Noch immer hält die Corona-Pandemie unsere drei Märkte Deutschland, Belgien und Luxemburg im Griff. Informieren Sie sich über aktuelle Eindämmungsmaßnahmen und Bestimmungen zu Reisen aufgrund des Covid-19-Virus in Belgien und Luxemburg! Show Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus in Belgien und LuxemburgTrotz größtmöglicher Sorgfalt übernimmt AHK debelux keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Bei spezifischen Anfragen empfehlen wir deutschen Firmen, ihre belgischen oder luxemburgischen Partner, Kunden und Lieferanten direkt zu kontaktieren oder eine individuelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Hinweis: Unsere Webseiten werden täglich aktualisiert. Um immer den neuesten Stand abzurufen, laden Sie die Webseite immer neu, z.B. indem Sie die F5-Taste drücken. Belgien: Informationen zu Corona bedingten EinschränkungenSeit 11. März gilt in Belgien bei Einreise:
Beachten Sie bei der Rückreise auch die derzeit in Deutschland geltenden Rückkehrbestimmungen bzw. die Quarantäne- bzw. Einreiseverordnungen Ihres Bundeslandes! FAQ 1. Maskenempfehlung
2. Covid Safe TicketDie Verwendung des Covid Safe Tickets, u.a. im Horeca-Sektor und bei Veranstaltungen, endet. 3. HomeofficeDer Konzertierungsausschuss fordert die Unternehmen und öffentlichen Dienste auf, in Absprache mit den Sozialpartnern eine strukturelle Homeoffice-Regelung einzuführen. Luxemburg: Informationen zu Corona bedingten EinschränkungenEinreiseAls Bürger der EU können Sie in Luxemburg einreisen, unabhängig des Reiseanlasses und nicht nur um an ihren Wohnsitz zurückzukehren. Mehr Info zu Reisen nach Luxemburg FlugreisenFür Personen, die zur Einreise nach Luxemburg berechtigt sind (alle Nationalitäten), besteht die Verpflichtung, vor Antritt eines Fluges nach Luxemburg folgendes vorzulegen:
Dies gilt für alle Abflüge nach Luxemburg, auch für Abflüge aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder dem Schengen-Raum. Testen und QuarantäneIn Luxemburg gibt es keine Isolations- oder Quarantänepflicht für Einreisende aus dem Ausland. Eine solche Maßnahme wird nur im Falle eines positiven COVID-19-Testresultats angewandt. Maskenpflicht: Es herrscht Maskenpflicht in Geschäften sowie in Gebäuden, die öffentlich zugänglich sind sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei sportlichen Aktivitäten und Wettkämpfen Für Mitarbeiter, externe Dienstleister und Besucher von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen gilt die Regelung CovidCheck "3G". Maßnahmen auf einen Blick Auf der Website der Regierung über alle Informationen in der Coronakrise finden Unternehmen einen Überblick über Maßnahmen wie Deckung der Bankenkredite, Soforthilfen, Aufrechterhaltung der Beschäftigung. Zur Übersicht (DE)
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