Meistens sind es Paare, die einen gemeinsamen Mietvertrag unterschreiben. Wie so vieles im Leben kann sich plötzlich die Lebenssituation verändern. Wurde ein gemeinsamer Mietvertrag eingegangen und einer der beiden möchte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen oder das Mietverhältnis an sich soll aufgelöst werden, dann sind dabei einige wichtige Aspekte zu beachten. Show
InhaltsverzeichnisGemeinsamer Mietvertrag und seine MerkmaleIm gemeinsamen Mietvertrag sind alle Bewohner einer Immobilie als Hauptmieter im Mietvertrag angeführt. Das heißt auch, alle Bewohner haben die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter. Diese Art
von Mietverhältnis ist bei Streitigkeiten, Trennungen oder bei Auszug von Mietern schwierig handzuhaben. Hinweis: Die besonderen Merkmale eines gemeinsamen Mietvertrags sind: Bei Trennung: Was passiert mit dem gemeinsamen Mietvertrag?Sind Partner als Mieter in einem gemeinsamen Mietvertrag eingetragen, so sind
beide dem Vermieter gegenüber Pflichten eingegangen. Die monatlich pünktliche Bezahlung der Miete sowie die Einhaltung der Kündigungsfristen müssen somit beide leisten. Denn laut § 421 BGB sind die beiden Mieter Gesamtschuldner. Anders ist das, wenn nur einer der beiden den Mietvertrag unterschrieben hat. Denn dann ist nur derjenige dem Vermieter verpflichtet, der auch im Mietvertrag steht. Der andere
Partner kann in diesem Fall ausziehen, wann immer er möchte und muss keine Mietzahlungen mehr leisten. Sonderkündigungsrecht bei Trennung – gibt es das?Die Trennung des Paares stellt kein Sonderkündigungsrecht dar. Beide müssen die gesetzlichen oder die im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfristen einhalten. Dabei ist zu beachten, dass der Mietvertrag nur gemeinsam gekündigt werden kann. Das heißt: es müssen beide die Kündigung einreichen oder unterschreiben. Alleine
kündigen ist demnach nicht möglich und der Vermieter muss die von einem Partner allein eingereichte Kündigung nicht annehmen. Kein Mieter, kein RechtLebt zum Beispiel ein Partner bereits in einer Wohnung und der andere Partner möchte bei ihm einziehen, so braucht es die Zustimmung des Vermieters. Dies ist meist der Fall bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Heiratet das Paar, so ist dieser Gang zum Vermieter nicht notwendig. Auflösungsmöglichkeiten von gemeinsamen MietverträgenDrei mögliche Lösungsansätze gibt es:
Hinweis: Bei Paaren kann schon beim Aufsetzen des Mietvertrags eine Vereinbarung aufgenommen werden, die die Fortführung des Mietvertrags im Falle einer Trennung regelt. Darin steht, dass der in der Wohnung verbleibende Partner das Mietverhältnis automatisch fortführt und der andere Partner alleine ausscheiden kann. Sonderfall ScheidungLässt sich ein Ehepaar scheiden, gibt es gesonderte Regelungen. Ausschlaggebend ist, wie weit vorangeschritten die Scheidung ist: Erst wenn die Scheidung vorbei ist (wenn der Scheidungsbeschluss rechtskräftig ist), kann ein Ex-Ehepartner vom anderen verlangen, dass dieser der Kündigung zustimmt. Das heißt: Ein Ehepartner kann nicht vom anderen die Zustimmung zur Kündigung verlangen. Erst wenn die Scheidung vollzogen ist, - wenn jeder der Ehepartner den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss in den Händen hält – darf auf eine Änderung des Mietvertrags von einer Seite der Ehepartner gedrängt werden.
