Was darf man tun wenn man krankgeschrieben ist

Sie haben sich mit einer Frage aus dem Arbeitsrecht an mich gewandt. Es geht darum, ob Sie trotz Krankschreibung zu Ihrer Tochter, die 800 km entfernt lebt, reisen dürfen.
Dabei gibt es eine einfache Regel, die im Einzelfall auch die richtige Richtung vorgibt: Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Grundsätzlich ist deshalb alles erlaubt, was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet.
Wer jedoch gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder - im schlimmsten Fall - sogar die fristlose Kündigung.
Diese Gefahr könnte bestehen, wenn Sie bettlägrig krankgeschrieben sein sollten und dann verreisen.
Was ein Patient tun darf und was nicht, hängt deshalb von der Krankheit und der individuellen Situation ab.
Denn nicht jede Krankheit fesselt den Patienten ständig ans Bett. Vor allem gegen Aktivitäten, die die Heilung fördern, können Arbeitgeber und Krankenkasse keine Einwände haben.
Eine Heilung einer Hand-OP dürfte im ersten Moment durch die Reise nicht beeiträchtigt werden, dass Sie aber mit nur einer Hand nicht arbeiten können ist offensichtlich. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn Sie sich selbst ans Steuer eines Autos setzen würden und damit die Hand über die Maßen belasten.
Im Zweifelsfall ist daher dazu zu raten, geplante Unternehmungen mit einem Arzt zu besprechen und sich diese schriftlich genehmigen zu lassen.
Das sollten Sie auch in Ihrem Falle unbedingt tun.
Dieser Einschätzung liegen folgende Überlegungen zugrunde:

Der gesetzlich nicht definierte, sondern als gegeben und bekannt vorausgesetzte arbeitsrechtliche Krankheitsbegriff deckt sich nicht mit dem im medizinischen Sinne. Er geht vielmehr über diesen noch hinaus. Im Sinne des Arbeitsrechts ist Krankheit erst und nur dann gegeben, wenn der Gesundheitszustand dermaßen schwer gestört ist, dass der betroffene Mitarbeiter ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist. Dies bedeutet im Ergebnis, dass eine Krankheit erst dann arbeitsrechtlich bedeutsam ist, wenn durch sie eine Aufhebung oder Minderung der Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters eintritt.
Zwei Voraussetzungen bestimmen demnach das Vorliegen einer Krankheit im arbeitsrechtlichen Sinne:
es muss ein regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand gegeben sein, der durch eine stationäre oder ambulante ärztliche Heilbehandlung grundsätzlich als behebbar erscheint. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der regelwidrige Zustand tatsächlich beseitigt werden kann oder, wenn vielleicht auch schon bei Krankheitsbeginn erkennbar, zur Erwerbsunfähigkeit führt (BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81),
die Krankheit muss eine Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters bedingen. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Mitarbeiter infolge der z.B. durch einen Unfall bedingten Krankheit seiner bisherigen vertragsgemäßen Arbeit nicht nachkommen bzw. nur mit der Gefahr nachkommen kann, dass sein Krankheitszustand sich in absehbar naher Zeit verschlimmern könnte (BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82). Arbeitsunfähigkeit im objektiv-medizinischen Sinne liegt also nicht erst dann vor, wenn der Arbeitnehmer völlig außerstande ist, die geschuldete Arbeit auszuführen (BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 491/88).
Diese Definition trägt dem Umstand Rechnung, dass Arbeitsunfähigkeit nicht den gesundheitlichen Kollaps voraussetzt, der den Arbeitnehmer direkt daran hindert, die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen (BAG, 17.03.1960 - 2 AZR 471/58).
Das dürfte in Ihrem Falle deswegen unstreitig gegeben sein, da Sie mit nur einer Hand nicht vernünftig arbeiten können. Hinzu kommt, dass nach einer Operation der betroffene Körperteil besonderer Schonung bedarf.

