Wie kann man sich gegen unerwünschte Werbung wehren?

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Wie kann man sich gegen unerwünschte Werbung wehren?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Widersprechen Sie beim Vertragsabschluss oder bei der Warenbestellung der Verarbeitung Ihrer Daten zu Werbezwecken.
  • Unterbinden Sie Postwerbung, indem Sie sich auf die Robinson-Liste oder auf die Sperrliste Ihres jeweiligen Meldeamts setzen lassen.
  • E-Mail-Werbung ist nur nach ausdrücklicher Einwilligung zulässig.

Stand: 09.08.2022

 „Keine Werbung“ steht deutlich auf Ihrem Briefkasten. Trotzdem ist der immer wieder mit Werbung gefüllt. Auch in Ihrem E-Mail-Postfach landen täglich Werbe-E-Mails. Je nach Form der Werbung – ob per Post, E-Mail oder Fax – haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

Werbung per Post

Die Post muss bei persönlich adressierter Werbesendung Aufkleber wie "Keine Werbung einwerfen“ nicht beachten. Das können Sie tun:

  • Robinson-Liste: Lassen Sie sich auf die Robinson-Liste setzen. Werbeunternehmen, die Mitglieder im Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) sind, dürfen Ihnen dann keine Werbung mehr zuschicken. Fordern Sie Nicht-Mitglieder des DDV auf, die Zusendung von Werbematerialen zu unterlassen. Die zweite große Robinson-Liste betreibt der I.D.I. (Interessenverband Deutsches Internet e. V.).
  • Meldeämter: Sie können auch darauf bestehen, dass Ihre Daten bei den Meldeämtern für die Weitergabe zu Werbezwecke gesperrt werden. Lassen Sie sich dazu auf die Sperrliste der Einwohnermeldeämter setzen. Ihre Daten werden nicht zu Werbezwecken weitergegeben. Sie bekommen keine Werbung.
  • Keine Einwilligung: Um von vornherein persönlich adressierte Werbung zu unterbinden, willigen Sie beim Kauf einer Ware oder beim Vertragsanschluss nicht in die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken ein.

Bei kostenlosen Wochenblättern und Werbebeilagen in Tageszeitungen reicht der Aufkleber „Keine Werbung“ nicht aus. Bringen Sie den Hinweis „Keine Werbung - keine Handzettel, keine Wurfsendungen, keine kostenlosen Zeitungen und Wochenblätter“ an ihren Briefkasten an. Da diese Werbeform häufig Bestandteil der Zeitungen ist, die Sie abonniert haben, können Sie diese in den meisten Fällen nicht separat zurückweisen.

Im Falle nicht adressierter Werbung und Werbung politischer Parteien genügt häufig ein einfacher Hinweis „keine Werbung einwerfen“ auf Ihrem Briefkasten. Landet trotz des Hinweises Werbung in Ihrem Briefkasten, erklären Sie dem jeweiligen Bezirks- oder Landesverband der Partei, dass Sie künftige keine Werbeeinwürfe mehr wollen.

Werbung per E-Mail und per Fax

E-Mail-Werbung ist nur nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung zulässig. Haben Sie einem Unternehmen im Zusammenhang mit einem Vertrag Ihre Mailadresse gegeben, darf dieses Ihnen nur dann Werbe-E-Mails zu eigenen ähnlichen Waren oder Dienstleistungen zusenden, wenn Sie nicht bei Angabe der Mailadresse schon widersprochen und das Unternehmen Sie klar und deutlich auf Ihr jederzeitiges Widerspruchsrecht hinweist.

Erlaubt ist E-Mailwerbung sonst nur, wenn Sie bei Angabe Ihrer Mailadresse ausdrücklich in den Erhalt von Werbemails eingewilligt haben - etwa im Rahmen einer Newsletterbestellung. Oft sind auch Kooperationspartner und Verbundunternehmen mit in diese Einwilligungsklausel eingeschlossen. Widersprechen Sie daher der Verwendung Ihrer E-Mailadresse zu Werbezwecken, wozu Sie jederzeit das Recht haben. Schauen Sie dazu an das Ende der Mail. Dort finden Sie die Möglichkeit, sich entweder abzumelden oder der Mail zu widersprechen.

Bekommen Sie Werbung per Fax, wäre auch dies grundsätzlich nur nach Ihrer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung erlaubt. Vermeiden Sie den Anruf bei den etwa angegebenen Mehrwertdienstnummern. Einen Nutzen hat ausschließlich der Absender der Faxwerbung, der an der kostenpflichtigen Nummer verdient. Ansonsten können Sie sich in die Robinson-Liste eintragen lassen oder den Absender des Faxes bei der Werbesünder-Kartei melden.

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Die Fach- und Rechtsberatung bis zu 15 Minuten ist kostenfrei.
Ein zusätzlicher Schriftwechsel (außergerichtliche Rechtsvertretung) je Schreiben kostet 40 Euro.

