Einreise nach italien mit dem auto

Die Informationen auf dieser Seite stammen von Reopen.eu – informieren Sie sich dort über aktuelle Entwicklungen.

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Um während der Corona-Pandemie ein sicheres Reisen zu gewährleisten, haben sich die EU-Länder auf einen koordinierten Ansatz bei Einschränkungen des freien Verkehrs geeinigt. In den EU-Vorschriften wird nun der gültige Status im digitalen COVID-Zertifikat der EU berücksichtigt.

Informationen über Reise- und Gesundheitsmaßnahmen in der EU sind online verfügbar. Sie bieten Reisenden aktuelle Informationen über etwaige besondere Vorschriften sowie Daten über Infektionsraten.

Informieren Sie sich über etwaige spezifische Maßnahmen bei Reisen nach Italien.

Welche Vorschriften gelten für die Einreise in dieses Land aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Schengen-Land?

Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in Italien aufgehoben. Ein Nachweis der Impfung, der Genesung von COVID-19 oder negativer Testergebnisse ist nicht erforderlich.

 

Erfahren Sie mehr:
COVID-19 – Travellers
Esteri.it
Enter Italien – Fragebogen

Kontaktstelle für Italien:
COVID-19 Informationslinie Nützliche
regionale Kontakte


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Aktuelle Informationen zu den Flugreisebestimmungen für dieses Land finden Sie auf der IATA-Website.

Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auch auf unserem Bürgerportal.

Dokumente, die Sie benötigen, um in Europa zu reisen
Gesundheitsschutz für vorübergehende Aufenthalte

Welche Vorschriften gelten für die Einreise in dieses Land von außerhalb eines EU-Mitgliedstaats oder eines assoziierten Schengen-Landes?

Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in Italien aufgehoben. Ein Nachweis der Impfung, der Genesung von COVID-19 oder negativer Testergebnisse ist nicht erforderlich.

 

Erfahren Sie mehr:
COVID-19 – Travellers
Esteri.it
Enter Italien – Fragebogen

Kontaktstelle für Italien:
COVID-19 Informationslinie Nützliche
regionale Kontakte


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Aktuelle Informationen zu den Flugreisebestimmungen für dieses Land finden Sie auf der IATA-Website.

Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auch auf unserem Bürgerportal.

Dokumente, die Sie benötigen, um in Europa zu reisen
Gesundheitsschutz für vorübergehende Aufenthalte

Darf ich durch dieses Land reisen?

Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in Italien aufgehoben. Ein Nachweis der Impfung, der Genesung von COVID-19 oder negativer Testergebnisse ist nicht erforderlich.

Kontaktstelle für Italien:
COVID-19-Informationslinie

Nationale Gesundheitsmaßnahmen

Bis Ende 2022 ist die Bereitstellung von COVID-19-Zertifikaten (in Italien als „grüner Pass“ bezeichnet) erforderlich, um Patienten in Gesundheitsstrukturen und Pflegeheimen zu besuchen.

Einzelheiten zu den erforderlichen Dokumenten finden Sie im Abschnitt Nationale Verwendung von COVID-19-Zertifikaten.

Erfahren Sie mehr:
Nationales Tourismusamt

Muss in der Öffentlichkeit eine Maske getragen werden?

Bis zum 31. Dezember ist das Tragen von Gesichtsmasken in Gesundheitseinrichtungen, Krankenhäusern und Pflegeheimen obligatorisch.

Ausnahmen:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Menschen mit Behinderungen oder Atemwegserkrankungen sowie ihre Betreuer, wenn die Gesichtsmaske die Kommunikation zwischen ihnen unmöglich macht.

Sicherheitsmaßnahmen für den öffentlichen Verkehr

Das Tragen von Gesichtsmasken ist im öffentlichen Verkehr nicht erforderlich.

Karanténa

Die Isolation gilt für Personen, die COVID-19 nach den folgenden Regeln unter Vertrag genommen haben:

  • Menschen, die noch nie Symptome entwickelt haben oder die seit mindestens 2 Tagen keine Symptome hatten, können ihre Selbstisolationszeit nach 5 Tagen beenden, wenn sie ein negatives Ergebnis zu einem molekularen Test oder zu einem schnellen Antigentest durchführen.
  • Für Personen, die weiterhin positiv auf COVID-19 testen, kann die Isolation 14 Tage nach dem ersten positiven Test abgeschlossen werden, unabhängig vom Testergebnis.

 

Wenn eine gesunde Person einen engen, risikoreichen Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall aufgenommen hat, muss sie eine „Selbstüberwachung“ einhalten. Dies bedeutet, dass sie für 10 Tage immer FFP2-Gesichtsmasken tragen und einen Test durchführen müssen, wenn Symptome auftreten. Wenn das Testergebnis negativ ist und die Symptome anhalten, sollten sie 5 Tage nach dem Kontakt einen weiteren Test machen.

