Wer ist inhaber einer gmbh

Viele Unternehmen in Deutschland werden als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt. Diese Rechtsform bietet Gewerbetreibenden viele Vorteile, aber es gilt auch viele Vorschriften zu beachten. Im Fall einer Insolvenz werden durch die Beschränkung der Haftung die Gesellschafter geschützt und die Gläubiger benachteiligt. Daher hat der Gesetzgeber in unserem Land das GmbH-Gesetz verabschiedet, das die Struktur dieser Gesellschaftsform, ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr regelt.

Geschäftsführender Gesellschafter

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird mit einem Gesellschaftervertrag gegründet. Dieser enthält alle wichtigen Regelungen im Innenverhältnis der GmbH, wie die Höhe des Stammkapitals, die beteiligten Gesellschafter, die Höhe ihrer Einlagen sowie die Gewinnverteilung. Auch der Geschäftsführer wird genau benannt. Diese Angaben werden im Handelsregister veröffentlicht, um die Gesellschaftsstruktur für Dritte transparent zu machen. Besitzt ein Gesellschafter mehr als 50 Prozent der Anteile an der GmbH, so spricht man von einem beherrschenden Gesellschafter. Auch mit nur einem Gesellschafter ist die Errichtung einer GmbH möglich. Als Alleingesellschafter ist dieser dann gleichzeitig GmbH-Geschäftsführer.

Geschäfte des GmbH-Gesellschafters mit sich selbst

Mit dem Ziel, die Haftung zu begrenzen, gründen viele Selbständige eine Alleingesellschafter-GmbH, ohne die Rechtsfolgen wirklich genau zu kennen. Mit der Errichtung der Gesellschaft geben sie die Rolle eines Einzelunternehmers auf, ein „privat“ gibt es nun in der GmbH nicht mehr. Alle Geschäftsvorgänge, die den Alleingesellschafter betreffen, müssen einem Drittvergleich standhalten und vorher vertraglich vereinbart sein. Private Entnahmen sind nicht möglich, die Gesellschaft kann nur Darlehen an den Geschäftsführer vergeben, die angemessen verzinst werden müssen. Seine Vergütung muss in einem Anstellungsvertrag geregelt, auch Sonderzahlungen aus dem Gewinn müssen vorher vereinbart werden.

Verdeckte Gewinnausschüttungen

Alle geschäftlichen Vorgänge, die die Gesellschafter betreffen, werden von den Finanzbehörden besonders kritisch hinterfragt. Das ist verständlich, denn meist werden hier Ausgaben als Firmenkosten verbucht oder die Erlöse werden vermindert. Beides verringert den Gewinn und damit die Steuerbelastung im Unternehmen. Können diese Vorgänge einem Vergleich mit einem fremden Dritten nicht standhalten, so begünstigen sie den Gesellschafter. Sie werden daher als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen. Die entsprechenden Beträge werden dem Gesellschaftsgewinn wieder hinzugerechnet und müssen versteuert werden.

Tipps für geschäftsführende Gesellschafter

Obwohl Alleingesellschafter alle betriebswirtschaftlichen Fragen selbst entscheiden können, sind sie durch die Gesellschaftsform an das GmbH-Gesetz gebunden. Alle Geschäfte mit sich selbst müssen so ausgelegt sein, dass sie auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen werden könnten. Hierzu sollten alle Aspekte dokumentiert werden, um den Nachweis gegenüber den Finanzbehörden lückenlos führen zu können.

Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.

Als Gesellschafter kommen neben natürlichen Personen auch juristische Personen in Frage. So kann etwa eine GmbH (juristische Person des Privatrechts) eine Gesellschafterfunktion als Komplementärin in einer KG übernehmen, wodurch die klassische Mischform einer GmbH & Co. KG entsteht. Zudem kommt es sehr häufig vor, dass Gebietskörperschaften (juristische Personen des öffentlichen Rechts) wie Gemeinden sich als Gesellschafter an öffentlichen Unternehmen mit privater Rechtsform beteiligen. Dadurch werden sie als Gesellschafter unternehmerisch tätig und unterliegen in dieser Funktion dann dem Privatrecht.

Die Gesellschafter sind zur Errichtung eines Gesellschaftsvertrags verpflichtet, der deshalb die formelle Grundlage der Gesellschaft bildet. Durch den Gesellschaftsvertrag werden die Gründer zu Gesellschaftern der gegründeten Gesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag regelt das Verhältnis der Gesellschafter untereinander, die Führung der Geschäfte und die Vertretung der Gesellschaft nach außen, die Beteiligung am Gewinn und Verlust, das Ausscheiden von Gesellschaftern, die Aufnahme neuer Gesellschafter und die Auflösung der Gesellschaft. Mit seiner Gesellschafterfunktion übernimmt der Gesellschafter Rechte und Pflichten. Sie ergeben sich aus dem Gesetz (HGB, GmbH-Gesetz, AktG, GenG, PartGG, BGB) und aus dem Gesellschaftsvertrag. Insbesondere das GmbHG geht sehr detailliert auf Rechte und Pflichten ein; diese Normen können weitgehend bei anderen Rechtsformen analog angewandt werden. Die Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im AktG kodifiziert und wurden durch die Rechtsprechung verfeinert. Gesellschafter kraft Gesetzes wird, wer durch Erbfolge die Gesellschafterposition eines verstorbenen Gesellschafters übernimmt.

Gesellschafter einer OHG, KG (Kommanditist, Komplementär), BGB-Gesellschaft tragen Unternehmerrisiko und sind am Vermögen, am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt (Mitunternehmerschaft). Bis auf den Kommanditisten haften die Gesellschafter von Personengesellschaften für Gesellschaftsschulden unbegrenzt (und gesamtschuldnerisch) mit ihrem Privatvermögen, so dass es auf das bilanzielle Eigenkapital letztlich nicht ankommt.

Die stille Gesellschaft ist im deutschen und im österreichischen Gesellschaftsrecht eine Sonderform einer Personenvereinigung.

Sind Gesellschafter auch Inhaber?

Gesellschafter/innen sind also die Eigentümer eines Unternehmens. Häufig wird bei Familienunternehmen die Eigentümerschaft auch mit einer Geschäftsleitung in Verbindung gebracht (Inhaberführung bzw. Führung durch geschäftsführende Gesellschafter).

Ist der Geschäftsführer der Inhaber?

So ist beispielsweise in einem Einzelunternehmen in der Regel der Inhaber der Geschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung einer GmbH bestellt den Geschäftsführer, der dann für die Gesellschaft handelt. Bei einer Aktiengesellschaft bezeichnet man die Geschäftsführung als Vorstand.

Kann man Inhaber einer GmbH sein?

Eine GmbH (GmbH Definition) jedoch gilt als juristische Person. Da jede natürliche oder juristische Person als Gesellschafter einer GmbH auftreten kann, können also auch GmbHs als Ganzes ein Gesellschafter einer anderen GmbH sein. Ebenso können OHGs, KGs und GbRs als Gesellschafter einer GmbH auftreten.

Wer ist Chef bei einer GmbH?

Der GmbH -Geschäftsführer wird in der Regel durch die Gesellschafterversammlung bestellt und bevollmächtigt, für die GmbH tätig zu werden. Durch Abschluss eines Dienstvertrages nimmt der Geschäftsführer die Bestellung an. Bei der Ein-Personen- GmbH sind Gesellschafter und Geschäftsführer identisch.