Hinweis: Der nachstehende Ausschnitt zeigt, wie sich das OLG Köln mit Beschluss vom 4. Oktober 2010 – 4 UF 154/10 entschieden hat: „Anders ist das Zustimmungsverlangen zu beurteilen, wenn das Scheidungsverfahren – wie hier – noch nicht abgeschlossen oder sogar noch nicht anhängig ist. Dann kann die Einwilligung zur Kündigung erst verlangt werden, wenn die Trennung der Eheleute endgültig ist und zugleich der mit der Ehe verbundene Treu-und-Glaubens-Grundsatz nicht verletzt wird.“ Achtung: Nach der Scheidung kann ein Anspruch auf Unterhaltsleistungen bestehen, dann kann ebenso die Zustimmung des anderen Partners zur Mietvertragskündigung nicht verlangt werden. Denn im Unterschied zu Wohngemeinschaften haben offiziell geschiedene Eheleute oder auch getrennte Partner einer Lebensgemeinschaft das Recht, entgegen des Willens des Vermieters, dass sie den Auszug oder das Ausscheiden aus dem Mietverhältnis des anderen Ehepartners erzwingen können. Demnach greift §1568a BGB und das Fortführen des Mietverhältnisses mit nur einem Partner ist rechtmäßig möglich. Vollmachtlösung – sinnvoll oder nicht?Mit einer Vollmachtlösung können später auftretende Probleme schon im Vorhinein geklärt werden. In dieser Vollmachtlösung erteilt jeder Mieter dem jeweils
anderen die Vollmacht, dass dieser das Mietverhältnis auch ohne seiner Einwilligung kündigen darf. Achtung: Eine Vollmacht, wie in diesem besonderen Fall sollte nicht in den formularmäßigen Mietvertrag selbst eingearbeitet sein. Diese Vollmacht ist nämlich dadurch rechtlich gesehen unwirksam. Besser ist es, ein eigenständiges Dokument zu erstellen und als individuelle Vereinbarung den wichtigen Mietvertragsdokumenten beizulegen. Mustervorlage – VollmachtlösungAchtung: Wie bei allen Mustervorlagen handelt es sich lediglich um ein Muster oder eine Vorlage, nach der eine solche Vollmacht formuliert werden kann. Es ist in jedem Fall ratsam, eigenständig und sorgfältig eine Vollmachtserklärung zu erstellen. Um sich rechtlich abzusichern, kann ein Fachanwalt kontaktiert werden, der alle Dokumente auf ihre rechtliche Richtigkeit prüft und gegebenenfalls an den Einzelfall anpasst. Kommt es zu einer Kündigung des Mietverhältnisses, ist es wichtig, diese Vollmacht nur im Original dem Kündigungsansinnen beizulegen. Der Vermieter hat ansonsten aufgrund von § 174 BGB das Recht, die gesamte Kündigung nicht anzuerkennen. Er kann sie zurückzuweisen. Nebenkostenzahlung – wer muss was zahlen?Alle Hauptmieter haben sich mit ihrer Unterschrift
verpflichtet, pünktlich die Miete zu bezahlen sowie Zahlungen für die veranschlagten Nebenkosten zu leisten. Zu Nebenkosten zählen die Nebenkostenvorauszahlung und Kosten, die sich aus der Betriebskostenabrechnung ergeben. Ausnahmefall: Der Tod und gemeinsamer MietvertragUnbedacht und nicht selten kommt es vor, dass der Partner oder ein anderer Mitbewohner plötzlich verstirbt. In den wenigsten Fällen wird diese Variante mitgedacht und stellt daher Ehe- sowie Lebenspartner und andere WG-Mitbewohner vor ein Problem. Bestand ein gemeinsamer Mietvertrag, dann ergibt sich für den Vermieter kein Anspruch auf einen neuen Vertrag. Er kann das bestehende Mietverhältnis mit den hinterbliebenen Mietern fortführen. Bestand kein gemeinsamer Mietvertrag und haben die hinterbliebenen Mieter oder der hinterbliebene Partner über mehrere Jahre hinweg gemeinsam mit dem Verstorbenen in der Wohnung gelebt, geht der Mietvertrag in die Hände der Hinterbliebenen über. Dabei muss kein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Es reicht aus, wenn der Vertrag abgeändert wird. Existieren keine Lebens- oder Ehepartner, werden automatisch die Erben als Gemeinschaft herangezogen. Sie können gemeinsam den bestehenden Mietvertrag kündigen. Erben haben daher eine Doppelfunktion, sie treten als Gemeinschaft sowie gleichzeitig als Gesamtschuldner auf. Demnach müssen sie noch anfallende Nachzahlungen der Betriebskosten bezahlen. Der Tod stellt ein Sonderkündigungsrecht dar. Daher haben verbliebene Partner sowie Erben das Recht, den Mietvertrag zu kündigen und können verweigern, dass sie selbst in den bestehenden Mietvertrag eintreten müssen. Achtung: Dabei gilt es sich innerhalb von einem Monat nach dem Tod des Mieters zu entscheiden – egal ob der hinterbliebene Partner oder die Erben –, ob das Mietverhältnis aufgelöst wird oder nicht. Eine Ablehnungserklärung kann in formloser, muss aber in schriftlicher Form dem Vermieter