Sie kennen diese Rente als abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren. Oder Rente mit 63. Sie wurde von Frau Nahles mit dem Rentenreformgesetz zum 01.Juli 2014 eingeführt. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit. Die Altersrente existiert schon länger. Wir sagen Ihnen, was sich hinter dieser Altersrente verbirgt. Show
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wurde durch das RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz um 01.Januar 2012 eingeführt. Seit 2012 wird stufenweise die Regelaltersgrenze angehoben. Damit wurde auf die demografische Entwicklung in Deutschland reagiert. Bis zum 31.12.2011 konnten Versicherte die Regelaltersrente mit 65. Jahren in Anspruch nehmen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steht in § 38 Sozialgesetzbuch Nr.6.Wussten Sie schon?Bis zum 31.12.1999 war der § 38 SGB VI die gesetzliche Regelung für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit. Diese Auslaufrente ist jetzt in § 237 SGB VI niedergeschrieben. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Der Anspruch!Man reibt sich verwundert die Augen. Überall liest und hört man, dass man ja seit 2014 mit 63 Jahren und 45 Jahren Wartezeit in abschlagsfrei in Rente gehen kann. Wissenswertes zu dieser neuen abschlagsfreien Rente können Sie hier nachlesen! Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater mehr erfahren In § 38 SGB VI steht es so, wie der Gesetzgeber es ursprünglich seit 2012 festgelegt hat: Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat:
Die Altersrente: 2 VariantenVariante 1= 65. Lebensjahr und 45 Jahre Wartezeit Wie oben schon beschrieben muss der Versicherte das 65.Lebensjahr vollendet haben und 45 Jahre Wartezeit nachweisen können. Dann kann er abschlagsfrei in diese vorgezogene Altersrente gehen. Variante 2= 63. Lebensjahr ansteigend und 45 Jahre Wartezeit seit dem 01.07.2014 Diese neue Variante der vorgezogenen Altersrente ist zum 01. Juli 2014 eingeführt worden. Wer bis zum 31.12.1952 geboren war und 45. Jahre Wartezeit erfüllt hat, konnte Vollendung des 63. Lebensjahres glatt und ohne Abzüge in Rente gehen. Wer nach 1952 geboren ist, muss zu den 63 Jahren für jedes Jahr der späteren Geburt 2 Kalendermonate dazurechnen. Details zu dieser Rente können Sie hier nachlesen! Beispiel: Richard Rentner ist am 09.06.1954 geboren. Er vollendet am 09.06.2017 sein 63. Lebensjahr. Somit kann er, wenn er die 45 Jahre Wartezeit voll hat, zum 01.11.2017 in die vorgezogene Altersrente wegen besonders langjährig Versicherte gehen. Rente korrekt und zuverlässig berechnen!- Berechnen der aktuellen Rente mehr erfahren Welche Wartezeiten gelten für die Rente?Die Wartezeit wird im in Kalendermonaten errechnet. Variante 1 = 65. Lebensjahr und 45 Jahre Wartezeit (540 Kalendermonate), vergl. § 51 Abs.3a und 4 SGB VI
Für die Wartezeit nicht berücksichtigt werden:
Seit dem 01.07.2014 neu für die Berücksichtigung der Wartezeit!
Der Unterschied zur neuen Rechtslage seit dem 01.07.2014Für Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die bis zum 30.06.2014 nur mit dem 65. Lebensjahr zu erreichen war, galten ausschließlich folgende Wartezeiten für die 45 Jahren (540 Kalendermonate):
Pflichtbeitragszeiten von Arbeitslosengeld1, ALG II und Arbeitslosenhilfe wurden generell nicht berücksichtigt. Freiwillige Beiträge zählten auch nicht mit dazu. Meine Rente? Mein Rentenberater!- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente mehr erfahren Renteneintritt steigt an!Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es ab dem Geburtsjahrgang 1964 wieder ausschließlich mit dem 65.Lebensjahr und 45 Jahren Wartezeit. Diese Altersrente gibt es nur abschlagsfrei!Kann man nach 45 Jahren ohne Abzug in Rente gehen?Altersrente nach 45 Jahren. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen ohne Abschläge?Langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 1952 oder früher geboren wurden. Danach werden die Grenzen schrittweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 angepasst.
Kann man mit 64 in Rente gehen wenn man 45 Arbeitsjahre hat?Sie können mit 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge früher in Rente gehen. Das Rentenalter dafür steigt allerdings auf 65 Jahre an, und liegt aktuell für den Jahrgang 1958 bei 64. Wer nicht auf die nötigen Versicherungszeiten kommt, kann auch nach 35 Versicherungsjahren mit Abschlägen früher in Rente gehen.
Wann kann ich in Rente gehen Jahrgang 1959 mit 45 Beitragsjahren?Auch hier ist es wieder der Geburtsjahrgang 1964, bei dem die Anpassungen schließlich abgeschlossen sind.
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Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre). |