Wem gehört das Kindergeld bei Trennung?

Trennen sich zwei Elternteile, muss der familienferne Ex-Partner in aller Regel an den Alleinerziehenden bzw. das gemeinsame Kind Unterhalt leisten. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts sind zahlreiche Faktoren zu beachten. Auch die Kindergeldanrechnung spielt beim Unterhalt eine wesentliche Rolle. Wie und warum das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet wird, erfahren Sie im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze: Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt

Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?

Das Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes, weshalb es bei der Berechnung von Unterhalt Berücksichtigung findet. Für eine Berechnung ist es grundlegend von Bedeutung, ob das Kind bereits volljährig oder noch minderjährig ist und dementsprechend bei den Eltern lebt.

Wie wird das Kindergeld auf den Kindesunterhalt angerechnet?

Erhält der betreuende Elternteil das Kindergeld für ein minderjähriges Kind, so kann der andere unterhaltspflichtige Elternteil das hälftige Kindergeld bei der Unterhaltsberechnung in Abzug bringen. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld in aller Regel in voller Höhe beim Kindesunterhalt abgezogen. Auch beim Unterhaltsvorschuss findet das Kindergeld Berücksichtigung.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Ab 2023 beläuft sich das Kindergeld für jedes Kind auf 250 Euro. Für 2022 betrug es noch für das erste und zweite Kind monatlich 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro. Sowohl die Kindergeldbeträge als auch die Düsseldorfer Tabelle werden fortlaufend angepasst.

Warum erfolgt die Kindergeldanrechnung auf den Unterhalt?

Wie hoch fällt das anzurechnende Kindergeld aus? Erfahren Sie es mithilfe des folgenden Kindergeld-Rechners:

Kindergeld als Einkommen = Anrechnen auf den Unterhalt des Kindes?

Wem gehört das Kindergeld bei Trennung?
Warum erfolgt die Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt?

Bei der Bemessung von Kindesunterhalt ist nicht nur das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils in die Betrachtung mit einzubeziehen. Auch das Einkommen des unterhaltsbedürftigen Kindes ist auf den Unterhaltsanspruch generell anzurechnen. Hierzu zählt jedoch nicht nur ein mögliches Arbeitsentgelt, sondern eben auch das staatliche Kindergeld.

Wurde der Kindesunterhalt berechnet – in der Regel nach Düsseldorfer Tabelle – verringert sich damit die ermittelte Summe um das eigene Einkommen, das dem Kind bereits zur Verfügung steht.

Das Kindergeld findet Anrechnung auf den Unterhalt, weil es als Einkommen des Kindes zu werten ist.

Übersicht: Wie hoch ist das Kindergeld (Stand 2023)?

Das Kindergeld wird in regelmäßigen Abständen den aktuellen politisch-wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst. Der folgenden Tabelle können Sie die aktuellen Kindergeldsätze entnehmen, die seit 2023 gelten:

 Höhe des KindergeldsKindergeld für das Jahr ...20222023für das erste und zweite Kind (jeweils)219 Euro250 Eurofür das dritte Kind225 Euro250 Eurofür jedes weitere Kind (jeweils)250 Euro250 Euro

Unterschiede bei der Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt

Bei der Kindergeldanrechnung auf den Unterhalt gibt es zwei grundsätzliche Möglichkeiten. Dem zugrunde liegt vor allem, ob das unterhaltsberechtigte Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt und minderjährig ist, oder ob es hingegen bereits die Volljährigkeit erreichte.

Minderjähriges Kind im Haushalt eines Elternteils

Wem gehört das Kindergeld bei Trennung?
Wem gehört das Kindergeld bei Trennung?
Die Kindergeldanrechnung auf den Unterhalt verringert den Gesamtbedarf des Kindes.

Minderjährige Kinder haben gegenüber dem Elternteil einen Anspruch auf Barunterhalt, bei dem es nicht seinen dauerhaften Aufenthalt hat. Die Auszahlung vom Kindesunterhalt erfolgt in aller Regel an den alleinerziehenden Elternteil, der sich überwiegend um die Pflege des gemeinsamen Kindes kümmert.

In diesem Fall erhält der Alleinerziehende auch das Kindergeld für das minderjährige Kind allein. Dieses zählt jedoch, wie bereits erwähnt, grundsätzlich zum Einkommen des Kindes. Der familienferne Elternteil kann damit das Kindergeld auf den Unterhalt anrechnen. Allerdings kann er hierbei nicht 100 Prozent des Kindergeldes abziehen. Der Alleinerziehende hat aufgrund der Pflege des Kindes ebenfalls ein Anrecht auf einen Teil der staatlichen Unterstützung.

So darf der allein barunterhaltspflichtige Elternteil am Ende die Hälfte des Kindergeldes von dem nach Düsseldorfer Tabelle ermittelten Unterhaltsbedarf des Kindes abziehen.

