Kann ich nach 45 Jahren Arbeit abschlagsfrei in Rente gehen?

Das Rentenalter wird bis 2031 stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Über den gesetzlichen Rentenbeginn entscheidet das Geburtsjahr

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

 

Der abschlagsfreie Renteneintritt für Leute, die mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse gezahlt haben, wird von 63 auf 65 Jahre angehoben.

Weitere Altersrenten mit höherem Einstiegsalter

 

Auch beim Renteneinstieg für langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren und bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Anpassungen.

Was ist mit dem Rentenbeginn für Schwerbehinderte?

 

Menschen mit Schwerbehinderung, die berufstätig sind, können bereits mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen – allerdings mit Abschlägen.

Ausblick: Kommt die Rente mit 73?

 

Laut Ansicht von Expert:innen sollte das Rentenalter weiter steigen, um das Rentensystem stabil zu halten.

Das Wichtigste zum Renteneintrittsalter zusammengefasst

Das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren gilt für alle, die ab 1964 geboren sind. Für frühere Jahrgänge ist die Regelaltersgrenze vom Geburtsjahr abhängig. Je nach Jahrgang liegt sie zwischen 65 und 67 Jahren.

Die Anhebung des Renteneintrittsalters um zwei Jahre betrifft auch Altersrenten für Versicherte mit mindestens 45 oder 35 Beitragsjahren sowie die Rente für Schwerbehinderte.

Expert:innen gehen davon aus, dass das Rentenalter weiter steigen wird, wenn das System stabil bleiben soll. Sie raten außerdem, die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge attraktiver zu machen, damit zukünftige Rentner-Generationen besser im Alter abgesichert sind.

Wann kann ich in Rente gehen? Diese Frage beschäftigt viele Menschen. Die Anhebung des Rentenalters und die damit verbundenen Übergangsregelungen sorgen nicht selten für Verunsicherung. In diesem Ratgeber finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Renteneintrittsalter sowie Tabellen, mit deren Hilfe Sie Ihre Regelaltersgrenze ermitteln können.

Regulär in Rente gehen – Die Rente mit 67 Jahren

67 gilt allgemein als die magische Grenze zwischen Berufsleben und Ruhestand. Laut Gesetz sind 67 Jahre die aktuelle Regelaltersgrenze. Das ist der Zeitpunkt, an dem Sie in den Ruhestand gehen können und Ihre gesetzliche Altersrente ohne Abschläge (Abzüge) ausgezahlt bekommen.

Diese Regelung gilt erstmals für alle, die ab 1964 geboren wurden. Wenn Sie jetzt oder in den kommenden Jahren Rentner:in werden, haben Sie schon früher den Anspruch auf Ihre abschlagsfreie Altersrente.

Ihr Geburtsjahr entscheidet also darüber, wann Sie gesetzlich in Rente gehen können. Der Grund für die Unterscheidung ist die Rentenreform von 2007. Damals beschloss die Regierung, das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahre auf 67 Jahre anzuheben. Umgesetzt wird die Reform seit 2012, denn die Anhebung geschieht stufenweise.

Gründe für diese Anpassung sind die steigende Lebenserwartung und die sinkenden Geburtenzahlen. Sie führen dazu, dass immer weniger Personen in die Rentenkasse einzahlen, die Rentenbezieher aber gleichzeitig immer länger Rente erhalten. Das setzt das System der gesetzlichen Rentenversicherung finanziell ordentlich unter Druck.

Die Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre

  • Ab dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Regelaltersgrenze jährlich um einen Monat nach hinten verschoben.
  • Ab Jahrgang 1959 verschiebt sich die Grenze zum Rentenalter um jeweils zwei Monate nach hinten.
  • 2031 ist die Anhebung des Rentenalters abgeschlossen. Das ist das Jahr, in dem der Jahrgang 1964 67 Jahre alt wird.

Geregelt ist diese Anhebung der Regelaltersgrenze im Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI § 35 und § 235).

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie das Renteneintrittsalter von Frauen und Männern stufenweise angehoben wird:

GeburtsjahrRenten­eintritts­alter (Jahre)In welchem Zeitraum gilt das Renten­eintritts­alter?Vor 194765 JahreBis Januar 2012194765 Jahre und 1 MonatFebruar 2012 bis Februar 2013194865 Jahre und 2 MonateMärz 2013 bis März 2014194965 Jahre und 3 MonateApril 2014 bis April 2015195065 Jahre und 4 MonateMai 2015 bis Mai 2016195165 Jahre und 5 MonateJuni 2016 bis Juni 2017195265 Jahre und 6 MonateJuli 2017 bis Juli 2018195365 Jahre und 7 MonateAugust 2018 bis August 2019195465 Jahre und 8 MonateSeptember 2019 bis September 2020195565 Jahre und 9 MonateOktober 2020 bis Oktober 2021195665 Jahre und 10 MonateNovember 2021 bis November 2022195765 Jahre und 11 MonateDezember 2022 bis Dezember 2023195866 JahreJanuar 2024 bis Januar 2025195966 Jahre und 2 MonateMärz 2025 bis April 2026196066 Jahre und 4 MonateMai 2026 bis Juni 2027196166 Jahre und 6 MonateJuli 2027 bis August 2028196266 Jahre und 8 MonateSeptember 2028 bis Oktober 2029196366 Jahre und 10 MonateNovember 2029 bis Dezember 2030196467 JahreAb Januar 2031

