Datenkopie (nach art. 15 dsgvo) schufa

Durch die Daten­schutz-Grund­verordnung (DSGVO) haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Auskunft von jedem Unternehmen, jeder natürlichen Person und jeder Behörde, die Daten über Sie speichert oder sonst wie verarbeitet. Die Auskunft enthält gemäß Art. 15 DSGVO unter anderem:

  1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
  2. den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
  3. den Zweck der Speicherung.

Als Unternehmen fällt die SCHUFA Holding AG hierunter. Sie können auch bei anderen Auskunfteien wie zum Beispiel Creditreform oder Bürgel die zu Ihrer Person vorliegenden Daten kostenlos erfragen.

SCHUFA Selbstauskunft einholen

Wenn Sie wissen möchten, ob es über Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag gibt oder Sie einfach neugierig sind, welche Daten bei der Auskunftei über Sie vorliegen, können Sie eine SCHUFA Selbst­auskunft einholen.

Wir haben für Sie eine Anleitung zur Einholung der kostenlosen SCHUFA Selbstauskunft verfasst. Hier können Sie diese als PDF herunterladen:

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Anleitung SCHUFA Selbstauskunft

PDF-Datei | 597 kB

Das Portal zur SCHUFA Selbstauskunft finden Sie unter MeineSchufa.de. Hier werden neben der kostenlosen Auskunft weitere Leistungen mit unter­schiedlichem Umfang zum Kauf angeboten. Für die Eigenauskunft müssen Sie sich nicht auf dem Portal registrieren.

Die kostenlose SCHUFA Selbstauskunft ist dabei die Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO).

Geben Sie die Daten­kopie nach Art. 15 DS-GVO schriftlich über das ausgefüllte Formular (ein direker Link zum Formular befindet sich in der Anleitung) in Auftrag, bekommen Sie nach einiger Zeit kostenfrei per Post Ihre SCHUFA Selbstauskunft in Papierform. Dies kann je nach Wohnsitz und Zeitpunkt mehrere Tage aber auch ein paar Wochen dauern. Aufgelistet sind alle Informationen, die bei der SCHUFA über Sie gespeichert werden, woher diese stammen und an wen sie weiter­geleitet wurden.

Die kostenlose SCHUFA Selbstauskunft enthält viele persönliche Informationen, die nur für Sie selbst bestimmt sind. Wenn Sie einen SCHUFA-Auszug an Dritte (zum Beispiel Vermieter) weitergeben, sollten Sie die Bonitätsauskunft verwenden. Zwar ist diese kostenpflichtig, sie enthält jedoch eine für die Weitergabe geeignete Version.

Ein geschwärztes Beispiel einer Eigen­auskunft finden Sie hier:

Datenkopie (nach art. 15 dsgvo) schufa

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Beispiel SCHUFA Selbstauskunft

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Sie können lediglich einmal im Jahr die SCHUFA Selbstauskunft kostenlos einholen. Für alle weiteren Anfragen fallen Gebüren an.

SCHUFA Selbstauskunft Online

Derzeit ist eine kostenlose SCHUFA Selbstauskunft nur in Papierform möglich. Für den Service, die über einen selbst gespeicherten Informationen online einsehen zu können, müssen Sie auf dem Portal MeineSchufa.de das Paket MeineSCHUFA kompakt kaufen (Achtung: Jahresvertrag, der sich automatisch verlängert!). Wenn Sie dies tun, werden Sie unter anderem zusätzlich per E-Mail oder SMS benachrichtigt, sobald jemand (z.B. ein Unternehmen oder Vermieter) einen Antrag auf Einsicht in Ihre Informationen stellt.

SCHUFA-Eintrag löschen lassen?

Haben Sie durch die SCHUFA Selbstauskunft erfahren, dass ein veralteter oder falscher (negativer) Eintrag bei der Wirtschafts­auskunftei über Sie vorliegt, können Sie einen Antrag auf Löschung stellen. Mehr darüber unter "SCHUFA-Eintrag löschen lassen"

Einmal im Jahr haben Verbraucher das Recht, eine kostenlose Schufa-Auskunft zu beantragen. Was müssen sie dabei beachten?