überreicht werden. Kündigung vom VermieterNicht immer ist es die Mieterseite, die kündigt. Auch Vermieter können einen gemeinsamen Mietvertrag kündigen. SchlichtungsbegehrenWenn der Vermieter eine Kündigung ausspricht, können die Wohngemeinschaft oder ein Paar Widerspruch einlegen. Dafür müssen alle eingetragenen Mieter ein Schlichtungsbegehren einreichen. nur ein Mieter die Kündigung des Vermieters akzeptiert und nicht dagegen vorgehen möchte. Dann müssen jene, die Widerspruch einlegen möchten, gegen den Vermieter sowie gegen den anderen Mieter ein Schlichtungsbegehren und in weiterer Folge eine Klage einreichen. im Mietobjekt eine Familie lebt. Dann kann jeder -obgleich Ehepartner oder eingetragener Partner – gegen die Kündigung vorgehen. Hier ist es auch jenen Partnern erlaubt, die nicht im Mietvertrag eingetragen sind, einen Widerspruch einzulegen. Das muss der Vermieter bei Kündigung bedenkenDer Vermieter muss alle im Vertrag eingetragenen Hauptmieter über seine Kündigung in Kenntnis setzen. Wenn alle Hauptmieter zusammen im Mietobjekt wohnen, so reicht es aus, nur ein Kündigungsschreiben zu erstellen und dabei die Kündigungsfristen zu
wahren. Achtung: Es empfiehlt sich das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu versenden. Somit hält der Vermieter einen physischen Beweis in den Händen, dass alle Hauptmieter, das Schreiben erreicht hat. Da der Empfänger – der Hauptmieter – mit seiner Unterschrift den Erhalt des Briefes bestätigen muss. Das muss der Vermieter beim Kündigen beachten: das Kündigungsschreiben muss schriftlich an alle Hauptmieter erfolgen – obgleich sie noch im Mietobjekt wohnen oder bereits ausgezogen sind. die Zustellung des Kündigungsschreibens muss möglichst zum gleichen Zeitpunkt geschehen. wurde eine Vollmacht für den Empfang der Kündigung erstellt, so muss das Schreiben an alle Mieter adressiert sein. Es muss aber nur an eine Adresse versandt werden. • etwaige Vollmachten müssen auf ihre Gültigkeit sowie Richtigkeit geprüft werden. Noch zu bedenken hat der Vermieter, dass … die Vollmacht ungültig ist, wenn sie bei Empfang der Kündigung bereits abgelaufen ist. die Zeitspanne der Zustellung bei mehreren Kündigungsschreiben nur 1 Monat betragen. Gemeinsamer Mietvertrag – Recht einfach erklärtWas sind die besonderen Merkmale vom gemeinsamen Mietvertrag?Vor dem Gesetz sind all jene Mieter Gesamtschuldner, von denen im Mietvertrag eine Unterschrift vorliegt. Das heißt: Sie müssen dem Vermieter gegenüber als Einheit ihre im Mietvertrag vereinbarten Pflichten nachkommen. In erster Linie sind das die pünktliche Bezahlung der Miete sowie die Einhaltung von Kündigungsfristen. Auch können sich alle Mieter nicht auf ein Sonderkündigungsrecht beim Auszug eines Mieters oder bei Trennung von Ehepartner berufen. Was passiert im Falle einer Trennung mit dem gemeinsamen Mietvertrag?Das hängt von der jeweiligen Situation ab. Wenn beide Partner den gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben haben, so haben sich beide dem Vermieter gegenüber verpflichtet. Das heißt: Beide
müssen Die Mietzahlung nachkommen und sich an Kündigungsfristen halten. Anders ist das, wenn nur einer der beiden den Mietvertrag unterzeichnet hat. So hat nur derjenige die Rechte und Pflichten und der andere kann sich auf kein Recht berufen. Gilt das Sonderkündigungsrecht bei Trennung?Die Trennung stellt vor dem Gesetz keinen Grund dar, dass das Sonderkündigungsrecht erwirkt werden kann. In jedem Fall ist es ratsam, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Es empfiehlt sich auch eine Mediation, um für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Wie kann ein gemeinsamer Mietvertag aufgelöst werden?Drei mögliche Lösungswege: 1. Der Mietvertrag wird von allen Mietern einig und fristgerecht gekündigt. 2. Eine Übergangslösung finden, in der gemeinsam mit dem Vermieter die Fortführung des Mietvertrags besprochen
wird. Also: Wer unter Einhaltung der Pflichten ausziehen darf und wer in weiterer Folge die Wohnung als Hauptmieter übernimmt. 3. Der gemeinsame Mietvertrag wird abgeändert und auf die in der Wohnung verbliebenen Personen umgestellt wird. Scheidung: Was passiert mit dem gemeinsamen Mietvertrag?Dabei ist das Scheidungsverfahren zu berücksichtigen. Die Scheidung muss rechtkräftig geschlossen sein, damit der eine Ehepartner vom anderen die Zustimmung zur Kündigung einfordern kann. Davor kann die Zustimmung zur Kündigung nicht gefordert werden.
