Was bedeutung debeka tarife

„Chefarztbehandlung brauche ich nicht!“

Schon zu meiner Debeka'ner Zeit habe ich diesen Satz ständig gehört. Zum Einen geht es gar nicht um den Chefarzt und zum Anderen: Doch, du brauchst die Wahlleistungen in deinem Beamten Tarif! Warum, das erkläre ich dir in diesem Artikel...

Private Krankenversicherung

✔︎ Leistungen auf deine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten

✔︎ Optimales Tarifwerk für beste medizinische Versorgung

✔︎ Beiträge, die du im Alter bezahlen kannst

Erläuterung des Begriffs: Chefarztbehandlung

Viele – meist junge, gesunde Menschen – sind der Meinung, dass sie den Baustein für Wahlleistungen (umgangssprachlich: 2-Bett-Zimmer und Chefarzt-Behandlung) nicht brauchen. Da sie gerade bei Erstverbeamtung noch recht jung und gesund sind, glauben sie, das der Standard der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend ist. Ein Irrtum, den viele teuer bezahlen müssen. Aber, warum ich der Meinung bin, dass die Wahlleistungen sogar der wichtigste Baustein in deiner Privaten Krankenversicherung ist, erkläre ich dir.

Gesetzliche Krankenversicherung – Welche Leistungen stehen mir zu?

In der privaten Krankenversicherung kannst du die Leistungen selbst bestimmen. Du kannst entscheiden, welche Leistungen du inkludiert und/oder gut abgesichert wissen möchtest, oder wo du den Rotstift ansetzt und streichst. Kassenpatienten hingegen haben diese Möglichkeit bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung so nicht. Versicherte in der in der gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich nur einen Anspruch auf die allgemeinen kassenärztlichen Leistungen. Die allgemeinen kassenärztlichen Leistungen sind im fünften Sozialgesetzbuch klar bestimmt. Sie müssen nach §12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot »ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich …«, sprich billig sein. In der Regel bedeutet das, ich muss in eine der beiden nächstgelegenen (geeigneten) Kliniken behandeln lassen und ich werde im Mehr-Bett-Zimmer untergebracht. Bei den meisten Standard-Erkrankungen und Diagnosen reicht dies natürlich meist vollkommen aus. Ich denke, wir sind uns einig, dass niemand bei einer Standard-Blinddarm-Operation Dr. House benötigt, oder? Was aber, wenn es nicht um eine Standard-Diagnose geht, sondern eine ernste Erkrankung? Etwas, wo es im schlimmsten Fall vielleicht um Leben und Tod geht? Dazu ein Praxis-Beispiel aus meiner täglichen Arbeit.

Praxis-Beispiel 1: Kind mit angeborenem Herzfehler

Eine Interessentin rief mich an und fragte mich, ob ich ihr helfen könne. Sie hatte vor einem halben Jahr ein Kind bekommen. Ein Mädchen. Am Anfang war sie kerngesund. Nach einem halben Jahr dann der Schock. Ärzte entdeckten einen angeborenen Herzfehler. Im nächstgelegenen Krankenhaus traute sich jedoch niemand die komplizierte Operation durchzuführen. Also haben sie ihr Kind eingepackt und sind ins zweite Krankenhaus gefahren. Die Kinderklinik in der Nachbarstadt. Gleiches Ergebnis. Ärzte, die sich unsicher sind und kein Chirurg, der sich die Operation zutraute. Das Krankenhaus riet ihnen, die Tochter von einem Spezialisten operieren zu lassen. Einen geeigneten Chirurgen hatte man ihnen genannt. Dieser war jedoch an einer Privatklinik tätig.

  • Die gute Nachricht: Der Herzfehler konnte korrigiert werden. Töchterlein ist nun wieder kerngesund.
  • Die schlechte Nachricht: Ihre private Krankenversicherung will die Rechnung nicht erstatten (bezahlen), weil sie für ihre Tochter keine wahlärztlichen Leistungen eingeschlossen hat.

Sie denken jetzt, vielleicht: Die böse private Krankenversicherung, oder? Aber dazu sage ich weiter unten im Artikel gleich noch etwas…

Gesetzliche Krankenversicherung – Was, wenn ich doch mal Wahlleistungen in Anspruch nehmen muss?

Häufig zahlen gesetzliche Krankenversicherung (gerade bei jungen Menschen, die ihr Leben noch vor sich haben) deutlich mehr, als vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Natürlich hat man nicht pauschal einen Anspruch auf diese Mehrleistungen, aber immer wieder höre ich von Ausnahmefällen, wo die gesetzliche Krankenversicherung solche Operationen übernommen hat. Allerdings sollte man sich nicht blind darauf verlassen. Nicht umsonst bieten private Krankenversicherungen Zusatztarife für Wahlleistungen an. Dadurch ist selbst ein Kassenpatient im Krankenhaus Privatpatient. Wahlleistungstarife gehören neben Zahnzusatzversicherungen zu den beliebtesten Ergänzungstarifen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zugeben, bei Erwachsenen sind Wahlleistungszusatztarife nicht ganz günstig. Bei Kindern hingegen kosten diese Zusatztarife oft nicht einmal 10,- Euro zusammen!

