Die Informationen auf dieser Seite stammen von Reopen.eu – informieren Sie sich dort über aktuelle Entwicklungen. Show
Diese Seite wurde maschinell übersetzt. Für den Originaltext wählen Sie Englisch. Um während der Corona-Pandemie ein sicheres Reisen zu gewährleisten, haben sich die EU-Länder auf einen koordinierten Ansatz bei Einschränkungen des freien Verkehrs geeinigt. In den EU-Vorschriften wird nun der gültige Status im digitalen COVID-Zertifikat der EU berücksichtigt. Informationen über Reise- und Gesundheitsmaßnahmen in der EU sind online verfügbar. Sie bieten Reisenden aktuelle Informationen über etwaige besondere Vorschriften sowie Daten über Infektionsraten. Informieren Sie sich über etwaige spezifische Maßnahmen bei Reisen nach Italien. Welche Vorschriften gelten für die Einreise in dieses Land aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Schengen-Land?Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in Italien aufgehoben. Ein Nachweis der Impfung, der Genesung von COVID-19 oder negativer Testergebnisse ist nicht erforderlich.
Erfahren Sie mehr: Kontaktstelle für Italien: ___ Aktuelle Informationen zu den Flugreisebestimmungen für dieses Land finden Sie auf der IATA-Website. Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auch auf unserem Bürgerportal. Dokumente, die Sie benötigen, um in Europa zu reisen Welche Vorschriften gelten für die Einreise in dieses Land von außerhalb eines EU-Mitgliedstaats oder eines assoziierten Schengen-Landes?Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in Italien aufgehoben. Ein Nachweis der Impfung, der Genesung von COVID-19 oder negativer Testergebnisse ist nicht erforderlich.
Erfahren Sie mehr: Kontaktstelle für Italien: ___ Aktuelle Informationen zu den Flugreisebestimmungen für dieses Land finden Sie auf der IATA-Website. Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auch auf unserem Bürgerportal. Dokumente, die Sie benötigen, um in Europa zu reisen Darf ich durch dieses Land reisen?Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in Italien aufgehoben. Ein Nachweis der Impfung, der Genesung von COVID-19 oder negativer Testergebnisse ist nicht erforderlich. Kontaktstelle für Italien: Nationale GesundheitsmaßnahmenBis Ende 2022 ist die Bereitstellung von COVID-19-Zertifikaten (in Italien als „grüner Pass“ bezeichnet) erforderlich, um Patienten in Gesundheitsstrukturen und Pflegeheimen zu besuchen. Einzelheiten zu den erforderlichen Dokumenten finden Sie im Abschnitt Nationale Verwendung von COVID-19-Zertifikaten. Erfahren Sie mehr: Muss in der Öffentlichkeit eine Maske getragen werden?Bis zum 31. Dezember ist das Tragen von Gesichtsmasken in Gesundheitseinrichtungen, Krankenhäusern und Pflegeheimen obligatorisch. Ausnahmen:
Sicherheitsmaßnahmen für den öffentlichen VerkehrDas Tragen von Gesichtsmasken ist im öffentlichen Verkehr nicht erforderlich. KaranténaDie Isolation gilt für Personen, die COVID-19 nach den folgenden Regeln unter Vertrag genommen haben:
Wenn eine gesunde Person einen engen, risikoreichen Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall aufgenommen hat, muss sie eine „Selbstüberwachung“ einhalten. Dies bedeutet, dass sie für 10 Tage immer FFP2-Gesichtsmasken tragen und einen Test durchführen müssen, wenn Symptome auftreten. Wenn das Testergebnis negativ ist und die Symptome anhalten, sollten sie 5 Tage nach dem Kontakt einen weiteren Test machen.
Erfahren Sie mehr: Gesundheitsprotokolle für Tourismusdienstleistungen und TouristenMenschen mit COVID-19-Symptomen müssen die Präventionsabteilung der örtlichen Gesundheitsbehörde unverzüglich benachrichtigen, isoliert bleiben mit einem absoluten Mobilitätsverbot und folgen den Anweisungen des Gesundheitspersonals. Die Abteilung Prävention kann kontaktiert werden:
Bei schweren Symptomen wenden Sie sich bitte an die Notrufnummer 112. COVID-19 Informationslinie Digitale COVID-Zertifikate der EUInformationen zu in Italien ausgestellten digitalen COVID-Zertifikaten der EU Bis Ende 2022 ist die Bereitstellung von COVID-19-Zertifikaten (in Italien als „grüner Pass“ bezeichnet) erforderlich, um Patienten in Gesundheitsstrukturen und Pflegeheimen zu besuchen. Diese Dokumente müssen eines der folgenden Dokumente enthalten:
COVID-19-Zertifikate können als „EU Digital COVID Certificate“ (EUDCC) oder als andere Zertifikate (Details unten) bereitgestellt werden. Zur Gültigkeit des „EU Digital COVID Certificate“ (EUDCC) für den Zugang zu öffentlichen Orten in Italien beachten Sie bitte:
Reisende, die keinen EUDCC besitzen, müssen Dokumente vorlegen, die dieselben Kriterien erfüllen:
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Das „Digitale COVID-Zertifikat der EU“ (EUDCC) ist ein digitaler Nachweis, der in allen EU-Ländern gültig ist, dass eine Person entweder gegen COVID-19 geimpft wurde, sich von COVID-19 erholt hat oder ein negatives Testergebnis erhalten hat. Für die Ausstellung der Bescheinigung sind dienationalen Behörden zuständig. Was muss ich beachten wenn ich mit dem Auto nach Italien fahre?Für eine Autoreise nach Italien sollte neben einem Warndreieck auch für jede Person im Auto eine Warnweste auf der Gepäckliste stehen. Denn wer sein Auto auf der Autobahn oder außerhalb von Ortschaften verlässt, z.B. wenn es zu einer Panne oder einem Unfall kommen sollte, muss eine solche Warnweste tragen.
Was benötigt man derzeit für die Einreise nach Italien?Einreise & Ausreise. Visumpflicht: Nein.. Reisedokumente: Personalausweis oder Reisepass.. Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. ... . Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert.. Ist in Italien noch Mundschutzpflicht?Das Tragen einer Maske ist seit dem 1. Oktober 2022 im öffentlichen Verkehr nicht mehr obligatorisch. In Pflegeheimen und Gesundheitseinrichtungen ist dies jedoch weiterhin vorgeschrieben.
Kann man ohne Pass nach Italien?Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja. Vorläufiger Reisepass: Ja. Personalausweis: Ja.
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