Au für eltern wenn kind krank

Wenn das Kind erkrankt und nicht in die Schule gehen kann, so bringt es den Tagesablauf der Eltern durcheinander. Die Eltern oder zumindest eines der Elternteile muss dann zu Hause bleiben und sich um das Kind kümmern. Und das ist auch ihr gutes Recht. Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) stellt sicher, dass sich jeder Arbeitnehmer pro Kind und Jahr maximal für zehn Arbeitstage unbezahlt freistellen darf. Alleinerziehende haben sogar Anspruch auf 20 Tage.

Von diesem Recht kannst du aber nur Gebrauch machen, wenn dein Kind jünger als 12 Jahre ist. Weiterhin gilt das Recht nur, wenn sich keine weitere Person im Haushalt befindet, die sich um das Kind kümmern kann.

Darüber hinaus brauchst du ein ärztliches Attest, welches die Erkrankung deines Kindes belegt. Schließlich müssen dein Kind und du als Elternteil gesetzlich krankenversichert sein. Eltern, die privat versichert sind, haben keinen automatischen Anspruch auf einKrankengeld. Sie müssen sich aus diesem Grund zusätzlich absichern.

Fehlt am Ende des Monats dann das Geld?

Solltest du dich freistellen wollen, um dein Kind zu pflegen, dann hast du laut § 45 SGB V einen Anspruch darauf. Dieser gilt für bis zu 10 Tage pro Jahr. Alleinerziehende haben bis zu 20 Tage Anspruch auf Urlaub.

Zusätzliche Kinderkrankentage im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie

Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetz, welches Eltern im Jahr 2021 zusätzliche Kinderkranktage einräumt. Das Kinderkrankengeld wird dann gezahlt, wenn Schule oder Kita pandemiebedingt geschlossen sind ─ es entweder kein Betreuungsangebot in der Kita gibt oder an der Schule kein Präsenzunterricht stattfindet. Den Krankenkassen reicht eine entsprechende Bescheinigung der Kita oder Schule. Es ist kein ärztliches Attest notwendig. Insgesamt hat jedes Elternteil nun Anspruch auf 20 Kinderkrankentage. Alleinerziehende erhalten 40 Kinderkrankentage. Dieser Anspruch gilt jedoch nur für gesetzlich krankenversicherte Eltern und Kinder sowie bis zu einem Alter von zwölf Jahren. Bei Kindern mit einer Behinderung besteht der Anspruch über das 12. Lebensjahr hinaus. Das Gesetz soll rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten und noch diese Woche verabschiedet werden. (Stand: 13.01.2021)

Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Es darf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Es gibt aber Arbeitgeber, die den vollen Lohn zahlen.

Dies ist abhängig vom Arbeitsvertrag und kann auch explizit in diesem geltend gemacht werden. Man hat allerdings nur Anspruch auf eins von beiden: das volle Gehalt oder das Krankengeld.

Attest für die Krankmeldung ab Tag 1

Wenn du selbst krank bist und nicht arbeiten kannst, muss dem Arbeitgeber am dritten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Später sollte es natürlich auch nicht sein. Bei der Erkrankung eines Kindes muss das Attest schon am ersten Tag vorliegen, damit du das Kinderkrankengeld auch in Anspruch nehmen kannst.

Krankschreibung per Telefon bei Verdacht auf Corona

Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus sollten sich Betroffene sofort telefonisch an ihren Arzt wenden und nicht persönlich in die Praxis gehen. Ein Verdacht ist dann gegeben, wenn der Erkrankte leichte Beschwerden der oberen Atemwege verspürt. Aktuell können sich Betroffene bei ihrem Arzt per Telefon krankschreiben lassen. Diese Ausnahmeregelung gilt aktuell bis zum 31. März 2021. (Stand: 13.01.2021)

Wer schreibt die Eltern krank wenn das Kind krank ist?

Der Arzt hat eine Bescheinigung über die Notwendigkeit ausgestellt, das Kind zu beaufsichtigen, zu betreuen oder zu pflegen. Gegenüber dem Arbeitgeber besteht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung. Das Kind und der betreuende Elternteil sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Kann ich mich krankschreiben lassen wenn mein Kind krank ist?

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) stellt sicher, dass sich jeder Arbeitnehmer pro Kind und Jahr maximal für zehn Arbeitstage unbezahlt freistellen darf. Alleinerziehende haben sogar Anspruch auf 20 Tage. Von diesem Recht kannst du aber nur Gebrauch machen, wenn dein Kind jünger als 12 Jahre ist.

Wer bleibt zu Hause wenn das Kind krank ist?

Sowohl die Mutter als auch der Vater können für jedes (durch sie oder eigenständig) gesetzlich krankenversicherte Kind, das wegen einer Krankheit nicht allein sein kann und noch nicht 12 Jahre alt ist, bis zu zehn Tage im Jahr zu Hause bleiben.