Grundsätze guter unternehmens- und beteiligungsführung im bereich des bundes

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Grundsätze guter unternehmens- und beteiligungsführung im bereich des bundes

Corporate Governance in der KfW orientiert sich an den Grundsätzen und Standards guter Unternehmensführung und -überwachung, mit denen die Leitung und die Überwachung des Unternehmens durch seine Organe verbessert, das Bewusstsein für eine gute Corporate Governance erhöht und insgesamt eine bessere und wirtschaftlichere Erfüllung der Aufgaben des Unternehmens erreicht werden soll.

Public Corporate Governance Kodex

Für Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist, hat das Bundeskabinett am 1. Juli 2009 den "Public Corporate Governance Kodex" (PCGK) des Bundes verabschiedet. Dieser formuliert in Form von Empfehlungen und Anregungen Standards guter Unternehmensführung, die die Führung und Überwachung von Unternehmen des Bundes transparenter und nachvollziehbarer gestalten sollen.

Der PCGK orientiert sich am rechtlichen Rahmen von Kapitalgesellschaften. Juristischen Personen des öffentlichen Rechts - wie der KfW - wird die Beachtung des PCGK empfohlen, soweit rechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Im Rahmen der Anwendung des PCGK soll das Unternehmen jährlich über die Corporate Governance im Unternehmen berichten. Bestandteile des Berichts sind insbesondere der Bericht über die individualisierte Offenlegung der Gesamtvergütung der Organmitglieder (sog. „Vergütungsbericht“) und die gemeinsame Erklärung von Unternehmensführung und Überwachungsorgan, dass den Empfehlungen des PCGK des Bundes entsprochen wird, einschließlich einer Offenlegung und nachvollziehbaren Begründung zu eventuellen Abweichungen (sog. "Entsprechenserklärung").

Vorstand und Verwaltungsrat der KfW haben Ende 2009 beschlossen, den PCGK innerhalb der KfW umzusetzen und das Regelwerk der KfW entsprechend anzupassen. Die Empfehlungen des PCGK wurden dabei auf die besonderen körperschaftlichen Struktur- und Organverhältnisse der KfW so weit wie möglich übertragen und in ihrem Regelwerk verankert.

Corporate Governance Bericht

Seit dem 01.01.2011 verpflichtet die Satzung Vorstand und Verwaltungsrat der KfW, einen jährlich zu erneuernden Corporate Governance Bericht inklusive Vergütungsbericht und Entsprechenserklärung abzugeben und dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.

Einen Corporate Governance Bericht haben Vorstand und Verwaltungsrat der KfW erstmalig für das Jahr 2010 abgegeben. Der vollständige Bericht wird sowohl im Geschäftsbericht als auch im Finanzbericht der KfW veröffentlicht; im Finanzbericht wird der Vergütungsteil zur Vermeidung von Doppelungen in identischem Wortlaut als Teil des Konzernanhangs abgedruckt. Zudem werden alle bislang veröffentlichten Corporate Governance Berichte fortlaufend und vollständig, also einschließlich Vergütungsbericht und Entsprechenserklärung nachfolgend öffentlich zugänglich gemacht.

Führt ein Bundesunternehmen einen Konzern unter einheitlicher Leitung, so richtet sich der PCGK auch an die Führung des Konzerns. Vor diesem Hintergrund erstellen die großen operativen Tochtergesellschaften der KfW - DEG und KfW IPEX-Bank - jeweils einen eigenen Corporate Governance Bericht mit eigener Entsprechenserklärung. Diese Berichte sind nachfolgend und auf den Internetseiten der jeweiligen Gesellschaften veröffentlicht.

Weitere Informationen

  • Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes
  • Satzung der KfW (PDF, 157 KB, barrierefrei)
  • Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat und seine Ausschüsse
  • Geschäftsordnung für den Vorstand der KfW
  • Verhaltenskodex für Mitglieder des Vorstands der KfW (PDF, 98 KB, barrierefrei)

Gesetz und Satzung

Rolle und Aufgaben der KfW Bankengruppe.

Mehr erfahren

PublicGovernance Herbst/Winter 2020

Das Bundeskabinett hat am 16.9.2020 die erstmals novellierten „Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“ verabschiedet. Die Grundsätze waren im Jahr 2009 eingeführt worden und richten sich an Unternehmen im Eigentum des Bundes sowie an die verschiedenen beteiligungsführenden Bundesministerien.

Gemäß Bundesfinanzministerium soll durch die Novelle nicht nur eine Anpassung an verschiedene Rechtsentwicklungen der vergangenen Jahre erfolgen. Auch die Vorbildrolle der Unternehmen mit Bundesbeteiligung sowie die damit verbundene Verantwortung der Unternehmensorgane und der Beteiligungsführung sollen durch sie herausgestellt werden. Kernelement ist demnach die Implementierung einer aktiveren Beteiligungsführung. Diese beinhaltet die Definition von Wirkungszielen und eine entsprechende regelmäßige Erfolgskontrolle durch die zuständigen Fachministerien. In Bezug auf die Bundesunternehmen selbst zählen zu den Hauptelementen der Kodexnovelle die Sicherstellung einer sozialen und gleichstellungsfördernden Unternehmenskultur, die Formulierung klarer Vergütungsregeln für die Mitglieder der Geschäftsführung sowie verschiedene Regelungen zu Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Compliance- Management.

Die neuen Grundsätze bestehen nunmehr aus zwei Teilen (vormals drei): Teil 1 bildet der „Public Corporate Governance Kodex des Bundes“ (PCGK Bund), der an die Unternehmensorgane der Bundesunternehmen adressiert. Alle unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen des Bundes in privater Rechtsform, wie zum Beispiel die Deutsche Bahn, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) oder die Bundesdruckerei, müssen jährlich eine Entsprechenserklärung veröffentlichen, ob sie allen Regelungen des PCGK Bund entsprochen haben, und etwaige Abweichungen begründen. Für viele weitere Bundesunternehmen, wie beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), wird die Anwendung des Kodex angeregt. Teil 2 umfasst die „Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung“, die an die entsprechenden Bundesministerien gerichtet sind. Diese schließen nun auch die bislang separaten Berufungsrichtlinien für Aufsichtsratsmitglieder ein. Für das Geschäftsjahr 2020 können betroffene Bundesunternehmen die rückblickende Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex des Bundes noch gemäß der Fassung von 2009 abgegeben.

Die neuen Grundsätze können unter www.bmf.bund.de heruntergeladen werden.

Was ist Beteiligungsführung?

Die Beteiligungsführung des Bundes ist dezentral organisiert und wird aufgabenbezogen vom jeweils fachlich zuständigen Bundesministerium wahrgenommen. Das Bundesministerium der Finanzen ist federführend für die Grundsätze zuständig. Sie bestehen in der Neufassung 2020 aus nur noch zwei Teilen.

Was ist Public Corporate Governance Kodex?

Der Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) enthält Standards guter Unternehmensführung für Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist. Er ist Teil der „Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“, deren Neufassung von der Bundesregierung am 16.

Was ist Public Corporate Governance?

Die Corporate Governance für öffentliche Unternehmen (Public Corporate Governance, PCG) regeln das Verhältnis zwischen dem Kanton als Eigentümer und den Beteiligungen. Mit den PCG-Richtlinien wird eine angemessene Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen des Kantons bezweckt.