In welchen Bereich darf vor und hinter Kreuzungen?

5 m Parken

Der neu gefasste § 12 Abs. 3 StVO: Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Damit bleibt es beim Berechnungspunkt wie bisher (Schnittpunkt der Bordsteinkanten). Im Wesentlichen bleibt es auch bei dem 5-Abstand bei Kreuzungen oder Einmündungen. Die Vorschrift über unzulässiges Parken wurde lediglich für die Fälle erweitert, bei denen rechts neben der Fahrbahn ein (baulich angelegter) Radweg verläuft. In solchen Fällen gilt dann ein Parkverbot auf einer Länge von 8m (gemessen vom Schnittpunkt der Bordsteinkanten). Anmerkung: Radwege sind immer baulich angelegt.

In welchen Bereich darf vor und hinter Kreuzungen?

Bild oben: auch nach der neuen StVO besteht hier kein Parkverbot; der 5m-Abstand (roter Pfeil) zum Schnittpunkt der Bordsteinkanten (gelbe Linien) wird eingehalten. Selbst wenn rechts ein (baulich abgesetzter) Radweg verlaufen würde, bleibt es in diesem Beispiel bei dem Maß von 5 Metern, da der 8 Meter-Abstand nur vor Kreuzungen oder Einmündungen einzuhalten ist.

Parkabstand zum Schnittpunkt der Bordsteinkanten: Grafik links: 5 Meter vor und hinter der Kreuzung. Grafik rechts: 8 Meter vor der Kreuzung da rechts neben der Fahrbahn ein Radweg verläuft. Hinter der Kreuzung bleibt es bei dem 5 Meter Abstand.

In welchen Bereich darf vor und hinter Kreuzungen?
In welchen Bereich darf vor und hinter Kreuzungen?
In welchen Bereich darf vor und hinter Kreuzungen?

In welchen Bereich darf vor und hinter Kreuzungen?
In welchen Bereich darf vor und hinter Kreuzungen?
In welchen Bereich darf vor und hinter Kreuzungen?
In welchen Bereich darf vor und hinter Kreuzungen?

In welchen Bereich darf vor und hinter Kreuzungen?

Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, genau zu wissen, wo Parkverbot herrscht. Generell gilt: Überall dort, wo ein Halteverbot gilt, darf auch nicht geparkt werden. Es gibt jedoch noch einige zusätzliche Regeln, wo du dein Auto nicht parken darfst.

Wie sieht das Schild “Parkverbot” aus?

In welchen Bereich darf vor und hinter Kreuzungen?
Offiziell gibt es kein Parkverbot-Zeichen. Im alltäglichen Gebrauch wird jedoch das Verkehrszeichen “eingeschränktes Halteverbot” häufig als Parkverbot bezeichnet. Hier darfst du bis zu 3 Minuten halten. Länger darfst du an dieser Stelle nur stehen, wenn du Leute ein- oder aussteigen lässt sowie zum Be- und Entladen.

Wo ist Parken verboten?

In vielen Bereichen ist es nicht erlaubt, sein Auto zu parken, weil dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet werden würde. Zu diesen Bereichen zählen:

Kreuzungen und Einmündungen

Bis zu 5 Meter davor und dahinter (gemessen von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten) darf nicht geparkt werden.

Andreaskreuze

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt 5 Meter davor und dahinter ein Parkverbot, außerhalb geschlossener Ortschaften 50 Meter vor und hinter dem Andreaskreuz.

Haltestellen

Bis zu 15 Meter vor und hinter dem Schild “Haltestelle”.

Grenzmarkierungen

Wo Grenzmarkierungen das Parken verbieten.

Fahrstreifenbegrenzungen

An Fahrstreifenbegrenzungen oder einseitigen Fahrstreifenbegrenzungen, wenn zwischen der durchgezogenen Linie und dem parkenden Fahrzeug weniger als 3 Meter Platz bleiben.

An vielen Stellen würden Andere durch parkende Autos behindert werden. Deshalb gilt an folgenden Stellen ein Parkverbot:

Bordsteinabsenkungen

Vor Bordsteinabsenkungen darf grundsätzlich nicht geparkt werden.

Grundstücksein- & ausfahrten

Vor Grundstücksein- bzw. ausfahrten
Auf schmalen Straßen darfst du auch gegenüber nicht parken.