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Tipp: Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Wenn Sie genau wissen wollen, wann Sie frühestmöglich und wann regulär in Rente gehen können sowie mit welcher Rente Sie rechnen können, dann hilft Ihnen der Online-Rechner der DRV weiter. Mit Geburtsdatum und Angaben zu Schwerbehinderung und Tätigkeit ermitteln Sie mit wenigen Klicks alle Daten. Für die Ermittlung der Rentenhöhe sollten Sie ihre Renteninformation griffbereit halten.

Welche Voraussetzungen brauchen Sie, um in Rente zu gehen?

Um eine Altersrente zu erhalten, die Ihnen abschlagsfrei ausgezahlt wird, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Regelaltersgrenze erreicht haben (siehe Tabelle oben)
  • Sie müssen mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Übrigens: Diese sogenannten Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten. Ein weiterer Unterschied zu anderen Altersrenten: Sie können unbegrenzt viel hinzuverdienen, ohne dass dieses Einkommen auf die Rente angerechnet wird.

Neben der regulären Altersrente gibt es noch weitere Rentenformen, für die es wiederum spezielle Regelungen zu den Voraussetzungen und den Rentenstart gibt.

Kann ich nach 45 Jahren Arbeit abschlagsfrei in Rente gehen?

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In der Rubrik „Wissen“ finden Sie Infos, Tipps und Ratgeber aus verschiedenen Bereichen des Alltags, in denen auch Schutz, Absicherung und Finanzen eine Rolle spielen.

Zum Beitrag

Von 63 auf 65 Jahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte:

Zahlen Sie bereits 45 Jahre oder länger in die Rentenversicherung ein, haben Sie Glück: Sie können früher in den Ruhestand gehen und (!) eine Rente ohne Abschlag beziehen.

Doch auch bei dieser Altersrente für besonders langjährig Versicherte verschiebt sich der gesetzliche Rentenbeginn nach hinten. Während sich Personen vom Jahrgang bis 1953 noch mit 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand verabschieden konnten, müssen die späteren Jahrgänge wieder einige Monate dranhängen.

Auch hier ist es wieder der Geburtsjahrgang 1964, bei dem die Anpassungen schließlich abgeschlossen sind.

Die folgende Tabelle zeigt die stufenweise Anpassung des Renteneintrittsalters:

Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre)

GeburtsjahrRentenstartVor 195363 Jahre195363 und 2 Monate195463 und 4 Monate195563 und 6 Monate195663 und 8 Monate195763 und 10 Monate195864 Jahre195964 und 2 Monate196064 und 4 Monate196164 und 6 Monate196264 und 8 Monate196364 und 10 Monate196465 Jahre

Kann ich auch früher in Rente gehen, wenn ich weniger als 45 Jahre Beiträge gezahlt habe?

Ja, auch dann ist ein früherer Ruhestand möglich. Allerdings müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Für jeden Monat, den Sie eher gehen, werden 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Maximal 14,4 Prozent Abzüge sind erlaubt. Das entspricht vier Jahren. Gerechnet ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren können Sie frühestens mit 63 Jahren in den Ruhestand wechseln.

Renten mit höherem Einstiegsalter

Bei folgenden Rentenarten steigt die Altersgrenze ebenfalls allmählich um zwei Jahre an:

Altersrente für langjährig Versicherte

 

Als langjährig versichert gelten Sie, wenn Sie mindestens 35 Jahre lang versicherungspflichtig beschäftigt waren. Versicherte der Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963 können mit dieser Voraussetzung noch vor dem 67. Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen. Für alle ab Jahrgang 1964 gelten die üblichen Abschläge.

Erwerbsminderungsrente

 

Erhalten Sie Erwerbsminderungsrente, wird die Zahlung automatisch in eine Altersrente umgewandelt, sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, die für Ihren Jahrgang gilt. Die Anhebung des Renteneintritts von 65 auf 67 Jahre erfolgt stufenweise, genau wie bei der normalen Altersrente.

Rentenbeginn für Schwerbehinderte

Abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen können auch Schwerbehinderte, wenn sie

  • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen,
  • einen Behinderungsgrad von 50 Prozent nachweisen und
  • die für ihre Geburtsjahrgang vorgesehene Altersgrenze erreicht haben.

Leute, die ab 1964 geboren sind, können ab 65 Jahren in Rente gehen. Für alle, die früher geboren sind, wird die Altersgrenze für den gesetzlichen Rentenbeginn allmählich von 63 Jahren auf 65 angehoben.