Datenkopie (nach art. 15 dsgvo) schufa

Die kostenlose Schufa-Auskunft lässt sich einmal im Jahr wahlweise online oder auf dem Postweg anfordern.

Kennen Sie Ihren Score? Das ist der Wert, den die Schufa berechnet und der die Kreditwürdigkeit eines Kunden ermittelt. Je näher der Wert an der 100 ist, umso besser für den Verbraucher, der einen neuen Mietvertrag abschließen, einen Kredit aufnehmen oder ein Smartphone auf Raten kaufen will. Denn der Score ist das Indiz für Banken, Vermieter & Co., mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Kunde künftig seine Raten oder die Miete zahlt. Einmal im Jahr hat jeder Verbraucher das Recht zu erfahren, was über seine Kreditwürdigkeit bei der Schufa gespeichert ist. Diese Übersicht ist kostenlos. Das müssen Kunden bei der Beantragung beachten:

Schufa-Auskunft: Datenkopie online beantragen


Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Kunden bei der Schufa unbedingt die kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anfordern müssen, denn es gibt es auch kostenpflichtige Dienste. Um die Auskunft mit wenigen Klicks online zu beantragen, öffnen Sie zunächst die Seite MeineSchufa. Scrollen Sie ganz nach unten zu „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ und klicken Sie auf „Zum Formular“. Es öffnet sich eine neue Seite, klicken Sie nun links auf die Schaltfläche „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“. Auf der neuen Seite sehen Sie zwei Angebote. Entscheiden Sie sich für das Angebot rechts und klicken Sie auf „Jetzt bestellen“. Füllen Sie nun das Formular aus und laden sie eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses hoch.

Schufa-Auskunft: Zustellung dauert


Nach der Bestellung brauchen Sie mitunter etwas Geduld, denn es vergehen möglicherweise mehrere Wochen, bis Sie die Kopie erhalten. Wer nicht online bestellen möchte, verwendet einen Musterbrief der Verbraucherzentrale Hamburg für die Bestellung auf dem Postweg.

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Was ist eine kostenlose Schufa Selbstauskunft?

Datenkopie nach Art. 15 DSGVO: Kostenlose SCHUFA Selbstauskunft. Seit dem 25. Mai 2018 ist die kostenlose SCHUFA Selbstauskunft durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung neu geregelt und heißt seitdem Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Die Datenkopie muss Verbrauchern nicht nur von der SCHUFA, sondern ebenso von jeder anderen Wirtschaftsauskunftei ...

Welche Rechte hat eine betroffene Person gegenüber der Schufa?

Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO.

Was ist eine Schufa

Mit der Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) können Verbraucher eine SCHUFA-Auskunft anfordern, um nachzuvollziehen, welche Daten über die eigene Person gespeichert sind. Wichtig zu wissen: Diese Informationen sind kostenlos.

Was kostet eine Schufa

Die Datenkopie muss Verbrauchern nicht nur von der SCHUFA, sondern ebenso von jeder anderen Wirtschaftsauskunftei kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Daneben können Verbraucher Schufaauskünfte kaufen.

Was ist Schufa datenkopie nach Art 15 DS GVO?

Die Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) ermöglicht es Ihnen, sich über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten zu informieren. Bitte beachten Sie, dass die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) nur eine Momentaufnahme ist, die lediglich Ihrer persönlichen Information dient.

Ist die datenkopie nach Art 15 DS GVO kostenlos?

Mit der Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) können Verbraucherinnen und Verbraucher eine SCHUFA-Auskunft anfordern, um nachzuvollziehen, welche Daten über die eigene Person gespeichert sind. Diese Informationen sind kostenlos.

Was steht in der datenkopie der Schufa?

Was steht in der Schufa-Auskunft? Sie enthält sämtliche personenbezogenen Daten, die bei der Schufa gespeichert sind. Außerdem finden Verbraucher in ihrer Selbstauskunft die kreditrelevanten Daten, die bei der Schufa erfasst sind – beispielsweise Einträge über ihre bestehenden Girokonten und Kreditkarten.

Wie oft datenkopie nach Art 15 Dsgvo anfordern?

Jeder Verbraucher hat das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft zu erhalten und sich zu informieren, welche Daten die Schufa gespeichert hat. Das hieß früher "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz", seit 25.05.2018 "Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO)".