Verkehrsberuhigter Bereich

Schachtdeckel

Über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
Gilt nur dort, wo das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist.

Zuparken

Dort wo Andere dadurch gekennzeichnete Parkflächen nicht mehr nutzen können.

Parkraumbewirtschaftungszonen Welche Regeln gelten für Parkraumbewirtschaftungszonen?

In welchen Bereich darf vor und hinter Kreuzungen?
Grundsätzlich darf in einer so gekennzeichneten Zone zwar geparkt werden, jedoch nur mit Parkschein oder Parkscheibe. Durch ein Zusatzschild wird angegeben, was du benutzen musst. Denke daran: Ohne Parkschein bzw. -scheibe oder gültigen Bewohnerausweis stehst du im Parkverbot!

Deinen Parkschein, deine Parkscheibe oder deinen Parkausweis musst du gut lesbar in deinem Auto anbringen. Durch Verkehrszeichen oder Gesetze vorgeschriebene Halt- oder Parkverbote gelten natürlich auch in Parkraumbewirtschaftungszonen. Wenn unter einem Schild ein Zusatzzeichen angebracht ist, darfst du dort nur parken, wenn du die auf dem Zusatzzeichen genannten Kriterien erfüllst. 

Große & schwere Fahrzeuge

Ein regelmäßiges Parken von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und von Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2 Tonnen, ist in folgenden Gebieten nicht zulässig:

  • in Klinikgebieten
  • in Kurgebieten
  • in reinen bzw. allgemeinen Wohngebieten
  • in Sondergebietendie der Erholung dienen (z. B. Ferienhausgebiete)

Das Parkverbot gilt nur an Sonn- und Feiertage, sowie werktags von 22.00 bis 6.00 Uhr. Parkplätze, die für entsprechende Fahrzeuge gekennzeichnet sind, und an Endhaltestellen parkende Linienomnibusse, sind davon ausgenommen.

Einen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug darfst du nicht länger als 2 Wochen im öffentlichen Raum parken, ohne ihn zwischenzeitlich zu bewegen. Wer längere Zeit parken möchte, muss den Anhänger daher spätestens nach 2 Wochen umparken.

In welchen Bereich darf vor und hinter Kreuzungen?
Dieses Schild erlaubt zwar grundsätzlich, dass auf dem Gehweg geparkt werden darf, für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,8 Tonnen gilt hier aber dennoch ein Parkverbot.

Übrigens:

Auch ein Pkw, der nicht in der abgebildeten Position geparkt wurde, würde hier im Parkverbot stehen.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Parkverbot gilt an all jenen Stellen, an denen das Schild “Eingeschränktes Halteverbot” angebracht ist. Darüber hinaus ist das Parken an folgenden Stellen verboten:

  • 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
  • 5 Meter vor und hinter Andreaskreuzen innerorts, 50 Meter außerorts
  • 15 Meter vor und hinter Haltestellen
  • an Grenzmarkierungen, die das Parken verbieten
  • auf Vorfahrtstraßen
  • an Fahrstreifenbegrenzungen
  • vor Bordsteinabsenkungen

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In welchem Bereich vor und hinter Kreuzungen darf man nicht Parken?

Ein Parkverbot gilt an all jenen Stellen, an denen das Schild “Eingeschränktes Halteverbot” angebracht ist. Darüber hinaus ist das Parken an folgenden Stellen verboten: 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. 5 Meter vor und hinter Andreaskreuzen innerorts, 50 Meter außerorts.

Wie weit darf man vor und hinter einer Kreuzung Parken?

Welcher Abstand gilt beim Parken hinter Kreuzungen? Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand von mindestens je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten. Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, muss der Abstand 8 Meter betragen.

Wie viel Meter vor und hinter einer Kreuzung?

3 StVO schreibt diesbezüglich vor, dass Fahrzeugführer in einem Abstand von 5 Metern vor und hinter Kreuzungen nicht parken dürfen. Dieser wird sogar auf 8 Meter ausgeweitet, wenn rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Fahrradweg verläuft.

Wo ist der Schnittpunkt einer Kreuzung?

Gemäß § 12 Abs. 3 Ziff. 1 StVO gelten die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten als Kriterium. Fahrbahnkanten, die rechtwinklig aufeinanderstoßen, werden von der Ecke fünf Meter in beide Richtungen gemessen.