Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Berlin

Mit 1.11.2014 wurde in Österreich ein elektronisches bundesweit geführtes Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister nach dem neuen Personenstandsgesetz (PStG 2013) eingeführt. Die vollständige Umstellung auf dieses Register wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, weshalb mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen ist.

Die Österreichische Botschaft Berlin (ÖB Berlin) ist nunmehr nach § 53 Abs. 3 und 4 PStG berechtigt, Personenstandsurkunden sowie bestimmte Registerauszüge auszustellen

  • Geburts-, Heirats-, Partnerschafts- und Sterbeurkunden (in Deutsch oder als internationale, mehrsprachige Urkunden)
  • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe/Partnerschaft (= Ledigkeits-/Familienstandsbestätigung, nur in Deutsch) 
  • Teilauszug über alle Ehen (nur in Deutsch)
  • Teilauszug über die Namensführung (nur in Deutsch)
  • Gesamtauszug (enthält Personendaten der betreffenden Person, Familienstand, Datum und Ort der Eheschließung/en bzw. eingetragene/n Partnerschaft/en sowie Auflösung/en; nur in Deutsch)
  • Ehefähigkeitszeugnis/Bestätigung über die Fähigkeit eine Eingetragene Partnerschaft begründen zu können (Kontaktaufnahme bitte ausschließlich mit ÖB Berlin zur Klärung der Antragsmodalitäten). Sofern die Eheschließung in Deutschland stattfindet, wird dieses, aufgrund eines bilateralen Abkommens durch das deutsche Standesamt direkt beim österreichischen Standesamt beantragt.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Ausweisdokument in Kopie (Pass oder Personalausweis)
  • Geburtsurkunde (bei Familienstandsbestätigung/Teilauszug/Gesamtauszug: Aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister bei außerhalb Österreichs geborenen Personen)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis in Kopie (falls vorhanden)
  • Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Vermerk der Staatsangehörigkeit(en) sowie des Familienstandes, nicht älter als 4 Wochen (nur für Teilauszug/Gesamtauszug)
  • ggf. Heiratsurkunde(n) samt Scheidungsurteil(e) mit Rechtraftvermerk, Partnerschaftsurkunde(n), Sterbeurkunde(n) Ehepartner/Partner, Nachweise über Namensänderung(en)

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen nachgefordert werden können.

Die Antragstellung ist persönlich oder per Post möglich.

Persönlich: An der ÖB Berlin oder an einem Honorarkonsulat in Ihrer Nähe nur nach vorheriger Online-Terminreservierung. Bei der Terminreservierung geben Sie unbedingt auch Ihre Telefonnummer bekannt, damit bei einer eventuellen Terminverschiebung mit Ihnen Kontakt aufgenommen werden kann.

Per Post: Ausschließlich an der ÖB Berlin möglich, die Unterschrift auf dem Antrag muss vorher beglaubigt (bei jeder siegelführenden Dienststelle bzw. Notar) und der Beleg über die auf das Konto der Botschaft (sh. unten) überwiesenen Gebühren mitgesandt werden.

Konsulargebühr pro Urkunde/Auszug: EUR 42,00 gemäß TP 5 (2) KGG 1992 idgF. (Barzahlung bzw. an der ÖB Berlin auch mittels einer deutschen EC-Karte möglich)

Kontoinhaber: Österreichische Botschaft, Kreditinstitut: Deutsche Bank AG Berlin

IBAN: DE81 1007 0000 0239 8048 00

SWIFT-Code: DEUTDEBBXXX

Bitte als Zahlungszweck angeben: “Urkunde/Auszug" sowie Vor- und Familiennamen 


Beschreibung

Ausgestellt werden:

  • Geburtsurkunde
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • Eheurkunde bzw. Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsbuch
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Mehrsprachige Urkunden

Notwendige Unterlagen

Zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir Ihr Geburtsdatum und Ihren vollständigen Namen, sowie Ihre aktuelle Wohnanschrift. Der formlose Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an das Standesamt Rüdersdorf bei Berlin gesandt werden. Zum Nachweis Ihrer persönlichen Beantragung, legen Sie bitte eine Ausweis- oder Passkopie mit bei. Wir senden Ihnen die Urkunde gemeinsam mit einem Kostenbescheid zu.


Kosten

  • Personenstandsurkunde: 15 €
  • jede weitere Urkunde (die im selben Arbeitsgang erstellt wird): 7,50 €

Weiterführendes

Kontakt per E-Mail oder Fax

Fax (033638) 2602
 

oder per Post
 

Standesamt Rüdersdorf bei Berlin

Hans-Striegelski-Straße 5

15562 Rüdersdorf bei Berlin


Ansprechpartner


Abteilung 5 - Bürgerbüro, Standesamt

Julia Räde

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Berlin
(033638) 85-120
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Berlin

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Berlin

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Berlin

Dagmar Palm

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Berlin
(033638) 85-121
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Berlin


Formulare

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Berlin
     Anforderung einer Personenstandsurkunde

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

GEMEINDE RÜDERSDORF BEI BERLIN

Die Bürgermeisterin

Hans-Striegelski-Straße 5

15562 Rüdersdorf bei Berlin

Postadresse:

Postfach 07

15558 Rüdersdorf bei Berlin

Telefon:  +49 33638 85-0
Telefax:   +49 33638 2602
E-Mail:    info(at)ruedersdorf.de

TOURIST-INFO

AM MUSEUMSPARK RÜDERSDORF

Heinitzstraße 9

15562 Rüdersdorf bei Berlin

Telefon: +49 33638 799797

Wo bekomme ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Berlin?

Zuständige Behörden.
Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde (unabhängig vom Wohnsitz). ... .
Landesarchiv: Sollte die Geburt bereits länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin..

Wo bekomme ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister essen?

Wie können Personenstandsurkunden oder Auskünfte beantragt werden?.
Persönlich: In der Urkundenstelle des Standesamtes Essen, Hollestr. 3, 45127 Essen, Zimmer 2.02. ... .
Schriftlich: Standesamt Essen. Urkundenstelle. ... .
per Internet: Benutzen Sie bitte das Onlineformular Onlinedienstleistungen Personenstandsurkunden..

Was steht in einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister?

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist eine Personenstandsurkunde (Fotokopie des Geburtenregisters). Sie spiegelt das Grundregister und alle Veränderungen des Personenstandes (Namensänderungen, Adoptionen) wieder. Sie ist von den Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen.

Was ist ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister?

Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind. Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen. Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde.