Wie viel darf ich als rentner dazuverdienen

Vielleicht bist Du in den Ruhestand gegangen, ohne dass Du Dich wirklich zur Ruhe gesetzt hast. Die einen sagen sich: Wer rastet, der rostet. Anderen ist ein Leben ohne Arbeit zu langweilig. Womöglich bist Du darauf angewiesen, Deine gesetzliche Rente aufzustocken. In der Corona-Pandemie können Frührentner viel mehr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Wer darf unbegrenzt dazuverdienen?

Nur wer die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht hat, darf zur gesetzlichen Rente unbegrenzt dazuverdienen. Die Regelaltersgrenze ist im Sozialgesetzbuch VI definiert und wird für Versicherte mit 35 Beitragsjahren mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht (§ 35 Satz 2 SGB VI). Bis 2031 wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf dieses Alter angehoben. Die neue Altersgrenze gilt erst ab dem Jahrgang 1964. Für die Jahrgänge bis 1947 gibt es monatsweise Abstufungen. 

2022 können zum Beispiel die Jahrgänge 1956 und 57 in den Ruhestand gehen. Die Altersgrenze für ersteren liegt bei 65 Jahre und zehn Monate. Wer im März 1956 geboren wurde, feierte im März 2021 seinen 65. Geburtstag und erreichte am 1. Januar 2022 die Regelaltersgrenze. Für den Jahrgang 1957 liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und elf Monaten. Wer also im Januar 1957 geboren wurde, erreicht im Dezember 2022 sein Renteneintrittsalter.

Für Versicherte mit 45 Beitragsjahren gelten andere Regeln. Ihr Renteneintrittsalter wird für die Jahrgänge von 1953 bis 1964 ebenfalls schrittweise angehoben – allerdings von 63 auf 65 Jahre. Diese besonders langjährig Versicherten können ebenfalls unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen. 

Etwas komplizierter wird es, wenn Du schon vor der Regelaltersgrenze in Rente gegangen bist. Dann gilt für Dich eine Hin­zu­ver­dienst­gren­ze und Du musst der Ren­ten­ver­si­che­rung Deinen Nebenjob melden.

Übrigens: Von Deinem Gehalt musst Du keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführen (derzeit 1,2 Prozent). Ab 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von Altersvollrentnern wieder den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung von 1,2 Prozent zahlen.

Wie viel darf ich als rentner dazuverdienen

Hermann-Josef Tenhagen

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Welche Hin­zu­ver­dienst­gren­ze gilt in der Corona-Pandemie?

Wie in den Jahren 2020 und 2021 dürfen Frührentner auch 2022 deutlich mehr hinzuverdienen. Die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze für Frührentner wurde von 6.300 Euro auf 46.060 Euro angehoben (§ 302 Abs. 8 SGB VI, § 34 SGB VI). Laut Koalitonsvertrag der Ampel-Koalition soll diese Höhe dauerhaft im Gesetz festgeschrieben werden und damit auch 2023 und darüber hinaus gelten. Allerdings ist noch nichts über eine entsprechende Gesetzesänderung bekannt. 

In welcher Branche Du Deinen Nebenjob machst, spielt keine Rolle. Die Erhöhung gilt für alle mit vorgezogener Altersrente. Du kannst also bis zu 46.060 Euro im Jahr zusätzlich zu Deiner Rente hinzuverdienen, ohne dass sie gekürzt wird. Unabhängig davon, ob Du selbstständig arbeitest oder angestellt bist.

Als Hinzuverdienst gilt das monatliche Bruttoarbeitsentgelt, wenn Du angestellt bist. Arbeitest Du selbstständig, ist Dein Hinzuverdienst der monatliche steuerrechtliche Gewinn. In der Sprache Deines Steuerberaters geht es dann um Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft. Auch vergleichbares Einkommen, etwa Vorruhestandsgeld, ist ein Hinzuverdienst.

Welche reguläre Hin­zu­ver­dienst­gren­ze gilt für Frührentner?

Solange die Regelung zur höheren Hin­zu­ver­dienst­gren­ze noch nicht dauerhaft im Gesetz festgeschrieben wurde, lautet die Grundregel: Wer vorzeitig in Altersrente geht und eine Rente bezieht, muss die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze von 6.300 Euro pro Jahr beachten. Das trifft beispielsweise auf diejenigen zu, die nach 35 in Rente gehen, die Regelaltersgrenze aber noch nicht erreicht haben.

Ein Verdienst bis zu dieser Höhe wird nicht auf die Rente angerechnet, führt also nicht zu einer Kürzung. Somit würdest Du weiterhin Deine volle Rente bekommen. Die Grenze gilt einheitlich in allen Bundesländern (§ 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI).

Wie stark wird die Rente gekürzt bei höherem Einkommen?

