Wo liegt der unterschied generikum import

Für einen Einzelimport ist nicht immer zwingend ein Rezept nötig. Im ersten Schritt gilt es zu prüfen, ob das Präparat aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stammt. Ist dies der Fall, gilt die deutsche Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). In der Praxis bedeutet das: Für Medikamente, die hierzulande verschreibungspflichtig sind, benötigt der Patient ein Rezept – auch dann, wenn das Präparat im Herkunftsland rezeptfrei erhältlich ist. Stammt das Arzneimittel aus einem sogenannten Drittstaat, ist immer eine ärztliche Verordnung nötig, unabhängig davon, ob es in Deutschland als verschreibungspflichtig gelistet ist oder nicht. Achtung: Da die Schweiz nicht zum EWR gehört, ist auch hier immer ein Rezept notwendig.

Importarzneimittel sind Arzneimittel, die aus dem EU- bzw. EWR-Ausland importiert werden. Der Import von Arzneimitteln dient dem Zweck, die Arzneimittelkosten zu senken.

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Parallel- und Reimport von Arzneimitteln

Bei Importarzneimitteln handelt es sich im Gegensatz zu Generika in der Regel um identische Präparate aus der Produktion des Originalherstellers.

Man unterscheidet zwischen Re- und Parallelimport.[1] Über Re- und Parallelimporteure ist es Großhändlern möglich, Medikamente billiger zu beschaffen, als das im eigenen Markt möglich wäre.

Ein Parallelimport liegt vor, wenn ein Arzneimittel, das in einem anderen EU-Staat bereits zugelassen ist, dort (günstiger) eingekauft und ins Inland importiert wird. Dieses Arzneimittel muss „im Wesentlichen“ gleich sein zu einem im Inland zugelassenen Bezugsarzneimittel, d. h. Art und Menge des Arzneistoffs, sowie Darreichungsform und Art der Anwendung müssen identisch sein. Abweichungen bei den Hilfsstoffen können zulässig sein.[2] Vielfach erfolgt der Import von Arzneimittel durch den Importeur parallel zum Import durch den Originalhersteller, so dass die Präparate vollkommen identisch sind.

Der Marktanteil von parallel importierten Arzneimitteln lag 2010 in Deutschland bei 11,8 %.[3] 2009 erzielten die Importeure in Deutschland einen Umsatz von 3 Milliarden Euro.[3] Der Parallelimport macht über 90 % des Importhandels aus. Da die meisten Präparate nur einen Herstellungsort in Europa haben bedeutet das, dass eine Vielzahl „deutscher“ Medikamente in Wirklichkeit auch aus dem europäischen Ausland kommen.

Ein Reimport liegt vor, wenn Pharmaunternehmen im Inland Arzneimittel für den Export-Markt produzieren und dort billiger absetzen. Die dort angebotenen Arzneimittel werden durch Reimport-Firmen zu einem günstigen Preis aufgekauft, umgepackt und zurück nach Deutschland verkauft.

Aus marktpolitischen und gesundheitspolitischen Gründen verlangen Arzneimittelhersteller unterschiedliche Preise in verschiedenen Ländern. So unterliegen die Preise für Arzneimittel in vielen Mitgliedstaaten der EU einer direkten oder indirekten staatlichen Preisregulierung. In Deutschland wird z. B. über den 1989 eingeführten Festbetrag der Preis indirekt reguliert.

In Deutschland sind öffentliche Apotheken verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mindestens fünf Prozent ihres Umsatzes mit Fertigarzneimitteln, für die kein Rabattvertrag besteht, über Importe zu bestreiten. Dabei muss der Preis des Importarzneimittels entweder mindestens 15 Euro oder mindestens 15 % unter dem Preis des Originalarzneimittels liegen.[4]

Innerhalb der europäischen Union (EU) ist der freie Verkehr mit Waren im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt. Er bildet auch die rechtliche Grundlage für Parallelimporte. Darüber hinaus gelten für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln besondere Vorschriften. Der Parallelimporteur muss gegenüber der zuständigen Arzneimittelbehörde des Mitgliedstaates (in Deutschland das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder das Paul-Ehrlich-Institut) nachweisen, dass das importierte Arzneimittels mit dem Original identisch ist und erhält dann die Zulassung über ein vereinfachtes Zulassungsverfahren.

Anders verhält es sich, wenn das importierte Arzneimittel eine für die gesamte EU gültige Zulassung durch die Europäische Kommission besitzt (zentrale Zulassung). Für diese Arzneimittel benötigt der Importeur keine eigene Zulassung, sondern zeigt die Einfuhr nur bei der EMA und dem Land, in das er das Arzneimittel einführt, an. Diese spezielle Form des Parallelhandels wird auch Parallelvertrieb genannt und macht mittlerweile die Mehrheit des Parallelhandels aus.[7]

Aufgrund der derzeitigen Arzneimittel-Preissituation in Deutschland (Stand 2012) ist die Deutschland bei vielen Arzneimittel ein Hochpreisland und somit Empfängerland von Importarzneimitteln.

Seit über 30 Jahren ist der Parallelimport zwischen Herstellern und Importeuren hart umkämpft und immer wieder Grund gerichtlicher Streitigkeiten vor dem EuGH. Diese Streitigkeiten spielen sich hauptsächlich im Bereich des Markenrechts[8] und/oder des Patentrechts[9] ab.

Der Markt für Importarzneimittel wird in Deutschland von mehreren Firmen dominiert (Marktanteile Stand 2009[10]):

Die deutschen Arzneimittelimporteure sind im Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands e.V. (VAD), im Bundesverband der Arzneimittel-Importeure e.V. (BAI) und im Verband der Einzelimporteure Internationaler Arzneimittel VEIA e.V. organisiert.

Die Verbände BAI und VAD haben 2019 die gemeinsame Dachinitiative Die Arzneimittel-Importeure gegründet, um ihre Kräfte zu bündeln und gemeinsam zu wichtigen Themen im Gesundheitsmarkt Stellung zu beziehen.[11]

Was ist der Unterschied zwischen Original und Generika?

Was sind Generika? Wird ein neuer Wirkstoff auf den Markt gebracht, handelt es sich beim Medikament um ein Originalpräparat. Generika hingegen sind Nachfolgemedikamente. Sie dürfen erst dann verkauft werden, wenn der Patentschutz des Originals abgelaufen ist.

Wie erkenne ich ein Generikum?

Woran erkenne ich ein Generikum? Der Name eines Generikum setzt sich häufig aus der (chemischen) Kurzbezeichnung des Wirkstoffes (wie z. B. Ibuprofen) und dem Namen des Herstellers zusammen (z.B. Ibuprofen Heumann).

Ist das Generikum völlig gleich wie das Original?

Generika sind zwar durch den gleichen Wirkstoff und die gleiche Dosierung wie das Originalpräparat charakterisiert, doch können Unterschiede in Bezug auf Hilfstoffe wie Bindemittel, Aromen oder Farbstoffe vorhanden sein. Intoleranzen oder Allergien auf Hilfstoffe entstehen jedoch höchst selten.

Was versteht man unter einem Generikum?

sind Nachahmerprodukte, die nach Ablauf des Patentschutzes für ein Originalpräparat auf den Markt gebracht werden. Ein Generikum muss dem Original in Darreichungsform, Wirkstoff und Wirkstärke gleichen.