Wer ist bevollmächtigter bei einer vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist so etwas wie die „Mutter aller Vollmachten & Verfügungen“ im Rahmen der rechtlichen Pflegevorsorge für das Alter. Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie (als Vollmachtgeber) eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens (als Bevollmächtigte), in Ihrem Namen rechtliche Entscheidungen zu treffen, Verträge abzuschließen und in Ihrem Sinne zu handeln. Sie können in der Vorsorgevollmacht festlegen, ob sie für all Ihre Angelegenheiten gelten soll oder nur für einzelne, detailliert beschriebene Aufgaben und Entscheidungen. Die Vorsorgevollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn Sie diese Aufgaben nicht mehr selbst erledigen können.

 

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Wofür Sie eine Vorsorgevollmacht brauchen

Eine Vorsorgevollmacht wird dann akut wichtig, wenn Sie durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder gegebenenfalls auch im fortgeschrittenen Alter nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst wichtige Entscheidungen zu treffen. In dieser Situation müssen plötzlich andere Menschen für Sie entscheiden.

Haben Sie eine Vorsorgevollmacht nicht vorzeitig ausgefüllt, wird das zuständige Betreuungsgericht einen Betreuer festlegen, der dann für Sie entscheiden muss. Haben Sie jedoch eine Person in Ihrem Umfeld, die Ihr volles Vertrauen genießt, dann können Sie diese Person mit einer Vorsorgevollmacht für die von Ihnen bestimmten Angelegenheiten bevollmächtigen. Damit vermeiden Sie den Weg über das Betreuungsgericht.

Wichtiger Hinweis

Ab Januar 2023 gilt das Notvertretungsrecht für Ehegatten

Ab 01. Januar 2023 tritt die Reformierung des Betreuungsrechts in Kraft. Im Paragraf 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuches wurde festgelegt, dass sich Ehegatten in einer Notsituation für maximal sechs Monate bei Gesundheitsfragen gegenseitig vertreten können, falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Zuvor galt, dass sich Ehepartner nur dann rechtlich gegenseitig vertreten können, wenn eine entsprechende Vorsorgevollmacht vorliegt.

Wer ist bevollmächtigter bei einer vorsorgevollmacht

Markus Karpinski

Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

Wer kann Bevollmächtigter werden?

In einer allgemeinen Vorsorgevollmacht kann jede Person, die Sie darin bestimmen zur Bevollmächtigten werden. Dazu müssen Sie nicht miteinander verwandt sein. Oft werden zwar die eigenen Kinder eingesetzt, das ist aber nicht immer die beste Wahl. Zum Beispiel, wenn sie sehr weit weg wohnen oder das Vertrauensverhältnis gestört ist.
Viele Menschen leben auch allein und haben gar keine Kinder oder es fehlt der Partner. In so einem Fall ist es sinnvoll, einen guten Freund oder andere Verwandte, denen man vertraut, in Betracht zu ziehen. Sie können auch mehrere Personen für unterschiedliche Bereiche als Bevollmächtigte benennen.

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Markus Karpinski

Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht

Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht werden oft miteinander verwechselt. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Dokumenten liegt im Zeitpunkt der Wirksamkeit:

  • Eine Vorsorgevollmacht ist erst dann wirksam, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
  • Eine Generalvollmacht ist bereits zum Zeitpunkt der Ausstellung gültig.

Eine Generalvollmacht hat nichts mit der geistigen oder gesundheitlichen Verfassung einer Person zu tun. Der Vollmachtgeber ist immer noch geschäftsfähig. Nur befugt er mit der Generalvollmacht eine oder mehrere andere Personen, ihn in gewissen Angelegenheiten zu vertreten. In welchen Angelegenheiten dies sein soll, hält der Vollmachtgeber in der Generalvollmacht fest.

Beispiel: Der Ehemann ist regelmäßig unter der Woche, auch für längere Zeit, auf Dienstreise. Damit ihn seine Ehefrau jederzeit bei der Bank, bei Behörden, vor Gericht oder bei anderen Rechten und Verpflichtungen vertreten kann, hat sie eine Generalvollmacht von ihm erhalten.

Eine Vorsorgevollmacht hingegen ist erst dann wirksam und kann eingesetzt werden, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. In so einem Fall muss dann der Bevollmächtigte persönliche, gesundheitliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten regeln. Die Details dazu sowie die einzelnen Bereiche werden von dem Vollmachtgeber individuell bestimmt.

Wohin mit der Vorsorgevollmacht?

Für die Aufbewahrung einer Vorsorgevollmacht gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die wichtigste Information dazu vorab: Vor allem der Bevollmächtigte sollte wissen, wo die Vollmacht zu finden ist.

