Darf ich auto fahren wenn ich corona habe

Wenn Sie mit dem eigenen Auto fahren, sind Sie in der Corona-Pandemie sicher unterwegs. Vorausgesetzt: Sie sind alleine im Fahrzeug. Bilden Sie jedoch eine Fahrgemeinschaft mit Kollegen oder Nachbarn, steigt das Infektionsrisiko. Bestimmte Corona-Regeln gelten auch dann. Was beim Autofahren in Corona-Zeiten erlaubt ist und was nicht, wann Sie eine Maske im Auto tragen sollten und was beim Taxifahren gilt, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Corona: Auto fahren mit mehreren Personen

Zu Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland wurde ein strenges Kontaktverbot verhängt: Es durften sich nur zwei Personen aus verschiedenen Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Das Kontaktverbot galt auch beim Autofahren. Inzwischen sind mehr als 70 Prozent der Menschen in Deutschland zweimal (vollständig) und die Hälfte von ihnen dreimal gegen Corona geimpft. Doch seit der Ausbreitung der Omikron-Variante, die ansteckender als vorherige Varianten ist und auch Geimpfte und Genesene betrifft, gelten neue Kontaktbeschränkungen. Bund und Länder haben diese im Dezember 2021 beschlossen und sich am 24. Januar 2022 darauf geeinigt, dass die geltenden Schutzmaßnahmen weitergeführt werden. Diese Corona-Regeln betreffen auch Autofahrer.

Folgende Kontaktbeschränkungen gelten abhängig vom Impfstatus für den privaten Bereich:

  • Geimpfte und Genesene dürfen sich mit bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.
    Das bedeutet fürs Autofahren unter Corona-Bedingungen:
    Sind Sie geimpft oder genesen, ist es erlaubt, dass Sie zusätzlich zu Mitgliedern Ihres eigenen Haushalts bis zu zehn weitere geimpfte oder genesene Personen in Ihrem Auto mitnehmen dürfen.

  • Personen, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen sich mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Sobald eine ungeimpfte Person in einer Gruppe dabei ist, gilt diese Regel. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.
    Das bedeutet für Fahrgemeinschaften unter Corona-Bedingungen:
    Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind, dürfen Sie neben Mitgliedern aus Ihrem eigenen Haushalt nur mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt unterwegs sein.

Gut zu wissen: In manchen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Corona-Ampel. Das ist eine Art Frühwarnsystem, das neben den aktuellen Corona-Zahlen auch die Auslastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen berücksichtigt. Je nachdem, welche Stufe gerade erreicht wurde, können Schutzmaßnahmen verschärft oder gelockert werden. Informieren Sie sich, ob es in dem Bundesland, in dem Sie unterwegs sind, ein Ampelsystem gibt und welche aktuellen Corona-Regeln gelten.

Ist Autofahren während der Ausgangssperre erlaubt?

In sogenannten regionalen Hotspots – wenn der Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sehr hoch ist – können die Corona-Regeln weiter verschärft werden. Die Hotspot-Regelung wird zum Beispiel in Bayern derzeit an die Omikron-Variante angepasst. Das bedeutet: Im Herbst lag der Inzidenzwert in einem Hotspot bei mindestens 1.000. Mit der ansteckenderen Omikron-Variante wird dieser Wert voraussichtlich deutlich nach oben verschoben. 
Wird Ihr Landkreis zum Corona-Hotspot, kann auch eine nächtliche Ausgangssperre verhängt werden. Dann dürfen sich Menschen zwischen 22 und 5 Uhr nicht mehr außerhalb ihrer Wohnung, ihres Gartens oder ihrer Terrasse aufhalten. Es sei denn, sie haben einen triftigen Grund. Solche Gründe sind: 

  • Sie müssen nachts zur Arbeit fahren.

  • Es handelt sich um einen medizinischen Notfall

  • Sie müssen Tiere versorgen.

  • Sie betreuen einen Menschen, der Unterstützung braucht.

  • Sie begleiten eine sterbende Person

Liegt keiner der genannten Gründe vor, dürfen Sie in der Zeit der Ausgangssperre auch nicht Auto fahren. Besuchen Sie zum Beispiel einen Verwandten, sollten Sie den Heimweg nicht erst bei Beginn der Ausgangssperre antreten. Werden Sie mit Ihrem Fahrzeug kontrolliert und sind ohne triftigen Grund zu spät dran, ist ein Bußgeld fällig.

Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz kosten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich viel. In Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen, im Saarland werden bis zu 200 Euro fällig und in Bayern zahlen Sie bei Verstößen sogar 500 Euro.

Wichtig: Informieren Sie sich, ob in den Orten oder Landkreisen, in denen Sie mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind, zusätzlich zu den Kontaktbeschränkungen eine nächtliche Ausgangssperre gilt. Dann wissen Sie, wie viele haushaltsfremde Personen Sie – abhängig von Ihrem und deren Impfstatus – mitnehmen und wann Sie nicht unterwegs sein dürfen.

Weitere Hinweise zum Autofahren während der Corona-Pandemie

  • Halten Sie auch beim Autofahren die AHA+L-Regeln ein (Abstand, Hygiene-Regeln, Alltagsmaske + Lüften).

  • Achten Sie auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu Ihren Mitfahrern. Wenn in einer Fahrgemeinschaft zum Beispiel 2 Personen im Auto fahren, sollten sie diagonal versetzt vorne und hinten sitzen.

  • Alle haushaltsfremden Mitfahrer sollten eine Maske tragen, um eine Ansteckung mit Corona im Auto zu vermeiden – auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

  • Lüften Sie das Fahrzeug regelmäßig – besonders Stoßlüften über die Fenster hilft, Aerosole im Inneren zu reduzieren. Dafür öffnen sie am besten die jeweils gegenüberliegenden Fenster, damit die Luft optimal durch das Auto zieht.