Wann ist eine Vollmachtlösung sinnvoll?Die Vollmachtlösung besagt, dass ein Mieter dem anderen die Zeichnungsberechtigung erteilt. Das heißt: Er kann eigenmächtig und ohne Zustimmung des anderen Mieters, die Kündigung einreichen. Wie ist die Nebenkostenzahlung beim gemeinsamen Mietvertrag geregelt?Beim gemeinsamen Mietvertrag gelten alle Hauptmieter als Gesamtschuldner. Demnach müssen sie sich die Kosten untereinander aufteilen und gesammelt dafür aufkommen. Zieht ein Mieter aus, muss er anteilig bis zum Auszug seinen Beitrag leisten. Tod des Mieters - was ist zu tun?Der Tod eines Mieters bleibt meist unbedacht und stellt für alle Beteiligten ein Problem dar. Im Todesfall muss binnen eines Monats eine Lösung gefunden werden. Dabei gibt es verschiedene Varianten, wie der Mietvertrag fortgeführt oder aufgelöst werden kann. Der Tod des Mieters gilt als Sonderkündigungsrecht, welches zum Beispiel Erben erwirken können. Was muss der Vermieter bei der Kündigung beachten?Das Kündigungsschreiben muss fristgerecht bei allen Hauptmietern in schriftlicher Form eingebracht werden. Den Mietern muss ausreichend Zeit gegeben werden, damit sie von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen können.
Zudem muss der Vermieter darauf achten, dass wirklich jeder der Hauptmieter eigenständig das Kündigungsansinnen erreicht hat. Gegebenenfalls muss er mehrere Kündigungsschreiben ausstellen. Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen. Was tun wenn ein Mieter auszieht?Der Vermieter ist nicht verpflichtet, mit einem der beiden einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Sind beide Hauptmieter und zieht nur einer aus, bleiben beide weiterhin Gesamtschuldner. Das heißt, man haftet auch nach dem Auszug für die Mietzahlung und alle anderen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
Kann ein Mieter aus dem Mietvertrag ausscheiden?Ein Mieter allein kann für sich in der Regel nicht kündigen, wenn er aus einem gemeinsamen Mietvertrag ausscheiden will - eine solche Kündigung ist unwirksam, der Vermieter muss sich darauf nicht einlassen, - der Vermieter muss dem Wunsch nach einem Ausscheiden in der Regel nicht zustimmen.
Was passiert wenn ein Hauptmieter auszieht?Bei einer Mehrheit von Mietern kann das Mietverhältnis durch Kündigung nur dadurch beendet werden, dass alle Mieter den Vertrag kündigen. Auch der Vermieter kann einen Mietvertrag nur gegenüber allen Mietern kündigen.
Kann der Vermieter mir kündigen wenn der Partner ausgezogen ist?Zieht der Partner aus der Wohnung aus, während Sie in der Wohnung verbleiben, ändert sich am Mietverhältnis an sich nichts. Ihr Vermieter kann bei Ihrer Trennung also nicht einfach den Mietvertrag kündigen. Schließlich hat Ihre Trennung noch keine Auswirkungen auf den Bestand Ihrer Ehe.
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