Was bedeuted gewerbliche mitarbeiter

Sammelbegriff für nicht selbständige Erwerbstätige: Angestellte und Arbeiter.

Arbeitnehmer ist der Sammelbegriff für alle nicht selbständige Erwerbstätige, also Arbeiter oder Angestellte.

Arbeitnehmer ist die exekutive Arbeit im Sinne des Arbeitsrechts. Bestimmte Arbeitnehmer, die leitenden Angestellten, werden nach dem Betriebsverfassungsgesetz und nach dem Mitbestimmungsgesetz aus dem Kreis der Arbeitnehmer herausgenommen und besonders behandelt. Somit umschließt der Begriff der Arbeitnehmer die Arbeiter und Angestellten im Sinne von § 5 Abs. 1 BetrVerfG.

(engl. employee) Arbeitnehmer sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und für den Arbeitgeber abhängigen (nichtselbständige) Arbeiten verrichten. Abhängigkeit bedeutet, dass die Art, Zeit, Dauer und der Ort der Arbeit von den Weisungen des Arbeitgebers bestimmt werden. I. d. R. besteht auch eine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber (Lohn, Gehalt, Tarifvertrag); daher ist der Arbeitnehmer besonders zu schützen (Arbeitsschutz, Arbeitszeitgestaltung, Kündigung). Zu den Arbeitnehmern gehören die Auszubildenden (Lehrlinge), die Arbeiter und die Angestellten. Keine Arbeitnehmer sind nach deutschem Arbeitsrecht, i. Ggs. zum europäischen Recht, Richter, Beamte und Soldaten, die geschäftsführenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

sind Personen, die bei einem Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis stehen und abhängige, weisungsgebundene Arbeit ausführen. Ihre Verpflichtungen regeln sich im Sinne der §§ 611 ff BGB. Arbeitnehmer sind Auszubildende, Arbeiter und Angestellte. Für sie gilt das Arbeitsrecht. Arbeitnehmerähnliche Personen (nach § 5 ArbGG) sind infolge persönlicher Selbständigkeit zwar keine Arbeitnehmer, aber auch wirtschaftlich abhängig (z.B. Heimarbeiter, Handelsvertreter, die nur eine Firma vertreten dürfen, freie Mitarbeiter). Für leitende Angestellte existieren Ausnahmen, obgleich sie Arbeitnehmer sind.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Begriff für die arbeitenden Menschen, die ihre Arbeitskraft ihren Lebensunterhalt erwerben. >Arbeiter

In der Wirtschaftssoziologie: Arbeitgeber - Arbeitnehmer

natürliche Person, die aufgrund eines Dienstvertrages zu weisungsgebundener Arbeit verpflichtet ist. Der Arbeitnehmer ist entweder Arbeiter, Angestellter oder ein zur Berufsausbildung Beschäftigter. Gewerblicher Arbeitnehmer ist, wer in einem Gewerbebetrieb als Geselle, Gehilfe, Lehrling, Fabrikarbeiter, Techniker o.ä. beschäftigt ist. Für ihn gelten die arbeitsrechtlichen Sondervorschriften der §§ 105-139b GewO, die für die in Handwerksbetrieben Beschäftigten durch die §§21-51 HandwO ergänzt werden. Kaufmännischer Arbeitnehmer ist, wer im Handelsgewerbe eines Kaufmanns zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt ist. Für ihn gelten die arbeitsrechtlichen Sondervorschriften der §§ 59-83 HGB. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ist, wer in einem Arbeitsverhältnis zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steht.   Literatur: Schaub, G., Arbeitsrecht-Handbuch, 7. Aufl., München 1992.

Person, die auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) zur Verrichtung von Arbeit im Dienste eines anderen verpflichtet ist. Ob ein Vertragsverhältnis als  Arbeitsvertrag anzusehen ist und damit dem besonderen arbeitsrechtlichen Schutz unterliegt, richtet sich in erster Linie nach den bestehenden Weisungsrechten des Arbeitgebers und damit nach der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers, die ihn von freien Dienstleistenden unterscheidet. Innerhalb der Arbeitnehmerschaft lassen sich bestimmte Statusgruppen unterscheiden, wie z.B. leitende Angestellte, kaufmännische, technische oder gewerbliche Arbeitnehmer sowie Arbeiter. Siehe auch  Arbeitsrecht (mit Literaturangaben).

Literatur: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Auflage, München 2005.

