht, dass die betreffende Person diese Drogen vorher erworben und besessen hat. Wer keine Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat, aber mit Drogen handelt oder sie erwirbt, macht sich grundsätzlich strafbar und muss nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe rechnen“. Cannabis: Autofahren bleibt verbotenDie neue Bundesregierung will Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legalisieren. Die kontrollierte Abgabe an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften soll erlaubt werden. Diese gesetzliche Neuregelung betrifft vorrangig die Bestrafung nach dem BtMG. Kauf und Verkauf im gesetzlichen Rahmen werden dann nicht mehr strafbar sein. Ob der Verkauf in Coffeeshops (wie in den Niederlanden), durch Apotheken o.ä. zulässig wird, bleibt abzuwarten. Selbst wenn die Droge Cannabis dann legal zu kaufen ist, ändert das nichts daran, dass nicht bekifft gefahren werden darf. Es wird dann umso wichtiger, die Wirkung von Cannabis zu berücksichtigen und klar zwischen Konsum und Fahren zu trennen. Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V. Drogen: Keine klaren GrenzwerteIm Gegensatz zum Alkohol gibt es bei illegalen Drogen keinen Grenzwert für strafbares Fahren unter Drogeneinfluss. Beim Alkohol wurde durch die Rechtsprechung die relative Fahruntüchtigkeit mit 0,3 Promille und die absolute Fahruntüchtigkeit mit 1,1 Promille festgelegt. Diese Grenzwerte gibt es bei Drogenfahrten nicht. Ein Grund: Die Wirkung von Drogen ist unterschiedlich und kann je nach Konsument variieren. Der Gesetzgeber hat bei Konsum harter Drogen „Null-Toleranz". Das heißt: der Führerschein ist weg. Harte Drogen sind solche nach dem Betäubungsmittelgesetz. Nur Cannabis wird im Hinblick auf die Fahreignung anders beurteilt. Hier kommt es auf das konkrete Konsumverhalten an. Im Straßenverkehrsgesetz (§ 24 a Abs. 2 StVG) heißt es: „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.“ Technisch ist es möglich, Substanzen auch in geringsten Konzentrationen nachzuweisen. Ob das Cannabis legal oder illegal erworben wurde, spielt für die Frage, ob eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat durch die Fahrt unter Cannabiseinfluss vorliegt und inwieweit der Fahrer eine Fahreignung hat, keine Rolle. Sonderfall Medizinisches CannabisPatienten mit schwerwiegenden Erkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis verordnet bekommen. Das ist die Rechtslage: Dr. Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale im ADAC: „Seit März 2017 dürfen Apotheken Blüten der Cannabis-Pflanze auf ärztliches Rezept abgeben. Für Patienten, die diese Substanz wie vom Arzt verschrieben zubereiten und eingenommen haben, gilt dann eine Ausnahme von § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), das sogenannte Medikamentenprivileg. An sich begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der nach Cannabis-Konsum ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt; der Grenzwert liegt hier bei 1 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum. Beruht die einfache Grenzwertüberschreitung aber nachweislich und ausschließlich auf der ordnungsgemäßen Einnahme der ärztlich verordneten Dosis, droht keine Sanktion. Zeigt ein Fahrer jedoch konkrete Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr, macht er sich nach § 316 des
Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar: Hier droht neben einer empfindlichen Geldstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate, weil der Fahrer „nach dem Konsum berauschender Mittel“ nicht in der Lage war, sein Fahrzeug sicher zu führen. Im Strafrecht gibt es für medizinisches Cannabis kein Privileg.“ Cannabis: Ab einem Nanogramm im Blut droht MPUFür die Frage, was man unter der Wirkung von Cannabis zu verstehen hat, gibt es einen Grenzwert - 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum (ng/ml) - den das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.12.2004 – 1 BvR 2652/03 – bestätigt hat. Erfährt die Fahrerlaubnisbehörde von der Drogenfahrt mit einer THC-Konzentration im Lesen Sie mehr zu Grenzwerten und Strafen bei Alkoholkonsum Diese Strafen drohen nach einer DrogenfahrtSobald Wirkstoffe illegaler Drogen gemäß der Anlage zum § 24 a StVG im Blut bestätigt sind, wurde eine Ordnungswidrigkeit begangen, unabhängigdavon, wie hoch die Wirkstoffkonzentration war, und ob Ausfallerscheinungen beobachtet werden konnten. Dann drohen:
Werden Fahrauffälligkeiten und Ausfallerscheinungen festgestellt, wird von der Polizei eine Blutentnahme angeordnet. Außerdem behält die Polizei den Führerschein ein. Ist der Drogennachweis im Blut positiv, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Ausschlaggebend für eine Verurteilung sind die Aktivstoffe der jeweiligen Droge und deren Konzentrationen im Blut. Mit folgendem Strafmaß ist zu rechnen:
Bei einer Straftat erfolgt zudem:
Um den Führerschein wiederzuerlangen, ist eine erfolgreiche Medizinisch-Psychologische Untersuchung nötig. Damit die MPU erfolgreich und nicht folgenreich abläuft, muss unter anderem der Nachweis der Drogenfreiheit mit kurzfristig anberaumten Urin- und Haaranalysen geführt werden. Während dieser Zeit (der genaue Zeitraum hängt vom jeweiligen Untersuchungsanlass ab) ist es sehr wichtig, sich mit seiner (Drogen-)Situation auseinanderzusetzen. Hier unterstützen und beraten Psychologen mit dem Schwerpunkt Verkehrspsychologie. Tipp: Wer eine Drogenfahrt begangen hat, der sollte sich rechtzeitig juristisch beraten
lassen. Als ADAC Mitglied besteht die Möglichkeit der Erstberatung bei einem ADAC Vertragsanwalt. Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V. Welche Kosten können entstehen?Auch die Kosten für eine „berauschte“ Fahrt sollten eine abschreckende Wirkung haben: Inklusive Anwalts- und Verfahrenskosten (z. B. Blutprobe, Gutachter), diverser Drogentests und MPU sind ca. 5000 bis 7000 Euro anzusetzen. Auch der Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund des Führerscheinverlustes ist möglich. Welche zivil- und versicherungsrechtlichen Folgen drohen?
