Ebay wer ist für transport verantwortlich

Wer als gewerblicher Verkäufer Waren an einen privaten Käufer über den eBay-Marktplatz verkauft, trägt nach § 475 Abs. 2 BGB immer das Versandrisiko. Geht die Ware beim Transport verloren oder wird sie beschädigt, kann der Käufer die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

Diese Verpflichtung kann der gewerbliche Verkäufer nach § 476 Abs. 1 BGB auch nicht durch abweichende Regelungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige Vereinbarungen mit dem Käufer umgehen.

Vorsicht beim Anbieten von versichertem und unversichertem Versand

Bieten Sie als gewerblicher Verkäufer die Optionen versicherter und unversicherter Versand an, besteht nach Auffassung einiger Gerichte die Gefahr einer Irreführung des Käufers. Der Käufer könnte nämlich auf den Gedanken kommen, dass er im Falle des unversicherten Versands entgegen der Regelung des § 475 Abs. 2 BGB doch das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Sache tragen muss. So hat etwa das Landgericht Mannheim mit Urteil vom 13.09.2006 (Az.: 24 O 80/06) das gleichzeitige Anbieten von versichertem und unversichertem Versand als irreführend und wettbewerbswidrig angesehen (ebenso auch LG Frankfurt a.M., Urt. v. 8.11.2012, Az.: 2-03 O 205/12). Anders hingegen sah es das Landgericht Hamburg (Urt. v. 18.01.2007 – Az.: 315 O 457/06). Das Gericht sah in dem Anbieten eines unversicherten Versands keine Irreführung des Käufers.

Da es zu dieser Frage noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, empfehlen wir Ihnen, sich umfassend von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle darüber beraten zu lassen, wie Sie Ihr Angebot, vor allem die Angaben zum Versand, am besten gestalten, um Probleme zu vermeiden.

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Ist der Verkäufer für den Versand verantwortlich?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB).

Wer haftet für den Transport?

Das Transportrisiko und damit die Haftung für Transportschäden trägt bei einer Sendung vom Unternehmen an einen Verbraucher immer das Unternehmen, also Sie als Händler. Die Transportgefahr geht erst dann auf den Käufer über, wenn er die Ware tatsächlich erhalten hat.

Wer haftet für Transport Schaden bei Privat Verkauf?

Bei einem sogenannten Verbrauchsgüterkauf – also dem Verkauf an einen privaten Verbraucher – trägt der Verkäufer das Transportrisiko und haftet für Schäden. Er kann sich wiederum an den Paketdienstleister wenden und diesem gegenüber eigene Ansprüche geltend machen.

Wer trägt bei eBay die Kosten wenn eine Sendung nicht ankommt?

Käufer können auf den eBay-Käuferschutz zurückgreifen, wenn ihr gekaufter Artikel nicht ankommt, nicht der Artikelbeschreibung entspricht oder wenn es ein Problem bei der Rückgabe gibt. Wenn ein Käuferschutz-Antrag begründet ist, erhält der Käufer den vollen Kaufpreis und die ursprünglichen Versandkosten zurück.