Einer geplanten Reise muss aber derjenige zustimmen, der während der Erkrankung Zahlungen leistet: der Arbeitgeber, wenn noch keine sechs Wochen vergangen sind, die Krankenkasse danach. Wer ohne Genehmigung wegfährt, riskiert die Einstellung der Lohnfortzahlung beziehungsweise des Krankengeldes.

In Ihrem Falle dürfte daher nichts gegen die Reise zu Ihrer Tochter sprechen, Sie sollten sich aber entsprechend nach allen Seiten absichern.

Wer krank ist, möchte an erster Stelle möglichst schnell die Gesundheit wieder erlangen. Eine Krankschreibung erlaubt dem angeschlagenen Arbeitnehmer, zu Hause zu bleiben und sich auszuruhen. Aber was ist in dieser Zeit dem Arbeitsrecht in der Schweiz zufolge eigentlich alles erlaubt? Und was bedeutet es überhaupt, arbeitsunfähig zu sein? Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über alle Infos und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet es, krankgeschrieben zu sein?

Eine Krankschreibung stellt der Arzt in dem Fall aus, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit seine Arbeit nicht ausüben kann. Bei einer Grippe ist der Fall klar: Man fühlt sich schlapp und müde und kann sich deswegen nicht auf die Arbeit konzentrieren. Noch dazu ist man infektiös. Die Krankschreibung soll also dem Arbeitnehmer Zeit geben, sich zu erholen und gleichzeitig die Kollegen davor schützen, sich ebenfalls anzustecken.

Je nachdem, welche Krankheit vorliegt und welcher Tätigkeit man nachgeht, kann die Arbeitsunfähigkeit jedoch ganz unterschiedlich ausfallen. Mit einem gebrochenen Bein kann man schon bald wieder an einem Computer arbeiten, im Restaurant Kunden bedienen wird jedoch eine ganze Weile nicht möglich sein. Die Genesungszeit und damit auch die Krankschreibung hängen also von unterschiedlichen Faktoren ab.

Was darf man tun wenn man krankgeschrieben ist

Welche Pflichten bestehen mit einer Krankschreibung?

Die oberste Pflicht besteht zunächst darin, gesund zu werden. Die Genesung steht also im Vordergrund. Bei einem leichten Schnupfen genügt es deswegen oftmals, ein bis zwei Tage zu Hause zu bleiben. Viele Arbeitnehmer verlangen in diesem Fall nicht einmal eine ärztliche Krankschreibung.

Bei einer behandlungsdürftigen Erkrankung oder einer Krankheitsdauer ab drei Tagen ist allerdings der Besuch eines Arztes notwendig. Dieser stellt ein Attest aus, das die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Manche Arbeitgeber verlangen dieses auch schon ab dem ersten Tag. Das ist dem Arbeitgeber freigestellt und wird in der Regel vertraglich festgesetzt.

Die Krankschreibung enthält das Datum und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Sie wird in doppelter Ausführung ausgestellt, einmal für die Krankenkasse mit Angabe der Erkrankung und einmal ohne diese Angabe für den Arbeitgeber. Denn der Arbeitgeber oder die Vorgesetzten haben kein Recht zu erfahren, welche Krankheit der Mitarbeiter hat.

Was ist trotz Arbeitsunfähigkeit erlaubt?

Viele glauben, dass sie zu Hause im Bett bleiben müssen, wenn sie krankgeschrieben sind. In manchen Krankheitsfällen mag Bettruhe auch die sinnvollste Art der Genesung sein. In anderen Fällen ist dies jedoch keineswegs zwingend notwendig. Denn trotz Arbeitsunfähigkeit sind viele Dinge erlaubt. Denn es kommt immer auf die Krankheit und die ausgeübte Tätigkeit an.

