Was tun wenn der chef stirbt

Firmen mit nur einem geschäftsführenden Gesellschafter bergen ein Risiko. Stirbt der Inhaber plötzlich, müssen die Erben schnell handeln. Was ist dabei zu beachten? Welche Fristen gibt es?

Was tun wenn der chef stirbt

Familienunternehmer sind ein spezieller Typus von Mensch, sie haben mit viel Energie etwas Eigenes geschaffen, oder etwas von ihren Eltern Übernommenes ausgebaut, ihr Leben kreist häufig um die Firma, sie sind zähe Persönlichkeiten – die sich aber mehr denn andere für unverwundbar halten.

Diese Eigenschaft kann sich fatal auswirken. Wenn nämlich der Inhaber plötzlich verstirbt oder schwer erkrankt, sich etwa nicht mehr mitteilen kann, dann kann das Unternehmen schnell manövrierunfähig werden.

„Aus unserer Praxis weiß ich, dass bei rund einem Viertel der Firmen die anderen Geschäftsführer, Prokuristen oder die Ehefrau nicht die notwendigen Vollmachten haben“, sagt Sebastian Göring von Euroconsil.

„Dabei ist ein ‚Notfallkoffer‘ das Allerwichtigste, damit das Unternehmen weiter im ruhigen Fahrwasser bleibt.“ Enthalten darin sollte eine Auflistung aller Zeichnungs- und Vertretungsberechtigungen sowie Vollmachten (etwa für die Hausbank) und natürlich ein entsprechendes Testament wie und mit wem es mit der Firma weitergehen soll.

Weitsichtige Familienunternehmer bauen sukzessive Nachfolger auf. Doch längst nicht alle Patriarchen beherzigen diese Regel. Sofern der Inhaber noch keinen Nachfolger auserkoren hat, ist es hilfreich, dass „eine starke zweite Ebene im Unternehmen existiert“, sagt Sebastian von Thunen, Rechtsanwalt bei der auf Familienunternehmen fokussierten Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz.

Verstirbt der Unternehmer plötzlich, müssen die Erben trotz der extrem belastenden Situation schnell handeln.

Sie sind etwa verpflichtet, Testamente beim Nachlassgericht abzuliefern. Zudem müssen sie sich klarwerden, ob sie überhaupt das Erbe annehmen. Dafür haben sie sechs Wochen Zeit. „Falls der Nachlass zahlungsunfähig oder überschuldet ist, weil etwa der Inhaber ohne Wissen seiner Erben Spekulationsgeschäfte getätigt hat, kann die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränkt werden“, sagt von Thunen. Dafür muss die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragt werden.

Komplizierter wird es im Fall von Erbengemeinschaften.

„Diese sind aus unserer Erfahrung aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips nach sehr schwerfällig in der Entscheidungsfindung“, sagt Experte Göring. „Es besteht die Gefahr, dass das Unternehmen handlungsunfähig wird, wenn die Erben unterschiedliche Interesse verfolgen“. Auch in diesem Fall bauen weise Patriarchen vor – indem sie bestimmen, wer in der Erbengemeinschaft das Wort führen soll.

Hatte der Inhaber vor seinem Ableben den Verkauf seiner Firma angedacht, sollte eine entsprechende M&A-Gesellschaft beauftragt werden, die mit der Unterstützung des Steuerberaters des Unternehmens den Firmenverkauf einleitet.

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Eine Haushälterin war überglücklich, als sie eine Stelle fand. Doch schon nach wenigen Monaten starb ihr Chef. Sie verliert ihre Selle. Doch damit nicht genug: Marianne W. soll ihren letzten Lohn zurück bezahlen. So geht das natürlich nicht!

Der Fall:

Die 50-jährige Marianne W. (Name geändert) war überglücklich, als sie diese Stelle bekam: Haushälterin bei einem gehbehinderten Patienten. Endlich. Am 1. März im vergangenen Jahr trat sie die neue Aufgabe an.

Doch schon nach kurzer Zeit muss der Mann ins Spital. Und im August wird schliesslich klar, dass er nicht weiter zu Hause betreut werden kann. Vor dem Übertritt ins Pflegeheim kündigt er seiner Haushälterin. «Unter Tränen hat er mir versichert, dass ich den Lohn bis Ende November ausbezahlt bekomme», erzählt Marianne W. Ihr Chef sei sehr zufrieden mit ihr gewesen und habe die Kündigung aufrichtig bedauert.

Anfang Oktober verstirbt der Mann im Pflegeheim. Ende Monat meldet sich überraschend der Anwalt der Erben bei Marianne W. Durch den Tod des Arbeitgebers sei ihr Lohnanspruch erloschen, erklärte er. Sie werde keine weiteren Lohnzahlungen mehr bekommen. Doch nicht nur das: Der Anwalt forderte den Lohn für den Monat Oktober zurück.

