Kann man in luxemburg wieder einkaufen

Noch immer hält die Corona-Pandemie unsere drei Märkte Deutschland, Belgien und Luxemburg im Griff. Informieren Sie sich über aktuelle Eindämmungsmaßnahmen und Bestimmungen zu Reisen aufgrund des Covid-19-Virus in Belgien und Luxemburg!

Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus in Belgien und Luxemburg

Trotz größtmöglicher Sorgfalt übernimmt AHK debelux keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Bei spezifischen Anfragen empfehlen wir deutschen Firmen, ihre belgischen oder luxemburgischen Partner, Kunden und Lieferanten direkt zu kontaktieren oder eine individuelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

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Belgien: Informationen zu Corona bedingten Einschränkungen

Seit 11. März gilt in Belgien bei Einreise:

  1. Die allgemeine Verpflichtung, ein Passenger Locator Form (PLF) auszufüllen, wird aufgehoben. Das PLF ist nur für Personen vorgeschrieben, die mit einem Beförderer aus einem Drittland nach Belgien reisen, das nicht auf der weißen Liste der Europäischen Union steht.
  2. Personen, die nicht in Belgien wohnen, müssen bei ihrer Einreise nach Belgien im Besitz eines gültigen COVID-Zertifikats (Impfung, Test oder Genesung) sein, außer bei Kurzaufenthalten von weniger als 48 Stunden ohne Inanspruchnahme eines Beförderers.
  3. Für Personen, die nach Belgien reisen und Inhaber eines der drei COVID-Zertifikate (Impfung, Test oder Genesung) sind, besteht keine Test- oder Quarantänepflicht.

Beachten Sie bei der Rückreise auch die derzeit in Deutschland geltenden Rückkehrbestimmungen bzw. die Quarantäne- bzw. Einreiseverordnungen Ihres Bundeslandes!

FAQ

1. Maskenempfehlung

  • Das Tragen einer Maske bleibt empfohlen, u.a. in Innenräumen, an stark frequentierten Orten und dort, wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.
  • Für schutzbedürftige Personen wird weiterhin die Verwendung von FFP2-Masken empfohlen.
  • In Krankenhäusern, Arztpraxen (beim Arzt) und Apotheken bleibt das Tragen einer Maske Pflicht

2. Covid Safe Ticket

Die Verwendung des Covid Safe Tickets, u.a. im Horeca-Sektor und bei Veranstaltungen, endet.

3. Homeoffice

Der Konzertierungsausschuss fordert die Unternehmen und öffentlichen Dienste auf, in Absprache mit den Sozialpartnern eine strukturelle Homeoffice-Regelung einzuführen.

Luxemburg: Informationen zu Corona bedingten Einschränkungen

Einreise

Als Bürger der EU können Sie in Luxemburg einreisen, unabhängig des Reiseanlasses und nicht nur um an ihren Wohnsitz zurückzukehren.

Mehr Info zu Reisen nach Luxemburg

Flugreisen

Für Personen, die zur Einreise nach Luxemburg berechtigt sind (alle Nationalitäten), besteht die Verpflichtung, vor Antritt eines Fluges nach Luxemburg folgendes vorzulegen:

  • Entweder ein Impfzertifikat, das einen vollständigen Impfschutz bescheinigt, der mit einem Impfstoff durchgeführt wurde, der von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassen ist, ausgestellt von einer öffentlichen oder medizinischen Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates des Schengen-Raumes, oder ein von einem Drittland ausgestelltes Impfzertifikat, das einen vollständigen Impfschutz bescheinigt und in Luxemburg gemäß Artikel 3bis des geänderten Gesetzes vom 17. Juli 2020 über Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie als gleichwertig angesehen wird.
  • oder eine von einem Arzt oder einer nationalen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats des Schengen-Raums ausgestellte Genesungsbescheinigung für Personen, die innerhalb der letzten 6 Monate vor der Reise an einer SARS-CoV-2-Infektion erkrankt sind und die geltende Isolationszeit im jeweiligen Land mit dem vollständigen Abklingen der Infektionssymptome abgeschlossen haben
  • oder das negative Ergebnis (auf Papier oder elektronisch) eines Nukleinsäure-Amplifikationstest (NAT) auf SARS-CoV-2-Virus-RNA (PCR-, TMA- oder LAMP-Methode), der weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde, oder eines SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests, der weniger als 48 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde, durch ein medizinisches Analyselabor oder eine andere zu diesem Zweck zugelassene Stelle. Das negative Ergebnis des Tests muss, ggf. mit einer Übersetzung, in einer der luxemburgischen Verwaltungssprachen oder in Englisch, Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch vorgelegt werden.

Dies gilt für alle Abflüge nach Luxemburg, auch für Abflüge aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder dem Schengen-Raum.

Testen und Quarantäne

In Luxemburg gibt es keine Isolations- oder Quarantänepflicht für Einreisende aus dem Ausland. Eine solche Maßnahme wird nur im Falle eines positiven COVID-19-Testresultats angewandt.

Maskenpflicht: Es herrscht Maskenpflicht in Geschäften sowie in Gebäuden, die öffentlich zugänglich sind sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei sportlichen Aktivitäten und Wettkämpfen

Für Mitarbeiter, externe Dienstleister und Besucher von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen gilt die Regelung CovidCheck "3G".

Maßnahmen auf einen Blick

Auf der Website der Regierung über alle Informationen in der Coronakrise finden Unternehmen einen Überblick über Maßnahmen wie Deckung der Bankenkredite, Soforthilfen, Aufrechterhaltung der Beschäftigung.

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Infothek Covid-19