Bgw berufsgenossenschaft für gesundheitsdienst und wohlfahrtspflege hamburg

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, kurz BGW, ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.

Als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ist die gesetzliche Unfallversicherung, und damit die BGW, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durch.

Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die vorrangige Aufgabe der BGW. Im Schadensfall gewährleistet die BGW optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

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Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,5 Millionen Versicherte in mehr als 645.000 Unternehmen zuständig.

Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Neben ihrem Hauptsitz in Hamburg ist die BGW bundesweit an zwölf Standorten vertreten, unter anderem in Bochum und Köln.

Letzte Meldungen

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Bgw berufsgenossenschaft für gesundheitsdienst und wohlfahrtspflege hamburg

Die Berufsgenossenschaft BGW agiert als Versicherungsträger.

Im Mittelpunkt der Institution mit Sitz in Hamburg stehen die Aufgaben einer klassischen Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als gewerbliche Berufsgenossenschaft umfasst die Leistungsfähigkeit die gesetzliche Unfallversicherung. Erbracht werden die Services für die nichtstaatlichen Einrichtungen rund um den Gesundheitsdienst sowie der Wohlfahrtspflege. Sämtliche Aufgaben erfolgen gemäß der eigenen Verantwortung unter der staatlichen Aufsicht. Es besteht die Mitgliedschaft bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung als dem Spitzenverband.

Definiert werden die Arbeitsschwerpunkte für sechs Jahre während der Sozialwahlen. Aktuell steht die Pflegebranche im Fokus.

Versichert sind Branchen wie die Bildung und das Friseurhandwerk sowie die Bereiche Wellness und Humanmedizin. Auch gehören Pflegeberufe und Schädlingsbekämpfer sowie therapeutische Praxen oder die Tiermedizin zum Versichertenkreis. Weitere Sparten sind die Verwaltung und Zahnmedizin sowie die Pharmazie und die Kinderbetreuung.

Vertreten ist die Institution mit elf Bezirksverwaltungen auf bundesweiter Ebene. Darüber hinaus gibt es zwölf Bezirksstellen für Präventionsdienste. Insofern kommt es zur Zusammenarbeit mit den jeweiligen Mitgliedsbetrieben bezüglich von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Gesundheitsgefahren. Betrieben werden zehn Zentren für die Schulung und Beratung sowie zwei Akademien. Für das Friseurhandwerk gibt es das Studio78 rund um die Prävention oder den Hautschutz.

Gegründet wurde die BGB anno 1929. Es handelt sich um die jüngste deutsche Berufsgenossenschaft. Anfänglich befand sich der Firmensitz in Berlin. 1946 erfolgte nach dem zweiten Weltkrieg die Neugründung in Hamburg. 1982 kam es infolge langer Bearbeitungszeiten sowie Rückständen zur Rüge durch das Bundesversicherungsamt. Anschließend erfolgten Reformationen inklusive eines neuen EDV-Systems. (fi)


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Unternehmenschronik

1929 Gründung der Berufsgenossenschaft

Branchenzuordnung

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Was macht die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege?

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen ist ihre vorrangige Aufgabe.

Welche BGW ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeit der BGW ist für die unselbstständigen Einrichtungen von Religionsgemeinschaften gegeben, deren Zweck im Bereich des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege liegt wie z. B. Für kirchliche Friedhöfe ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zuständig.

Ist die Versicherung bei der BGW Pflicht?

Versichert sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie pflichtversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer. Wer freiberuflich oder selbstständig tätig ist und nicht der Versicherungspflicht unterliegt, kann sich zu besten Konditionen freiwillig versichern.

Wer muss sich bei der BGW anmelden?

Die BGW bietet umfassenden Versicherungsschutz bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Wird ein Unternehmen eröffnet oder eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, so sollten sich die Unternehmerin oder der Unternehmer innerhalb einer Woche bei der BGW anmelden.