  • Zuhause:
    Am besten Sie nutzen einen gut beschrifteten Ordner, den Sie an einen sicheren Ort in Ihrer Wohnung aufbewahren können. Es empfiehlt sich, darin auch gleich noch andere Dokumente wie zum Beispiel eine Patientenverfügung oder andere Vorsorgedokumente abzuheften.
  • Beim Notar:
    Eine Vorsorgevollmacht kann auch bei einem Notar Ihrer Wahl hinterlegt werden, um sicher zu gehen, dass das Dokument nicht verloren geht. Die hinterlegte Vollmacht wird auch Urschrift genannt. Der Bevollmächtigte erhält vom Notar eine Ausfertigung, die dann genutzt werden kann.

Info

Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Beim Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) können Sie eine Vorsorgevollmacht registrieren und angeben, wen Sie bevollmächtigt haben. Die Vorsorgevollmacht selbst wird nicht als Dokument hinterlegt. Die Kosten hierfür beginnen bei 20,50 Euro und sind abhängig von der Zahlungsart und Anzahl der benannten Vertrauenspersonen. 

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Voraussetzung für eine gültige Vorsorgevollmacht

Damit eine Vorsorgevollmacht gültig ist, müssen Sie als Vollmachtgeber beim Erstellen voll geschäftsfähig sein.

Im fortgeschrittenen Alter oder bei beginnender Demenz könnte es später möglicherweise Unstimmigkeiten bei den Angehörigen oder an andere Stelle geben. Um sämtliche Zweifel im Vorfeld auszuräumen, können Sie die Vorsorgevollmacht bei einem Notar oder einer Betreuungsbehörde der Stadtverwaltung beglaubigen lassen. Das ist rechtlich zwar nicht erforderlich, könnte aber etwaige Streitigkeiten verhindern.

Gültigkeit mit oder ohne Notar?

Grundsätzlich gilt, eine korrekt ausgefüllte Vorsorgevollmacht ist auch ohne Notar gültig. In manchen Fällen empfiehlt es sich jedoch, eine notarielle Beurkundung vorzunehmen.

Zum Beispiel bei Bankgeschäften. Denn dafür verlangen die meisten Banken entweder eine beglaubigte Vollmacht oder eine eigene Bankvollmacht, die von beiden Beteiligten unterschrieben wurde. Um sicher zu gehen, dass dies im Falle eines Falles reibungslos funktioniert, sollten Sie mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen.

Insbesondere bei Immobilienbesitz, sollten Sie über eine notarielle Beurkundung nachdenken. Zwar kann der Bevollmächtigte die Verwaltung Ihrer Immobilie übernehmen, aber er ist nicht der Lage, die Immobilie zu verkaufen. Dies könnte jedoch erforderlich sein, wenn beispielsweise beide Ehepartner als Eigentümer einer Immobilie eingetragen sind und ein Ehepartner nicht mehr geschäftsfähig ist.

Liegt keine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht vor, kann die Immobilie von dem anderen Ehepartner nicht mehr veräußert werden. Dies könnte aber unter Umständen nötig werden, wenn Geld für die Pflege benötigt wird, ein Umzug bevorsteht oder andere Gegebenheiten es nötig machen.

Info

Bevollmächtigter benötigt das Original der Vorsorgevollmacht

Informieren Sie den Bevollmächtigten auf jeden Fall, wo das Original der Vorsorgevollmacht zu finden ist. Eine Kopie genügt nicht, um für Sie zu handeln. Viele Banken bestehen im Übrigen darauf, dass auch noch eine gesonderte Bankvollmacht erteilt wird. Sprechen Sie also auch einmal mit Ihrem Bankberater, damit im Notfall keine Finanzierungslücken entstehen. Eine Depot- oder Kontovollmacht verschafft hier schnell Klarheit.

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Markus Karpinski

Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

Bevollmächtigter hat nicht alle Rechte

Eine Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten übrigens nicht alle Rechte; einiges ist ihm sogar per Gesetz verboten. Dazu gehört das Verbot des Selbstkontrahierens nach Paragraf 181 BGB: Er kann nicht in Ihrem Namen Rechtsgeschäfte mit sich selbst tätigen. Das heißt, er kann sich nicht aus Ihrem Vermögen beschenken.

Aufgabe eines Kontrollbetreuers

Sollte das Betreuungsgericht feststellen (eventuell auf Anregung Ihrer Angehörigen), dass Ihr Bevollmächtigter nicht in Ihrem Sinne handelt, etwa wenn es um die Unterbringung geht, wird es gegebenenfalls einen sogenannten Kontrollbetreuer einsetzen (Abs. 3 Paragraf 1896 BGB). Dieser Kontrollbetreuer ist nur dazu da, Ihre Rechte als Vollmachtgeber gegenüber der von Ihnen bevollmächtigten Person zu vertreten.(1)

Experten-Info

Sollten Sie in Ihrem Umfeld den Eindruck haben, dass eine bevollmächtigte Person die Vollmacht missbraucht, so sollten Sie umgehend beim Betreuungsgericht eine sogenannte Kontrollbetreuung anregen. Dies kann jedermann, zum Beispiel auch eine Nachbarin oder ein Bekannter.

