Achtung! Show
Bei einer Kündigungsanfechtung gelten sehr kurze Fristen. Melden Sie sich im Falle einer Motivkündigung sofort bei Ihrer Gewerkschaft oder Arbeiterkammer! Befristetes ArbeitsverhältnisFristenhemmung bis zum Beginn der Mutterschutzfrist Befristetes Arbeitsverhältnis - Beendigung nur wegen Schwangerschaft Eine derartige Auflösung kann binnen 14 Tagen ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsgericht bekämpft werden, und zwar mittels Klage auf Feststellung des unbefristeten Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Während der Probezeit besteht kein Kündigungsschutz!Sie sind nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft während der Probezeit mitzuteilen. Hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Probezeit wegen des Bestehens einer Schwangerschaft aufgelöst, ist dies eine unzulässige Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes und ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Die Auflösung kann innerhalb von 14 Tagen nach Ausspruch der Auflösung beim Arbeits- und Sozialgericht bekämpft werden. EntlassungAchtung! Eine Entlassung während des Kündigungsschutzes ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber vor deren Ausspruch die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes (ASG) eingeholt hat. Das Gericht darf der Entlassung nur zustimmen, wenn ein im Mutterschutzgesetz angeführter Entlassungsgrund besteht, wobei in manchen Fällen aber der außerordentliche Gemütszustand der werdenden Mutter zu berücksichtigen ist. Die gerichtliche Zustimmung zur Entlassung kann im Sonderfall auch nachträglich eingeholt werden. Allerdings nur dann, wenn die schwangere Arbeitnehmerin wegen strafbarer Handlungen entlassen wurde. Das ASG stimmt weiters einer Kündigung während des 1. Karenzjahres zu, wenn der Betrieb bzw. einzelne Betriebsabteilungen auf Dauer still gelegt oder eingeschränkt werden und dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Achtung! Eine Betriebsübergabe gilt nicht als Stilllegung. Nimmt ein still gelegter Betrieb innerhalb von 4 Monaten nach der Entbindung der Arbeitnehmerin seine Tätigkeit wieder auf, so kann die Arbeitnehmerin eine Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber beantragen. Ein solcher Eintrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Wiederaufnahme der Tätigkeit des Betriebs gestellt werden. Im Falle eines Betriebsübergangs (Kauf, Übernahme) geht das Arbeitsverhältnis auf den Nachfolger über und endet nicht. Ich wurde gekündigt und habe meinem Arbeitgeber erst danach mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Ist die Kündigung unwirksam?Ja, wenn Sie die Schwangerschaft a) innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ausspruch der Kündigung, b) bei schriftlicher Kündigung binnen 5 Arbeitstagen nach deren Zustellung bekannt gegeben haben. Die Kündigung wird auch dann ungültig, wenn Sie erst nach Ablauf der Fünftagesfrist von Ihrem Arzt erfahren haben dass Sie schwanger sind, und Sie Ihren Arbeitgeber sofort darüber informieren. In jedem Fall müssen Sie auch die ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft vorlegen. Tipp Die Mitteilung der Schwangerschaft sollte am besten schriftlich bzw. per Einschreiben erfolgen. Leben Sie sicherheitshalber die ärztliche Bestätigung über Ihre Schwangerschaft bei. Einvernehmliche Auflösung des ArbeitsverhältnissesWährend der Schwangerschaft ist eine einvernehmliche Lösung des Arbeitsverhältnisses möglich. Sie muss aber schriftlich vereinbart werden. Bei minderjährigen Schwangeren (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) muss der Vereinbarung überdies eine Bescheinigung des Arbeits- und Sozialgerichtes oder der Arbeiterkammer beigefügt sein, aus der ersichtlich ist, dass die Frau über den Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz belehrt wurde. Bei vielen Schwangeren besteht offensichtlich eine große Unsicherheit, wie es weiter geht, wenn ein Arbeitsvertrag während oder unmittelbar vor der Mutterschutzfristen beendet wird. So auch in folgendem Beispiel: Eine Schwangere hat den errechneten Geburtstermin am 12.10.2010 und sie geht am 31.08.2010 in Mutterschutz. Ihr befristeter Arbeitsvertrag läuft allerdings bereits am 15.08.2010 aus und sie erhält keine Verlängerung. Wie verhält es sich nun mit dem
Mutterschaftsgeld? Zahlt die Krankenkasse noch etwas dazu? Bekommt sie etwas von der Arbeitsagentur? Vor der Entbindung kann eine Frau, wenn sie es wünscht, weiter arbeiten. Nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Mutterschaftsgeld wird mit Beginn der Mutterschutzfrist gezahlt und entspricht dem durchschnittlichen Nettolohn, wenn die Schwangere arbeitet und gesetzlich krankenversichert ist. Die Krankenkasse zahlt 13,00 Euro pro Tag, der Rest wird vom Arbeitgeber gezahlt. Endet nun das Arbeitsverhältnis kurz vor der Mutterschutzfrist oder während der Mutterschutzfrist, wird der Arbeitgeber seine Zahlungen einstellen. Haben Sie nun Anspruch auf Arbeitslosengeld I, erhalten Sie das Mutterschaftsgeld in Höhe der monatlichen Arbeitslosengeldzahlungen von der Krankenkasse. Hatten Sie bereits zuvor Arbeitslosengeld II erhalten, wird Ihnen dies einfach weiter gezahlt. Mutterschaftsgeld beantragen Sie bei der Krankenkasse. Nehmen Sie die Bescheinigung über
den voraussichtlichen Geburtstermin mit. Während der Mutterschutzfrist sind Sie beitragsfrei bei Ihrer Krankenkasse versichert. Wer zahlt Mutterschaftsgeld wenn der Vertrag ausläuft?Ein befristeter Vertrag wird auch im Falle einer Schwangerschaft nicht automatisch verlängert. Spätestens drei Monate vor Vertragsende muss sich die Mitarbeiterin bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Nach Ende des Arbeitsvertrages wird das Mutterschaftsgeld ausschließlich von der Krankenkasse gezahlt.
Was passiert wenn in der Schwangerschaft der Arbeitsvertrag ausläuft?Ist ein Arbeitsvertrag kalendermäßig befristet, so endet das Arbeitsverhältnis auch ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Dieses gilt grundsätzlich auch für werdende Mütter, die einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben. Innerhalb der Befristung darf der werdenden Mutter nicht gekündigt werden.
Was ist wenn man bei einem befristeten Vertrag schwanger wird?Sind Sie schwanger, wird ein befristeter Arbeitsvertrag aber nicht automatisch verlängert. Er endet trotz Schwangerschaft zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt. Dabei handelt es sich auch nicht um eine Kündigung im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wann muss der Arbeitgeber Bescheid geben wenn der Vertrag ausläuft?Handelt es sich um einen befristeten Vertrag, ist ein Hinweis spätestens drei Monate vor Vertragsende erforderlich. In diesem Fall kann der Hinweis auch bereits im Arbeitsvertrag selbst aufgenommen werden. Auch wenn das Gesetz keine bestimmte Form fordert, sollte der Hinweis schriftlich erfolgen.
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