Was darf auf einem PKW-Stellplatz stehen

Hallo,

wir haben einen Stellplatz, der im Mietvertrag mit aufgeführt ist. Dafür zahlen wir monatlich. Soweit ich weiss, zahlt das jeder Mieter. Das Haus hat 6 Wohnungen. Es gibt die Möglichkeit maximal 5 Autos zu parken. Oft steht der ganze Parkplatz voll mit hintereinander stehenden Autos. Wir haben kein Auto.

Meine eigentliche Frage: Darf ich den Stellplatz eingrenzen der überdachen, z.B. mit einem "kleinen Pavillon" und unsere Fahrräder unterstellen? Es gibt einen Fahrradkeller, der ist schlecht erreichbar. Die Treppe, die in den Keller führt, ist sehr schmal, entweder ich oder das Rad, zusammen geht das schlecht. Draußen sind ein paar Fahrradständer, aber nicht davon ist überdacht. Da wir nunmal für den Stellplatz zahlen müssen und die Vermieterin dagegen ist, den aus dem Mietvertrag zu nehmen, möchte ich wissen, ob ich für unsere Fahrräder den Stellplatz nutzen kann.

Gruß Simely

5 Antworten

Was darf auf einem PKW-Stellplatz stehen

Wenn der Stellplatz, der zu deiner Wohnung gehört, im Mietvertrag genau bezeichnet worden ist (vorne rechts.. o. a.), ist das dein persönlicher Stellplatz.

Vorschlag:

Stelle einen Fahrradständer (ca. 30 Euro im Baumarkt) auf euren Stellplatz und lasse am Fahrradständer euren Namen (wie ein "Nummernschild") anbringen... ggf. den Fahrradständer mit einigen zusätzlichen Betonplatten unverrückbar machen.

Einen "Pavillon" kannst du nicht einfach hinstellen.

Anderer Tipp: Vermiete deinen Stellplatz! Da er zu deinem Mietvertrag gehört, kannst du ihn weitervermieten!

Was darf auf einem PKW-Stellplatz stehen

Ich denke,dass es nirgendwo festgeschrieben ist, das der Stellplatz nur für Kraftfahrzeuge genutzt werden darf.

Was darf auf einem PKW-Stellplatz stehen

Hallo Simely, schon bezogen auf die Optik, kannst Du mit den Stellplatz nicht machen was Du willst! Frage auf jeden Fall den Vermieter für evtl. Veränderungen die Du vornehmen möchtest! Wenn für Dich kein weiteres Nutzen in Frage kommt, kannst Du nicht vielleicht intern den Platz vermieten? Sonst mußt Du Dich damit abfinden, wenn Du kein Auto hast, kannst aber verlangen, das der Platz leer bleibt! Mit freundlichem Gruß, Hk.O

Was darf auf einem PKW-Stellplatz stehen

Es spricht nichts dagegen, die Fahrräder dort abzustellen.

Auch feuerschutzpolizeiliche Gründe sind nicht gegeben, was bei Reifen oder Benzinkanistern etwa durchaus gegeben ist.

Ihr solltet einfach die anderen Mitbewohner informieren, nicht dass die sich dann aufregen.

Eingrenzen, überdachen wäre eine bauliche Veränderung, das müsste immer mit dem Vermieter abgestimmt und von ihm schriftlich bestätigt werden.

Was darf auf einem PKW-Stellplatz stehen

Der im Mietvertrag bezeichnete Stellplatz muß auch verfügbar sein. Reden Sie mit dem Vermieter, damit er Ihnen die Fläche zuweisen kann, die von Ihnen auch bezahlt wird. Geshieht dies nicht, dann können Sie nach entsprechender Vorankündigung ab dem nächsten Monaat die Stellplatzmiete einbehalten und falls Sie Mut haben, auf die Zuweisung klagen.

Was möchtest Du wissen?

Darf eine Garage einfach geräumt werden? Was darf man dort überhaupt abstellen? Und wenn jemand der Garage aufs Dach steigt? 8 aktuelle Urteile rund um Garagen und Stellplätze.

