Wie viele stunden in der woche bei 450 basis

Flexible Arbeitszeitregelungen bei 450-Euro-Minijobs

Mit Arbeitszeitkonten können Sie Ihr Personal variabel planen

Damit Sie als Arbeitgeber flexibel auf Produktionsspitzen, Nachfrageschwankungen oder Personalengpässe reagieren können, sind Arbeitszeitkonten, also Gleitzeit- oder Jahreszeitkonten ideal. Damit können Sie Ihren Personaleinsatz flexibel planen und gleichzeitig die Verdienstgrenzen Ihrer Minijobber einhalten.

Wichtig zu wissen

Wenden Sie die flexiblen Arbeitszeitregelungen an, müssen Sie Ihrem Minijobber neben dem Aufbau von Zeitguthaben auch deren tatsächlichen Abbau ermöglichen.

Fester Verdienst – Variable Arbeitszeit

Sie vereinbaren mit Ihrem Minijobber ein festes monatliches Arbeitsentgelt und berücksichtigen dabei die Verdienstgrenze von 5.400 Euro im Jahr. Ihr Minijobber muss dafür eine bestimmte Gesamtstundenanzahl leisten – beispielsweise 450 Stunden bei 12 Euro Stundenlohn – ohne Einmalzahlungen. Diese Stunden können Sie flexibel auf die einzelnen Monate verteilen. Falls erforderlich, können Sie Ihren Minijobber sogar bis zu drei Monate ganz von seiner Arbeitsleistung freistellen. Ihre Abgaben an die Minijob-Zentrale richten sich nach dem vereinbarten Monatsverdienst. 

Kein Minijob wenn Arbeitszeit erheblich schwankt

Beschäftigen Sie Ihren Arbeitnehmer nur wenige Monate im Jahr in Vollzeit, das restliche Jahr aber so stark reduziert, so dass seine Gesamtstundenanzahl umgerechnet einem Jahresverdienst von maximal 5.400-Euro-Grenze entspricht, handelt es sich um eine erhebliche Schwankung. Damit hat Ihr Arbeitnehmer insgesamt keinen Minijob.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf 15 Euro Stundenlohn. Es wird ein monatlich gleichbleibendes Arbeitsentgelt von 450 Euro bei einer Jahresarbeitszeit von 360 Stunden vereinbart. In den Monaten Januar und Februar sollen jeweils 140 Stunden und von März bis Dezember jeweils 8 Stunden monatlich gearbeitet werden. Von Januar bis Februar liegt kein Minijob vor, sondern nur von März bis Dezember.

Obwohl der Arbeitnehmer die jährliche Gesamtstundenzahl von 360 Stunden einhält, entspricht ein derartig schwankende Arbeitszeit nicht dem natürlichen Ablauf. Der Arbeitgeber hat die kurze zweimonatige Vollzeitbeschäftigung künstlich in die Länge gezogen, damit diese als geringfügig gilt. Bei einer Überprüfung kann so ein Fall beanstandet werden und es drohen Nachzahlungen.

Denken Sie an mögliche Zeitguthaben

Arbeitet Ihr Minijobber innerhalb der Jahresfrist mehr Stunden, als er mit Ihnen für einen Verdienst von 5.400 Euro vereinbart hat, baut er damit ein Zeitguthaben auf. Kommt er mit diesem Guthaben über den zulässigen Verdienst von 5.400 Euro, beendet das den Minijob – ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie als Arbeitgeber absehen konnten, dass Ihr Minijobber die vereinbarte Stundenzahl überschreitet.

Wichtig zu wissen

Schätzen Sie die zu erwartende Gesamtstundenanzahl und damit den regelmäßigen Verdienst Ihres Minijobbers nicht gewissenhaft, handelt es sich von Anfang an nicht um einen Minijob. Das ist der Fall, wenn Sie bewusst

  • Freistellungen von mehr als drei Monaten einplanen oder
  • einkalkulieren, dass gesammelte Zeitguthaben nicht abgebaut werden können.

Die Abgaben richten sich in diesem Fall nach dem tatsächlich erarbeiteten Verdienst.

Arbeitszeitkonten und Mindestlohn

Auch für Minijobs gilt der Mindestlohn. Arbeitet Ihr Minijobber mehr, als Sie vertraglich mit ihm vereinbart haben, halten Sie diese Stunden monatlich auf einem Arbeitszeitkonto schriftlich fest. Sie müssen Ihrem Minijobber die Gelegenheit geben, dieses Zeitguthaben innerhalb von zwölf Kalendermonaten abzubauen – jeweils ab dem Monat, an dem die Stunden erfasst wurden. Sie können diese überzähligen Arbeitsstunden durch bezahlten Freizeitausgleich begleichen oder das Zeitguthaben – in Höhe des Mindestlohns – vergüten.