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Markus Karpinski

Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

Nachteile und Vorteile

Obwohl es viele Vorteile einer Vorsorgevollmacht gibt, muss Ihnen auch bewusst sein, was für Nachteile damit verbunden sein können. Vor allem dann, wenn Sie keine Person Ihres Vertrauens um sich herumhaben. Oder vielleicht auch, weil Sie Ihrem Angehörigen diese große Verantwortung nicht aufbürden wollen. So gibt es eben auch Gründe, keine Vorsorgevollmacht an eine Person auszustellen. Mit einer Vollmachtserteilung wird ein Betreuer durch das Gericht vermieden. Das wiederum bedeutet aber auch, dass keine offizielle Stelle den Bevollmächtigten kontrolliert.

Sollten Sie sich unsicher sein, gibt es auch die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung auszustellen. Damit können Sie festlegen, wer im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit Ihre Interessen vertreten soll. Sollte es dazu kommen, wird vom Betreuungsgericht dann die Person Ihrer Wahl zum Betreuer bestellt und auch kontrolliert.

Vor- und Nachteile einer Vorsorgevollmacht

  • Sie selbst bestimmen, wer für Sie Entscheidungen treffen darf. 
  • Sie können mehrere Personen einsetzen.
  • Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
  • Sie bestimmen, welche Lebensbereiche an wen abgegeben werden sollen.
  • Der Bevollmächtigte kann sofort in einer Notsituation reagieren.
  • Der Weg über das Betreuungsgericht bleibt erspart.
  • Eine Kontrolle des Betreuungsgericht fällt weg.

  • Fehlende Kontrolle des Betreuungsgerichts.
  • Die Gefahr eines Missbrauchs ist möglich.
  • Hohe Verantwortung für den Bevollmächtigten.
  • Ohne Beglaubigung können keine Bank- oder Immobiliengeschäfte getätigt werden.

Wer ist bevollmächtigter bei einer vorsorgevollmacht
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Erstelldatum: 6102.60.32|Zuletzt geändert: 2202.21.02 Quellenangaben

(1)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (2021)

www.gesetze-im-internet.de/bgb/ (letzter Abruf am 09.11.2022)

(2)

Bundesnotarkammer: Zentrales Vorsorgeregister (ohne Jahr)

www.vorsorgeregister.de/ (letzter Abruf am 09.11.2022)

(3)

Bundesnotarkammer: Zentrales Vorsorgeregister Kosten (ohne Jahr)

www.vorsorgeregister.de/privatpersonen/kosten (letzter Abruf am 09.11.2022)

(4)

Gesetze im Internet: Betreuungsbehoerdengesetz - BtBG (2017)

www.gesetze-im-internet.de/btbg/BtBG.pdf (letzter Abruf am 09.11.2022)

(5)

Gesetze im Internet: Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (2013)

Wer kann Bevollmächtigter sein?

Wen kann ich bevollmächtigen? Am besten eine Person, der Sie absolut vertrauen. Haben Sie einmal eine Vollmacht ausgestellt, dann entscheidet der oder die Bevollmächtigte teilweise sehr wichtige Dinge, wenn Sie es nicht mehr können. Außerdem sollten Sie mit der Person sprechen, die Sie bevollmächtigen wollen.

Wer ist bevollmächtigen?

Bevollmächtigter - Bedeutung Ein Bevollmächtigter ist eine Person, welche aufgrund einer Willenserklärung einer anderen Person in deren Namen handeln und Entscheidungen treffen darf.

Ist der Ehepartner Bevollmächtigter?

Nein, auch wenn Sie verheiratet sind, ist Ihr Partner nicht automatisch bevollmächtigt. Sie müssen ihm eine schriftliche Vorsorgevollmacht erteilen, damit Ärzte ihm gegenüber auskunftsberechtigt sind und er medizinische und geschäftliche Angelegenheiten für Sie regeln darf.

Wer kann Vorsorgebevollmächtigter werden?

In der Praxis werden ganz überwiegend Angehörige und/oder Eheleute zum Vorsorgebevollmächtigten bestellt. Das erforderliche Vertrauen ist dabei die wichtigste Voraussetzung. Im Familienbereich werden die Vorsorgevollmachten regelmäßig ohne Entgelt geführt.