Wie viel Rente bekomme ich aus der Schweiz?

Schweiz - Altersleistungen

In diesem Kapitel wird das Rentensystem der Schweiz allgemein beschrieben.

In diesem Kapitel behandelte Leistungen:

  • Altersrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (erste Säule)
  • Ergänzungsleistungen der ersten Säule
  • Altersrente der beruflichen Vorsorge (zweite Säule)

Worum handelt es sich?

Es gibt in der Schweiz drei Arten von Altersleistungen, die Ihnen im Rentenalter ausgezahlt werden können:

  • Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (erste Säule), die bei Bedarf durch Ergänzungsleistungen komplementiert werden;
  • Altersleistungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge, einer obligatorischen Versicherung für die meisten Arbeitnehmer (zweite Säule) und
  • Leistungen der Selbstvorsorge (dritte Säule), welche die Versicherten freiwillig abschließen können. Mit Steuervorteilen werden sie dazu ermutigt. Diese Leistungen unterliegen ebenfalls vertraglichen Bestimmungen und werden in diesem Kapitel nicht behandelt.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Alle Personen, die in der Schweiz leben oder dort erwerbstätig sind (Angestellte, Selbstständige und Personen, die nicht berufstätig sind) sind im Rahmen der ersten Säule versichert.

Altersrente der ersten Säule: Sie wird Ihnen ausbezahlt, wenn Sie das übliche Rentenalter erreichen, d. h. 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen. Sie müssen mindestens ein Jahr Beiträge geleistet haben.

Ergänzungsleistungen der ersten Säule: Sie werden Ihnen gewährt, wenn Ihre Mittel (Renten und sonstige Einkünfte) nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Diese Leistungen betreffen sowohl invalide Personen als auch Hinterlassene oder ältere Menschen, die Empfänger einer Rente der AHV, der IV oder bestimmter anderer Leistungen bei Invalidität sind.

Um Ergänzungsleistungen zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben. Sind Sie Ausländer, müssen Sie mindestens zehn Jahre in der Schweiz gewohnt haben (fünf Jahre für Flüchtlinge und Staatenlose).

Aber nur Personen mit einem Vermögen von weniger als 100.000 CHF haben Anspruch auf EL. Für Ehepaare liegt die Eintrittsschwelle bei 200.000 CHF und für Kinder bei 50.000 CHF. Der Wert selbstbewohnter Liegenschaften wird nicht berücksichtigt.

Altersrente der beruflichen Vorsorge (zweite Säule): Wenn Sie im Rahmen der ersten Säule versichert sind und von einem Arbeitgeber ein Jahresgehalt von mehr als 21.510 CHF beziehen, sind Sie obligatorisch im Rahmen der zweiten Säule versichert.

Sie erhalten dann eine Rente im Rahmen der beruflichen Vorsorge.

Die Bedingungen hinsichtlich des Alters entsprechen den Bedingungen für die Altersrenten der ersten Säule (65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen).

Erwerbstätige Personen, die nicht dem obligatorischen System der beruflichen Vorsorge unterliegen (wie Selbstständige) können eine freiwillige Versicherung abschließen.

Was sind meine Rechte, und wie kann ich sie geltend machen?

Altersrente der ersten Säule

Sie erhalten eine Vollrente, wenn Sie ab dem 21. Altersjahr Beitragspflicht erfüllt haben, d. h. wenn Sie gleich viele Beitragsjahre wie Ihr Jahrgang aufweisen. Männer müssen 44 Jahre, Frauen 43 Jahre einbezahlt haben.

Sie erhalten eine Teilrente, wenn eine unvollständige Beitragsdauer besteht.

Die Altersrente wird anhand des Erwerbseinkommens sowie der Beitragsjahre berechnet, anhand derer die anzuwendende Rentenskala festgelegt werden.

Es gibt einen Mindestbetrag und einen Höchstbetrag pro Monat. Wenn die Beitragszeiten für die Rente komplett sind, gelten die folgenden Beträge für 2021:

Mindestbetrag pro Monat

Höchstbetrag pro Monat

Altersrente

1.195 CHF

2.390 CHF

3.585 CHF für ein Paar

Sie haben darüber hinaus Anrecht auf eine Kinderrente, die 40 % der Altersrente entspricht:

Mindestbetrag pro Monat

Höchstbetrag pro Monat

Kinderrente

478 CHF

956 CHF

Es ist möglich, die Rente ein oder zwei Jahre früher zu beziehen (Frühpensionierung). Dann wird die Rente um einen bestimmten Prozentsatz für jedes Jahr gekürzt (6,8 % pro Jahr).

Sie können den Beginn der Rentenzahlung auch ein bis fünf Jahre aufschieben. Die Rente wird dann erhöht (je nach Anzahl der Monate des Aufschubs um 5,2 bis 31,5 %).

Die Altersleistungen im Rahmen der ersten Säule müssen bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden.

Wenn Sie einen Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung bis zum Rentenalter bezogen haben, können Sie diesen weiterhin erhalten (siehe Kapitel zu den sonstigen Geldleistungen bei Invalidität).