Vorhergehender Fachbegriff: Arbeitgeberverbände | Nächster Fachbegriff: Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz

  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

Hallo.

Ich wurde gestern nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch zur Vertragsunterzeichnung eingeladen. Was ihr wissen müsst: Arbeitgeber ist Randstat - eine Personalvermittlung für Zeitarbeit.

Mir wurde gesagt, zumal ich mich auf eine Festanstellung dort direkt beworben hatte, dass das für mich keine Zeitarbeit wäre. Auch wurde mir ein fester Standort in einer Randstat-Niederlassung versprochen.

Nun war ich gestern zur Vertragsunterzeichnung da. Als ich ankam, war der Chef, mit dem ich das Gespräch und auch den Vertragstermin hatte, im Stress, da er in einer halben Stunde einen wichtigen Termin hat.

Trotzdem wollte er mit mir alles besprechen und fertig machen. Er hatte schon alles vorbereitet und ich bräuchte nur noch unterzeichnen. Davor erklärte er mir noch grundlegende Sachen zu den EDV- Systemen und lag mir dann in den letzten 3 Minuten den Arbeitsvertrag vor.

Er erklärte mir im Schnelldurchlauf die Inhalte des Arbeitsvertrages und blätterte schneller um, als ich gucken konnte. Er müsse ja zu einem wichtigen Termin und er braucht die Unterschrift heute, damit er Zugänge und alles für mich beantragen kann (da ich in 4 Tagen dort anfangen soll und die Beantragung und Bearbeitung Zeit braucht). Ich habe mir da nichts bei gedacht. Zumal ich frisch aus der Ausbildung komme und das mein erster richtiger Arbeitsvertrag ist und ich keinerlei Erfahrung habe...

Unter gewissem Zeitdruck unterschrieb ich den Arbeitsvertrag, um meinen zukünftigen Chef auch nicht verärgern zu wollen. Er verabschiedete mich und brachte mich noch raus.

Ich war voller Freude und erleichtert, dass ich eine Stelle gefunden hatte, die mir zusagt und dass alles so schnell und reibungslos geklappt hatte.

Als ich dann aber zu Hause war, las ich mir den Arbeitsvertrag nochmal durch und alles, was er mir für die Vorbereitung noch mitgegeben hatte. Ich bin fast zusammengebrochen...

In dem Vertrag steht drin, dass der Mitarbeiter "vorwiegend bei Randstat-Kunden zur vorübergehenden Tätigkeit eingesetzt" wird. Der nächste Passus lautete: "Der Mitarbeiter kann in Wege einer Arbeitnehmerüberlassung bei Kunden von Randstat eingesetzt werden. Der Mitarbeiter wird dann in den Kundenbetrieb eingegliedert und dem Weisungsrecht des Kunden unterstellt." und "Die Arbeitsleistung ist an verschiedenen Einsatzorten in der Regel im Gebiet Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. Der Mitarbeiter klärt sich damit einverstanden, in Einzelfällen auch im gesamten Bundesgebiet eingesetzt zu werden."

Auch habe ich zwischen den anderen Unterlagen noch eine sogenannte Bewerberkarte gefunden, die ich ausfüllen sollte mit Angaben wie Schuhgröße, Kleidungsgrösse etc.

Das war für mich der letzte Hinweis dafür, dass ich einen Leiharbeiter-Vertrag unterzeichnet hatte und die mit mir machen können, was die wollen...

Ich brauche eure Hilfe... Wie komme ich da wieder raus? Bzw. ist der Vertrag überhaupt rechtswirksam, da ich unter falschen Angaben unterschrieben habe?!

Was ist der Unterschied zwischen gewerblicher Arbeitnehmer und Angestellter?

Während kaufmännische Angestellte in jedem Fall ein festes Gehalt beziehen und Sonderzahlungen erhalten, kriegen gewerbliche Mitarbeiter einen Stundenlohn. Die Vorschriften für erstere werden im Handelsgesetzbuch geregelt, während für letztere die Gewerbe- bzw. die Handwerksordnung gilt.

Was versteht man unter Gewerbliche Arbeitnehmer?

Gewerbliche Arbeitnehmer sind diejenigen, die körperliche Arbeiten verrichten, sei es im Lager oder auf der Baustelle. Lediglich die Führungsebene der Poliere ist, obwohl diese zumeist auch körperlich auf der Baustelle mitarbeiten, dem Bereich der Angestellten zuzuordnen.