Angaben zum beschäftigungsverhältnis beim antrag auf rente wegen verminderter erwerbsfähigkeit

Die Erwerbsminderungsrente unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Sie ersetzt in gewissem Rahmen Ihr Einkommen.

Bevor Sie die Erwerbsminderungsrente erhalten können, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Ihnen eine Reha helfen kann, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Dazu zählen medizinische und berufliche Rehabilitation, zum Beispiel auch Weiterbildungen zur beruflichen Neuorientierung oder Arbeitshilfen.

Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Je nachdem erhalten Sie entweder

  • eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder
  • eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. 

Wenn Sie aus medizinischer Sicht teilweise erwerbsgemindert sind und Sie arbeitslos sind, weil ein leistungsgerechter Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie ebenfalls eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen.

Auch als behinderter Mensch können Sie die Erwerbsminderungsrente erhalten. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie in einer besonderen Behinderteneinrichtung arbeiten und aufgrund Ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ist, hängt von Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung ab. In Ihrer jährlichen Renteninformation steht, womit Sie bei voller Erwerbsminderung rechnen können. Wenn Sie nur teilweise erwerbsgemindert sind, wird die Hälfte davon zugrunde gelegt.

Bei jüngeren Menschen zählen nicht nur die wenigen bisherigen Berufsjahre. Vielmehr gibt es die sogenannte Zurechnungszeit. Sie ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Durch die Zurechnungszeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt.

Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie mit einem Nebenjob in gewissem Rahmen hinzuverdienen.

  • Bei voller Erwerbsminderung dürfen Sie nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten. Verdienen Sie mehr als EUR 6.300 brutto im Jahr, wird Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe oder eventuell gar nicht mehr gezahlt.
  • Bei teilweiser Erwerbsminderung dürfen Sie nur weniger als 6 Stunden täglich arbeiten. Wieviel Sie hinzuverdienen dürfen, wird individuell berechnet. 

Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bedeutet nicht, dass Sie nie wieder arbeiten dürfen. Oft ist es möglich, sich durch gezielte Behandlung und Förderung auch von schweren gesundheitlichen Rückschlägen zu erholen. Ihre Erwerbsminderungsrente wird in der Regel befristet bewilligt, maximal für 3 Jahre. Eine unbefristete Rente erhalten Sie nur in manchen Ausnahmen.

Hinweis: Wenn Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, können Sie unter Umständen die „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ erhalten. Bei dieser Rente wird berücksichtigt, ob Sie Ihren bisherigen Beruf weiter ausüben können.

dragana991/ iStock/ Getty Images Plus

Formen der Erwerbsminderung

Eine volle Erwerbsminderung (volle Rente) liegt vor, wenn die versicherte Person außerstande ist, mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten.

Eine teilweise Erwerbsminderung (halbe Rente) liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten.

Hierbei ist es unerheblich, um welche Tätigkeit es sich handelt und welcher Beruf zuvor ausgeübt wurde. So kann z.B. auch jemand mit einer Hochschulausbildung auf eine ungelernte Tätigkeit verwiesen werden. Eine Erwerbsminderung ist daher nicht mit einer Berufsunfähigkeit zu verwechseln.

Vertrauensschutzregelung

Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, profitieren von einer sogenannten Vertrauensschutzregelung. Ihnen kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gewährt werden.

Für alle, die nach 1961 geboren worden sind, ist es ratsam, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, damit sie im Notfall das fehlende Einkommen so zumindest teilweise ausgleichen können.

Medizinische Voraussetzungen

Durch einen Arzt oder eine Ärztin des Rentenversicherungsträgers wird festgestellt, wie viele Stunden am Tag mit der Krankheit oder Behinderung noch gearbeitet werden kann. Bei der Einschätzung wird von einem üblichen Arbeitsverhältnis im Rahmen einer 5-Tage-Woche ausgegangen.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Um eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragen zu können, muss man der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens fünf Jahre (Wartezeit) lang angehört haben. In den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.
Von dieser Regel gibt es Ausnahmen, z.B. zu Gunsten von Menschen mit Behinderung und für Versicherte, die durch einen Arbeitsunfall erwerbsgemindert wurden.

Wie lange wird die Rente gewährt?

Die Rente wird in der Regel auf drei Jahre befristet. Hat sich nach drei Jahren der Gesundheitszustand nicht gebessert, kann die Rente verlängert werden. Ist nach insgesamt neun Jahren keine Besserung eingetreten, wird eine unbefristete Rente (Altersrente) gezahlt.

Menschen mit Behinderung, die eine Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben, bekommen eine unbefristete Rente.

Höhe der Rente

Die Erwerbsminderungsrente ist als Ersatz für das fehlende Einkommen gedacht. Sie beträgt meist weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts. Bei teilweiser Erwerbsminderung gibt es nur einen Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente.

Um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, ist es dann evtl. möglich, zusätzlich die Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung zu erhalten.  

Materialien und Dokumente

Links
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit verständlich erklärt
  • Deutsche Rentenversicherung: Beratungsstellen und Online-Terminvergabe

Weitere Informationen zum Thema in unseren Ratgebern

Rente,Rentenversicherung,Rentenkasse,Altersvorsorge,Ruhestand,Anerkennung,Berufsunfähigkeit,Schwerbehinderung,Behinderung,Erwerbsminderung,Krankheit

Die Erwerbsminderungsrente unterstützt bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit z.B. durch Krankheit. Hier finden Sie Informationen u.a. zu Anspruch und Höhe.

Wie kann ich einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung abgeben?

Dieses Paket enthält Antragsformulare für einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung (früher Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit). Sie können Ihre ausgefüllten unterschriebenen Anträge entweder per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.

Wie lange dauert eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit?

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Sie höchstens auf drei Jahre befristet (Zeitrenten). Die Bezugsdauer können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Eine Zeitrente kann auch verlängert werden, wenn die Voraussetzungen nach wie vor gegeben sind. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung...

Was ist bei der Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu beachten?

vor der Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes werden alle Versicherten, die noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aufgefordert, bei ihrem Arbeitgeber nachzufragen, ob dieser ihnen eine leidensgerechte Teilzeittätigkeit anbieten kann.

Wie lange dauert die befristete Rente?

Die Entscheidung darüber trifft er anhand von Gutachten oder ärztlichen Unterlagen (zum Beispiel Krankenhausberichten, Unterlagen der Krankenkassen). Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Sie höchstens auf drei Jahre befristet (Zeitrenten).

Was bedeutet es wenn man Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit?

Eine volle Erwerbsminderung (volle Rente) liegt vor, wenn die versicherte Person außerstande ist, mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten. Eine teilweise Erwerbsminderung (halbe Rente) liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten.

Wann endet das Arbeitsverhältnis bei Rente wegen voller Erwerbsminderung?

Beginnt die gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung erst nach der Zustellung des Rentenbescheids, so endet das Arbeitsverhältnis – und damit die Versicherungspflicht – mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages.

Wie stelle ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

Sie können Ihre ausgefüllten unterschriebenen Anträge entweder per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.

Wie bekomme ich teilweise Erwerbsminderungsrente?

Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Wir prüfen das anhand ärztlicher Unterlagen.