Wenn Du mehr verdienst als es die Grenzen erlauben, bekommst Du nur noch eine Teilrente ausbezahlt. Ab einem gewissen Verdienst kann die gesetzliche Rente sogar ganz gestrichen werden: Alles, was die Grenze von 6.300 Euro überschreitet, wird (in Nicht-Pandemie-Zeiten) pauschal zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die monatliche Rente verringert sich dadurch um diesen Betrag.

Beispiel: Eine Rentnerin bezieht monatlich 950 Euro Rente, zusätzlich verdient sie 1.510 Euro. Von den jährlich 18.120 Euro kann sie 6.300 Euro ohne Kürzung verdienen, es bleiben 11.820 Euro pro Jahr, 985 Euro im Monat. Davon werden 40 Prozent, also 394 Euro pro Monat von der gesetzlichen Rente abgezogen, die Rentnerin erhält also wegen ihres Zusatzverdienstes nur noch 556 Euro Rente.

Beispielrechnung mit regulärer Hin­zu­ver­dienst­gren­ze: 

1 Die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze wird in den Jahren 2021 und 2022auf 46.060 Euro angehoben.
Quelle: Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung (Stand: Dezember 2021)

Übersteigt Dein Einkommen aus dem Nebenjob zusammen mit der gekürzten Rente das höchste Einkommen, das Du in den vergangenen 15 Jahren hattest, dann greift ein Hinzuverdienstdeckel. Der Verdienst, der über dem früheren Einkommen liegt, wird komplett auf die Rente angerechnet.

Die Ren­ten­ver­si­che­rung zahlt bei einem Hinzuverdienst die Rente immer nach einer Prognose für das Jahr aus. Liegen dann alle Einkommensnachweise vor, zahlt die Ren­ten­ver­si­che­rung entweder Rente nach, falls sie zu vorsichtig geschätzt hat. Hat der Rentner dagegen mehr verdient als geschätzt und daher zu viel Rente erhalten, muss er den Überschuss zurückzahlen.

Alternativ können Rentner auch selbst festlegen, wie hoch ihre Teilrente ausfallen soll – dementsprechend viel dürfen sie dann hinzuverdienen.

Die Ren­ten­ver­si­che­rung hilft Dir bei Fragen um ein mögliches Zusatzeinkommen. Nutze dafür am besten die Beratungsstellen der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung.

Die Hin­zu­ver­dienst­gren­zen gelten auch für die volle Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Wer nur teilweise erwerbsgemindert ist, muss seine Hin­zu­ver­dienst­gren­ze individuell errechnen lassen. Die Ren­ten­ver­si­che­rung hilft auch dabei.

Wie erhöht ein Nebenjob Deine spätere Rente?

Wenn Du vorzeitig in Altersrente gehst und nebenbei noch Geld verdienst, zahlst Du auf das zusätzliche Einkommen Beiträge für die Ren­ten­ver­si­che­rung. Dadurch erhöht sich auch Dein Rentenanspruch. Allerdings können sich Minijobber von der Ver­si­che­rungspflicht befreien lassen. Verzichtest Du auf diese Befreiung, musst Du bei einem Monatslohn von 450 Euro pro Monat mit 16,20 Euro an Rentenbeiträgen rechnen. Hältst Du das ein Jahr lang durch, erhöht sich Deine monatliche Rente später um rund 5 Euro (Stand: Dezember 2021).

Rentner, die mit der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind und nebenbei arbeiten, müssen keine Beiträge in die Ren­ten­ver­si­che­rung zahlen. Sie können aber mit einer freiwilligen Ver­si­che­rung weiterhin in die Ren­ten­ver­si­che­rung einzahlen und noch mehr Rentenpunkte sammeln.

Wie viel dürfen Rentner 2022 dazuverdienen?

Im Jahr 2022 können Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, bis zu 46.060 Euro jährlich hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Diese Hinzuverdienstgrenze galt bereits für das Jahr 2021.

Was passiert wenn ich als Rentner mehr als 450 Euro verdienen?

Wenn Sie die für Sie geltende Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen Sie zu Ihrer gesetzlichen Rente unbegrenzt etwas hinzuverdienen. Ab 450 Euro pro Monat (ab Oktober 2022 520 Euro) müssen Sie Ihren Verdienst aber unter Umständen versteuern.

Wird ein 450 Euro Job auf die Rente angerechnet?

Die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob wird sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten, wie auch bei den Erwerbsminderungsrenten mit angerechnet. Bei einem Monatsverdienst von 450 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro.

Was dürfen Rentner dazu verdienen 2021?

Sozialschutz-Paket: Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten. Mit dem Sozialschutz-Paket wurde die Grenze aufgrund der Corona-Pandemie für das Jahr 2020 auf 44.590 Euro angehoben. Für das Jahr 2021 wurde die Grenze ebenfalls erhöht: Sie lag bei 46.060 Euro.