Das Haus verlassen

Wer krank ist, darf selbstverständlich das Haus verlassen. Die Ausnahme ist natürlich, man befindet sich in Quarantäne aufgrund einer sehr ansteckenden Krankheit wie COVID-19. Eine Krankschreibung bedeutet aber grundsätzlich nicht Hausarrest. So sind Artbesuche selbstverständlich jederzeit erlaubt, genauso Einkäufe. Ein alleinlebender Single hat zum Beispiel oft keine andere Möglichkeit, als trotz Krankheit zum Supermarkt zu gehen. Bei einer leichten Erkältung oder einem gebrochenen Finger ist das auch problemlos möglich. Wer eine schwere Grippe hat, sollte allerdings aus eigenem Ermessen besser Freunde und Bekannte um Hilfe bitten oder einen Lieferservice in Erwägung ziehen.

Auch ein Spaziergang an der frischen Luft ist grundsätzlich nicht verboten – sofern die Krankheit es zulässt. Mit einem gebrochenen Bein sollte man möglichst nicht Wandern gehen, da dies aus medizinischen Gründen die Genesung beeinträchtigt. Mit einer verstauchten Schulter hingegen sind ein paar Schritte an der frischen Luft kein Problem. Auch ein Besuch in einem Café um die Ecke lässt sich mit einem Bänderriss in der Regel bewältigen, auf eine Teilnahme an einem Marathon sollte hingegen verzichtet werden.

Krankgeschrieben draußen erwischt werden

Wenn man krankgeschrieben ist und außerhalb des Hauses von Kollegen oder dem Chef gesehen wird, kann das natürlich sehr unangenehm sein. Beim Einkauf im Supermarkt ist das weniger schlimm als beim Joggen oder gar beim Feiern im Club. Dennoch kann dem krankgeschriebenen Arbeitnehmer daraus zunächst kein Nachteil entstehen, denn massgebend ist immer das, was der Arzt sagt.

Bei vielen Krankheiten ist es schliesslich förderlich für den Genesungsprozess, sich zu bewegen und an die frische Luft zu gehen. Auch der Besuch eines Fitnessstudios oder eines Schwimmbads kann als Reha-Massnahme sinnvoll sein. Die Tätigkeit hängt immer vom therapeutischen Zweck ab. Die Beweispflicht liegt hier jedoch immer beim Arbeitnehmer.

Schwieriger wird es hingegen, wer beim Feiern in der Disco erwischt wird. Denn dies lässt schnell Zweifel an der Krankschreibung aufkommen und das Beweisen einer Arbeitsunfähigkeit wird zunehmend schwieriger für den Arbeitnehmer.

Was darf man tun wenn man krankgeschrieben ist

Zweifel des Arbeitgebers: Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer

Wie so oft kennt das Recht viele Wege und eine allgemeine Antwort ist nur schwer zu geben. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine Krankschreibung anzweifeln, wenn er einen triftigen Grund dazu hat. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit beweisen, wenn er weiterhin Lohnfortzahlungen erhalten möchte.

Das Arztzeugnis ist hier das beste Beweismittel, jedoch kann auch dieses angezweifelt werden. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer dazu auffordern, zu einem Vertrauensarzt zu gehen, wenn es objektive Anhaltspunkte gibt. Dazu zählt beispielsweise, dass er den Mitarbeiter beim Feiern gesehen hat, oder wenn sich die Krankschreibungen fortlaufend an Montagen häufen. Die Kosten für die Untersuchung liegen beim Arbeitgeber. Die ärztliche Schweigepflicht greift auch hier: Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, die Diagnose zu erfahren. Ihm wird lediglich die Arbeitsunfähigkeit bestätigt bzw. dementiert.

Dennoch unterliegen Krankheit und Unfall einem besonderen Kündigungsschutz. Artikel 336c des Schweizerischen Obligationenrecht regelt, dass ein Arbeitnehmer im ersten Dienstjahr während maximal 30 Tagen nicht gekündigt werden darf. Ab dem zweiten bis fünften Jahr sind es 90 Diensttage und ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage. In dieser Sperrfrist darf keine Kündigung ausgesprochen werden, sofern es nicht um eine arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit wie physische Belastung handelt.

Krankgeschrieben im Urlaub

Wer im Urlaub krank wird, kann sich mit einem Arztzeugnis die verlorenen Tage wieder anrechnen lassen. Denn Urlaub dient der Erholung und diese wird durch Krankheit beeinträchtigt.