 

Erfahren Sie mehr:
Ministerium für Gesundheit – FAQs (auf Italienisch)

Gesundheitsprotokolle für Tourismusdienstleistungen und Touristen

Menschen mit COVID-19-Symptomen müssen die Präventionsabteilung der örtlichen Gesundheitsbehörde unverzüglich benachrichtigen, isoliert bleiben mit einem absoluten Mobilitätsverbot und folgen den Anweisungen des Gesundheitspersonals. Die Abteilung Prävention kann kontaktiert werden:

  • durch das Personal der Beherbergungseinrichtungen, die den Zugang zu Gesundheitsdiensten fördern müssen;

  • indem Sie die regionalen gebührenfreien Rufnummern anrufen.

Bei schweren Symptomen wenden Sie sich bitte an die Notrufnummer 112.

COVID-19 Informationslinie
Nützliche regionale Kontakte

Digitale COVID-Zertifikate der EU

Informationen zu in Italien ausgestellten digitalen COVID-Zertifikaten der EU

Bis Ende 2022 ist die Bereitstellung von COVID-19-Zertifikaten (in Italien als „grüner Pass“ bezeichnet) erforderlich, um Patienten in Gesundheitsstrukturen und Pflegeheimen zu besuchen. Diese Dokumente müssen eines der folgenden Dokumente enthalten:

  • Nachweis der vollständigen Impfung mit einer Booster-Dosis
  • Nachweis der vollständigen Impfung (Primärplan) und zusätzlich eines negativen Ergebnisses zu einem molekularen Test (gültig 72 Stunden) oder zu einem schnellen Antigentest (48 Stunden)
  • Nachweis der Genesung von COVID-19 und darüber hinaus ein negatives Ergebnis eines molekularen Tests (gültig 72 Stunden) oder eines Antigen-Schnelltests (48 Stunden).

 

COVID-19-Zertifikate können als „EU Digital COVID Certificate“ (EUDCC) oder als andere Zertifikate (Details unten) bereitgestellt werden. 

Zur Gültigkeit des „EU Digital COVID Certificate“ (EUDCC) für den Zugang zu öffentlichen Orten in Italien beachten Sie bitte:

  • Für Reisende aus dem Ausland gilt ein EUDCC, der auf Impfung oder Genesung basiert, für 6 Monate (180 Tage), wenn er eine vollständige primäre Impfserie oder einen Nachweis der Genesung von COVID-19 enthält.
    Akzeptierte Impfstoffe:
    - in der Europäischen Union zugelassene Impfstoffe: Comirnaty (BioNTech und Pfizer), Nuvaxovid (Novavax), Spikevax (Moderna), Vaxzevria (AstraZeneca), Jcovden (COVID19-Impfstoff Janssen)
    – Impfstoffe, die in Italien als gleichwertig gelten: Covishield, Fiocruz, R-Covi.
  • Das EUDCC von Personen, denen die Booster-Impfstoffdosis verabreicht wurde, ist bis auf Weiteres gültig. Gleiches gilt für Menschen, die sich nach der Verabreichung des vollständigen primären Impfzyklus von COVID-19 erholt haben.

Reisende, die keinen EUDCC besitzen, müssen Dokumente vorlegen, die dieselben Kriterien erfüllen:

  • Als gleichwertig angesehene Bescheinigungen;
  • Gleichwertige Impfbescheinigungen in italienischer, englischer, französischer, spanischer oder deutscher Sprache (Dokumente in anderen Sprachen müssen von einer offiziellen Übersetzung in Italienisch begleitet werden)
  • Gleichwertige Bescheinigungen über die Rückforderung von COVID-19 mit einer offiziellen Übersetzung in italienischer Sprache.

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Das „Digitale COVID-Zertifikat der EU“ (EUDCC) ist ein digitaler Nachweis, der in allen EU-Ländern gültig ist, dass eine Person entweder gegen COVID-19 geimpft wurde, sich von COVID-19 erholt hat oder ein negatives Testergebnis erhalten hat. Für die Ausstellung der Bescheinigung sind dienationalen Behörden zuständig.

Was muss ich beachten wenn ich mit dem Auto nach Italien fahre?

Für eine Autoreise nach Italien sollte neben einem Warndreieck auch für jede Person im Auto eine Warnweste auf der Gepäckliste stehen. Denn wer sein Auto auf der Autobahn oder außerhalb von Ortschaften verlässt, z.B. wenn es zu einer Panne oder einem Unfall kommen sollte, muss eine solche Warnweste tragen.

Was benötigt man derzeit für die Einreise nach Italien?

Einreise & Ausreise.
Visumpflicht: Nein..
Reisedokumente: Personalausweis oder Reisepass..
Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. ... .
Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert..

Ist in Italien noch Mundschutzpflicht?

Das Tragen einer Maske ist seit dem 1. Oktober 2022 im öffentlichen Verkehr nicht mehr obligatorisch. In Pflegeheimen und Gesundheitseinrichtungen ist dies jedoch weiterhin vorgeschrieben.

Kann man ohne Pass nach Italien?

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja. Vorläufiger Reisepass: Ja. Personalausweis: Ja.