Wenn Sie mit dem eigenen Auto fahren, sind Sie in der Corona-Pandemie sicher unterwegs. Vorausgesetzt: Sie sind alleine im Fahrzeug. Bilden Sie jedoch eine Fahrgemeinschaft mit Kollegen oder Nachbarn, steigt das Infektionsrisiko. Bestimmte Corona-Regeln gelten auch dann. Was beim Autofahren in Corona-Zeiten erlaubt ist und was nicht, wann Sie eine Maske im Auto tragen sollten und was beim Taxifahren gilt, lesen Sie in diesem Ratgeber. Show Corona: Auto fahren mit mehreren PersonenZu Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland wurde ein strenges Kontaktverbot verhängt: Es durften sich nur zwei Personen aus verschiedenen Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Das Kontaktverbot galt auch beim Autofahren. Inzwischen sind mehr als 70 Prozent der Menschen in Deutschland zweimal (vollständig) und die Hälfte von ihnen dreimal gegen Corona geimpft. Doch seit der Ausbreitung der Omikron-Variante, die ansteckender als vorherige Varianten ist und auch Geimpfte und Genesene betrifft, gelten neue Kontaktbeschränkungen. Bund und Länder haben diese im Dezember 2021 beschlossen und sich am 24. Januar 2022 darauf geeinigt, dass die geltenden Schutzmaßnahmen weitergeführt werden. Diese Corona-Regeln betreffen auch Autofahrer. Folgende Kontaktbeschränkungen gelten abhängig vom Impfstatus für den privaten Bereich:
Gut zu wissen: In manchen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Corona-Ampel. Das ist eine Art Frühwarnsystem, das neben den aktuellen Corona-Zahlen auch die Auslastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen berücksichtigt. Je nachdem, welche Stufe gerade erreicht wurde, können Schutzmaßnahmen verschärft oder gelockert werden. Informieren Sie sich, ob es in dem Bundesland, in dem Sie unterwegs sind, ein Ampelsystem gibt und welche aktuellen Corona-Regeln gelten. Ist Autofahren während der Ausgangssperre erlaubt? In sogenannten regionalen Hotspots – wenn der Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sehr hoch ist – können die Corona-Regeln weiter verschärft werden. Die Hotspot-Regelung wird zum Beispiel in Bayern derzeit an die Omikron-Variante angepasst. Das bedeutet: Im Herbst lag der Inzidenzwert in einem Hotspot bei mindestens 1.000. Mit
der ansteckenderen Omikron-Variante wird dieser Wert voraussichtlich deutlich nach oben verschoben.
Liegt keiner der genannten Gründe vor, dürfen Sie in der Zeit der Ausgangssperre auch nicht Auto fahren. Besuchen Sie zum Beispiel einen Verwandten, sollten Sie den Heimweg nicht erst bei Beginn der Ausgangssperre antreten. Werden Sie mit Ihrem Fahrzeug kontrolliert und sind ohne triftigen Grund zu spät dran, ist ein Bußgeld fällig. Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz kosten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich viel. In Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen, im Saarland werden bis zu 200 Euro fällig und in Bayern zahlen Sie bei Verstößen sogar 500 Euro. Wichtig: Informieren Sie sich, ob in den Orten oder Landkreisen, in denen Sie mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind, zusätzlich zu den Kontaktbeschränkungen eine nächtliche Ausgangssperre gilt. Dann wissen Sie, wie viele haushaltsfremde Personen Sie – abhängig von Ihrem und deren Impfstatus – mitnehmen und wann Sie nicht unterwegs sein dürfen. Weitere Hinweise zum Autofahren während der Corona-Pandemie
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