Beispiel: Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt in voller Höhe

monatlicher Unterhaltsanspruch des Kindes528 Euroabzüglich Kindergeld (50 %)125 Eurotatsächliche Unterhaltszahlung403 Euro

In diesem Fall verringert sich der zu zahlende Betrag für den Elternteil also auf 403 Euro, da er die Hälfte vom Kindergeld auf den Unterhalt anrechnen darf.

Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt eines volljährigen Kindes

Anders verhält es sich hingegen bei einem volljährigen Kind. Unerheblich, ob es noch im Haushalt seiner Eltern oder eines Elternteils lebt, haben volljährige Kinder gegenüber beiden Parteien Anspruch auf Barunterhalt. Das Kindergeld bleibt auch weiterhin Einkommen des volljährigen Unterhaltsberechtigten – auch die Auszahlung erfolgt häufig nunmehr direkt an das Kind.

Aber: Da beide Elternteile nun barunterhaltspflichtig sind, können sie das Kindergeld voll auf den Unterhaltsbedarf anrechnen und somit gleichermaßen von dem Einkommen des Kindes profitieren.

Wem gehört das Kindergeld bei Trennung?
Wem gehört das Kindergeld bei Trennung?
Die Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt kann beiden Eltern zugutekommen.

Beispiel: Kindergeld anrechnen auf den Unterhalt für volljährige Kinder

Zugrunde zu legen ist das bereinigte Nettoeinkommen der beiden barunterhaltspflichtigen Elternteile. Dieses beträgt in unserem Fall bei der Mutter 1.500 Euro und beim Vater 3.000 Euro. Aus dem Gesamteinkommen der Eltern (1.500 Euro + 3.000 Euro = 4.500 Euro) ergibt sich sodann der Gesamtanspruch auf Kindesunterhalt des (privilegierten) Volljährigen (nach Düsseldorfer Tabelle): 905 Euro.

Von diesem Gesamtbedarf ist nunmehr das Kindergeld abzuziehen – das Kindergeld als Einkommen verringert damit den Gesamtbedarf:

Bedarf nach Düsseldorfer Tabelle905 Euroabzüglich Kindergeld (100 %)250 Euroverringerter Gesamtbedarf655 Euro

Zunächst muss der jeweilige unterhaltsrelevante Einkommensanteil ermittelt werden:

Nettoeinkommen abzüglich Selbstbehalt der Mutter:

bereinigtes Nettoeinkommen1.500 Euroabzüglich Selbstbehalt- 1.370 Eurounterhaltsrelevantes Einkommen130 Euro

Nettoeinkommen abzüglich Selbstbehalt Vaters:

bereinigtes Nettoeinkommen3.000 Euroabzüglich Selbstbehalt- 1.370 Eurounterhaltsrelevantes Einkommen1.630 Euro

Der Gesamtbetrag aus den zur Verfügung stehenden Einkommen, der für die Unterhaltszahlung heranzuziehen ist, spielt bei der Berechnung ebenfalls eine wichtige Rolle.

Durch diesen Betrag wird der Gesamtbedarf des Kindes am Ende geteilt: 1.760 Euro

Im nächsten Schritt nun die abschließende Ermittlung der jeweiligen Haftungsanteile:

Haftungsanteil der Mutter:

Gesamtbedarf des Kindes655,00 Euromultipliziert mit einsetzbarem Einkommenx 130,00 Eurogeteilt durch zur Verfügung stehendes Gesamteinkommen÷ 1.760,00Haftungsanteil (monatlicher Kindesunterhalt)48,38 Euro

Haftungsanteil vom Vater:

Gesamtbedarf des Kindes655,00 Euromultipliziert mit einsetzbarem Einkommenx 1.630,00 Eurogeteilt durch zur Verfügung stehendes Gesamteinkommen÷ 1.760,00Haftungsanteil (monatlicher Kindesunterhalt)606,62 Euro

Das Kind hat demnach gegenüber dem Vater einen generellen Anspruch in Höhe von 606,62 Euro, gegenüber der Mutter einen von 48,38 Euro. Aus beiden Beträgen ergibt sich am Ende der Gesamtbedarf von 655 Euro, der nach der Anrechnung von dem Kindergeld auf den Unterhalt ermittelt wurde.

Wer von den Eltern bekommt das Kindergeld?

Kindergeld erhalten alle Familien unabhängig vom Einkommen. Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt. Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, erhalten Sie Kindergeld bis 25 Jahre.

Kann man das Kindergeld auf das Konto des Kindes schicken lassen?

Wenn Kindergeldberechtigte keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt leisten, kann das Kindergeld an andere Personen oder Behörden ausgezahlt (Fachbegriff: abgezweigt) werden. Das Kindergeld kann unter diesen Voraussetzungen auch an das Kind selbst abgezweigt werden.

Welches Elternteil?

Elternteil ist maskulin Der richtige Artikel im Nominativ Singular ist also der. Richtig ist deshalb: der Elternteil.

Wie ändere ich das Kindergeld?

Das Kindergeld wegen einer neuen Adresse umzumelden, ist zum Glück denkbar einfach: Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit können Sie die Änderung direkt mit einem eigenen Onlineformular übermitteln.