1. Die Grundlage: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)Das Arbeitszeitgesetz gibt aus Gründen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes die zulässigen Arbeitszeitregelungen vor. Es gilt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der folgenden Personengruppen: Show
Außerdem: Für Beamte und Richter gelten die besonderen Regelungen des Beamten- bzw. Richterrechts. Jugendliche unter 18 Jahren fallen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. 2. Was ist die maximale Arbeitszeit pro Tag nach dem Arbeitszeitgesetz?Das Arbeitszeitgesetz legt in §3 klar fest, dass die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt. Die maximale Arbeitszeit liegt bei 10 Stunden. Diese Überschreitung ist allerdings nur als Ausnahme zu sehen. Es gilt, dass innerhalb von 6 Monaten die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit dennoch bei 8 Stunden liegen muss. Innerhalb des Zeitraums von 24 Wochen müssen eventuelle Überschreitungen der Höchstgrenze ausgeglichen werden. Beispiel: Ein Elektriker arbeitet seit 3 Monaten bis zu 10 Stunden täglich. Er leistet daher Mehrarbeit, da die gesetzliche maximale Arbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird. Seine Chefin ist daher verpflichtet, ihm in einem Zeitraum von 24 Wochen so viel Ausgleich zu gewähren, dass er im Schnitt wieder auf 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit kommt. Der Elektriker kann daher mal einen Tag frei machen oder an anderen tagen weniger als 8 Stunden arbeiten. Ausnahmen legt das Gesetz in §7 ArbZG fest. Auf Grundlage von Tarifverträgen oder Betriebs- und Dienstverordnungen ist es erlaubt:
Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber können von diesen Regelungen Gebrauch machen. Dies gilt für Unternehmen, die grundsätzlich in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Dazu ist eine Betriebs- und Dienstvereinbarung mit dem Betriebsrat oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer (wenn es keinen Betriebs- oder Personalrat gibt) erforderlich. Weitere Ausnahmen sieht das Gesetz für Arbeitnehmer der Landwirtschaft, für die Betreuung und Pflege von Menschen, im öffentlichen Dienst und in öffentlichen Religionsgemeinschaften vor. Zudem kann die zuständige Aufsichtsbehörde in bestimmten Fällen Ausnahmen von der Regelarbeitszeit genehmigen.
3. Welche wöchentliche Arbeitszeit ist gestattet?Für die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit gilt der Samstag als Werktag. Am Samstag darf also auch 8 Stunden gearbeitet werden. Geht man von einer Arbeitszeit von 8 Stunden aus, kommt man bei einer 6-Tage-Woche auf 48 Stunden pro Woche. Sind ausnahmsweise 10 Stunden pro Tag an Arbeit erlaubt, dann erhöht sich die Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit auf 60 Stunden. 4. Wie viele Arbeitsstunden pro Monat sind erlaubt?Nimmt man die maximal erlaubte wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden als Grundlage, kommt man auf 206,4 Stunden im Monat. Wie erwähnt sind aber auch Arbeitszeiten von 10 Stunden pro Tag zulässig, wenn die Mehrarbeit innerhalb der nächsten 24 Wochen ausgeglichen wird. Bei einer Sechs-Tage-Woche wären also vorübergehend auch 4,3 Wochen x 10 Stunden x 6 Tage = rund 260 Stunden Arbeitszeit pro Monat möglich. Dasselbe gilt, wenn laut Gesetz oder einem Tarifvertrag auch ohne Ausgleich 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden darf. 5. Welche Pausenregelung sieht das Gesetz vor?Um die tägliche Arbeitszeit zu berechnen, muss auch die gesetzliche Pausenzeit berücksichtigt werden. Nicht als Arbeitszeit gilt die Pausenzeit aus §4 S. 1 ArbzG. Das Arbeitsrecht sieht eine zwingende Pausenregelung vor, die sich an der geleisteten Arbeitszeit orientiert. Bei Arbeitszeiten zwischen 6 und 9 Stunden ist eine Pausenzeit von 30 Minuten vorgesehen. Diese gesetzliche Pausenzeit kann auch auf zwei Pausen von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass spätestens nach 6 Stunden Arbeit eine Pause eingelegt werden muss. Bei mehr als 9 Stunden liegt die Pausenzeit bei 45 Minuten. Beispiel: Eine Sachbearbeiterin beginnt um 8.30 Uhr ihre Arbeit. Nach einer Mittagspause von 30 Minuten kann sie um 17 Uhr Feierabend machen. Auf die 30-minütige Pausenzeit darf Sie nicht verzichten. Auch der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie ihr zu gewähren. Zwischen zwei Arbeitstagen ist eine Ruhepause von 11 Stunden einzuhalten. Das gilt auch für Schichtarbeiter. 6. Was gilt als ArbeitszeitAls Arbeitszeit gilt nach §2 ArbZG die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit. Ruhepausen werden nicht mitberechnet. Diskutiert wird immer wieder, ob auch die Zeit, die man als Vorbereitung für die Arbeit investiert, als Arbeitszeit zu sehen ist. Hier gilt:
Immer wieder in der Diskussion ist auch der Bereitschaftsdienst, etwa im Krankenhaus. Hierbei gilt Folgendes:
Beispiel: Ein Verkäufer im Laden, wenn keine Kunden da sind.
Beispiel: Eine Ärztin, die sich während des Dienstes in einem Ruheraum ausruhen darf oder auch schlafen kann.
Beispiel: Ein Schlosser, der während der Rufbereitschaft immer telefonisch erreichbar sein muss und ggf. zu einem Kunden fahren muss. 7. Sind Überstunden zulässig?Überstunden sind dann zulässig, wenn sie im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sind. 8. Ist die Arbeitszeiterfassung gesetzlich vorgeschrieben?Nach deutschem Recht muss der Arbeitgeber alle Überstunden dokumentieren. Diese Dokumentation ist 2 Jahre aufzubewahren und dient der Kontrolle durch die entsprechenden Behörden. Der Europäische Gerichtshof hat 2019 entschieden, dass sogar die gesamte Arbeitszeit und nicht nur die Überstunden erfasst werden müssen. Nur die Erfassung von Überstunden, wie es bisher in Deutschland geregelt war, genügt daher nicht mehr. Wie diese europarechtlichen Vorgaben im Einzelnen vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. 9. Fazit
Wie viele Stunden im Monat bei 38 Stunden Woche?Umrechnung der Wochenarbeitszeit auf eine Monatsarbeitszeit. Wie viele Stunden am Tag bei 39 Stunden Woche?
Wie berechnet man die Stunden im Monat?Möchten Sie Ihre monatlichen Arbeitsstunden berechnen, können Sie die folgende Formel verwenden: (Tägliche Arbeitszeit in Stunden x Anzahl der Arbeitstage in der Woche) x 4,3 = Arbeitsstunden pro Monat.
Wie viele Stunden arbeitet man bei Vollzeit?34,8 Stunden betrug die gewöhnliche Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen in Deutschland 2019. Da die Arbeitszeit erheblich von dem Anteil der Erwerbstätigen in Teilzeit abhängig ist, sollten Voll- (41,0 Stunden pro Woche) und Teilzeiterwerbstätige (19,5 Stunden) jedoch getrennt voneinander betrachtet werden.
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