Wer ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Krankenhäuser und Kliniken?

Wer ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Krankenhäuser und Kliniken?

Bild: Haufe Online Redaktion Unfallversicherung schützt, wenn im Krankenhaus etwas passiert

Auch während einer Rehabilitation oder Krankenhausbehandlung ist man vor Unfällen nicht sicher. Gut zu wissen: Wenn etwas passiert, greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Allerdings muss der Unfall gemeldet werden.

Auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz in Krankenhaus oder Rehabilitationseinrichtung weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg hin. Denn wer einen Unfall hat, während er auf Kosten seiner Krankenversicherung in einer Klinik behandelt wird, kann dort entsprechende Leistungen geltend machen. Gleiches gilt während einer Behandlung zulasten der Rentenversicherung.

Wann greift der Unfallversicherungsschutz?

Versichert sind alle Tätigkeiten, die im "Zusammenhang mit der Behandlung oder der medizinischen Rehabilitation" stehen. So sind Patienten z. B. während der Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen versichert. Und auch der Weg von zu Hause zum Krankenhaus und zurück steht unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz.

Hinweis: Verursachen Ärzten oder Therapeuten Behandlungsfehler, besteht kein Unfallversicherungsschutz.

Den Unfall sofort melden

Patienten oder ihre Angehörigen sollten nach einem Unfall umgehend das Personal des Krankenhauses oder der Reha-Klinik verständigen. Passiert der Unfall auf dem Weg zu einer Behandlung oder auf dem Heimweg gilt gleiches: Die Behandlungseinrichtung muss informiert werden. Sie gibt die Informationen an den zuständigen Unfallversicherungsträger weiter.

dpa

§ 3 Anwendungsbereich



1Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf

1. (weggefallen)2. Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug,3. Polizeikrankenhäuser,4. Krankenhäuser der Träger der allgemeine Rentenversicherung und, soweit die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten trägt, Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und ihrer Vereinigungen; das gilt nicht für Fachkliniken zur Behandlung von Erkrankungen der Atmungsorgane, soweit sie der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhäusern dienen.

2§ 28 bleibt unberührt.



Zitierungen von § 3 KHG


interne Verweise

§ 5 KHG Nicht förderungsfähige Einrichtungen (vom 01.01.2007)

... dienen, 5. Krankenhäuser, deren Träger ein nicht bereits in § 3 Satz 1 Nr. 4 genannter Sozialleistungsträger ist, soweit sie nicht nach der ... Buches Sozialgesetzbuch, soweit die Anwendung dieses Gesetzes nicht bereits nach § 3 Satz 1 Nr. 4 ausgeschlossen ist, 8. die mit den Krankenhäusern verbundenen ...

§ 28 KHG Auskunftspflicht und Statistik (vom 26.11.2019)

... Bundesrates jährliche Erhebungen über Krankenhäuser einschließlich der in den §§ 3 und 5 genannten Krankenhäuser und Einrichtungen als Bundesstatistik anzuordnen. Die ...


Zitat in folgenden Normen

Abgrenzungsverordnung (AbgrV)

V. v. 12.12.1985 BGBl. I S. 2255; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1613

§ 1 AbgrV Anwendungsbereich

...  die Krankenhäuser, auf die das Krankenhausfinanzierungsgesetz nach seinem § 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 keine Anwendung findet, 2. die Krankenhäuser, die ...

Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV)

V. v. 10.04.1990 BGBl. I S. 730; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.07.2017 BGBl. I S. 2300

§ 1 KHStatV Umfang der Erhebungen, Begriffsbestimmungen

... an Krankenhäusern. (2) Die Erhebungen erstrecken sich nicht auf die in § 3 Nr. 2 und 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Krankenhäuser. (3) Im ... § 2 Nr. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes einschließlich der in den §§ 3 und 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Krankenhäuser, soweit sie zu den ... § 2 Nr. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes einschließlich der in den §§ 3 und 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Krankenhäuser und Einrichtungen, soweit ...

Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6105/a84237.htm   

Die BG BAU ist zusammen mit anderen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in ganz Deutschland an insgesamt neun berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken, zwei ambulanten Unfallbehandlungsstellen sowie einer Klinik für Berufskrankheiten beteiligt.

Diese medizinischen Spezialeinrichtungen sind unter dem Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH, kurz BG Kliniken, zusammengefasst. Mit der Versorgung von mehr als einer halben Million Menschen im Jahr an bundesweit zwölf Standorten, stellen die BG Kliniken eines der größten Traumazentren in der deutschen gesundheitlichen Versorgungslandschaft dar.

Die Hauptaufgabe der BG Kliniken ist es, die Behandlung von Menschen auf höchstem medizinischem Niveau sicherzustellen. Im Schwerpunkt beinhaltet dies die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die einen Arbeitsunfall gemäß § 8 SGB VII hatten oder an einer Berufskrankheit gemäß § 9 SGB VII leiden.

Neben der Behandlung von versicherten Personen innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung nehmen die BG Kliniken außerdem einen Versorgungsauftrag für die Gesamtbevölkerung wahr. Sie stehen somit grundsätzlich auch Patientinnen und Patienten anderer Sozialversicherungszweige mit ihren zahlreichen Leistungsangeboten zur Verfügung. 
 

Wer ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Kliniken in kommunaler Trägerschaft?

Die Unfallkasse NRW ist als Unfallversicherungsträger insbesondere zuständig für die Durchführung der Gesetzlichen Unfallversicherung im Kommunal- und Landesbereich. So sind alle Städte und Gemeinden, Kreise und das Land NRW Mitglied der Unfallkasse NRW.

Wie lautet der Name der gesetzlichen Unfallversicherung für gemeinnützige Kliniken?

Reha vor Rente: Nach diesem Grundsatz sorgt die gesetzliche Unfallversicherung für mehr als 81 Millionen Versicherte – mit allen geeigneten Mitteln. Die BG Kliniken sind medizinische Leistungserbringer der gesetzlichen Unfallversicherung.

Welcher Unfallversicherungsträger ist zuständig?

Ist Ihnen unklar, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, können Sie sich gerne telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 40 4) erkundigen. Dort gibt man Ihnen gern Auskunft und verbindet Sie ggf. direkt weiter.

Welche BG haben Krankenhäuser?

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) (Hamburg) | Management-Krankenhaus.