Kann man sich noch telefonisch krankschreiben lassen

Bereits im Frühjahr, während der ersten Welle der Corona Pandemie, hat sich die Möglichkeit bei leichteren Erkrankungen nicht mehr zwingend die Arztpraxis aufsuchen zu müssen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, als hilfreich erwiesen. 

Vorteil der telefonischen Krankschreibung: Die Gefahr sich im Wartezimmer mit dem Coronavirus zu infizieren, kann damit ausgeschaltet werden. Ein direktes, und zwar ausführliches, Beratungsgespräch mit Ihrem Hausarzt ist dennoch nötig, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten zu können. 

Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten ist bis Ende März 2023 verlängert worden. Damit müssen Patienten mit leichten Infekten nicht in die Arztpraxis kommen.

Telefonische Krankschreibungen ohne Praxisbesuch bleiben im Fall von Erkältungsbeschwerden angesichts der Corona-Krise und der Grippesaison noch bis Ende März 2023 möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschloss, eine vorerst bis Ende November laufende Sonderregelung zu verlängern. Eine telefonische Krankschreibung gilt für bis zu sieben Tage. Sie kann einmal um bis zu weitere sieben Tage verlängert werden. 

Kann man sich noch telefonisch krankschreiben lassen
Kann man sich noch telefonisch krankschreiben lassen

03.11.2022

BKK-Auswertung Krankenstand weiter sehr hoch

Laut einer BKK-Auswertung waren im September überdurchschnittlich viele Menschen krankgeschrieben.

"Wir stehen vor der Erkältungs- und Grippesaison"

Der Gemeinsame Bundesausschuss erläuterte, es sei im Moment schwer vorherzusagen, wie sich die Fallzahlen von Corona-Erkrankten in den Krankenhäusern in den kommenden Monaten entwickelten. "Erschwerend kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkältungs- und Grippesaison", sagte der Vorsitzende Josef Hecken. Das spreche dafür, auf Sicherheit für Patientinnen, Patienten und das Praxispersonal zu setzen. Hecken wies vor allem auf chronisch Kranke hin, die öfter als andere in Arztpraxen gehen müssten und besonders vor vermeidbaren Infektionen zu schützen seien.

Mit der telefonischen Krankschreibung hätten Praxen nun weiterhin eine einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden. Die Krankschreibung per Telefon war erstmals im Frühjahr 2020 wegen Corona eingeführt und bereits mehrmals verlängert worden.

Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA: „Die Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur telefonischen Krankenschreibung wird vorerst weiter gebraucht. Wie sich die Fallzahlen von COVID-19-Erkrankten in den Krankenhäusern und Intensivstationen in den kommenden Monaten entwickeln werden, ist im Moment schwer vorherzusagen. Erschwerend kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkältungs- und Grippesaison. Beide Punkte sprechen dafür, auf Sicherheit für Patientinnen und Patienten sowie für das Praxispersonal zu setzen und die telefonische Krankschreibung zu verlängern. Ich denke hier vor allem an jene Patientinnen und Patienten, die chronisch krank sind, daher öfter als andere in Arztpraxen gehen müssen und aufgrund ihrer Grunderkrankung zugleich ein höheres Ansteckungsrisiko haben. Sie gilt es besonders vor vermeidbaren Infektionen zu schützen. Mit der telefonischen Krankschreibung haben Arztpraxen nun weiterhin eine einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden. Videosprechstunden, die ja ebenfalls einen persönlichen Kontakt vermeiden, werden noch nicht überall angeboten.“

Inkrafttreten zum 1. Dezember 2022

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 in Kraft.

Weitere befristete Corona-Sonderregelungen

Alle aktuell geltenden befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind auf der Website des G-BA zu finden.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

Mit einer telefonischen Krankmeldung eine AU für den Arbeitgeber zu bekommen - dieses Vorgehen ist aktuell in diesen Fällen möglich.