Nicht nur der Mensch, auch sein Fahrzeug sollte über Nacht und an kalten Tagen einigermaßen geschützt untergebracht sein. Zu diesem Zweck gibt es alle möglichen Varianten von Unterstellmöglichkeiten – Parkhäuser, Einzel- und Doppelgaragen und Tiefgaragen.

Natürlich entstehen bei deren Nutzung gelegentlich auch Rechtsprobleme. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige dieser Fälle vor. Mit dabei: Der Fall bei dem man sich über die Definition des Wortes „Garage“ stritt, sowie der, bei dem ein Nutzer auf einem Stellplatz in einer Tiefgarage etwas anderes abstellte als sein Auto und deswegen Schwierigkeiten mit der Verwaltung bekam.

Wenn die Garage zu einem anderen Haus gehört

Wer erst einmal über eine Garage in begehrter Lage verfügt, der möchte sie nicht gern wieder hergeben. Für Mieter ist dabei wichtig, ob die Garage Bestandteil ihres Wohnmietvertrages ist oder nicht. Das musste eine Frau erfahren, die eine zu einem Einfamilienhaus gehörende Garage gemietet hatte.

Mit dem Haus selbst hatte sie nichts zu tun, sie wohnte nur in der Nähe. Nach einem Eigentümerwechsel kündigten die neuen Hausbesitzer das Garagen-Mietverhältnis. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 251/10) hielt das für rechtens, weil im konkreten Fall Wohnungs- und Garagenmietvertrag separat abgeschlossen worden seien und entsprechend getrennt gekündigt werden könnten.

Davor ist nicht darin: Wo darf geparkt werden?

Ist im Versicherungsvertrag für einen Pkw vereinbart, dass das Fahrzeug über Nacht in der Garage geparkt wird, dann sollte man sich als Besitzer auch daran halten. Wenn das nicht geschieht und das Auto lediglich vor (!) der Garage geparkt wird, dann erhöht der Halter nach Meinung des Landgerichts Magdeburg (Aktenzeichen 11 O 217/18) dadurch das Diebstahlsrisiko. Die Versicherung musste nur 70% des geltend gemachten Schadens ersetzen.

Garage - was ist das überhaupt?

Wann ist ein Gebäude überhaupt als Garage zu bezeichnen? Baurechtlich kann die Beantwortung dieser eher abstrakt klingenden Frage durchaus Bedeutung haben, wenn es um Grenzabstände und Genehmigungen geht.

Das Verwaltungsgericht Mainz (Aktenzeichen 3 K 454/07) stellte fest: nur weil der Bauherr von einer „Garage“ spricht, ist es noch lange keine. Es müsse ein Pkw darin abgestellt werden können (nicht nur ein Motorrad) und der Einbau von Fenstern sowie einer Holzdecke sprächen auch nicht gerade für eine Verwendung als klassische Garage.

Der Grundstücksbesitzer musste seinen Bau wieder abreißen, weil dieser baurechtlich nicht genehmigungsfähig war.

Getränkelager statt Kfz-Stellplatz

Ein offener Kfz-Stellplatz in einer Tiefgarage ist seiner Bestimmung nach zum Parken eines Pkw gedacht. Wer ihn zweckentfremdet, der muss im Falle von Beschwerden mit Konsequenzen rechnen.

So untersagte das Amtsgericht Stuttgart (Aktenzeichen 37 C 5953/15) einem Mieter, auf dem Stellplatz seine Getränkekisten zu lagern. Es handle sich hierbei um einen vertragswidrigen Gebrauch, denn diese Fläche sei für Pkw nebst Zubehör und allenfalls noch für Fahrräder gedacht. Mineralwasservorräte sollten in geschlossenen Räumen aufbewahrt werden.

Wenn die Garage zur Werkstatt wird

Unter gewissen Umständen kann eine Garage zu einer Werkstatt umgewidmet werden. Das hatte ein Unternehmer vor, der in einem Wohngebiet einen mechatronischen Betrieb einrichten wollte. Die zuständige Kreisverwaltung gestattete das unter strengen Auflagen.

Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 4 L 677/15) gab jedoch einem Eilantrag der Nachbarn statt, die das verhindern wollten. Diese Art von Firma falle nicht in die Kategorie eines ausnahmsweise zulässigen Handwerksbetriebs, der auch in einem Wohngebiet erlaubt werden könne – zum Beispiel, weil er den täglichen Bedarf der Anwohner decke.

Aus Garagendach mach Dachterrasse

Der Mieter einer Wohnung hatte sich eine ungewöhnliche Terrasse verschafft – er konnte von seiner Küche aus das Dach einer Garage betreten. Aus Sicherheitsgründen baute er eine Art Reling, damit niemand versehentlich herunterfallen könne.

37 Jahre lang ließ ihn der Vermieter mit dieser Konstruktion gewähren, dann legte dessen Sohn und Erbe Einspruch gegen diese Nutzung ein. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 432 C 25060/13) wollte dieser Forderung nicht entsprechen. Nach einer so langen Zeit der Gestattung bedürfe es schon eines triftigen Grundes, um dem Mieter seine Dachterrasse plötzlich zu sperren.

Klingelsignal für Falschparker

Besonders ärgerlich ist es für einen Garagenbesitzer, wenn ihm andere mit ihren geparkten Pkw regelmäßig die Aus- und Einfahrt versperren. Genau das tat ein Nachbar und rechtfertigte sein Vorgehen damit, dass er ja nebenan wohne und man nur bei ihm klingen müsse, wenn das Auto entfernt werden solle.

Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 241 C 7703/09) hielt das nicht für eine geeignete Methode und ging angesichts des mehrfachen Zuparkens der Garage von einer Eigentumsstörung aus. Das heißt, das Eigentum wurde durch das regelmäßige Zuparken zwar nicht entzogen, aber der Garagenbesitzer wurde in dessen Nutzung eingeschränkt. Er hatte daher einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung und auf künftige Unterlassung.

Eine Garage ist räumbar, jedoch nicht ohne Rechtstitel

Eine gemietete Garage kann vom Vermieter genauso geräumt werden wie eine Wohnung oder ein Haus, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings sollte sich der Eigentümer hüten, ohne jeden Rechtstitel selbst Hand anzulegen und die Garage zu räumen – selbst wenn er die dort gelagerte Ware für wertlos hält.

Das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen 12 U 149/10) verurteilte einen Vermieter dazu, den kompletten, von ihm entsorgten Inhalt der Garage zu ersetzen. Nach Angaben des Mieters hatten sich unter anderem wertvolle Kfz-Ersatzteile darin befunden.

Wem gehört der Stellplatz?

Pkw-Stellplätze sind grundsätzlich Gemeinschaftseigentum Regelmäßig sind Pkw-Stellplätze (Garagen, Fertiggaragen, Kfz-Abstellplätze, Car-Ports, Tiefgaragenplätze usw.) Gemeinschaftseigentum. Häufig kann daran jedoch aufgrund der Teilungserklärung oder durch Vereinbarung Sondereigentum begründet werden.

Was darf in der Tiefgarage gelagert werden?

Was darf man in einer Garage lagern?.
Reifen..
Dachgepäckträger und Dachboxen..
Wagenheber..
Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Öl, Scheibenreiniger – zumindest in unerheblichen Mengen..
teilweise Kraftstoff in begrenztem Umfang (gegebenenfalls enthalten die Garagenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes dazu Angaben).

Welchen Untergrund Parkplatz?

Kies, Schotter und Splitt sind die einfachste, preiswerteste und schnellste Variante, eine Stellfläche zu bauen. Zudem kann das Regenwasser mühelos im Boden versickern. Eine Randbefestigung ist nicht zwingend erforderlich, aber vorteilhaft, damit die kleinen Steinchen nicht wegrutschen.

Was muss ein Vermieter zur Verfügung stellen?

Vermieter sind verpflichtet, eine Immobilie instand zu halten oder instand zu setzen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für notwendige Reparaturen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen tragen muss. Lediglich für Kleinreparaturen an Gegenständen in der Wohnung darf der Vermieter den Mieter zur Kasse bitten.