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet – beispielsweise im Mai – müssen Sie noch vorhandene Zeitguthaben in dem Kalendermonat auszahlen, der auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgt – in diesem Fall im Juni.

Wichtig zu wissen

Für den Mindestlohn-Anteil am gesamten Verdienst gilt: Ihr Minijobber darf monatlich die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit um maximal 50 Prozent übersteigen. Die über 50 Prozent liegenden Arbeitsstunden sind unmittelbar in dem Monat, in dem sie entstanden sind, zusätzlich zum verstetigten Monatsverdienst zu vergüten. Dies gilt nur, soweit die Mindestlohnvergütung nicht bereits durch den verstetigten Monatsverdienst erfolgt ist.


Beispiel:

Vereinbarte monatliche Arbeitszeit: 37,5 Stunden

Vereinbarter Stundenlohn: 12 Euro

Verstetigtes Monatseinkommen: 37,5 Stunden x 12 Euro = 450 Euro

Mindestlohnanspruch: 37,5 Stunden x 10,45 Euro = 391,88 Euro

Differenz zum Mindestlohnanspruch: 450 – 391,88 = 58,12 Euro

Außerdem wurden 58,12 Euro mehr als der Mindestlohnanspruch gezahlt. Dies entspricht einem mindestlohnrelevanten "Gegenwert" von 58,12 Euro / 10,45 Euro pro Stunde = 5 Stunden und 34 Minuten. Diese können zusätzlich auf das Arbeitszeitkonto eingestellt werden und der Mindestlohn wird noch eingehalten.

Insgesamt auf das Arbeitszeitkonto einstellbar sind somit 18,75 Stunden (50 Prozent der vereinbarten Monatsarbeitszeit) + 5 Stunden 34 Minuten (Gegenwert) = 24 Stunden und 19 Minuten.

Der Minijobber könnte in diesem Monat also theoretisch insgesamt 37,5 Stunden (vereinbarte Monatsarbeitszeit) + 24 Stunden und 19 Minuten (siehe vorherige Berechnung) = 61 Stunden und 49 Minuten arbeiten und sein Mindestlohnanspruch ist noch erfüllt. Daneben bleiben alle höheren Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag bestehen.

Mindestlohn bei festem Verdienst und variabler Arbeitszeit

Erhält Ihr Minijobber ein verstetigtes Arbeitsentgelt und arbeitet er die zuvor vereinbarten Arbeitsstunden flexibel nach Bedarf ab, kann es vorkommen, dass er in manchen Monaten so viele Stunden erreicht, dass er den Mindestlohn unterschreitet. In anderen Monaten arbeitet er dafür so wenig, dass er den Mindestlohn übersteigt. Hier kommt es auf den kompletten Jahresverdienst im Verhältnis zur geleisteten Arbeitszeit an: Dieser muss mindestens 10,45 Euro pro Stunde betragen.

Gut zu wissen

Ein „verstetigtes Arbeitsentgelt“  ist ein vertraglich vereinbartes, gleichbleibendes monatliches Arbeitsentgelt.


Beispiel:

Sie haben mit Ihrem Minijobber 5.400 Euro für insgesamt 450 Arbeitsstunden vereinbart – damit verdient er 12 Euro pro Stunde (5.400 Euro / 450 Stunden = 12 Euro). Damit liegt sein Stundenlohn über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 10,45 Euro und Sie verstoßen nicht gegen das Mindestlohngesetz.

Noch mehr Informationen und Beispiele erhalten Sie mit unserer Broschüre "Arbeitszeitkonten für Minijobs".

Wie viele Stunden darf ein Minijobber in der Woche arbeiten?

Allerdings gebe es eine maximale Stundenanzahl im Monat, sie hänge vom gesetzlichen Mindestlohn ab. Daraus ergibt sich bei einem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 9,85 Euro eine maximale Arbeitszeit von weniger als 46 Stunden im Monat (450 Euro / 9,82 Euro pro Stunde = 45,824 Stunden).

Wie viel Stunden sind 450 Basis?

Das heißt, dass Minijobber*innen von Januar bis Juni pro Monat nicht mehr als 45 Stunden (9,82 Euro x 45,82 = 450,00 Euro) arbeiten müssen. Ab Juli sind es dann nur noch 43 Stunden pro Monat. Mehr in unserer Arbeitszeit-Übersicht für Minijobs.

Wie viele Stunden darf man als geringfügig arbeiten?

In der Vergangenheit war eine geringfügige Beschäftigung auf eine Arbeits‌zeit von maximal 15 Stunden in der Woche begrenzt; diese Vorschrift gibt es jedoch bereits seit 2003 nicht mehr. Solange Sie die Grenze von 450 Euro monatlich nicht überschreiten, dürfen Sie also beliebig viele Stunden wöchentlich arbeiten.