Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – VoraussetzungenSie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten: Show
Befreien lassen können sich außerdem:
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Ausnahmen
Wie beantrage ich eine Befreiung?Gerne können Sie Ihren Antrag online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice schicken. Das Formular erhalten Sie auch bei den zuständigen Behörden der Städte und Gemeinden. Wichtig: Bitte stellen Sie keinen Antrag, wenn der erforderliche Nachweis noch nicht vorliegt. Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahren rückwirkend gewährt werden. Welche Nachweise sind erforderlich?Für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:
Es ist zwingend notwendig, dass aus den Nachweisen alle der folgenden Voraussetzungen ersichtlich sind:
Bitte senden Sie keine Originaldokumente an den Beitragsservice. Eine Rücksendung von Dokumenten kann nicht garantiert werden. Wann beginnt meine Befreiung?Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beginnt mit dem Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung berücksichtigt werden. Wie lange gilt eine Befreiung?Die Dauer einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Leistungsbescheides. Ist der Nachweis Ihres Leistungsbescheides unbefristet, wird die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht auf drei Jahre befristet. Sollten Sie nach Ablauf Ihrer Befreiung weiterhin die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen, stellen Sie bitte mit Hilfe des Online-Formulars einen neuen Antrag. Was muss ich tun, wenn meine Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen?Einen vorzeitigen Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen teilen Sie uns bitte über das Online-Formular mit. Für wen gilt eine Befreiung noch?Wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, kann sich das auch auf andere Personen in Ihrer Wohnung auswirken.
Wer kann sich alles von der GEZ befreien lassen?Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
Wann hat man Anspruch auf GEZ Befreiung?Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Voraussetzungen
Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II) - Befreiungsgrund 403.
Bei welchem Einkommen wird man von der GEZ befreit?Das Wichtigste in Kürze. Wer keine Sozialleistungen bezieht, aber ein zu geringes Einkommen hat, kann einen Härtefallantrag beim Rundfunkbeitragsservice stellen, wenn die Einkünfte pro Monat nicht um mehr als 18,36 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen.
Was kann ich tun um GEZ nicht zu zahlen?„Wer muss nicht zahlen? “ Nicht zahlen müssen alle, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
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