Marianne W. ist verzweifelt. «Ich werde so schnell keine neue Stelle finden», schreibt sie «Espresso». Monatelang habe sie gesucht und nur Absagen bekommen. «Ich bin auf das Geld angewiesen.»

Das steht im Gesetz:

Wenn ein Arbeitgeber stirbt, wird der Arbeitsvertrag nicht automatisch aufgelöst. Vielmehr gehen die Rechte und Pflichten auf die Erben des Arbeitgebers über. Diese müssen dann den Vertrag mit einem Angestellten kündigen. Im Normalfall.

Wenn aber zwischen dem Arbeitgeber und seiner Angestellten eine enge persönliche Beziehung besteht, erlischt das Arbeitsverhältnis beim Tod des Arbeitgebers. Bei Privatsekretären liegt eine solche enge Beziehung beispielsweise vor, bei Pflegerinnen oder eben wie im Beispiel von Marianne W. bei einer Hausangestellten.

Mit dem Arbeitsverhältnis endet dann grundsätzlich auch der Anspruch auf Lohn. Grundsätzlich. Denn: Betroffene Arbeitnehmer können laut Gesetz von den Erben einen «angemessenen» Schadenersatz verlangen. Und darunter verstehen Juristen den Lohnausfall, der durch die vorzeitige Auflösung entsteht.

Für Marianne W. bedeutet das: Sie kann den Lohn für den Oktober behalten. Aber nicht nur das: Sie kann von den Erben den Lohn bis zum frühestmöglichen Kündigungstermin verlangen, also bis Ende November. Dies unter der Voraussetzung, dass sie in dieser Zeit auch bereit ist, für die Erben zu arbeiten.

Die Lösung:

Mit Hilfe von «Espresso» schreibt Marianne W. dem Anwalt einen Brief. Sie bietet ihre Arbeitskraft an und fordert ihren Lohn bis Ende November.

Doch der Anwalt zitiert sie in sein Büro, macht Druck, schüchtert die Frau ein. Er will, dass sie eine Erklärung unterschreibt, worin sie auf all ihre Ansprüche verzichtet.

Marianne W. weigert sich. Die Erben zahlen nicht, der Anwalt lässt nichts mehr von sich hören. Auf Rat von «Espresso» schaltet Marianne W. nun selber einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt ein. Das war im Januar 2013.

«Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich vor ein paar Tagen das Geld von den Erben erhalten habe», schreibt Marianne W. Ende November in einem Mail an «Espresso». Der Gegenanwalt habe die Sache immer wieder in die Länge gezogen. Doch jetzt sei sie froh, endlich abschliessen zu können.

Nach dem Tod ihres Chefs habe sie sich sofort wieder auf Stellensuche begeben, erzählt Marianne W. Zunächst erfolglos. Doch dann habe sich plötzlich ganz unerwartet eine Chance ergeben. «Nun habe ich mir einen Traum erfüllt und bin jetzt stolze Inhaberin eines kleinen Wollgeschäfts.» Die Arbeit bereitet Marianne W. grosse Freude. Eigentlich sei es gar keine Arbeit, sondern eher ein Vergnügen, schreibt sie und fügt an: «Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Hilfe. Es ist schön, wenn man sich an jemanden wenden kann, wenn man nicht mehr weiter weiss.»

«Alles, was Recht ist!»

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Was tun wenn der chef stirbt

Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner berichtet über Fälle, bei denen Ratsuchende zu ihrem Recht gekommen sind. Zum Dossier

Was passiert wenn der Chef plötzlich stirbt?

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Wie lange muss der Arbeitgeber nach dem Tod zahlen?

Todesfall im laufenden Arbeitsverhältnis – Lohnfortzahlung nur bis zum Todestag. In jedem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, bis zum Todestag bereits erarbeitetes, aber noch nicht ausgezahltes Gehalt an die Erben auszubezahlen, da die Vergütungsansprüche mit dem Tod des Arbeitnehmers auf seine Erben übergehen.

Wann endet das Arbeitsverhältnis bei Tod?

Der Tod des Arbeitnehmers beendet das Arbeitsverhältnis immer. Dies folgt aus § 613 Satz 1 BGB, wonach der Arbeitnehmer die Dienste im Zweifel in Person zu leisten hat. Der Anspruch auf rückständigen Lohn geht auf die Erben über. Gesetzliche Entgeltfortzahlungsansprüche der Erben über den Tod hinaus gibt es nicht.

Wie reagiert man wenn jemand gestorben ist?

11 Wege, für trauernde Freunde da zu sein.
Nehmt euch Zeit und stellt Fragen. ... .
Nennt den Verstorbenen beim Namen. ... .
Bietet konkrete Hilfe an. ... .
Zieht keine Vergleiche. ... .
Sorgt für das gute Gefühl von Normalität und Alltag. ... .
Fühlt die Situation. ... .
Seid ihr selbst und seid da. ... .
Weinen ist erlaubt..