Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist bei den Deutschen nach der Regelaltersrente die beliebteste Rentenart. Immer mehr Menschen beantragen eine Altersrente! Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de geben auf zehn wichtige Fragen zum Thema Altersrente für besonders langjährig Versicherte Antworten. Kurz und knackig. Umfangreicher wird es in unserem Ratgeber: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte! Auf rentenbescheid24.de zum Herunterladen!Unsere 10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte! Show
10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Seit wann gibt es diese RentenartSeit dem Jahr 2012. Die Altersrente wurde als neue Rentenart in das SGB VI eingeführt. Damals noch in der Variante mit 65 Jahren Lebensalter und 45 Jahren Mindestwartezeit! Im Unterschied zur Variante dieser Rente, die es seit dem 01.07.2014 gibt, zählen in der ursprünglichen Version alle Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung als Wartezeit auf die 45 Jahre dazu! Wissen was für die Rente zu tun ist!Gehen Sie sicher bei der Altersrente, mehr erfahren 10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Warum wird diese Rente als Rente mit 63 bezeichnet, obwohl diese Rente aktuelle nicht mehr mit 63 Jahren beginnen kannWenn wir es so genau wüssten. Grundsätzlich wird unter dem Begriff Rente mit 63 verschiedenes gemeint. Es kann die Altersrente für langjährig Versicherte sein, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist der Begriff Rente mit 63 nicht korrekt, weil der Rentenbeginn dieser Altersrente in seiner ursprünglichen Fassung erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres möglich war. In der Fassung seit dem 01.07.2014 war es nur dem Geburtsjahrgang vor 1953 möglich in diese Altersrente mit Vollendung des 63. Lebensjahres zu gehen. Für spätere Geburtsjahrgänge ab 1953 bis zum 1964 steigen die Altersgrenzen um jeweils 2 Monate an. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gibt es die Rente erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Es hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch die Bezeichnung Rente mit 63 auch für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte durchgesetzt, so unsere Vermutung. Dies ist aber an sich nicht korrekt. 10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Warum gibt es diese Rente nur ohne Abschlag?Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist laut dem Gesetz (SGB VI) nur ohne Abschlag möglich. Ein vorzeitiger Rentenbeginn für diese Art der Altersrente ist nicht möglich. 10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Was ist der Unterschied zur Altersrente für langjährig Versicherte?Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für langjährig Versicherte haben eines gemeinsam: Beiden Altersrenten sind vorzeitige Renten vor der Regelaltersrente. Rente zur gewünschten ZeitMit dem Rentenfahrplan von rentenbescheid24.de erhalten Sie Auskunft über den genauen Zeitpunkt, wann und zu welchen Konditionen Sie in Rente gehen können. mehr erfahren Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte unterscheidet sich gegenüber der Altersrente für langjährig Versicherter in folgenden Details:
10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Seit wann gibt es die Rente mit dem früheren Lebensalter als vor dem 65. Lebensjahr?Seit dem 01.07.2014 gibt es eine geänderte Variante der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nochmals für Sie! Die Ursprungsversion gibt es seit 2012. Der Unterschied liegt darin, dass der Rentenbeginn der späteren Version dieser Altersrente schon mit dem Lebensalter mit oder ab 63 Jahre möglich ist oder war. Wir machen den Sommer zur Rente- Rentenantrag Altersrente + EM-Rente jetzt ansehen 10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Warum ist diese Altersrente ohne Abschlag trotzdem niedriger als die Regelaltersrente?Die Altersrente für besonders langjährig Versicherter ist eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersrente. Wer also früher aufhört mit arbeiten und in diese abschlagsfreie Rente geht, bekommt deshalb weniger Rente, weil er weniger an Beitragszeiten nachweisen kann und weniger Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat. Wenn Sie aber weiterarbeiten bis zur Regelaltersrente werden Sie im Vergleich zur Altersrente für besonders langjährig Versicherter eine höhere Altersrente bekommen. Weil Sie länger in die Rentenkasse eingezahlt haben. 10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Welche Zeiten werden in den 45 Jahren Wartezeit anerkannt?Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherter werden folgende rentenrechtliche Zeiten anerkannt:
ALG-1 Zeiten in der Ursprungsfassung 2012 keine anrechenbaren Wartezeiten auf die 45 JahreZeiten des Bezugs von ALG-1 waren in der Ursprungsfassung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz generell nicht als anrechenbare Wartezeiten vorgesehen! Im Gegensatz dazu die geänderte Fassung vom 01.07.2014 ALG-1 Zeiten anrechenbar erklärt, aber mit Ausnahmen! 10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Welche Zeiten werden in den 45 Jahren Wartezeit nicht anerkannt?Für die Wartezeit der Altersrente für besonders langjährig Versicherter werden folgende rentenrechtliche Zeiten nicht anerkannt:
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10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Warum zählen die Zeiten des Bezugs ALG-1 zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht zur Wartezeit dazu?Der Gesetzgeber will mit dieser Regelung (Anrechnungsausnahme) sogenannten Missbrauch und Mitnahmeeffekte verhindern. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer könnte ja einvernehmliches Handeln bestehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zwei Jahre vor Rentenbeginn kündigt! Und der Arbeitnehmer über den Bezug von ALG-1 Leistungen oder Unterhaltsgeld/ Übergangsgeldleistungen einen vorgezogenen Ruhestand erreicht. Deshalb zählt das ALG-1 zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht zur anrechenbaren Wartezeit der 45 Jahre dazu.
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