Stand: 18.11.2022

Kann man sich noch telefonisch krankschreiben lassen

Angesichts der Corona-Infektionen und der Grippesaison wird die Möglichkeit, dass sich Patientinnen und Patienten telefonisch krankschreiben lassen können, fortgeführt. Diese Regelung gilt vorerst bis 31. März 2023. Die telefonische Krankmeldung wurde in der Corona-Pandemie eingeführt, um das Ansteckungsrisiko in Wartezimmern zu senken und die Arztpraxen angesichts der Corona-Infektionszahlen zu entlasten.

Krankmeldung telefonisch - für sieben Tage

Kann man sich noch telefonisch krankschreiben lassen

Die entsprechenden Krankschreibungen gibt es bei leichten Atemwegserkrankungen jeweils für maximal sieben Tage. Dafür muss der Patient oder die Patientin ein Gespräch mit dem Arzt führen und sich beraten lassen. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet dann, ob eine Krankschreibung gerechtfertigt ist. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung am Telefon für weitere sieben Kalendertage ist auch möglich.

Krankschreibung in der Videosprechstunde

Eine Krankschreibungen in einer Videosprechstunde bei Ihrem Arzt ist aber nach wie vor jederzeit möglich, unter bestimmten Bedingungen: Sie müssen als Patient in der betreffenden Praxis persönlich bekannt sein, also dort schon einmal behandelt worden sein. Und: Die Arbeitsunfähigkeit muss über eine Videosprechstunde feststellbar sein. Das gilt nur für Erstbescheinigungen für einen Zeitraum von maximal sieben Tagen. Für die Folgebescheinigung muss man dann wieder in der Praxis erscheinen. Neu ist, dass für bisher unbekannte Patienten in der Videosprechstunde eine Krankschreibung für bis zu drei Tage per Videosprechstunde möglich ist. Ein Recht auf eine Krankschreibung in einer Videosprechstunde gibt es für den Patienten nicht, die Entscheidung fällt der Arzt.

Videosprechstunde können fast alle Ärzte anbieten - ausgenommen sind allerdings Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen, so die Kassenärztliche Vereinigung.

Wann muss meine Krankmeldung beim Arbeitgeber sein?

Ab wann eine Krankmeldung vorgelegt werden muss, dafür gibt es keine einheitliche Regelung - das legt jeder Arbeitgeber selbst fest. Die meisten verlangen erst ab dem vierten Krankheitstag eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), manche aber auch schon ab dem ersten Tag. In vielen Praxen gibt es bereits eine eAU, das bedeutet, die Praxen verschicken automatisch eine digitale Kopie der AU an den Arbeitgeber, alle Infos hier: Krankschreibung online.

Damit erst gar keine Probleme aufkommen, sollten Sie sich, wenn Sie krank werden, möglichst schnell bei Ihrem Arbeitgeber melden.

Krankmeldung und Versichertenkarte

Normalerweise liest das Praxis-Team bei jedem ersten Besuch im Quartal die Versichertenkarte des Patienten in das Computersystem ein. Bei der Krankmeldung über Telefon oder Videosprechstunde können die bekannten Patientendaten aus der Kartei der Praxis übernommen werden.

Kann man sich telefonisch krank melden?

Wenn die Ärztin oder der Arzt der Meinung ist, dass ein Patient arbeitsunfähig ist, wird er auch krankgeschrieben – auch telefonisch, wenn das möglich ist.

Wie fragt man nach einer Krankschreibung?

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seinen Chef unverzüglich, am besten vor Arbeitsbeginn, darüber zu unterrichten, dass er krank ist. Dies kann er über mehrere Wege tun. Am sichersten ist allerdings, wenn die Krankmeldung per E-Mail oder per Telefon erfolgt.

Wie kann man sagen dass man krank ist?

„Sehr geehrte/r Frau/Herr XY, leider bin ich heute krank und kann nicht zur Arbeit kommen. Ich habe einen Arzttermin um 10 Uhr und melde mich, sobald ich weiß, wie lange ich krankgeschrieben sein werde.

Kann man nachträglich krank geschrieben werden?

kann ein Arzt rückwirkend krankschreiben? Eine rückwirkende Krankschreibung ist für maximal drei Tage gestattet. Außerdem muss in jedem Fall nachvollziehbar sein, dass der Betroffene bereits vorher an einer Krankheit litt und dementsprechend seiner Tätigkeit nicht nachgehen konnte.