Heirat in Österreich in Deutschland anerkannt

Heiraten mit Brief und Siegel

Im Honeymoon Paradies Ihrer Wahl rechtlich anerkannt heiraten

Die individuelle feierliche Hochzeits-Zeremonie z.B. am Strand mit Palmen und türkisblauem Meer ist für die meisten Paare der romantische Höhepunkt ihrer Hochzeitsreise. Neben der cineastischen Romantik-Kulisse ist vielen Paaren darüber hinaus wichtig, dass ihre Eheschließung auch nach dem Traumurlaub in ihrem Heimatland rechtsgültig ist.  Honeymoon Travel kümmert sich selbstverständlich darum.

Heirat in Österreich in Deutschland anerkannt

Wir erledigen den Papierkram für Sie

Papierkram und Kontakt zu Behörden gehört meist nicht zu den Aufgaben, mit denen sich Verlobte am liebsten beschäftigen. Genau deshalb übernimmt das Honeymoon Travel für Sie. Wir kümmern uns um alle Formalitäten. So können Sie ganz entspannt und sicher sein, dass Ihre Heirat im Ausland – an einem der weltweit schönsten Flitterwochen-Ziele – rechtlich vollwertig anerkannt ist.

Welche Papiere für eine rechtlich anerkannte Eheschließung erforderlich sind, ist von Land zu Land etwas unterschiedlich. Aber eines gilt (fast*) überall: Rechtlich gültig wird Ihre Heirat nur durch das Standesamt. Dort bekommen Sie eine offizielle Heiratsurkunde ausgestellt. Und damit Ihnen diese auch zuhause (in Deutschland, Österreich oder der Schweiz) sicher anerkannt wird, muss sie beglaubigt werden. Die Echtheit Ihrer Heiratsurkunde wird per Apostille bestätigt. Die Apostille ist ein spezielles Beglaubigungsformat im internationalen Urkundenverkehr. Die Apostille steht für Rechtssicherheit. Sie wird weltweit eingesetzt und erleichtert die Beglaubigung von Heiratsurkunden, die bei einer Heirat im Ausland ausgestellt wurden.

*Insider-Tipp:
Für Paare, die den Gang zum Standesamt partout vermeiden möchten und trotzdem gerne rechtlich anerkannt heiraten möchten, haben wir natürlich auch etwas. Es gibt ein paar ebenfalls traumhafte Flitterwochen-Ziele, an denen sich die Formalitäten sogar noch bequemer (ohne Standesamt), wie z. B. auf den Seychellen, erledigen lassen. Sprechen Sie uns darauf an, wenn Sie darüber mehr erfahren möchten. 

Diese Dokumente werden benötigt

Nehmen wir als Beispiel die für Hochzeiten äußerst beliebte Insel Mauritius. Für die Organisation und Durchführung Ihrer rechtlich anerkannten Hochzeit müssen bis spätestens 2 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin folgende Unterlagen von Ihnen vorliegen:

  • Internationale Geburtsurkunden (Auszüge aus dem Geburtsregister)
  • Kopien der ersten 3 Seiten beider Reisepässe
  • Application Form of Non Citizens (wird Ihnen von uns übermittelt)
  • Wenn geschieden: Scheidungsurteil (im Original, da eine Übersetzung erforderlich ist)
  • Wenn verwitwet: Sterbeurkunde (im Original, da eine Übersetzung erforderlich ist)

Ihre nicht internationalen Dokumente lassen wir durch einen beeidigten, amtlichen Übersetzer ins Englische übersetzen. Anschließend werden die Dokumente und beglaubigten Übersetzungen an unsere Hochzeitsagentur auf Mauritius (oder einem anderen Flitterwochen-Ziel Ihrer Wahl) geschickt. Dort kümmert man sich direkt vor Ort um alle weiteren Formalitäten.

Heiraten auf Mauritius - Emotion pur!

Weltweites Netz bester Weddingplanner

Seit 1999 organisiert Honeymoon Travel Strandhochzeiten in den schönsten Honeymoon-Paradiesen dieser Erde. In enger Zusammenarbeit mit professionellen Weddingplannern vor Ort, werden die Hochzeiten traumhaft inszeniert und Hochzeitspaare optimal betreut. Das Team kümmert sich direkt vor Ort auch um die standesamtliche Trauung und die dafür nötigen Formalitäten. Inzwischen verfügen wir über ein beachtliches Netzwerk an erfahrenen Weddingplannern. Für welches Flitterwochen-Ziel Sie sich auch entscheiden, Sie werden vor Ort perfekt umsorgt. Unsere Hochzeitspaare dürfen sich über viel Exklusivität und Aufmerksamkeit freuen. Für die meisten Ziele gilt: Es findet nur eine Hochzeit pro Tag statt. An Ihrem Hochzeitstag also exklusiv nur Ihre. Es werden Ihnen keine anderen Brautpaare die Show stehlen. 