Ergänzungsleistungen der ersten Säule

Wenn die Altersrente der ersten Säule und die anderen Einkünfte nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, können die Kantone Ergänzungsleistungen auszahlen.

Um Ergänzungsleistungen zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben. Sind Sie Ausländer, müssen Sie mindestens zehn Jahre in der Schweiz gewohnt haben (fünf Jahre für Flüchtlinge und Staatenlose).

Diese Leistungen beinhalten eine jährliche Ergänzungsleistung, die monatlich ausgezahlt wird, und die Erstattung von Krankheits- und Behinderungskosten.

Der Betrag dieser Leistung hängt von der Situation der jeweiligen Person ab. Er wird auf der Basis der anerkannten Ausgaben und der anrechenbaren Einnahmen berechnet Die Ergänzungsleistung ist schriftlich bei dem zuständigen Amt Ihres Wohnsitzkantons zu beantragen. Im Allgemeinen ist dies die kantonale Ausgleichskasse. (siehe Definition im Kapital Mutterschaftsentschädigung).

Sonstige Leistungen der ersten Säule

Eine Hilflosenentschädigung kann für Personen gewährt werden, welche für alltägliche Lebensverrichtungen die Hilfe Dritter benötigen (siehe Kapitel Weitere Geldleistungen bei Invalidität).

Altersrente der beruflichen Vorsorge (zweite Säule)

Als Arbeitnehmer akkumulieren Sie im Laufe der Jahre bei einer Vorsorgeeinrichtung ein Guthaben, das aus Ihren Beiträgen und den Beiträgen Ihres Arbeitgebers (mit Zinsen) besteht.

Wenn Sie in Rente gehen, wird das im Laufe Ihres Lebens gebildete Kapital mithilfe eines Umrechnungs-Prozentsatzes in eine Altersrente umgewandelt:

Jährliche Altersrente:

6,8 % des für die versicherte Person aufgelaufenen Guthabens für die Altersrente

Darüber hinaus können Rentner Kinderrenten (20 % der Altersrente) zu denselben Bedingungen wie im Rahmen der ersten Säule erhalten.

Die Altersleistung kann vorzeitig bezogen oder aufgeschoben werden, wenn das Reglement der Vorsorgeeinrichtung dies vorsieht.

Sie können auch beantragen, einen Teil Ihres Altersguthabens als Kapitalabfindung ausgezahlt zu bekommen.

Das System der beruflichen Vorsorge wird von den eingetragenen Vorsorgeeinrichtungen verwaltet, bei denen die Anträge auf Leistungen einzureichen sind.

Fachsprache übersetzt

  • AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die AHV ist die erste Säule der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz.
  • Durchschnittliches Jahreseinkommen: Setzt sich aus den Einkünften aus der Erwerbstätigkeit und den Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften zusammen.
  • Erziehungs- und Betreuungsgutschriften: Die für die Berechnung der Rente zugrunde gelegten Einkünfte von Eltern mit Kindern unter 16 Jahren und von Menschen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen, werden erhöht.
  • Volles Beitragsjahr: die Person war insgesamt länger als elf Monate versichert und hat während dieser Zeit den Mindestbeitrag bezahlt, oder sein/ihr Ehegatte hat mindestens das Doppelte des Mindestbeitrags entrichtet oder er/sie erhält eine Erziehungs- oder Betreuungsgutschrift.

Nützliche Formulare

  • Antrag auf Altersrente
  • Antrag auf Altersrenteneinschätzung
  • Antragsformulare für Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre Rechte erfahren. Es handelt sich nicht um Seiten der Europäischen Kommission und verpflichtet diese nicht:

  • Leitfaden der Informationsstelle AHV/IV zu den Leistungen der ersten Säule
  • Zweite und dritte Säule auf der Website des BSV
  • Ergänzungsleistungen der ersten Säule auf der Website des BSV
  • InfoRegister: Meine kontoführenden Kassen
  • Übersicht zum System der Altersvorsorge in der Schweiz
  • Sozialversicherung und Rückkehr: Informationen für ausländische Staatsangehörige

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

  • Ruhestand im Ausland: Ihre Rechte als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaats

Ihre Ansprechpartner

Kantonale Ausgleichskassen

Hier finden Sie eine Liste der kantonalen Ausgleichskassen.

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Effingerstrasse 20

3003 Bern

Tel. +41 58 462 90 11

www.bsv.admin.ch

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Ja. Die schweizerischen Hinterlassenenrenten werden zu den gleichen Bedingungen wie in der Schweiz in EU und EFTA-Staaten ausbezahlt. Dies gilt sowohl dann, wenn sich der Wohnsitz bereits bei Anspruchsbeginn in einem EU- oder EFTA-Staat befindet, als auch bei späterem Wechsel in einen EU-/EFTA-Staat.

Wie weiss ich wieviel AHV Ich bekomme?

Die Höhe der AHV-Rente ist so individuell wie Ihr Lebenslauf. Ihr zukünftiger Rentenbetrag wird durch die Beitragsdauer und Ihr durchschnittliches Einkommen bestimmt. Die AHV-Rente wird für jede Person einzeln berechnet und ausbezahlt – auch bei Ehepaaren.