Mit 1.11.2014 wurde in Österreich ein elektronisches bundesweit geführtes Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister nach dem neuen Personenstandsgesetz (PStG 2013) eingeführt. Die vollständige Umstellung auf dieses Register wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, weshalb mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen ist. Show
Die Österreichische Botschaft Berlin (ÖB Berlin) ist nunmehr nach § 53 Abs. 3 und 4 PStG berechtigt, Personenstandsurkunden sowie bestimmte Registerauszüge auszustellen
Erforderliche Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen nachgefordert werden können. Die Antragstellung ist persönlich oder per Post möglich. Persönlich: An der ÖB Berlin oder an einem Honorarkonsulat in Ihrer Nähe nur nach vorheriger Online-Terminreservierung. Bei der Terminreservierung geben Sie unbedingt auch Ihre Telefonnummer bekannt, damit bei einer eventuellen Terminverschiebung mit Ihnen Kontakt aufgenommen werden kann. Per Post: Ausschließlich an der ÖB Berlin möglich, die Unterschrift auf dem Antrag muss vorher beglaubigt (bei jeder siegelführenden Dienststelle bzw. Notar) und der Beleg über die auf das Konto der Botschaft (sh. unten) überwiesenen Gebühren mitgesandt werden. Konsulargebühr pro Urkunde/Auszug: EUR 42,00 gemäß TP 5 (2) KGG 1992 idgF. (Barzahlung bzw. an der ÖB Berlin auch mittels einer deutschen EC-Karte möglich) Kontoinhaber: Österreichische Botschaft, Kreditinstitut: Deutsche Bank AG Berlin IBAN: DE81 1007 0000 0239 8048 00 SWIFT-Code: DEUTDEBBXXX Bitte als Zahlungszweck angeben: “Urkunde/Auszug" sowie Vor- und Familiennamen BeschreibungAusgestellt werden:
Notwendige UnterlagenZur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir Ihr Geburtsdatum und Ihren vollständigen Namen, sowie Ihre aktuelle Wohnanschrift. Der formlose Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an das Standesamt Rüdersdorf bei Berlin gesandt werden. Zum Nachweis Ihrer persönlichen Beantragung, legen Sie bitte eine Ausweis- oder Passkopie mit bei. Wir senden Ihnen die Urkunde gemeinsam mit einem Kostenbescheid zu. Kosten
WeiterführendesKontakt per E-Mail oder Fax Fax (033638) 2602 oder per Post Standesamt Rüdersdorf bei Berlin Hans-Striegelski-Straße 5 15562 Rüdersdorf bei Berlin AnsprechpartnerAbteilung 5 - Bürgerbüro, Standesamt Julia
Räde Dagmar
Palm Formulare
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig). GEMEINDE RÜDERSDORF BEI BERLIN Die Bürgermeisterin Hans-Striegelski-Straße 5 15562 Rüdersdorf bei Berlin Postadresse: Postfach 07 15558 Rüdersdorf bei Berlin Telefon: +49 33638 85-0 TOURIST-INFO AM MUSEUMSPARK RÜDERSDORF Heinitzstraße 9 15562 Rüdersdorf bei Berlin Telefon: +49 33638 799797 Wo bekomme ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Berlin?Zuständige Behörden. Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde (unabhängig vom Wohnsitz). ... . Landesarchiv: Sollte die Geburt bereits länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.. Wo bekomme ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister essen?Wie können Personenstandsurkunden oder Auskünfte beantragt werden?. Persönlich: In der Urkundenstelle des Standesamtes Essen, Hollestr. 3, 45127 Essen, Zimmer 2.02. ... . Schriftlich: Standesamt Essen. Urkundenstelle. ... . per Internet: Benutzen Sie bitte das Onlineformular Onlinedienstleistungen Personenstandsurkunden.. Was steht in einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister?Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
ist eine Personenstandsurkunde (Fotokopie des Geburtenregisters). Sie spiegelt das Grundregister und alle Veränderungen des Personenstandes (Namensänderungen, Adoptionen) wieder. Sie ist von den Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen.
Was ist ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister?Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind. Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen. Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde.
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