Die Hochzeitsagentur assistiert Ihnen während Ihres Aufenthaltes vor Ort. Alles wird perfekt, so dass Sie entspannt, beschwingt und überglücklich Ihren Hochzeitstag genießen werden.

Heirat in Österreich in Deutschland anerkannt

Eheschließung & Scheidung

Heirat in Österreich in Deutschland anerkannt

In Österreich kann die Eheschließung - die Trauung - nur von einem Standesbeamten wirksam vorgenommen werden. Eine rein kirchliche Trauung genügt, anders als zB in Spanien oder Italien, nicht (Grundsatz der sogenannten "obligatorischen Zivilehe").

Dem Wunsch, einen "eigenen" Standesbeamten mitzubringen oder die Zeremonie von einem Freund leiten zu lassen, kann durch eine "Doppelconférence" entsprochen werden: der "Wunschstandesbeamte" spricht, nimmt den Ringwechsel vor und überreicht die Heiratsurkunde, der zuständige Standesbeamte macht, zeitlich in die Trauung eingebettet, den "Konsens" (Fragen/Antworten), die Beurkundung der Erklärungen und die Eintragung der Ehe in das Zentrale Personenstandsregister.

Weiterführende Literatur: Westermayer, Exklusivtrauung - Wunschstandesbeamter aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis - Zuständigkeit, ÖStA 2017, 138.

Für die Eheschließung im Ausland gilt grundsätzlich: Wenn Sie die ausländischen Formvorschriften einhalten, wird die Ehe auch in Österreich anerkannt. Daher können Sie sich zum Beispiel in Spanien kirchlich trauen lassen und die Ehe ist in Österreich voll wirksam.

Im Zusammenhang mit der Eheschließung in Österreich stellen sich Rechtsfragen mitunter dann, wenn Sie oder Ihr Ehegatte bzw. Ehegattin bereits verheiratet war(en) und sich im Ausland scheiden ließ(en). Der Standesbeamte hat dann zu beurteilen, ob die Scheidung im Ausland wirksam war – sonst wären Sie bzw Ihr Partner in Österreich zweimal verheiratet. Fragen zur Anerkennung ausländischer Scheidungen beantworte ich hier.


Rechtsprechung zum Thema

12.05.2021

Nichtige Doppelehe wegen in Türkei nicht anerkannter Scheidung

Die Klägerin ist österreichische Staatsangehörige, der Beklagte türkischer Staatsangehöriger. Die am 23. 2. 2012 in Deutschland geschlossene (Erst-)Ehe des Beklagten mit einer anderen Frau wurde am 16. 10. 2015 in Deutschland geschieden. weiterlesen

18.12.2019

Begründung oder Aufhebung von Statusverhältnissen ist bedingungsfreindlich

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05.06.2018

EuGH zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen

Art. 21 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass er es den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit der Unionsbürger besitzt, verwehrt, dem Drittstaatsangehörigen ein Recht zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats mit der Begründung zu verweigern, dass das Recht dieses Mitgliedstaats die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht vorsieht. weiterlesen

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Was ändert sich wenn man heiratet Österreich?

Wer heiratet, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, doch bei Trennung werden die ehelichen Ersparnisse und das Gebrauchsvermögen aufgeteilt. In einem Ehevertrag können jedoch die Folgen einer Scheidung vertraglich abgesichert werden.

Welche Ehen werden in Deutschland anerkannt?

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen ( z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder ...

Welche Ehe wird in Deutschland nicht anerkannt?

Ihre Eheschließung wird in Deutschland nicht anerkannt, wenn ein Eheverbot besteht. Ist Ihre Eheschließung in Deutschland im Eheregister ordnungsgemäß registriert, können Sie sich scheiden lassen. Nach der Scheidung können Sie erneut heiraten.

Kann man in zwei Ländern verheiratet sein?

Ehe muss in beiden Ländern erlaubt sein Bei einer Heirat zwischen Nicht-EU-Bürgern und deutschen Staatsangehörigen müssen beide Partner nach dem Recht ihres Heimatlandes ehefähig sein. Das bedeutet zunächst, dass sie volljährig sind. Darüber hinaus dürfen keine sogenannten Ehehinderungsgründe bestehen.