Wenn man vor Antritt einer Reise krank wird, darf man unter Umständen trotzdem in den Urlaub fahren. Das hängt nämlich davon ab, ob eine Reise trotz einer Krankheit möglich ist. Mit einer Sehnenscheidenentzündung kann man zwar keine Computermaus bedienen, sich am Strand erholen geht dennoch. Aber auch hier gilt, dass der Arzt dies bescheinigen muss.

Krankgeschrieben, aber frühzeitig die Arbeit wieder aufnehmen?

Ein Arbeitgeber muss sich an die Anweisungen des Arbeitszeugnisses halten und darf seinen Mitarbeiter nicht vorzeitig wieder an den Arbeitsplatz zitieren. Der Arbeitnehmer muss sich entsprechend ebenso an die im Arztzeugnis angegebene Genesungszeit halten.

Fühlt man sich vorzeitig wieder gesund und möchte vor Ablauf der Krankenzeit wieder arbeiten, sollte man unbedingt Rücksprache mit dem Arzt halten. Dieser kann die Krankschreibung dann aufheben oder verkürzen.

Häufige Fragen

  1. Was ist eine Krankschreibung?
  2. Eine Krankschreibung stellt ein Arzt aus, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit seine Arbeit nicht ausüben kann. Die Krankschreibung ist dazu da, dem Arbeitnehmer Zeit geben, sich zu erholen und ggf. gleichzeitig Kollegen vor Ansteckung schützen.

  3. Was ist erlaubt, obwohl man krankgeschrieben ist?
  4. Wer krankgeschrieben ist, hat die Pflicht, alles zu tun, wieder gesund zu werden. Trotzdem dürfen Kranke das Haus verlassen, Arztbesuche, Einkäufe oder Spaziergänge unternehmen. Was man tun darf/sollte ist von der Art der Erkrankung und dem persönlichen Ermessen abhängig.

  5. Darf man arbeiten, wenn man krankgeschrieben ist?
  6. Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Mitarbeiter nicht vorzeitig wieder an den Arbeitsplatz zitieren. Auch der Arbeitnehmer hat sich an die im Arztzeugnis angegebene Genesungszeit zu halten. Fühlt man sich vor Ablauf der Krankenzeit wieder arbeitsfähig, kann der Arzt die Krankschreibung aufheben.

  7. Kann man im Urlaub krankgeschrieben werden?
  8. Wer im Urlaub krank wird, muss das seinem Arbeitgeber melden. Mit einem Arztzeugnis können sich Arbeitnehmer die verlorenen Tage wieder anrechnen lassen. Denn die Urlaubszeit dient der Erholung und diese wird durch Krankheit beeinträchtigt.

Was darf man alles nicht machen wenn man krankgeschrieben ist?

Grundsätzlich ist alles erlaubt, was keinen negativen Einfluss auf den Heilungsprozess hat. Wer jedoch gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder – im schlimmsten Fall – sogar die fristlose Kündigung.

Was darf ich machen wenn ich nicht bettlägerig krankgeschrieben bin?

Grundsätzlich ist deshalb alles erlaubt, was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet. Wer jedoch gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder - im schlimmsten Fall - sogar die fristlose Kündigung. Diese Gefahr könnte bestehen, wenn Sie bettlägrig krankgeschrieben sein sollten und dann verreisen.

Bin ich verpflichtet ans Telefon zu gehen wenn ich krank bin?

Muss ich bei Krankschreibung per E-Mail erreichbar sein? Wer krankgeschrieben ist, ist von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit. Du musst dann also auch keine Mails von Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden beantworten oder für sie erreichbar sein.

Kann ich zur Arbeit gehen wenn ich krankgeschrieben bin?

Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Wer sich schneller wieder gesund fühlt, als die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorsieht, darf auch zur Arbeit gehen. Hierfür ist auch keine „Gesundschreibung“ vom Arzt notwendig.