Gesundheitliche Auswirkungen von Drogen-KonsumDrogen können auf verschiedenste Arten eingenommen werden: geschluckt, geschnupft, geraucht oder gespritzt. Unabhängig vom Weg in den Körper wird die Substanz nach der Aufnahme über das Blut verteilt und gelangt so an ihren hauptsächlichen Wirkort: das Gehirn. Psychoaktive Substanzen, zu denen die illegalen Drogen zählen, erzielen ihre Wirkung im Gehirn. Sie schlagen sich letztendlich im Wahrnehmen, Fühlen, Verhalten und Handeln nieder. Es gilt: Drogen wirken toxisch und können zu psychischer und bzw. oder physischer Abhängigkeit führen. Die Liste der Nebenwirkungen ist lang, Beispiele sind:
Nachweis noch Monate später möglichAngaben genauer Nachweiszeiten sind nicht möglich. Sie hängen von zahlreichen Faktoren wie der Menge, der Häufigkeit des Konsums, des zeitlichen Abstandes zwischen Konsum und Drogentest, der Nachweisgrenze des Testverfahrens oder der allgemeinen körperlichen Verfassung ab. In Körperhaaren können Drogen, abhängig von der Haarlänge, über mehrere Monate nachgewiesen werden. ADAC PositionDer Konsum von illegalen Drogen und das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges schließen sich definitiv aus. Nicht zu vernachlässigen sind die negativen Auswirkungen von Drogen auf die eigene Gesundheit. Neben einer Intensivierung der Aufklärungsarbeit sollten zudem vermehrt Alkohol- und Drogenkontrollen mit Mehrfachsubstanznachweis erfolgen. Um auch den Nachweis neuer Drogen zu gewährleisten oder zu verbessern, ist es notwendig die bereits bestehenden Screening-Möglichkeiten stets zu erweitern. Wem die Fahrerlaubnis nach dem Konsum illegaler Drogen entzogen wurde oder wer einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten hat, der muss umgehend darüber informiert werden, dass er eine MPU zum Nachweis der Fahreignung absolvieren muss. Bislang verstreicht viel Zeit ungenutzt, die für eine seriöse und dringend notwendige Vorbereitung auf die MPU und den Abstinenznachweis genutzt werden könnte. Betroffene müssen - ggf. nach einem Entzug - 6 bzw. 12 Monate Drogenfreiheit nachweisen. Eine frühzeitige und umfassende Information der Betroffenen sowohl im Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren ist daher unerlässlich. Kann man auf Koks Auto fahren?Wer mit Kokain am Steuer erwischt wird, dem kann auch gänzlich die Fahreignung abgesprochen und der Führerschein für mindestens ein Jahr entzogen werden.
Was passiert wenn man auf Koks Auto fährt?Aber selbst wenn nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, sieht der Gesetzgeber für das Fahren unter Kokaineinfluss strenge Strafen vor: So werden ein Bußgeld von 500 bis 1.500 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig sowie ein ein- oder dreimonatiges Fahrverbot.
Kann man schlafen wenn man Kokst?Lässt die Wirkung von Kokain nach, stellt sich gros se Müdigkeit ein. Trotzdem ist man viel zu unruhig, als dass man schlafen könnte. Die Versuchung kann gross sein, ein Beruhigungsmittel zu konsumieren, um ein- schlafen zu können. So kann rasch ein Teu- felskreis entstehen, der sehr schnell in eine Abhängigkeit führt.
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