Privat krankenversicherte können sich entscheiden: Wahlleistungen „Ja“ oder „Nein“

Privat Versicherte haben bei Vertragsabschluss die Wahl. Sie stellen sie sich im Rahmen der Möglichkeiten der privaten Krankenversicherung für die sie entscheiden die Leistungen individuell zusammen.

Die meisten Menschen sind vernünftig und schließen die wahlärztlichen Leistungen im Krankenhaus mit ein. Dabei ist selbst der Einschluss der Wahlleistungen noch nicht die ganze Lösung des Problems. Es ist nämlich nicht nur wichtig, dass wahlärztliche Leistungen eingeschlossen sind, sondern auch noch, bis zu welchem Satz? Viele Tarife, besonders die günstigen erstatten hier – genau wie die Beihilfe auch – nur bis zum 3,5-fachen Höchstsatz. Gerade die topp ausgebildeten Ärzte (Spezialisten), die auf dem neusten Stand sind und moderne Methoden anwenden, rechne über eine gesonderte Honorarvereinbarung sogar über die Höchstsätze mit. Dem Arzt/Krankenhaus ist es egal, ob deine Krankenversicherung diese höheren Kosten übernimmt. Du hast die Honorarvereinbarung persönlich unterschrieben und haftest mit deinen persönlichen Werten. Du merkst, du kannst sogar ein Problem haben, wenn du die Wahlleistungen abgeschlossen hast, aber vor Vertragsabschluss geprüft hast, ob deine Krankenversicherung – mindesten im stationären Bereich – auch über den 3,5-fachen Höchstsatz hinaus erstattet. Viele nehmen den Abschluss einer privaten Krankenversicherung leider auf die leichte Schulter. Häufig sind sie unwissend und können die Tragweite ihrer Entscheidungen bei Vertragsabschluss noch nicht überschauen, weil sie dort oft nun jung, naiv und vor allem zu gesund sind. Für junge, gesunde Menschen, ist ein niedriger Beitrag häufig wichtiger, als gute Leistungen. Außerdem treffen viele diese falsche Entscheidung durch hauptsächlich zwei Denkfehler.

  1. Denkfehler: Viele glauben, dass sie im Falle eines Falles einfach den passenden Baustein dazu buchen können.
    Achtung: Wer Bausteine hinzuwählen möchte, muss erneut Gesundheitsfragen beantworten
    und es findet eine erneute Gesundheitsprüfung statt! Kein Versicherer versichert ein brennendes Haus!
  2. Denkfehler: Viele sind der Meinung, dass sie ohne den Baustein der wahlärztlichen Leistungen genauso versichert wären, als wären sie in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Grundsätzlich ist der Gedanken ja richtig, jedoch vergessen sie – oder wissen es eben einfach nicht besser -, dass die gesetzliche Krankenversicherung in Ausnahmefällen mehr bezahlen könnte. Manchmal sogar einen Privatarzt oder Spezialisten, wenn dadurch das Leben eines Menschen gerettet werden kann.

Die private Krankenversicherung wird da keine Ausnahme machen. Eine Rechnung für einen Privatarzt, teilweise sogar mit Überschreitung der Höchstsätze, ist und bleibt eine privatärztliche Rechnung. Hast du das nicht in deinem Versicherungsschutz inkludiert, zahlst du selbst!

Praxis-Beispiel 2: Anderes Kind mit angeborenem Herzfehler. OP in der Berliner Charité

Wir hatten vorhin einen angeborenen Herzfehler als Beispiel. Bleiben wir mal beim angeborenen Herzfehler. Ich habe da noch ein zweites Beispiel aus der Praxis zur Hand. Die Interessentin war privat versichert. Die Rechnung für die privatärztlichen Behandlungen belief sich abschließend auf mehr als 60.000,- Euro, die sie und ihr Mann selbst tragen mussten. Jetzt denken viele sicherlich: Die bösen Krankenversicherungen! Richtig?

Nein! Ich habe damals recherchiert und habe mir von der Interessentin alle Dokumente schicken lassen. Unter anderem auch das Beratungsprotokoll. Der damalige Vermittler hatte alles genau dokumentiert. Er hatte der Kundin den Tarif mit Wahlleistungen angeboten. Mit Wahlleistungen sollte der Tarif für das Kind (kein Beamten-Tarif, dort sind Kinder deutlich günstiger) rund 150,- Euro kosten. Der gleiche Tarif ohne Wahlleistungen nur 120,- Euro. Der Mann, selbst Oberarzt, wollte die 30,- Euro einsparen. Seine Begründung. Er würde als Oberarzt ja jeden Arzt im Krankenhaus kennen und für ihn würde man jede Operation auch so durchführen. Von daher bräuchte er keine extra Absicherung. Er ignorierte alle Einwände des Vermittlers und schloss den Tarif ohne Wahlleistungen ab.

