Die Landesregierung hat im letzten Jahr das Referendariat reformiert. Die GEW hat die wichtigsten noch offenen Fragen gesammelt und nach Austausch mit den zuständigen Behörden geklärt, welche Konsequenzen diese Umstrukturierung mit sich bringen wird. Frequently Asked Questions Dies betrifft ausschließlich Studierende der GHPO I 2003 und älterer Prüfungsordnungen (Stand März 2015). Was hat sich durch die Reform des Vorberitungsdienstes für die Referendarinnen mit Verbundlehramt (Grund- und Hauptschule) konkret geändert? Bisher konnte man an den Pädagogischen Hochschulen das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule (inkl. Werkrealschule) mit dem Schwerpunkt Grundschule (GS) oder Alternativ mit dem Schwerpunkt Hauptschule (HS) studieren. Auf Grundlage der alten Prüfungsordnung für den Vorbereitungsdienst (GHPO II 2007) war ein Wechseln vom Schwerpunkt Grundschule in den
Schwerpunkt Hauptschule noch im Lauf des Referendariats möglich. Die erworbene Lehrbefähigung lautete Staatlich geprüfte Lehrerin / geprüfter Lehrer für Grund- und Hauptschulen sowie Werkrealschulen.
Was muss man können um Lehramt zu studieren?Voraussetzung für das Studium Lehramt ist in der Regel die allgemeine Hochschulreife, wobei bestimmte Fächerverbindungen und Studiengänge zum Teil auch mit einer fachgebundenen Hochschulreife studiert werden können.
Wo kann man in BW Grundschullehramt studieren?Studienorte: Pädagogische Hochschulen Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd, Weingarten.
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