Renteneintritt für Schwerbehinderte – Abschlagsfreie Rente und 35 Beitragsjahre

GeburtsjahrRenteneintrittsalter195263 Jahre und 1 bis 6 Monate195363 und 7 Monate195463 und 8 Monate195563 und 9 Monate195663 und 10 Monate195763 und 11 Monate195864 Jahre195964 und 2 Monate196064 und 4 Monate196164 und 6 Monate196264 und 8 Monate196364 und 10 Monate196465 Jahre

Frührente für schwerbehinderte Menschen

Neben diesem regulären Renteneintritt haben Menschen mit 50 Prozent Schwerbehinderung die Möglichkeit, maximal drei Jahre früher in den Ruhestand zu wechseln. Der Preis dafür sind Abschläge, die von der Rente abgezogen werden, genau wie bei anderen Erwerbstätigen auch. Pro Monat, den sie früher in Rente gehen, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.

Renten­eintritt­salterAbschlags­höhe62 JahreDauerhaft 10,8 Prozent (36 Monate)63 JahreDauerhaft 7,2 Prozent (24 Monate)64 JahreDauerhaft 3,6 Prozent (12 Monate)

Außerdem muss für diese Frührente auch die 35 Jahre Wartezeit erfüllt sein.

Ausblick zum Renteneintrittsalter – Kommt die Rente mit 73?

Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist eine Reaktion auf die Verhältnisse in der Gesellschaft. Dabei dreht es sich um diese drei Faktoren:

  1. Die Deutschen werden älter und beziehen daher immer länger Rente.
  2. Die geburtenstarke Generation der „Baby Boomer“ wechselt in den Ruhestand.
  3. Die Geburtenrate bleibt hingegen anhaltend niedrig.

Das heißt: Die Zahl der Rentner nimmt zu, aber die Zahl der jungen Leute, die die Renten finanzieren, wird kleiner.

Mit verschiedenen Mitteln versucht die Politik das Rentensystem zu retten und das Rentenniveau stabil zu halten.

Privat vorsorgen

Das ist zum einen die Aufforderung und Förderung der privaten Altersvorsorge.

Mehr Beitragzahlende

Zum anderen bringen Politiker den Vorschlag ein, die Rentenkasse für mehr Personen zu öffnen und auch Selbstständige sowie Beamt:innen und Richter:innen zu verpflichten, in die Rentenkasse einzuzahlen.

Renteneintritt verschieben

Ein weiteres Mittel ist die Anhebung des Renteneintrittsalters. Damit soll die Rentenbezugszeit an die Lebenserwartung angepasst. Zugleich gibt es dadurch mehr Erwerbstätige, die die Renten finanzieren.

Bereits 2016 überraschten Wissenschaftler:innen vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IDW) mit dem Vorschlag vor, das Rentenalter weiter anzuheben. 2030 sollte es bei 69 Jahren, 2035 bei 71 Jahren und bis 2041 bei 73 Jahren liegen. So könne das Rentensystem finanzierbar und die Beitragssätze stabil gehalten werden.

Auch jetzige Berater der Regierung schlagen vor, dass das Renteneintrittsalter nach 2031 weiter steigen sollte. Einigkeit herrscht unter Expert:innen darüber, die Rente an die Lebenserwartung anzupassen. Offen ist allerdings die Frage nach einem festgelegten Renteneintrittsalter. Im Gespräch sind auch Ideen, das Rentenalter flexibler zu gestalten.

Neben der Anpassung der Rentenbedingungen sehen Expert:innen in der privaten Altersvorsorge eine wichtige Stellschraube, um den Lebensabend von Senior:innen finanziell abzusichern. Sowohl betriebliche Altersvorsorge als auch fondsgebundene Rentenversicherungen mit ihren langfristigen Geldanlagen können vor allem den Generationen helfen, die erst um 2040 oder 2050 in den Ruhestand gehen.

Sie sind an einer sicheren Altersvorsorge interessiert, aber wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Beginnen Sie am besten mit einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch mit unseren Versicherungs-Expert:innen. Informieren Sie sich dabei zu Ihren Altersvorsorge-Optionen und ist für Sie etwas Passendes dabei, kümmern wir uns um alles Weitere.

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Quellen:

  • amtlich einfach – Infoseite der Bundesregierung: Thema Ruhestand
  • Deutsche Rentenversicherung – Wann kann ich in Rente gehen?
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Rente und Altersvorsorge
  • Ihre Vorsorge – Eine Initiative der DRV – Rentenbeginnrechner
  • HanseMerkur – Renten-Irrtümer
  • Welt – Artikel Rente mit 73 (letzter Aufruf 7. 10. 2021)

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Kann man nach 45 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen?

Ihr Geburtsjahr bestimmt, wann dieser Zeitpunkt eintritt. Langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 1952 oder früher geboren wurden. Danach werden die Grenzen schrittweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 angepasst.

Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 64 in Rente gehen?

Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1957 gilt für diese besondere Altersrente aktuell eine Altersgrenze von 63 Jahren und zehn Monaten.

Kann ich mit 62 und 45 Arbeitsjahren in Rente gehen?

Mit genug Beitragsjahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen. Abschläge. Mit mindestens 45 Beitragsjahren können Sie abschlagsfrei – also ohne Rentenminderung – früher in Rente gehen.

Welche Jahrgänge können mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?

Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren gilt nur für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1952. Zudem darf die Rente frühestens am 1. Juli 2014 begonnen haben.