Darf man mit dem Fahrrad auf der Landstraße fahren

"Wenn du nicht Lance Armstrong heißt, runter von der Straße!“ Verbale Rüpeleien hört man im Alltag oft durch die geöffnete Fensterscheibe eines Autos. Das ist anders, wenn man in Trainingsmontur auf einem Carbonflitzer sitzt. Es scheint, als hätten Autofahrer vor Sportlern mehr Respekt. Dabei sind gerade Rennräder oft weniger verkehrssicher: An ihnen sucht man beispielsweise vergeblich nach fest installierten Scheinwerfern, die bis vor einiger Zeit noch Vorschrift für Fahrräder waren – mit einer Sonderregel für Räder unter elf Kilo, die laut StVO § 67 keine feste Beleuchtung haben mussten.

"Für Rennradfahrer gelten dieselben Regeln wie für alle anderen"

Mittlerweile sind Akkulichter generell zugelassen und müssen, solange es draußen hell ist, nicht einmal mitgeführt werden, weder an Rennrädern noch an Citybikes. Anders sieht das aus bei vorgeschriebenen Sicherheitselementen wie Reflektoren und Klingel. Sie sind auch für Sportgeräte vorgeschrieben – eigentlich. Die Polizei toleriert Überschreitungen. „Es ist die große Ausnahme, wegen einer fehlenden Klingel angehalten zu werden“, so Henri Krause, Polizeiobermeister in der Berliner Fahrradstaffel. Auch Klickpedale ohne Reflektoren werden geduldet. Nicht aber, wenn man über eine rote Ampel pest. „Generell gelten für Rennradfahrer dieselben Regeln wie für alle anderen“, sagt Krause. Er mache jedoch kaum schlechte Erfahrungen: „Wir haben in Berlin sehr viele Rennradfahrer, gefährliche Situationen kommen aber kaum zustande. Die Sportler haben ihr Rad oft sehr gut unter Kontrolle und eine gute Verkehrsübersicht.“

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Radsportler generell die Fahrbahn benutzen dürfen. Das stimmt nicht. Auch beim Training müssen benutzungspflichtige Radwege befahren werden. Praktisch hält sich kaum jemand daran. Von der Verkehrssituation und dem Zustand des Radwegs hängt ab, wie genau die Beamten hinsehen. Wiederum erlaubt ist, auf der Straße nebeneinander zu fahren, wenn Radfahrer dabei den Verkehr nicht behindern. Beim Gruppentraining bilden Sportler ab 16 Fahrern sogar einen Verband mit Sonderrechten. Wann eine Behinderung stattfindet, ist Auslegungssache. Polizeiobermeister Krause: „Wenn ich als Autofahrer einen Rennradfahrer überhole, muss ich bei einer einspurigen Straße in den Gegenverkehr. Das ist nicht anders, wenn zwei Sportler nebeneinander fahren.“

Akkulichter: Diese Regel ist Gesetz

„Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.“ (StVO, § 67: „Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern“, Absatz 2, Satz 4).

Fahr­räder gelten laut StVO als Fahr­zeuge, die auf der Straße fahren sollten; leider wissen das nur wenige Verkehrs­teilnehmer, was immer wieder zu Unmut im Straßenverkehr führt. Fahr­radfahrer gehören grund­sätzlich auf die Straße. Den Radweg müssen sie nur benutzen, wenn er durch eins drei blauen Radwegschilder (Zeichen 237, 240 und 241) gekenn­zeichnet ist.

Ist ein Radweg nicht befahr­bar, etwa weil er mit Scherben über­sät oder durch Müll­tonnen oder parkende Autos versperrt ist, dürfen Fahr­radfahrer auf die Straße ausweichen.

Laut einem Urteil des Bundes­verwaltungs­gerichts dürfen benut­zungs­pflichtige Radwege übrigens nur dort ausgewiesen werden, wo das Fahren auf der Straße „eine außer­ordentliche Gefahr“ darstellt – was wiederum bedeutet, dass viele Radwegschilder faktisch fehl am Platz sind. Manche fordern daher: Die blauen Schilder müssen weg.

Ein Radfahrer fährt auf einer Landstraße in einer unübersichtlichen, lang gezogenen Kurve. Hinter ihm eine Kolonne von Autos. Einige Autos fangen schon an zu hupen und zu drängeln. Der direkte Hintermann im Auto hält es nicht weiter aus, mit 25km/h hinter diesem Depp herzufahren, Hassgefühle kochen über und er überholt trotz unzureichender Sicht und durchgezogener Linie. Im denkbar ungünstigsten Moment kommt ein flottes Auto auf der Gegenfahrbahn entgegen. Der überholende Autofahrer zieht nach rechts, trifft den Fahrradfahrer, die hinteren Autos in der Kolonne kollidieren beim abrupten Bremsen, das schnell entgegenkommende Auto verliert beim Ausweichversuch die Kontrolle und rast frontal in die Autos. Eine junge Mutter und ihre zwei Kindern sterben, es gibt viele verletzte und alle sind schuld, nur nicht der Fahrradfahrer - dem gehts übrigens gut. Ironie des Lebens: Der überholende Autofahrer ist selbst ein Landstraßenparasit der regelmäßig mit seinem Fahrrad als gefährliches Hindernis auf Landstraßen aktiv wird und sich dabei über die Autofahrer aufregt, die ihn nicht vorschriftsmäßig mit 10m Sicherheitsabstand und maximal Schrittgeschwindigkeit überholen. Welche eine Schizophrenie...