Wir informieren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Händlern, Handwerkern, Herstellern und Dienstleistungsunternehmen. Ganz gleich ob vor oder nach einem Vertragsabschluss. Qualifizierte Fachkräfte beraten Sie individuell und anbieterunabhängig, zum Beispiel zu folgenden Themen:

  • Kauf von Produkten, Kaufverträge (zum Beispiel Kaufen per Internet, Möbel-, Auto-, Computerkauf)
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  • Messeverträge, Haustürgeschäfte, Unerlaubte Telefonwerbung.

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Fragen zu Urheberrechtsverletzungen können Sie durch unsere anwaltliche Beratung klären lassen!

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Bei besonders komplexen rechtlichen Problemen können Sie sich bei uns von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Sie schildern unserem Anwalt Ihren Fall und erhalten dann eine umfassende individuelle rechtliche Hilfe. Damit können Sie vielfach Ihre Rechte selbständig durchsetzen. Komplizierte rechtliche Fragestellungen entstehen häufig zu folgendem Thema:

  • Urheberrechtsverletzungen im Internet

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  • Alle Unterlagen zu Ihrem Fall (Verträge, Schriftwechsel etc.)

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Wir informieren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Telefon- oder Mobilfunkanbietern und Internet-Unternehmen. Ganz gleich ob vor oder nach einem Vertragsabschluss. Qualifizierte Fachkräfte beraten Sie individuell und anbieterunabhängig, zum Beispiel zu folgenden Themen:

  • Probleme beim Telefonanbieterwechsel
  • Betrug im Internet/Internetfallen
  • Überhöhte Mobilfunkrechnungen
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Wir informieren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Händlern, Handwerkern, Herstellern und Dienstleistungsunternehmen. Ganz gleich ob vor oder nach einem Vertragsabschluss. Qualifizierte Fachkräfte beraten Sie individuell und anbieterunabhängig z. B. zu folgenden Themen:

  • Kauf von Produkten, Kaufverträge (z. B. Kaufen per Internet, Möbel-, Auto-, Computerkauf etc.)
  • Rechtsfragen zu Dienstleistungen (z. B. Dienstverträge mit Fitnessstudios, Partnervermittlungen etc.)
  • Verträge mit Handwerkern und Kundendiensten (Werkverträge)
  • Gewinne, Gutscheine und Kaffeefahrten
  • Reiserecht (Urlaub, Bahn- und Fluggastrechte).

Sie können im Rahmen der Videoberatung elektronisch vorhandene Dokumente in das Videochat-Fenster hochladen (z.B. als pdf-Datei), insbesondere:

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Komplexere Angelegenheiten können ein persönliches Beratungsgespräch erfordern. Seien Sie also nicht enttäuscht, wenn wir Sie an unsere Beratungsstellen verweisen. 

Darüber hinaus gelten die folgenden Beschränkungen: Es kann nur zu außergerichtlichen Angelegenheiten des Verbraucherrechts beraten werden. Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, aus dem Mietrecht, Familien- oder Erbrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Straf- und Verkehrsrecht sowie Verwaltungsrecht beraten wir nicht. Fälle aus dem gewerblichen, beruflichen oder arbeitsvertraglichen Bereich sind ebenfalls ausgeschlossen.

Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzhinweise.

Anliegen telefonisch nicht geklärt? Wir setzen uns auch schriftlich für Sie ein! Für 40 Euro übernehmen wir Ihre Rechtsvertretung und erstellen ein Anschreiben an die Gegenseite. Weitere Informationen

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  • Urheberrechtsverletzungen im Internet (online buchbar)
  • Betrug im Internet/Internetfallen
  • Überhöhte Mobilfunkrechnungen
  • Kaufverträge (zum Beispiel Kaufen per Internet, Möbel-, Auto-, Computerkauf)
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  • Kündigung alter Bausparverträge durch die Bausparkasse.

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:

  • Alle Unterlagen zu Ihrem Fall (Verträge, Schriftwechsel etc.)

Wie kann man sich vor unerwünschter Werbung schützen?

So schütze ich mich gegen Werbung.
Adressierte Werbung. Wenn Sie keine persönlich adressierten Werbezusendungen per Post möchten, können Sie sich in die sogenannte "Robinson-Liste" eintragen lassen. ... .
Werbung mit der Telefonrechnung. ... .
Werbung per Anruf oder Fax. ... .
Werbung per E-Mail oder SMS. ... .
Datenschutz..

Was tun gegen unerwünschte Werbung per Post?

„Bekommt man Werbebriefe mit persönlicher Adresse trotzdem noch, hilft es oft, die unerwünschte Post zurück an den Absender zu schicken“, sagt Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Am besten schreibt man auf den Briefumschlag: Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung.

Wie kann ich mich gegen kostenlose Zeitungen wehren?

In Deutschland können sich Empfänger gegen unverlangte, nicht adressierte (Prospektverteilung), unerwünschte Werbung, etwa Postwurfsendungen und Anzeigenblätter, schützen, indem sie am Briefkasten darauf hinweisen, dass Werbung nicht erwünscht ist (Werbeverweigerer) z. B. „Bitte keine Werbung und kostenlose Zeitungen“.

Wer keine Werbung will trägt sich in die Liste ein?

Robinsonliste.de - Schutz vor unerwünschter Werbung! Der kostenlose Eintrag in die Robinsonliste schützt den Verbraucher besser vor unangeforderten Werbesendungen und Telefonanrufen.