Kurze Zeit später wurde der Herzfehler erkannt. OP nicht in dem Krankenhaus, indem ihr Mann tätig war, sondern in der Berliner Charité. Das Ende vom Lied: Eigenanteil von 63.000,- Euro. Diesen wollte Frau und Mann natürlich nicht zahlen. Also haben sie sich einen guten Anwalt gesucht. Der Anwalt teilte ihnen mit, dass sie gegen die Versicherung keine Chance hätten, denn die hätte bedingungsgemäß erstattet. Die einzige Chance gäbe es, wenn sie den Vermittler verklagen würden, wenn der Vermittler sie nicht richtig aufgeklärt hätte oder der Frau arglistig empfohlen hätte, die Wahlleistungen wegzulassen. Vermutlich, um den Antrag zu bekommen. Es hätte bei Abschluss ja noch ein Mittbewerber im Spiel sein können und der Vermittler habe so versucht, den Abschluss durch Weglassen des erforderlichen Bausteins und dem dadurch günstigeren Beitrag zu erkaufen. Und genau das hatte der Arzt dann mit seiner Frau versucht. Da der Vermittler alles gut dokumentiert hatte, ging der Plan nicht auf. Das Ehepaar musste die 63.000,- Euro bezahlen!

Unsere Empfehlung

  1. Spart nicht am falschen Ende!
  2. Verzichtet niemals auf die wahlärztlichen Leistungen!
  3. Weder bei eurer privaten Krankenversicherung, noch bei der Beihilfe
  4. Selbst, wenn die Beihilfe – zum Beispiel in Hessen bzw. Baden-Württemberg – dafür 18,90 Euro bzw. 22,- Euro von eurem Gehalt abziehen möchte: nehmt das Angebot der Beihilfe für Wahlleistungen an! Ihr müsst nur einmal im Leben eine ernste Diagnose bekommen und schon könnten sich 18,90 Euro monatlich für euch in eurem ganzen Leben gerechnet haben…
  5. Wer hier am falschen Ende spart, kann ganz schnell in Existenznot kommen!
  6. Übrigens: Es ist egal, bei welcher Versicherung jemand versichert ist. Streichst du die Wahlleistungen aus dem Leistungskatalog, kann es bei jeder privaten Krankenversicherungen teuer werden! Dann ist es egal, ob du bei der Debeka, DBV, HUK, Barmenia, ARAG, LVM oder sonst wo versichert bist. Das ist ungefähr vergleichbar, als schneidest du bei deinem Auto die Sicherheitsgurte durch. Wenn du dann mit 50km/h vor einen Baum fährst, rettet dich auch kein Mercedes.

Wenn du auf der Suche nach einer guten privaten Krankenversicherung bist, trage dich unten im Kontaktformular ein. Wir helfen dir kostenlos die passende Krankenversicherung zu finden, bei der du dir keine Sorgen machen musst und die idealerweise ein ganzes Leben lang hält!

Liebe Grüße,
Sven von fairbeamtet.de

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Welche Tarife gibt es bei der Debeka?

Zusatztarife zur Heilfürsorge (durch einen öffentlichen Dienstherrn).
Tarif WK (PDF, 107 KB).
Tarif PVZ (PDF, 106 KB).
Tarif TK (PDF, 91 KB).
Tarif AZ (PDF, 97 KB).
Tarif AZplus (PDF, 99 KB).
Tarif KE1 (PDF, 94 KB).
Tarif GA (PDF, 116 KB).
Tarif GKVplus (PDF, 124 KB).

Was bedeutet Tarif B30 Debeka?

Der Debeka Tarif B30 ist ein Beihilfeergänzungstarif für Beamte. Mit solchen Tarifen ergänzen Beamte die Beihilfe ihres Dienstherrn. Die Beihilfe deckt zwar einen Teil der ärztlichen, stationären oder dentalen Behandlungen ab, allerdings handelt es sich dabei nur um eine Ausschnittsdeckung.

Was bedeutet BC bei der Debeka?

Für die Erstattung der Differenz zwischen der Wahlleistung Unterkunft im Einbettzimmer zur Wahlleistung Unterkunft im Zweibettzimmer bei stationärer Krankenhausbehandlung wird der Beihilfeergänzungstarif „BC“ angeboten.

Wie hoch ist der Basistarif bei der Debeka?

Januar 2022): im Standardtarif auf 706,28 Euro (GKV-Höchstbeitrag) und im Basistarif auf 769,16 Euro (GKV-Höchstbeitrag zzgl. des durchschnittlichen Zusatzbeitrags liegt 2022 bei 1,3 Prozent).