Das schnelle Auto auf der Gegenfahrbahn war zwar schnell, aber die Geschwindigkeit war noch durchaus vorschrifts- und auch verhältnismäßig, SOFERN er nicht damit rechnen müsste, dass ein Auto im Gegenverkehr in der unübersichtlichen Kurve einen Radfahrer überholt, oder dass ein Radfahrer auf seiner Spur in der Kurve unterwegs ist.

Klar könnte man sagen, der überholende Autofahrer ist schuld, denn er hätte sich unter Kontrolle haben müssen und hätte nicht überholen dürfen. Doch wer das behauptet, sollte sich mal selbst fragen, ob er nicht auch schonmal auf die gleiche Weise einen schleichenden Radfahrer überholt hat.

Oder man schiebt die Schuld auf das entgegenkommende Auto, weil es ja damit hätte rechnen müssen, dass ein Fahrradfahrer in der Kurve ist und deshalb nur mit 40km/h durch die Kurve hätte fahren dürfen. Auch wer das behauptet, soll sich mal an die eigene Nase fassen... Überhaupt ist es eine Zumutung, dass man überall auf Landstraßen mit solchen Viechern rechnen muss...

Fakt ist: Radfahrer sind eine gefährliche Behinderung für alle durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer auf Landstraßen. Wer mit einer adäquaten Geschwindigkeit von etwa 70-80 km/h durch eine entsprechende, unübersichtliche Kurve einer Landstraße fährt und dort plötzlich einen Radfahrer mit 15-25km/h vor sich hat, der kann nur noch beten, dass keiner entgegenkommt und keiner unmittelbar hinter ihm fährt.

JEDER Autofahrer regt sich darüber auf, wenn er durch einen Radfahrer auf der Landstraße behindert wird und trifft in dieser Aufregung, die fast mit Unzurechnungsfähigkeit gleichzusetzen ist, schonmal blöde Entscheidungen, die auch fatal werden können.

Nicht umsonst gibt es Richtgeschwindigkeiten, die dazu dienen, die Differenzgeschwindigkeit unter den Verkehrsteilnehmern in einem möglichst kleinen und somit ungefährlichen Bereich zu halten. Wenn auf einer Landstraße also eine Richtgeschwindigkeit von 80-100km/h gilt, dann kann man sich das enorme Gefahrenpotential von Radfahrern, die mit ~20km/h unterwegs sind, leicht ausrechnen. Subjektiv denken diese Strampler in Ihrem Rausch zwar, sie wären schnell wie eine Rakete, das ändert aber nichts daran, dass sie im Verhältnis zu den normal-motorisierten KFZ lahme, gefährliche Behinderungen sind, die Autofahrer zu gefährlichen Manövern nötigen.

Diese Kritik richtet sich nicht nur gegen Radfahrer, die auf Landstraßen unterwegs sind, sondern auch gegen Kleinkrafträder. Einfach alle Verkehrsteilnehmer, die sich - durch ihr Fahrzeug bedingt - nicht an die Richtgeschwindigkeit halten können.

Darum fordere ich ein bundesweites Verbot für das Benutzen von Landstraßen mit Fahrrädern und Fahrzeugen, die keine Maximalgeschwindigkeit von mindestens 80km/h erreichen können.

Selbstverständlich ist dies keine sachliche Argumentation; dies ist eine überspitzte Darstellung dessen, was allen klar ist, und was schon längst hätte geändert werden müssen.

Hiermit fordere ich alle Gleichgesinnten dazu auf, die selbe Forderung an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu senden: [email protected]

Versuchen kann mans ja mal....

P.S.: Bitte keine Diskussionen beginnen, die vom Wesentlichen abweichen wie: "WAS? MIT 80km/h DURCH EINE UNÜBERSICHTLICHE KURVE? UNVERANTWORTLICH BLABLABLABLA"... Danke.

Ich habe die gleiche Frage

Beste Antwort im Thema

Darf man mit dem Fahrrad auf der Landstraße fahren

Hanebuechenam 11. September 2012 um 20:16

Ich finde die Story aber unrealistisch. In Wirklichkeit würde der Radfahrer doch dafür sorgen, dass die Autos in Flammen aufgehen, durch den Rauch ein Flugzeug nicht mehr navigieren kann und in ein Atomkraftwerk stürzt. Ganz Europa wäre verstrahlt, und das nur wegen des Radfahrers auf der Landstraße.

Wann muss ich vom Rad absteigen?

Radfahrer sollten am Zebrastreifen absteigen, wenn er zum Überqueren der Straße genutzt wird. Nur dann haben sie den gleichen Vorrang wie Fußgänger. Der Radfahrer auf dem Bild verhält sich also falsch. Sind Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs, müssen sie anhalten, wenn Fußgänger einen Zebrastreifen überqueren möchten.

Welche Straße sollte man auf keinen Fall mit dem Fahrrad befahren?

Welche Straßen dürfen Radfahrer nicht benutzen? Fahrradfahrer dürfen sowohl innerorts als auch außerorts Straßen benutzen, allerdings dürfen Sie nicht auf Kraftfahrstraßen bzw. Schnellstraßen und Autobahnen fahren.

Wo muss ich mit meinem Fahrrad fahren?

Dort, wo Radwege mit dem blauen Verkehrszeichen mit dem Radfahrer gekennzeichnet sind, müssen sie von Rad Fahrenden benutzt werden. Verstöße werden mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer sind diese Wege verboten.

Was braucht ein Fahrrad um auf der Straße zu fahren?

Die StVZO: Das ist für ein Fahrrad vorgeschrieben.
Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen..
Eine helltönende Klingel..
Ein weißer Scheinwerfer..
Ein weißer Rückstrahler..
Ein Dynamo mit mindestens 3 Watt und 6 Volt / Alternative: Batterielicht mit StVZO Zulassung..